Rechtsprechung
| VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
- VGH Bayern, 07.03.2014 - 6 C 14.290
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 2 B 10467/04
Antragsteilzeit, voraussetzungslose Teilzeit, Teilzeitbeschäftigung, …
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Das nach der hierfür zum Beleg herangezogenen Entscheidung des OVG Koblenz vom 24. Mai 2004 (Az. 2 B 10467/04) geforderte deutliche personelle Defizit als Voraussetzung für einen Personalmangel als dienstlichen Belang sei vorliegend ebenfalls nicht gegeben.Nach der einhelligen Rechtsprechung teils zu dem früher dasselbe regelnden § 72a Abs. 1 BBG, der sich das Gericht anschließt, handelt es sich bei dem Begriff der dienstlichen Belange um einen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Bestandteil des gesetzlichen Bewilligungstatbestands (VG Wiesbaden vom 20.10.2003 - 8 G 1941/03 - juris; OVG Koblenz vom 24.05.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 = RiA 2005, 150 = DÖD 2005, 170), der aber zugleich einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff mit der Wirkung enthält, dass die das dienstliche Bedürfnis (vor)prägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals einem verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn unterliegt, dessen Konkretisierung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu respektieren und nicht auf seine Richtigkeit oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen ist (…VG Wiesbaden, a.a.O.; OVG Koblenz;… a.a.O.).
- BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02
Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines …
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Eine solche ist nach der hierzu ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen aus einer einheitlichen, in einer Mehrzahl gleichgelagerter Fälle zur Anwendung kommenden Verwaltungspraxis nach Art. 3 Abs. 1 GG ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Gleichbehandlung nach Maßgabe des tatsächlichen Verwaltungshandelns im Sinne der einheitlichen Ausübung eines der Verwaltung eingeräumten Ermessens erwächst (vgl. z.B. BVerwG vom 23.04.2003 - 3 C 25.02 - NVwZ 2003, 1384 = DVBl 2004, 126 = BayVBl 2004, 23 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 104, m.w.N.; vom 19.09.2000 - 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 = DVBl 2001, 214 = NVwZ 2001, 210 = Buchholz 402.240 § 32 AuslG Nr. 4). - BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09
Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte …
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Auf die allgemeine Vorschrift des § 78 Satz 1 BBG kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwG vom 29.07.2010 - 2 C 17.09 - IÖD 2010, 254 = DokBer 2010, 315 = ZBR 2011, 169 = PersV 2011, 266 = Schütz BeamtR ES/B I 2.4 Nr. 91 = Buchholz 232.2 § 3 AZV Nr. 1; vom 30.11.1994 - 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 - jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Eine solche ist nach der hierzu ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen aus einer einheitlichen, in einer Mehrzahl gleichgelagerter Fälle zur Anwendung kommenden Verwaltungspraxis nach Art. 3 Abs. 1 GG ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Gleichbehandlung nach Maßgabe des tatsächlichen Verwaltungshandelns im Sinne der einheitlichen Ausübung eines der Verwaltung eingeräumten Ermessens erwächst (vgl. z.B. BVerwG vom 23.04.2003 - 3 C 25.02 - NVwZ 2003, 1384 = DVBl 2004, 126 = BayVBl 2004, 23 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 104, m.w.N.; vom 19.09.2000 - 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 = DVBl 2001, 214 = NVwZ 2001, 210 = Buchholz 402.240 § 32 AuslG Nr. 4). - BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 73.03
Zusicherung, Schriftform der -; Schriftform eines Verwaltungsakts; Protokoll, …
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Diese richten sich mangels einer in § 38 VwVfG selbst enthaltenen Regelung nach dem entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 3 VwVfG (BVerwG vom 26.05.2003 - 8 B 73.03 - NVwZ 2003, 997 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 18; ebenso BayVGH vom 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 - juris). - BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94
Angemessenheit einer Wohnung (Kinderzimmer nur 7,7 qm) im Hinblick auf die …
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Auf die allgemeine Vorschrift des § 78 Satz 1 BBG kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (BVerwG vom 29.07.2010 - 2 C 17.09 - IÖD 2010, 254 = DokBer 2010, 315 = ZBR 2011, 169 = PersV 2011, 266 = Schütz BeamtR ES/B I 2.4 Nr. 91 = Buchholz 232.2 § 3 AZV Nr. 1; vom 30.11.1994 - 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 2 - jeweils m.w.N.). - VG Ansbach, 07.09.2009 - AN 11 S 09.01462
Erfolgreicher Eilantrag, da die Gewährung einer Teilzeitbeschäftigung durch ... …
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Rn. 31 Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt (§ 52 Abs. 2 GKG - wie VG Ansbach vom 07.09.2009 - AN 11 S 09.01462 - juris). - VGH Bayern, 18.07.2006 - 14 ZB 03.710
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Diese richten sich mangels einer in § 38 VwVfG selbst enthaltenen Regelung nach dem entsprechend anzuwendenden § 37 Abs. 3 VwVfG (BVerwG vom 26.05.2003 - 8 B 73.03 - NVwZ 2003, 997 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 18; ebenso BayVGH vom 18.07.2006 - 14 ZB 03.710 - juris). - VGH Bayern, 12.03.2008 - 15 ZB 07.153
Altersteilzeit; Entgegenstehen dringender dienstlicher Belange; keine …
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Auf den Fürsorgegesichtspunkt gestützte Leistungsansprüche dürfen aber grundsätzlich nicht über das hinausgehen, was einem Beamten durch spezialgesetzliche Regelung an Rechten abschließend gewährt ist (BayVGH vom 12.03.2008 - 15 ZB 07.153 - juris). - VG Wiesbaden, 20.10.2003 - 8 G 1941/03
Auszug aus VG München, 15.11.2013 - M 21 K 12.1372
Nach der einhelligen Rechtsprechung teils zu dem früher dasselbe regelnden § 72a Abs. 1 BBG, der sich das Gericht anschließt, handelt es sich bei dem Begriff der dienstlichen Belange um einen voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Bestandteil des gesetzlichen Bewilligungstatbestands (VG Wiesbaden vom 20.10.2003 - 8 G 1941/03 - juris; OVG Koblenz vom 24.05.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 = RiA 2005, 150 = DÖD 2005, 170), der aber zugleich einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff mit der Wirkung enthält, dass die das dienstliche Bedürfnis (vor)prägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals einem verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn unterliegt, dessen Konkretisierung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu respektieren und nicht auf seine Richtigkeit oder Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen ist (…VG Wiesbaden, a.a.O.; OVG Koblenz;… a.a.O.).
