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   BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64   

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BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64 (https://dejure.org/1965,213)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1965 - V ZR 55/64 (https://dejure.org/1965,213)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 (https://dejure.org/1965,213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parteivernehmung - Beweisführung - Urkundsperson - Unrichtige Beurkundung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 415 Abs. 2
    Anforderungen an den Gegenbeweis gegen eine öffentliche Urkunde

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1714 (Ls.)
  • MDR 1965, 818
  • DNotZ 1965, 636
  • WM 1965, 868
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 06.11.1928 - II 235/28

    Preußische Stadtgemeinde; Ungerechtfertigte Bereicherung

    Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
    Diese unvollständige Vertretung durch einen Gesamtvertreter sei rechtlich wie das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht zu beurteilen (RGZ 122, 229).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht auf die mangelhafte Gesamtvertretung die §§ 177 f BGB entsprechend angewendet (RGZ 122, 229, 231).

  • RG, 18.03.1921 - II 458/20

    Widerruf nach § 178 BGB

    Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
    Eine Erklärung des Vertragsgegners, in der er zum Ausdruck bringt, nicht mehr an den Vertrag gebunden zu sein, stellt nur dann einen Widerruf dar, wenn erkennbar ist, er wolle das rechtsgeschäftliche Handeln der beiden tätig gewordenen Vertreter mangels Mitwirkung des dritten Gesamtvertreters nicht mehr als rechtlich wirksam behandeln und den Vertrag aus diesem Grund als nicht abgeschlossen betrachten (RGZ 102, 24, 25; Schlegelberger/Vogels, BGB § 178 Anm. 2).
  • RG, 14.02.1913 - II 378/12

    Gesamtvertretung

    Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
    Die Wirksamkeit des von ihm abgeschlossenen Vertrags für und gegen die Vertretenen hänge von der (formlosen) Genehmigung des Mittestamentsvollstreckers ab, die erteilt werden könne, solange der tätig gewordene Vertreter seine Erklärung aufrechterhalte (RGZ 81, 325).
  • RG, 06.12.1918 - VII 211/18

    Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung neben Schadensersatz wegen

    Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
    Es ist mit dem Berufungsgericht zwar davon auszugehen, daß der Gläubiger im Falle des Verzugs des Schuldners zuerst unter Bestehen auf der Erfüllung des Vertrages den Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens (Verzögerungsschaden im Sinne des § 286 Abs. 1 BGB), bei Geldschulden die Verzugszinsen (§ 288 BGB), verlangen und später, soweit die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, unter Aufgabe des Erfüllungsanspruchs neben dem schon entstandenen Verzögerungsschaden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann (RGZ 94, 203; BGH NJW 1953, 337; Palandt/Danckelmann, BGB 23. Aufl. § 326 Anm. 2 b).
  • RG, 05.12.1911 - II 253/11

    Anfechtung eines Vertrages; Örtliches Recht

    Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
    Ihre Formerfordernisse richten sich nach schweizer Recht (RGZ 78, 55, 60; Raape, Internationales Privatrecht, 5. Aufl. § 46; Soergel/Kegel, EGBGB vor Art. 7 Anm. 155; von Caemmerer, Rabels Zeitschr 1959 S. 213).
  • RG, 28.02.1902 - VII 457/01

    Beweis gegen öffentliche Urkunden

    Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
    Mit dem Berufungsgericht ist davon auszugehen, daß einer Vertragspartei gemäß § 415 Abs. 2 ZPO nicht nur der Beweis offen steht, daß sie die beurkundete Erklärung nicht abgegeben habe, sondern des weiteren auch der Beweis dafür, daß sie entgegen der Protokollierung diese Erklärung nach der Verlesung mangels Kenntnisnahme auch nicht genehmigt habe, ohne daß sie die Genehmigungserklärung wegen Irrtums anfechten müßte (RGZ 50, 420, 422 f; WarnRspr 1908 Nr. 681; SeuffArch 72 Nr. 21; BGH, Der Deutsche Rechtspfleger 1957, 110).
  • RG, 21.06.1911 - V 574/10

    Urteil auf Abgabe einer Auflassungserklärung

    Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
    Sollte es dabei zu dem Ergebnis kommen, daß keine der beiden Parteien vorzuleisten hatte, die beiderseitigen Leistungen vielmehr entsprechend der gesetzlichen Regelung Zug um Zug zu erbringen waren, so stand dem Beklagten gegenüber der Kaufpreisforderung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu, und die Fälligkeit der Kaufpreisforderung setzte sonach voraus, daß die Kläger zu ihrer Leistung (lastenfreie Übereignung und Übergabe des geräumten Grundstücks) fähig und bereit waren (RGZ 76, 409, 126, 280, 285; HRR 32, 436; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 284, Anm. 2; Palandt/Danckelmann, BGB 24. Aufl. § 286 Anm. 2).
  • RG, 30.10.1885 - III 39/85

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses eines Anwalts bei einer Zustellung von

