Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94 |
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- openjur.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit bei der Entscheidung über eine ausländerrechtliche Ausweisung; Inanspruchnahme des landesverfassungsrechtlichen Freizügigkeitsschutzes durch Ausländer; Verletzung der behördlichen ...
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung der Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit bei der Entscheidung über eine ausländerrechtliche Ausweisung; Inanspruchnahme des landesverfassungsrechtlichen Freizügigkeitsschutzes durch Ausländer; Verletzung der behördlichen ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.10.1993 - 15 A 347.93
- OVG Berlin, 20.12.1993 - 8 S 483.93
- VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 420 (Ls.)
- LVerfGE 3, 50
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (14)
- VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93
Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Geschützt wird in diesem Rahmen das Recht, den gegenwärtigen Lebenskreis beizubehalten (…vgl. ebenso zu Art. 11 GG im einzelnen Randelzhofer, Bonner Kommentar, Art. 11 Rdnr. 55 ff., siehe dazu auch Dürig in: Maunz/Dürig, GG, Art. 11 Rdnr. 39, und Kunig in: von Münch/Kunig, GG, Art. 11 Rdnr. 18 m.w.N.), also beispielsweise einen bestimmten Berliner Bezirk nicht gegen seinen Willen verlassen zu müssen (vgl. Beschluß v. 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 ).Art. 11 VvB vermittelt - mit anderen Worten in solchen Verfahren eine Grundlage für die Überprüfung ausländerrechtlicher Entscheidungen auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. hierzu grundlegend Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 ).
In derartigen Fällen verlangt § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG im Ergebnis nur, daß der Rechtsweg des Eilverfahrens erschöpft ist (Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 ).
Der Beschwerdeführer hat daher gerade auch im Hinblick auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ein Rechtsschutzinteresse daran, daß die nach seiner Ansicht verfassungswidrige Abschiebung, die ihm droht, unterbleibt, damit sein Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht durch seine Entfernung aus der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt wird (vgl. dazu BVerfGE 35, 382 ; so auch Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 ).
Rn. 20 a) Allerdings bestehen gegen die grundsätzliche Anwendung des § 45 Abs. 1 AuslG auch unter dem Blickwinkel des Bundesverfassungsrechts keine Bedenken (so Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 -).
Maßgebend ist dementsprechend allein, ob bei der Anwendung das einfachen Rechts im Einzelfall ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht - hier aus Art. 11 VvB - grundlegend verkannt worden ist (st. Rspr., vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 -), d. h. ob das vom Fachgericht gefundene Ergebnis - hier im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - als schlechthin unhaltbar zu qualifizieren ist.
Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hält der Verfassungsgerichtshof eine generalpräventiv motivierte Ausweisung aufgrund strafgerichtlicher Verurteilungen wegen Steuerhehlerei bzw. wegen von den Betroffenen zugegebenen Verstößen gegen Abgabevorschriften zwar grundsätzlich für verfassungsrechtlich unbedenklich, da der Handel mit unverzollten und unversteuerten Zigaretten, der wesentlich unter Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger stattfindet, insbesondere zu einer erheblichen und schwerwiegenden Begleitkriminalität gerade unter einigen beteiligten ausländischen Tätern und zudem zu bedeutsamen Einnahmeverlusten das Staates geführt hat (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 ).
Rn. 25 Den vom Verfassungsrecht gebotenen Maßstäben für die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 und BVerfGE 51, 386/399) genügt die unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung ergangene Ausweisungsentscheidung vom 26. März 1993 nicht.
Rn. 38 1. Unter Bezugnahme auf seine im Beschluß vom 12. Juli 1994 (VerfGH 94/93 - DVBl. 94, 1189 = NJ 95, 29 = NVwZ 95, 784 ) entwickelte, inzwischen ständige Rechtsprechung nimmt der Verfassungsgerichtshof an, Maßstab für seine verfassungsrechtliche Überprüfung von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sei allein, ob bei der Anwendung des einfachen Rechts im Einzelfall ein verfassungsrechtlich verbürgtes Recht - hier aus Art. 11 VvB - grundlegend verkannt worden ist, d.h. "ob das vom Fachgericht gefundene Ergebnis - hier im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als schlechthin unhaltbar zu qualifizieren ist".
Geht man, wie es der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs seit seinem Beschluß vom 12. Juli 1994 (VerfGH 94/93, veröffentlicht u.a. in DVBl. 1994, 1189) entspricht, davon aus, daß die Verfassungsbeschwerde zulässig ist, namentlich auch davon, daß die Vorschrift des Art. 11 VvB (welche u.a. "das Recht der Freizügigkeit" in Berlin gewährleistet) dem Verfassungsgerichtshof im Ergebnis die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet beendender Maßnahmen in gewissen Grenzen eröffne, so ist die Verfassungsbeschwerde doch jedenfalls unbegründet.
