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Rechtsprechung
   VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2851
VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82 (https://dejure.org/1983,2851)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 05.12.1983 - Lv 1/82 (https://dejure.org/1983,2851)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 05. Dezember 1983 - Lv 1/82 (https://dejure.org/1983,2851)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Saarländischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Frist; Neugliederungsmaßnahme; Neugliederungsgesetz; Anhörung der Gemeinde; Anhörungsrecht; Inhalt des Anhörungsrechts; Auflösung einer Gemeinde; Gemeindeauflösung

  • Wolters Kluwer

    Neugliederung von Gemeinden und Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes im Saarland; Rüge der Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch eine im Rahmen von Neugliederungsmaßnahmen aufgelöste Gemeinde; Entfall der Funktion des Bezirksbürgermeisters; Verletzung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neugliederung von Gemeinden und Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes im Saarland; Rüge der Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch eine im Rahmen von Neugliederungsmaßnahmen aufgelöste Gemeinde; Entfall der Funktion des Bezirksbürgermeisters; Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 263
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/73

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Auflösung einer Gemeinde; Gemeindeauflösung; …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
    Der Verfassungsgerichtshof Verfassungsgerichtshof hat in Obereinstimmung Obereinstimmung mit mit dem dem Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten Verfassungsgerichten anderer Bundesländer Bùndesländer in ständiger Rechtsprechung Rechtsprechung ein ein An- Anhörungsrecht der cer Gemeinden bei kommunalen kommunalen Neugliederungs- Neugliederungsmaßnahmen rnaBnahmen anerkannt (vgl. vgl. Urteil vom 28.6.1974 28.6.1974 -Lv -Lv 8/73-, 8/73-, S. 88 ff mit rnit Nacttw Nachw.

    8/73-, s. vom 28.6.1974 -Lv 8/73~, S. 9 ff ff mit Nachw., Nachw., st. st. Rspr., Rspr., vgl. BVerfG a.a.O.).

    SoSo hat das Bundesverfassungsgericht hatdas Bundesverfassungsgericht zu zu Art. Art. 28 Abs. Abs. 22 GG, GG, der der im wesentlichen wesentlichen Artikel 117 SVerf Artikel 117 SVerf ininhaltsgleich haltsgleich ist~ ist, ausgeführt, ausgeführt, daß daß bei bei einer einer Namensänderung Namensänderung der der Gemeinde Gemeinde die die betroffene betroffene Gemeinde Gemeinde anzuhören anzuhören ist ist (BVerfGE BVerfGE 50, 50, 195, 195, 202, 202, wie wie schon schon VGH VGH -Lv 8/73- NJW -Lv 8/73- NJW 1974, 1974, 1995).

    Für das Vorliegen eines Ausnahmefalles, Ausnahmefalles, bei bei dem dem in in Anlehnung an die Rechtsprechung Rechtsprechung des BVerfG zu zu dem dem inhaltsinhaltsgleichen § 95 Abs. 3 Satz 11 BVerfGG (…BVerfGE BVerfGE 22, 22, 349, 349, 360 360 f, f, a.a.O. s. weitere Nachweise bei Pestalozza a.a.O. S. 178) 178 eses bei bei einer einer Nichtigerklärung der angegriffenen angegriffenen Norm zu zu unklaren unklaren Verhält- Verhältnissen kommen kornmen könnte könrite (Urteil Urteil des VGH vomvom 28.6.1974 28.6.1974 -Lv -Lv 8/73- 8/73- S. 13), 13, ohne daß das berechtigte Anliegen Anliegen der der Beschwerde- BeschwerdefUhrerin führerin besser erfüllt werden könnte, könnte, ergeben.sich ergebensich keine keine Anhaltspunkte.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
    Die GemeindeGerneinde darf bei bei der der Neugliederung Neugliederung nicht nicht zum zum bloßen blo8en Objekt staatlichen Handelns Handelns werden werden (BVerfGE BVerfGE 50, 195, .r. 202).