    Auszug aus BGH, 22.06.1965 - V ZR 55/64
    Dieser Beweis kann daher gemäß § 445 Abs. 2 ZPO nicht durch Parteivornehmung geführt werden (RGZ 15, 373, 375; BayObLG SeuffArch 52 Nr. 73; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl., § 118, III 2 a [xxxxx] a.A. Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 415, III 1 a.E.; Baumbach/Lauterbach, ZPO 28. Aufl. § 415 Anm. 49 beide jedoch ohne nähere Begründung; vgl. auch Wieczorek, ZPO § 415, E III).
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Vielmehr muss die Erklärung hinreichend deutlich machen, dass der Vertrag gerade wegen des Widerrufs nicht gelten solle (vgl. für den Widerruf nach § 178 BGB: BGH in st. Rspr. seit 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - zu I b der Gründe; BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 91/95 - zu II 1 der Gründe; für das Verhältnis von Widerruf nach dem HTürGG und nach § 178 BGB BGH 8. Mai 2006 - II ZR 123/05 - Rn. 22) .
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch

    Solche Urkunden erbringen vollen Beweis darüber, dass die Erklärung mit dem niedergelegten Inhalt so, wie beurkundet, abgegeben wurde (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64, WM 1965, 868, 870).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung zu dem Widerruf nach § 178 BGB (RGZ 102, 24; BGH, Urt. v. 22. Juni 1965 - V ZR 55/64, WM 1965, 868, 870; v. 19. Januar 1973 - V ZR 115/70, WM 1973, 460, 461; BAG NJW 1996, 2594, 2595) und kann in der vorliegenden Fallgestaltung nicht anders sein.
  • BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87

    Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit

    Soweit das Berufungsgericht zur Rechtfertigung seiner abweichenden Meinung auf das Urteil des Reichsgerichts vom 30. Oktober 1885 (RGZ 15, 373) und das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. Juni 1965 (V ZR 55/64 = MDR 1965, 818) verweist, hat es übersehen, daß in diesen Entscheidungen abgesehen davon, daß sie öffentliche Urkunden betreffen, die Parteivernehmung nur deshalb für unzulässig erachtet wurde, weil mit ihr ein Beweis gegen die formelle Beweiskraft der Urkunden geführt werden sollte.
  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 64/90

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei Auslandsbezug

    Damit entscheidet das französische Recht nicht nur über die Rechtswirksamkeit der streitigen Abreden als solcher, sondern auch darüber, ob die ohne Vertretungsmacht für die Klägerin abgegebenen Erklärungen genehmigungsfähig waren und welche Anforderungen an eine Genehmigung zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 = WM 1965, 868, 869).
  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Daneben besteht die Möglichkeit, daß ein Gesamtvertreter eine Erklärung allein abgibt und der andere Gesamtvertreter diese Erklärung nachträglich analog § 177 Abs. 1 BGB - gegebenenfalls i.V.m. § 180 S. 2 BGB - genehmigt (RGZ 81, 325, 328 f.; BGH, Urteil vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - MDR 1965, 818).
  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93

    Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages

    c) aa) Für die Wirksamkeit einer nachträglichen Genehmigung seitens des Rektors, die der Kläger für den Fall geltend macht, daß der Sektionsdirektor den Beratervertrag als Vertreter ohne Vertretungsmacht unterzeichnet haben sollte, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht das Vollmachtsstatut, sondern das Vertragsstatut maßgeblich (BGH, Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - WM 1965, 868, 869, und vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 64/90 - NJW 1992, 618 [BGH 08.10.1991 - XI ZR 64/90] = JZ 1992, 579, 580 m. Anm. v. Bar; OLG Celle WM 1984, 494, 495; Palandt/Heldrich aaO. Anh. zu Art. 32 EGBGB Rn. 3), hier das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 91/95

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Vertretungsbefugnis des Oberkreisdirektors

    "Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Willensmängeln (§ 123 BGB) enthält nicht ohne weiteres einen Widerruf des entsprechenden Vertragsangebots des Anfechtenden wegen Vertretungsmängeln bei dessen Annahme durch den Anfechtungsgegner (im Anschluß an BGH Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - NJW 1965, 1714 und vom 19. Januar 1973 - V ZR 115/70 - WM 1973, 460).«.

    Dies entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung (BGH Urteile vom 22. Juni 1965 - V ZR 55/64 - NJW 1965, 1714 und vom 19. Januar 1973 - V ZR 115/70 - WM 1973, 460; RGZ 102, 24) und Literatur (MünchKomm Schramm, BGB, 3. Aufl., § 178 Rz 6; Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., § 178 Rz 9; Soergel/Leptien, BGB, 12. Aufl., § 178 Rz 2 und Staudinger/Schilken, BGB, 13. Aufl., § 178 Rz 2).