- VG Bayreuth, 07.10.2014 - B 5 K 12.943
Voraussetzungslose Teilzeit; entgegenstehende dienstliche Belange
Rn. 13 Mit Schreiben vom 20. Januar 2014 legte die Beklagte ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 15. November 2013 (M 21 K 12.1372) vor, in dem das Gericht in einem vergleichbaren Fall die Ablehnung des Antrags auf voraussetzungslose Teilzeit und die Rechtsauffassung der Beklagten bestätigt habe.Zugleich stellt er einen ausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriff dahingehend dar, dass die vorprägende Entscheidung über die zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderliche Personalstärke und den Einsatz des vorhandenen Personals dem nur eingeschränkt überprüfbaren verwaltungspolitischen Gestaltungsermessen des Dienstherrn obliegt (…vgl. OVG RhPf, B.v. 24.5.2004 - 2 B 10467/04.OVG - NVwZ-RR 2005, 51 Rn. 5; VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.4.2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 ).
Schließlich hat die Beklagte auch nicht deswegen die Berufungsmöglichkeit auf die Personalknappheit als dienstlichen Belang verwirkt, weil ihr Personaldefizit nach ihren eigenen Angaben im Ausgangsbescheid ("es handelt sich dabei nicht um ein nur vorübergehendes Phänomen") inzwischen "chronifiziert" ist (dazu eingehend VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372).
- VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 5996/18
Besondere dienstliche Gründe für die Übernahme in das Beamtenverhältnis
Hieraus ergibt sich, dass eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur die Schriftform nicht ersetzen kann, eine solche "Zusicherung" also unwirksam ist (Niedersächs. OVG…, Beschluss vom 17.01.2005 - 2 PA 108/05 -, juris Rn. 5; VG München, Urteil vom 15.11.2013 - M 21 K 12.1372 -, juris Rn. 20;… Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 38 Rn. 60). - VG Weimar, 05.11.2014 - 7 K 849/11
Freistellung von Altlasten im Bergbau nach dem Umweltrahmengesetz; Anforderungen …
Rn. 113 Eine Selbstbindung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen aus einer einheitlichen, in einer Mehrzahl gleichgelagerter Fälle zur Anwendung kommenden Verwaltungspraxis nach Art. 3 Abs. 1 GG ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Gleichbehandlung nach Maßgabe des tatsächlichen Verwaltungshandelns im Sinne der einheitlichen Ausübung eines der Verwaltung eingeräumten Ermessens erwächst (vgl. VG München, Urteil vom 15.11.2013 - M 21 K 12.1372 - juris Rdnr. 21 m.w.N.; z.B. BVerwG, Entscheidung vom 23.04.2003 - 3 C 25.02 - NVwZ 2003, 1384).
- VGH Bayern, 07.03.2014 - 6 C 14.290
Bundesbeamtenrecht; Antrag auf Übergang von Vollzeitbeschäftigung auf …
{ABSCHNITT:Tenor} Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 15. November 2013 - M 21 K 12.1372 - geändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 17.052,48 EUR festgesetzt. - VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953
Keine weitere Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit aus dienstlichen Gründen
Vielmehr ist hinsichtlich der dienstlichen Beanspruchung im Grundsatz davon auszugehen, dass jeder Beamte dem Dienstherrn für jede seiner Laufbahn und seinem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabe zur Verfügung steht und damit verbundene Belastungen hinnehmen muss (vgl. VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372 - juris Rn. 26). - VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.971
Grundschullehrerin, Antrag auf weitere Ermäßigung der Wochenstundenanzahl, …
Vielmehr ist hinsichtlich der dienstlichen Beanspruchung im Grundsatz davon auszugehen, dass jede Beamtin bzw. jeder Beamte dem Dienstherrn für jede ihrer bzw. seiner Laufbahn und ihrem bzw. seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabe zur Verfügung steht und damit verbundene Belastungen hinnehmen muss (vgl. VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372 - juris Rn. 26;… VG Augsburg, B.v. 12.11.2020 - Au 2 E 20.1953 - juris Rn. 33). - VG München, 05.09.2019 - M 11 K 18.614
Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung zur Erweiterung einer Gewerbehalle
Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt diesen Anforderungen nicht (OVG Lüneburg, B.v. 17.1.2005 - 2 PA 108/05 - NVwZ 2005, 470; VG München, U.v. 15.11.2013 - M 21 K 12.1372 - juris Rn. 20;… Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 38 Rn. 60).
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