Rechtsprechung
| VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82 |
Volltextveröffentlichung
- Saarländischer Verfassungsgerichtshof
Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde; gesetzgeberisches Unterlassen; Unterlassen des Gesetzgebers
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VerfGH Saarland, 19.12.1973 - Lv 3/73
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
Auszug aus VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
vorgeht (Beschluß 19.12.1973 - Lv vorn 19.1~.1973 - Lv 3/73 3/73 s. 6 ff. S.6 ff).Grundlegendhat hat der der Verfassungsgericht shof in seinem Verfassungsgerichtshof vom 19.12.1973 BeschluB vom seinem Beschluß 19.12.1973 Lv 3/73, S. 8) (Lv 8 hierzu ausgeführt: Stadt- und ausgeführt: "Stadt- und Landgemeinden Landgemeinden sind juristische Personen des öffentlichen Rechts des öffentlichen als solct und als Rechts und solcl räger verfassungsmäßiger -!-räger Rechte. Nach verfassungsmäßiger Rechte. Art. 122 Nach Art. der Saar- 122 der Saar- Verfassung haben ländischen Verfassung und Gemeindeve-f!-bände Gemeinden und haben Gemeinden Gemeindeve--bände Selbstverwaltung in Recht der Selbstverwaltun~ das Recht den. Schranken in den Schranken . der Gesetze. der Gesetze. Wenn dieses Recht auch nicht Recht auch im. ersten nicht im. Hauptteil "Grundrechte ersten Hauptteil Grundrechte. und Grundpflichten und enthalten ist Grundpflichten" enthalten ebenso wie ist (ebenso wie Art. 28 GG),· Art. 28 GG, sondern im zweiten sondern Háuptteil "Ordnung zweiten Hauptteil Aufgaben der und Aufgaben Ordnung und der öffentöffentlichen Gewalt, lichen ist das so ist Gewalt", so Gemeinden zukommende den Gemeinden das den Recht der zukommende Recht der Selbstverwaltung doch ein Selbstverwaltung doch verfassungsmäßiges Recht"i sonstiges verfassungsmäßiges ein "sonstiges Recht wie es wie 49 Abs.- in§§ 49 es in als ausreichend VGHG als Abs.- 11 VGHG ist, um bezeichnet ist, ausreichend bezeichnet um im Falle seiner im Falle Verletzung die seiner Verletzung die Verfassungsbeschwe Verfassungsbeschwerde zu rechtrde *zu rechtfertigen." ferti gen.
- BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59
Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und …
Auszug aus VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
SoSo heißt heißt es es etwa etwa in in BVerfGE BVerfGE 13, 284, 287: "In In einem allgemeinen allgemeinen Sinne Sinne kann kann man man von von einer einer "Unterlassung" Unterlassung des Gesetzgebers Gesetzgebers immer sprechen, sprechen, wenn wenn bestimmte bestimmte Ansprüche gegen den Staat überhaupt überhaupt nicht nicht oder oder nicht nicht im iin gegewünschten Umfang gewährt werden; hierauf hierauf kann kann es es aber aber für für die die Anwendung von§ von § 93 Abs. 2 BVerfGG deshalb deshalb nicht nicht ankommen, ankommen, weil weil sonst diese Fristbestimmung Fristbestimmung bedeutungslos bedeutungslos wäre.
- VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90
Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde; gesetzgeberisches Unterlassen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Saarland, 22.03.1993 - Lv 3/91
Auflösung einer Gemeinde; Gemeindeauflösung; Fortbestand der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs geht die bundesrechtliche Subsidiaritätsklausel des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG in Verbindung mit § 91 Satz 2 BVerfGG der saarländischen Regelung in § 55 Abs. 3 VGHG vor (vgl. Beschluß des VerfGH vom 19. Dezember 1973 - Lv 3/73 - sowie Urteile des VerfGH vom 23. November 1983 - Lv 5/82 - und vom 27. April 1992 - Lv 2/90 ). - VerfGH Saarland, 30.01.1984 - Lv 1/83
Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtsverordnung; Abtrennung …
DerDer Verfassungsgericht Verfassungsgerichtshof shof hat in st'ctridiger stridiger Rechtsprechung Rechtsprechung entschieden, entschieden, daß die daB die Subsidiaritätsklaus Subsidiaritätsklausel el in Art. 93 Abs. Abs. 11 Nr.Nr. 44 bb GG, GG, §§ 91 Satz 91 Satz-: 22 BVerfGG der Subsidiaritätsklau Subsidiaritätsklauselsel i-n-·-§ i-n-- 55 Abs. 33 VGHG 55 Abs. vor- VGHG vorgeht, zuletzt zuletzt mit mit den den Urteilen Urteilen vom vom 23.11.1983 23.11.1983 und vom 5.12.19f und vom 5.12.19 (Lv 5/82 - B Lv 5/82 - B II auf auf S. 6; Lv S. 6; 1/82 - B Lv 1/82 -B auf auf S. zustimmend · 16; zustimmend S. 16; neuestens neuestens Bettermann, Bettermann, Das Das Verhältnis Verhältnis der verfassungsgerichtder verfassungsgericht - lichen lichen zur zur oberverwaltungsger ichtlichen Normenkontrolle, oberverwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle, in in Starck Starck u.a. u.a. {H-rsg.), H-rsg., Landesverfassungs Teil gerichtsbarkeit, Teil- Landesverfassungsgerichtsbarkeit, band band II, 11, 1983, 1983, S. S. 467 467 {487)). - VerfGH Saarland, 19.01.1987 - Lv 2/84
Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Satzungen; Sparkasse; …
Darauf beruft sie sich denn auch, wobei sie mehrfach ausdrücklich klargestellt hat, daß in diesem Zusammenhang nicht etwa gesetzgeberisches Unterlassen gerügt werden soll (dazu Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 4. November 1983 - Lv 5/82 -).
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