    Dem liegt der der Gedanke Gedanke zigrunde, zugrunde, daß daB bei schwerwiegenden Eingriffen in das das Selbstverwaltungs- Selbstverwaltungsrecht auch außerhalb des Kernbereiches Kernbereiches die die Gemeinde Geme.jnde nicht nicht zum stummen Objekt staatlichen Handelns werden darfdarf (BVerfGE BVerfGE 50, 195, 202).

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
    SoSo hat das Bundesverfassungsgericht hatdas Bundesverfassungsgericht zu zu Art. Art. 28 Abs. Abs. 22 GG, GG, der der im wesentlichen wesentlichen Artikel 117 SVerf Artikel 117 SVerf ininhaltsgleich haltsgleich ist~ ist, ausgeführt, ausgeführt, daß daß bei bei einer einer Namensänderung Namensänderung der der Gemeinde Gemeinde die die betroffene betroffene Gemeinde Gemeinde anzuhören anzuhören ist ist (BVerfGE BVerfGE 50, 50, 195, 195, 202, 202, wie wie schon schon VGH VGH -Lv 8/73- NJW -Lv 8/73- NJW 1974, 1974, 1995).

    Da der Verfassungsgerichtshof zur Nachprüfung verpflichtet in welcher verpflichtet ist, in welcher nüge getan hat, Weise der Gesetzgeber diesem Gebot Genüge muB die hat, mu~ die nachvollziehbar sein {BVerfG Abwägung für das Gericht nachvollziehbar BVerfG 27.11.1978, BVerfGE 50, 50, 51}.

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
    Schließlich SchlieBlich hat hat das das Bundesver- Bundesverfassungsgericht fassungsgericht in seinem Beschluß vom 12.1.1982 12.1.1982 (BVerfGE BVerfGE 59, 216, 228) 228 anläßlich an1B1ich der Änderung nderung des des Namens Namens einer_ einer Ge- Gemeinde nochmals bestätigt, besttigt, daß daB auch außerhalb auBerhalb des des Kernbe- Kernbereiches des kommu~al_en Selbstverw~ltungsr~~htsein kommunalen Selbstverwaltungsréchtsein Anhörungs-: Anhórungs-1 recht bei der Umbenennung einer ansonsten ansonsten unverändeit unverndert bleibenden Gemeinde Genieinde besteht.
  • StGH Niedersachsen, 03.06.1980 - StGH 2/79

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Auflösung des Verbandes Großraum …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
    Eine Eine anan sieh sich gebotene Anhörung Anh6rung kann nur nur d~~_n dann unterb 1ei'ben, unterbleiben, ·wenn *wenn derder Anhörungsberechtigte Anhörungsberechtigte trotz trotz ·unterlassener *unterlassener formeller formeller Anhörung eine eine Stellungnahme Stellungnahnie zu zu der der beabsichtigten beabsíchtigten Regelung Regelung tatsächlich tatsch1ich zu zu Gehör gebracht gebracht hat, hat, soso daß daB der der Gesetzgeber Gesetzgeber bei bei seiner seiner Beschlußfassung BeschluBfassung die die Argumente Argumente*des des Anhörungsberechtigten Anhörungsberechtigten in gleicher gleicher Weise Weise mitbedenken mitbedenken und und mitverwerten niitverwerten konnte konnte wie wie bei bei der der unmittelbaren unmittelbaren Anhörung Anhörung (vgl. vgl. Niedersächsischer Niederschsischer Staatsgerichtshof, Staatsgerichtshof, StGH StGH 2/79,:3.6.1980 2/79,.3.6.1980 sS.*222, 2, D VB 1 *11981, DVB1.981, 2214.14 ) *Di es e r Aus Dieser nahme f a 11 iist Ausnãhrnefall s t ooffeñsichtff e ri_s i c ht - lieh lich nicht nicht gegeben, gegeben, da da eine eine WUrdigung Würdigung derder Erfahrungen Erfahrungen der der BeschwerdefUhrerin Beschwerdeführerin mit mit derder neuen neuen Bezirkseinteilung Bezirkseinteilung nach nach 1979 1979 im im Gesetzgebungsverfahren Gesetzgebungsverfahren keinen keinen Niederschlag Niederschlag gefunden gefunden hat, hat, wie wie sich sich aus aus den den Protokollen Protokollen des des Landtages Landtages und und den den Nieder- Niederschriften schriften des des Ausschusses Ausschusses für für innere innere Verw~ltung Verwaltung (IV IV 8/~2) 8/21-32 ergibt.
  • VerfGH Saarland, 17.11.1975 - Lv 8/74