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Hierzu gehört sowohl für die Ausländerbehörde als auch für die Verwaltungsgerichte eine genaue Kenntnisnahme und Würdigung das der Aufenthaltsbeendigung zugrundeliegenden Tatgeschehens und seiner strafgerichtlichen Bewertung (vgl. BVerfGE 69, 220, 230).Rn. 30 Auch wenn eine Ausweisung nach der Rechtsprechung der Fachgerichte eine Verurteilung in einem Strafverfahren nicht voraussetzen mag, verkennt das Oberverwaltungsgericht mit der bloßen Feststellung, daß die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens ausländerrechtlich irrelevant sei, grundlegend, daß im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung alle Umstände der Straftat, dazu gehört auch eine strafrechtliche Wertigkeit und Wertung einer Straftat im Einzelfall, eingehend zu würdigen sind (vgl. BVerfGE 69, 220/230).
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Nach überwiegender Meinung in der Literatur und insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, neben den durch das Ausländergesetz selbst geschaffenen subjektiven Rechten auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG berufen und so im Ergebnis einen Anspruch auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Entscheidungen haben, die ihre Aufenthaltsrechte betreffen (…vgl. dazu z. B. Heilbronner, in Isensee/Kirchhof HdbStR. VI, § 131 Rdnr. 45;… Kunig, in: von Münch/Kunig, Grundgesetzkommentar, Band 1, 4. Aufl., Art. 11 Rdnr 9; BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 50, 166 ;… anders etwa Erichsen, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. 6, 1989, § 152, Rdnr 47 ff).Der Beschwerdeführer hat daher gerade auch im Hinblick auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ein Rechtsschutzinteresse daran, daß die nach seiner Ansicht verfassungswidrige Abschiebung, die ihm droht, unterbleibt, damit sein Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren nicht durch seine Entfernung aus der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt wird (vgl. dazu BVerfGE 35, 382 ;… so auch Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 ).
- BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77
Ausweisung I
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Nach überwiegender Meinung in der Literatur und insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, neben den durch das Ausländergesetz selbst geschaffenen subjektiven Rechten auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG berufen und so im Ergebnis einen Anspruch auf die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Entscheidungen haben, die ihre Aufenthaltsrechte betreffen (…vgl. dazu z. B. Heilbronner, in Isensee/Kirchhof HdbStR. VI, § 131 Rdnr. 45;… Kunig, in: von Münch/Kunig, Grundgesetzkommentar, Band 1, 4. Aufl., Art. 11 Rdnr 9; BVerfGE 35, 382 ; 38, 52 ; 50, 166 ;… anders etwa Erichsen, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. 6, 1989, § 152, Rdnr 47 ff).Er gibt durch sein Verhalten die Veranlassung für eine generalpräventive Maßnahme (vgl. BVerfGE 50, 166/176; BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 165/93 - Abdruck S. 3 f.).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Diese Unterscheidung ist angesichts des "Ineinanderfließens von Verfassungsrecht und einfachem Recht" (…so die Formulierung von Roellecke, in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. II, 1987, § 54 Rdnr. 24) unabdingbar, um die Aufgaben der Verfassungsgerichte von denjenigen der Fachgerichte abzugrenzen (vgl. dazu für das Bundesrecht - bezogen auf die verfassungsgerichtliche Überprüfung einer im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO getroffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung - BVerfGE 53, 30, 61 f.). - BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Rn. 25 Den vom Verfassungsrecht gebotenen Maßstäben für die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Beschluß vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - NJ 1995, S. 29 und BVerfGE 51, 386/399) genügt die unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung ergangene Ausweisungsentscheidung vom 26. März 1993 nicht. - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Zwischenlager Gorleben
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Das trifft regelmäßig zu, wenn - wie hier - die Verletzung von Grundrechten namentlich durch Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gerügt wird (vgl. zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381, ; 80, 40, ). - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Das trifft regelmäßig zu, wenn - wie hier - die Verletzung von Grundrechten namentlich durch Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gerügt wird (vgl. zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381, ; 80, 40, ). - VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Soweit, wie hier, Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungskompetenz das Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein mit Blick auf solche Grundrechte der Verfassung von Berlin, die mit vom Grundgesetz verbürgten Grundrechten übereinstimmen (st. Rspr., u.a. Beschluß vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - NJW 1994, 437 ). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 27/94
