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| VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Das gemeinsame Europäische Asylsystem gründet sich auf das Prinzip gegenseitigen Vertrauens, dass alle daran beteiligten Staaten die Grundrechte sowie die Rechte beachten, die ihre Grundlage in der Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967 sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK - finden (EuGH, U. v. 21.12.2011 - C-411/10 und C-493/10 - juris).Daraus ist die Vermutung abzuleiten, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem Mitgliedstaat in Einklang mit den Erfordernissen der EU-Grundrechte-Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht (EuGH, U. v. 21.12.2011, a. a. O., juris Rn. 80).
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, U. v. 21.12.2011, a. a. O.) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - juris) zugrundeliegende Vermutung ist jedoch nicht unwiderleglich.
Vielmehr obliegt den nationalen Gerichten die Prüfung, ob es im jeweiligen Mitgliedstaat Anhaltspunkte für systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber gibt, welche zu einer Gefahr für die Antragsteller führen, bei Rückführung in den zuständigen Mitgliedstaat einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung i. S. v. Art. 4 der Grundrechtscharta ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, U. v. 21.12.2011, a. a. O.).
- VG München, 15.07.2015 - M 12 K 15.50489
Stattgabe; Ungarn; Familie mit kleinem Kind; systemische Mängel bei Inhaftierung …
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel ist davon auszugehen, dass die Unterbringungsbedingungen für Familien mit minderjährigen Kindern in Ungarn derartige systemische Mängel aufweisen (vgl. VG München, U. v. 15.7.2015 - M 12 K 15.50489; VG München, Gerichtsbescheid vom 12.11.2015 - M 9 K 14.50739).Denn eine Trennung der Familieneinheit wäre gemäß Art. 20 Abs. 3 Dublin III-VO und gemessen an dem in Art. 6 GG und 8 EMRK verbürgten Schutz der Familie unzulässig (vgl. VG München, U. v. 15.7.2015 - M 12 K 15.50489; OVG Niedersachsen, B. v. 2.5. 2012 - 13 MC 22/12 - juris).
- EGMR, 19.01.2012 - 39472/07
[FRE]
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Die Behörden hätten den Kindern keine Behandlung gewährleistet, die mit den Bestimmungen der Konvention vereinbar ist (EGMR, U. v. 19.1.2012 - 39472/07 Nr. 91 - Popov/Frankreich).
- VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295
Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Das Bundesamt ist in der Folge kraft Gesetzes (vgl. § 31 Abs. 2 AsylG) verpflichtet, das Asylverfahren der Kläger fortzuführen und eine Sachentscheidung zu treffen (vgl. BayVGH, U. v. 28.2.2014 - 13a B 13.30295 - juris Rn. 22). - BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Rechtsprechung auf der Ebene des (nationalen) Verfassungsrechts als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dienen kann (vgl. BVerfG, B. v 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - juris Rn. 32) und dessen Rechtsprechung maßgeblich für die Auslegung der Menschenrechte der EMRK ist, hat in seinem Urteil vom 4. November 2014 (29217/12 "Tarakhel gg. - EGMR, 04.11.2014 - 29217/12
Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dessen Rechtsprechung auf der Ebene des (nationalen) Verfassungsrechts als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes dienen kann (…vgl. BVerfG, B. v 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 - juris Rn. 32) und dessen Rechtsprechung maßgeblich für die Auslegung der Menschenrechte der EMRK ist, hat in seinem Urteil vom 4. November 2014 (29217/12 "Tarakhel gg. - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (…vgl. EuGH, U. v. 21.12.2011, a. a. O.) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 und 2 BvR 2315/93 - juris) zugrundeliegende Vermutung ist jedoch nicht unwiderleglich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines …
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Bei der Bewertung der in Ungarn anzutreffenden Umstände der Durchführung des Asylverfahrens und der Aufnahme von Flüchtlingen sind dabei vorliegend diejenigen Umstände heranzuziehen, die auf die Situation der Kläger zutreffen (OVG NRW, U. v. 7.3.2014 - 1 A 21/12 - juris Rn. 130). - BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Von systemischen Mängeln ist daher nur dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber aufgrund größerer Funktionsstörungen in dem zuständigen Mitgliedstaat regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVwerG, B. v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - juris Rn. 5 f. m. w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13
Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel …
Auszug aus VG München, 29.02.2016 - M 12 K 14.50283
Bei einer zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss diesen ein größeres Gewicht als den dagegensprechenden Tatsachen zukommen, d. h. es müssen hinreichend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genannten Grundrechtsverletzungen kommt (vgl. VGH BW, U. v. 16.4.2014 - A 11 S 1721/13 - juris). - OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 13 MC 22/12
Prüfungsumfang des Bundesamtes und vorläufiger Rechtsschutz bei einer …
- VG München, 01.03.2016 - M 12 K 14.50285
Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens aufgrund von …
- VG München, 01.03.2016 - M 12 K 14.50285
Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens aufgrund von …
Er wurde am 1. April 2014 von der Bundespolizei am Hauptbahnhof ... zusammen mit seinem Bruder und dessen Familie, den Klägern im Verfahren M 12 K 14.50283, aufgegriffen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren als auch in den Verfahren M 12 S 14.50286, M 12 S 14.50284 und M 12 K 14.50283 sowie auf die vorgelegte Behördenakte des Bundesamts Bezug genommen.
Auf das Urteil des Gerichts vom 29. Februar 2016 im Verfahren M 12 K 14.50283, mit dem der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 16. Mai 2014 aufgehoben wurde, wird insofern Bezug genommen.
- VG München, 28.04.2016 - M 16 K 15.50298
Systemische Schwachstellen der Asylhaft in Ungarn für einen schwerstbehinderten …
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnismittel ist davon auszugehen, dass die Unterbringungsbedingungen jedenfalls für diesen Personenkreis im Hinblick auf die ihnen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Inhaftierung und die mit der Asylhaft verbundenen Umstände derartige systemische Mängel aufweisen (vgl. VG München, U. v. 29.2.2016 - M 12 K 14.50283 - juris m. w. N.; VG München, U. v. 15.7.2015 - M 12 K 15.50489 - juris; VG München, Gb. v. 12.11.2015 - M 9 K 14.50739 - jeweils zu Familien mit minderjährigen Kindern).Denn es muss davon ausgegangen werden, dass die Asylhaftbedingungen in Ungarn den Bedürfnissen eines schwerstbehinderten, minderjährigen Kindes keinerlei Rechnung tragen und daher so ungeeignet sind, so dass die von Art. 3 EMRK geforderte Schwelle an Schwere überschritten ist (vgl. zu den Haftbedingungen im Einzelnen VG München, U. v. 29.2.2016 - M 12 K 14.50283 - juris m. w. N.).
- VG Gelsenkirchen, 31.05.2016 - 18a K 5911/14
Dublin III-VO, Dublin-Rückkehrer, Ungarn, systemische Mängel
-, juris, Rn. 80; VG München, Urteil vom 29. Februar 2016 - M 12 K 14.50283 -, juris, Rn. 28.
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