    Ausscheiden eines Mitglieds und dessen Vertreter; ordentliches Mitglied, …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
    Zwar ist anerkannt, anerkannt, daß daB eine eine im ini Rahmen Rahnien von Neugliederungsmaßnahmen NeugliederungsmaBnahmen aufgelöste aufgelöste Gemeinde Gerneinde diedie Verletzung ihres gemeindlichen gerneindlichen Selbstverwalt-trngsrechts Selbstverwalt-u-ngsrechts noch noch rügen kann (vgl.vgl. Urteil des VGH vom 17.11.1975 17.11.1975 -Lv -Lv 8/74-, 8/74-, S. S. 35, mit niit Nachw.).
  • VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73

    Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
    Da Da nach nach § 91 § 91 Satz Satz 22 Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) BVerfGG das das Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgeri cht für für diese di ese Verfassungsbeschwerden Verfassungsbeschwerden subsidiär subsidiär zuständig t-s-t,i-s-t, schließt§ schließt § 55 55 Abs. Abs. 33 VGHG VGHG die die Zuständigkeit Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes Verfassungsgerichtshofes des des Saarlandes Saarlandes VG1rlnicht (V-G-W-+ nicht aus. aus. §§ 55 Abs. 33 VGHG VGHG .ist .ist nämlich nämlich §§ 9+--Satz 91--Satz 22 BVerfGG BVerfGG nachrangig nachrangig und willwill lediglich lediglich eine eine Zweispurigkeit Zweispurigkeit von von Verfassungsbeschwerden Verfassungsbeschwerden verhindern verhindern (vgl. vgl. Beschluß Beschluß des des VGH VGH vomvom 19.12.1973, 19.12.1973, -Lv -Lv 3/73-,S. 3/73-,S. 66 ff, ff, Urteil Urteil des des VGH VGH vom vom 23.11.1983,.~v 23.11.1983,-Lv 5/83-, 5/83-, S. 1 und Pestalozza, S. 551und Pestalozza, Verfassungs- Verfassungsprozeßrecht, prozeßrecht, 2.2. Aufl. Aufl. 1982, 1982, S. S. 135).
  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 4/74

    Auflösung einer Gemeinde nur aus Gründen des Gemeinwohls; Gemeindeauflösung; …

    Auszug aus VerfGH Saarland, 05.12.1983 - Lv 1/82
    Der bloße bloBe zeitliche Zusammenhang Zusammenhang zwischen zwischen demdem Gesetz Gesetz zur Änderung Anderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes Kommunalselbstverwaltungsgesetzes und und dem dern Neugliederungsgesetz Neugliederungsgesetz reiche allein nicht nicht aus, aus, umum die die Ein~- Ein führung von Gemeindebezirken Gemeindebezirken und Ortsräten Ortsräten zuzu einem einem Bestand- Bestandteil teil der Neugliederung zu machen (Urteil Urteil vom vorn 28.6.1974 28.6.1974 -Lv 4/74-S. -LV 4/74- .S. 25 f).
  • VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Grundrechtsverletzung durch …