Das trifft regelmäßig zu, wenn - wie hier - die Verletzung von Grundrechten namentlich durch Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gerügt wird (vgl. zum inhaltsgleichen § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG BVerfGE 59, 63 ; 65, 227 ; 77, 381, ; 80, 40, ). - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
- BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung …
- VerfGH Berlin, 10.11.1993 - VerfGH 78/93
Keine Verletzung der Berufswahlfreiheit durch kammergerichtliche Ablehnung des …
- OVG Bremen, 26.01.1994 - 1 B 165/93
Naturschutzverbände; Verbandsklage; Streitwertbemessung; Naturschutzbelange
- VerfGH Berlin, 24.06.1999 - VerfGH 25/99
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des effektiven Rechtsschutzes durch …
Vielmehr gebieten die in der Sache betroffenen Grundrechte - hier das im Umfang des bundesrechtlichen Mindeststandards des Art. 2 Abs. 1 GG auch Ausländern in Art. 17 VvB landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Freizügigkeit (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 und vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50 ) - in Verbindung mit Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB zur Gewährung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 …und vom 28. Januar 1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 - NVwZ-Beil. 1998, S. 41 ), daß sich die offensichtliche Unbegründetheit der Klage klar und eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BVerfGE 65, 76 ff.; 71, 276 ;… Beschluß vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 - NVwZ-Beil. 1997, S. 9 f. zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG). - VerfGH Berlin, 16.12.1998 - VerfGH 78/98
Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend …
Vielmehr gebieten die in der Sache betroffenen Grundrechte - hier das im Umfang des bundesrechtlichen Mindeststandards des Art. 2 Abs. 1 GG auch Ausländern in Art. 17 VvB landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Freizügigkeit (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 und vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50 ) - in Verbindung mit Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB zur Gewährung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 …und vom 28. Januar 1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 - NVwZ-Beil. 1998, S. 41 ), daß sich die offensichtliche Unbegründetheit der Klage klar und eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BVerfGE 65, 76 ff.; 71, 276 ;… Beschluß vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 - NVwZ-Beil. 1997, S. 9 f. zu Art. 19 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG). - VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12 A/00
Überprüfung einer auf AuslG § 47 Abs 1 gestützten zwingenden Ausweisung eines …
Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kommt bei (allein) generalpräventiven Motiven zwar besonderes Gewicht zu; im Einzelfall dürfen derartige Gesichtspunkte nicht zu einer Überreaktion der Ausländerbehörde führen (Beschluss vom 12. Juli 1994, a.a.0., S. 30, sowie Beschluss vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50 ).
- VerfGH Berlin, 28.01.1998 - VerfGH 65/97
Nichtberücksichtigung eines neu geltend gemachten Aufenthaltszwecks im …
- VerfGH Berlin, 25.03.1999 - VerfGH 120/98
Verletzung des Grundrechts auf Asyl und der Freizügigkeit durch unzureichend …
Rn. 19 Grundrechte - hier das im Umfang des bundesrechtlichen Mindeststandards des Art. 2 Abs. 1 GG auch Ausländern in Art. 17 VvB landesverfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Freizügigkeit (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 -VerfGH 94/93 - LVerfGE 2, 19 und vom 16. August 1995 - VerfGH 27/94 - LVerfGE 3, 50 ) - in Verbindung mit Art. 15 Abs. 4 Satz 1 VvB zur Gewährung eines angemessenen und effektiven Rechtsschutzes (vgl. Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofs vom 12. Juli 1994 …und vom 28. Januar 1998 - VerfGH 65/97, 65 A/97 - NVwZ-Beil. 1998, S. 41 ), daß sich die offensichtliche Unbegründetheit der Klage klar und eindeutig aus den Entscheidungsgründen ergibt (vgl. BVerfGE 65, 76 ff.; 71, 276 ;… Beschluß vom 3. September 1996 - 2 BvR 2353/95 - NVwZ Beil. 1997, S. 9 f. :2 Abs. 1 GG). - VerfGH Berlin, 08.03.2000 - VerfGH 12/00
Anforderungen an eine Ausweisung eines libanesischen Staatsangehörigen bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.02.1995 - VerfGH 2/95
Aufrechterhaltung der 5 v.H.-Sperrklausel für die Kommunalwahlen von 1994
Amrein vom 30. Dezember 1994 (VerfGH 27/94) hat nicht fristwahrend gewirkt, da diese im eigenen Namen - gegen den Rat der Stadt Siegburg - ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof einleiten wollten.
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