Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 3 ZPO, § 9 ZPO, § 294 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage
- rechtsportal.de
Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung bei einer Besitzstörungsklage
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 04.05.2021 - 44 Lw 6/20
- OLG Zweibrücken, 28.10.2021 - 4 U 83/21
- BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.07.2016 - V ZR 11/16
Nachbarstreit um die Gewährung eines Notwegerechts: Unzulässigkeit der …
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
Rn. 5 3. Abgesehen davon hat der Kläger mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2016 - V ZR 11/16, NJW-RR 2017, 209 Rn. 6 mwN) - dargelegt und glaubhaft gemacht, dass die Beschwer 20.000 EUR übersteigt. - BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21
Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf …
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 13.12.2007 - V ZB 98/07
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung …
Auszug aus BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21
Bei einer Besitzstörungsklage ist die Beschwer des unterlegenen Klägers gemäß § 3 ZPO nach dem Interesse an der Unterlassung der Beeinträchtigung zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - V ZB 98/07, juris Rn. 6 zu einer Eigentumsbeeinträchtigung).
- BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer durch beklagte Partei
Rn. 6 aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat…, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 17.09.2024 - II ZR 223/22
Bestimmung der Beschwer des Rechtsmittelführers
Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es jedenfalls dann, wenn ihre Beschwer aus der Verurteilung dem Streitwert der Klage entspricht, regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4;… Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Oktober 2022- LwZR 7/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22,MDR 2023, 593 Rn. 8;… Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22,MDR 2023, 857 Rn. 8 ff.; jeweils mwN). - BGH, 20.11.2025 - LwZR 1/25 Rn. 3 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Klägerin nicht - wie geboten (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 5 mwN) - dargelegt und glaubhaft gemacht hat, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 20.000 EUR übersteigt (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
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