    gesetzlichen Ermächtigung Ermächtigurig erfolgen darfdarf (…Urteil Urteil desdes Verfa~sungs- Verfasungsgerichtshofs vom vorn 30. Januar 1984 1984 - Lv 1/83 - 1/83 -,a.a.O.,S. -,a.a.O.,S. 326), 326, daßdaB die betroffene Gemeinde Genieinde zu dieser Maßnahme Maßnahrne zu zu hören hören ist ist (insbeinsbespndere zpndere Urteile Jrteile des Verfassungsgerichtshofs Verfassungsgerichtshofs vom vorn 28.28. Juni Juni 1974 - Lv 8/73 -, AS 14, 122 - -, 122 == NJW 1974, 1974, 1995 1995 == DVBl. DVB1.1975, 1975, 35, 35, sowie sowie vom vorn 5.12.1983 - Lv 1/82 - 1/82 -, AS 19, -, 19, 113 113 == DVBl. DVB1.1984, 1984, 263) 263 und und daß daß die Regelung in der Sache am arn Gemeinwohl Gerneinwohl orientiert orientiert sein sein muß muB (…statt statt aller al*Ier Urteile des Verfassungsgerichtshofs Verfassungsgerichtshofs vom vom 17.17. November November 1975 - Lv 8/74 - vgl. auch BVerfG, Beschluß - - BeschluB vom vorn 27.27. November November 1978 - 22 BvR 165/75 -, a.a.O.).

    der-jeweiìigen Eingriffsintensität unteï schiedlichen Bereich gemeinwohlrelevanter schiedlichen Bereich vermag dann Aspekte vermag gemeinwohlrelevanter Aspekte dann naturgeniäß auch naturgemäß verfassungsgerichtliche_Kontrolle abzudecken, auch die verfassungsgerichtlic~ontrolle abzudecken, wobei sie wobei sich diesseits sie sich der beschriebenen diesseits der immanenten Schranken beschriebenen immanenten Schranken bewegt, solange es bewegt, solange um die lediglich um es lediglich geht, was Frage geht, die Frage der &ealles der was alles Gesetzgeber gerade setzgeber AnlaB dieser aus Anlaß gerade aus bei der Regelung bei dieser Regelung Abwägung als der Abwägung als dem 11 dem verfassungsrechtlich wesentlichen Bestandteil verfassungsrechtlich wesentlichen des Gesetz- Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens" gebungsverfahrenst1Urteil Verfassungsgerichtshofs vom des Verfassungsgerichtshofs (Urteil des vom 5.1983 - Lv Dezember 1983 5. Dezember - 1/82 -, DVBl. Lv 1/82 -, 1984, 263, DVBÌ. 1984, vgl. auch 266; vgl. 263, 266;… auch Beschluß vom BVerfG, Beschluß BVerfG, November 1978 27. November vom 27. - 165/75 ~' a.a.O.) BvR 165/75 1978 - 22 BvR -, a.a.O. in den in zu nehmen Blick zu den Blick und welcher hatte una nehmen hatte dabei im Stellenwert dabei welcher Stellenwert im Ausgangspunkt den Ausgangspunkt den einschlägigen beizumessen war.

    Ausdrück- Verfassungsgerichtshof unter lich hat zudem der Verfassungsgerichtshof Aspekt der dem Aspekt unter dem der Bestimmtheit Errnächtigungsnorm auf Bestimrntheit der Ermächtigungsnorm Geringfügigkeit der die Geringfügigkeit auf die der Auswirkungen solchen Maßnahme Auswirkungen einer solchen abgestellt {Urteil MaBnahme abgestellt des Ver- Urteil des Verfassungsgerichtshofs Januar 1984 fassungsgerichtshofs vom 30. Januar 1/83 -,a.a.ö.) Lv 1/83 1984 - Lv - und die -,a.a.O. ·und die "Schwere vorgenommenen Eingriffs" Schwere des vorgenommenen ferner über Eingriffs ferner die Notwendigüber die Notwendigkeit und den Umfang der Anhörung Urnfang der entscheiden lassen Anhörung entscheiden Urteil des lassen {Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Verfassungsgerichtshofs 1983 - Lv Dezember 1983 5. Dezember 1/82 -, a.a.O.; Lv 1/82 - a.a.O.; -,.

    Ist demnach dernnach aber für die Anwendung Anwendung etwaiger etwaiger besonderer besonderer Mehrfach- Mehrfachneugliederungsgrundsätze neugliederurtgsgrundsätze hier schon schon im Ansatz Ansatz kein kein Raum, Raum, so so bebedarf es keines näheren Eingehens auf die Frage, Frage, ob ob in in dieser dieser Hin- Hinsicht ~ber Uber die selbstverständliche selbstverständliche Verpflichtung Verpflichtung des des Ge5etzgebers Gesetzgebers zur Beachtung der betreffenden betreffenden Fakten hinaus hinaus generell generell zusätzliche zusätzliche Anforderungen an gemeindegebietsbezogene gemeindegebietsbezogene Regelungen Regelungen zuzu stellen stellen sind (nicht nìcht in Betracht gezogen etwa im Urteil Urteil des des Verfassungs- Verfassungsgerichtshofs vom voni 5. Dezember 198l 1983 - Lv 1/82 1/82 -, AS - AS 19, 113 == DVBl. 19, 113 -, DVB1.1984, 263, b~t~effend betreffend die "Umkehr" Urnkehr bei dercer Festlegung Festlegung derder Bezirks- Bezirksgrenzen sowie im írn Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Bundesverfassungsgerichts vom vom 12. Januar 1982 - 2 BvR 113/81 - 113/81 -, E E 59, 59, 216, -, 229, betreffend 216, 229, betreffend eineeine wiederholte Änderung des Gemeindenamens; Gerneindenamens; ausdrücklich ausdrücklich offengelassen offengelassen im Beschluß Beschluß des Verfassungsgerichtshofs Verfassungsgerichtshofs vom 27. März vom 27. März 1985 - zu Lv 2/85 -).

  • VerfGH Saarland, 30.01.1984 - Lv 1/83

    Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtsverordnung; Abtrennung …

    DerDer Verfassungsgericht Verfassungsgerichtshof shof hat in st'ctridiger stridiger Rechtsprechung Rechtsprechung entschieden, entschieden, daß die daB die Subsidiaritätsklaus Subsidiaritätsklausel el in Art. 93 Abs. Abs. 11 Nr.Nr. 44 bb GG, GG, §§ 91 Satz 91 Satz-: 22 BVerfGG der Subsidiaritätsklau Subsidiaritätsklauselsel i-n-·-§ i-n-- 55 Abs. 33 VGHG 55 Abs. vor- VGHG vorgeht, zuletzt zuletzt mit mit den den Urteilen Urteilen vom vom 23.11.1983 23.11.1983 und vom 5.12.19f und vom 5.12.19 (Lv 5/82 - B Lv 5/82 - B II auf auf S. 6; Lv S. 6; 1/82 - B Lv 1/82 -B auf auf S. zustimmend · 16; zustimmend S. 16; neuestens neuestens Bettermann, Bettermann, Das Das Verhältnis Verhältnis der verfassungsgerichtder verfassungsgericht - lichen lichen zur zur oberverwaltungsger ichtlichen Normenkontrolle, oberverwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle, in in Starck Starck u.a. u.a. {H-rsg.), H-rsg., Landesverfassungs Teil gerichtsbarkeit, Teil- Landesverfassungsgerichtsbarkeit, band band II, 11, 1983, 1983, S. S. 467 467 {487)).
  • VerfGH Saarland, 19.01.1987 - Lv 2/84

    Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Satzungen; Sparkasse; …

    Diese Vorschrift gilt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin auch für kommunale Verfassungsbeschwerden (so bereits ohne nähere Begründung Urteile des Verfassungsgerichtshofs vom 4. November 1983 - Lv 1/82 -, AS 19, 113 = DVBl. 1984, 263, und vom 3. September 1985 - Lv 2/85 -, Saarl. Kommunalzeitschrift 1986, 15;… ebenso für § 93 BVerfGG etwa Schmidt-Bleibtreu in Maunz u.a., a.a.O., Rdnr. 24 zu § 91, m.w.N., sowie Maunz in Maunz-Dürig, a.a.O., Rdnr. 82 zu Art. 93), was sich schon daraus ergibt, daß letztere im Saarland zunächst nicht selbständig, sondern in § 49 Abs. 1 VGHG a.F. - jetzt § 55 Abs. 1 VGHG - mixgeregelt und also von § 50 Abs. 2 VGHG a.F. - jetzt § 56 Abs. 2 VGHG - miterfaßt waren.
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