  • FG Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 10 K 2875/08

    Erledigungserklärung als wesentliche Förmlichkeit nach § 94 FGO i.V.m. § 165 ZPO

    Durch Parteivernehmung kann der Gegenbeweis nach § 445 Abs. 2 ZPO nicht geführt werden (BGH-Urteil vom 22. Juni 1985 V ZR 55/64, NJW 1965, 1714).
  • OLG Zweibrücken, 18.04.2005 - 3 W 15/05

    Ehegattentestament: Lebzeitiger Widerruf einer wechselbezüglichen Erbeinsetzung

    Indes ist nach § 418 Abs. 2 ZPO hinsichtlich des gesamten formell bewiesenen Urkundeninhalts der Gegenbeweis zulässig, dass das bezeugte mit dem tatsächlichen Geschehen nicht übereinstimme, wobei der Beweis der Urkundenunrichtigkeit aber nicht - wie der Beteiligte zu 1) meint - durch seine Parteivernehmung oder eidesstattliche Versicherung geführt werden kann (MüKo/ Schreiber, ZPO, 2. Aufl., § 418 Rdnr. 6; Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., § 418 Rdnr. 4; vgl. auch BGH MDR 1965, 818).
  • OLG Brandenburg, 07.07.2021 - 4 U 165/20

    Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil und einem

  • BGH, 28.04.1978 - V ZR 107/76

    Wirksamkeit einer überhörten Klausel in einer notariell beurkundeten Erklärung

  • OLG Frankfurt, 05.05.2006 - 2 U 222/05

    Grundstücksmiete: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bei nur vermuteter

  • LG Karlsruhe, 05.04.2023 - 11 T 268/22

    Beschwerde gegen den Vorbescheid des Notars über die Vollziehung eines

  • LSG Bayern, 04.04.2002 - L 4 KR 125/01

    Kostenübernahme des Hörgerätes Resound BT2 durch Krankenkasse als

  • LAG Niedersachsen, 15.11.1994 - 13 Sa 1219/94

    Aufhebungsvertrag nach Annahme unter Abwesenden; Gesamtzeit bis zum Eingang der

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2023 - 12 ME 19/23

    Formelle Beweiskraft; Fahrerlaubnis; Entziehung; Parteivernehmung; öffentliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2006 - 15 A 3697/04

    Pflicht der Anlieger zur Beteiligung an Straßenbaumaßnahmen aus einem

  • LG Berlin, 15.03.2023 - 46 O 316/21
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63   

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https://dejure.org/1965,4793
BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63 (https://dejure.org/1965,4793)
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BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 (https://dejure.org/1965,4793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels - Mitveräußerung eines Grundstücks gegen einen zusätzlichen Schwarzpreis - Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück - Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Grundstück wegen ...

  • rechtsportal.de

    Widerrechtlichkeit der Drohung einer Bank mit Nichteinlösung eines Wechsels; Mitveräußerung eines Grundstücks gegen einen zusätzlichen Schwarzpreis; Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrages über ein Grundstück; Anfechtung eines Kaufvertrages über ein Grundstück wegen ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 818
  • WM 1965, 861
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Die Bestätigung verneint aber nur eine Genehmigungspflicht auf Grund § 19 BBauG; diese hat allerdings die bisherigen Genehmigungserfordernisse nach Wohnsiedlungsrecht (Senatsurteil BGHZ 37, 233 [BGH 20.06.1962 - V ZR 219/60]) und nach Preisrecht (§ 185 BBauG) schlechthin beseitigt, und sonstige behördliche Genehmigungserfordernisse sind für das hier verkaufte Haus grundstück nicht ersichtlich, so daß für dieses Grundstück durch jene Bestätigung dem Erfordernis behördlicher Genehmigung insgesamt genügt ist.
  • BGH, 23.09.1957 - VII ZR 403/56

    Rechtswidrigkeit einer Drohung

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Nach der im wesentlichen vom Reichsgericht übernommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. insbesondere BGHZ 25, 217 [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56] sowie LM BGB § 123 Nr. 1) ist eine Drohung in drei Fällen widerrechtlich:.
  • BGH, 14.05.1958 - V ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Soweit sie nach Wohnsiedlungsrecht, Landwirtschaftsrecht und Preisrecht behördlicher Genehmigung bedurfte, sieht das Berufungsgericht diese zutreffend noch nicht in der Genehmigung des Landratsamts von 1959 (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1958, V ZR 260/56, LM WSG § 4 Nr. 6).
  • BGH, 19.06.1953 - V ZR 83/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Zur Anwendung dieser Bestimmung wäre - unter dem Gesichtspunkt des Umgehungsgeschäfts - erforderlich, daß der von den Vertragsparteien erstrebte Erfolg gegen das Gesetz verstoßen hätte (vgl. für MRG 52 das Senatsurteil vom 19. Juni 1953, V ZR 83/51, NJW 1953, 1587); daran fehlt es aber im vorliegenden Fall.
  • BGH, 22.06.1962 - V ZR 40/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1965 - V ZR 31/63
    Nötig wäre vielmehr eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils, hier des Beklagten, und zwar sowohl nach Abs. 2 a.a.O. ("Ausnutzung") als auch nach Abs. 1 (BGH LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2, Senatsurteil vom 22. Juni 1962, V ZR 40/61).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Eine Drohung ist nach der Rechtsprechung in drei Fällen widerrechtlich: Dies gilt, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels), wenn der erstrebte Erfolg - die vom Bedrohten abzugebende Willenserklärung - schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Zwecks) oder wenn Mittel und Zweck zwar für sich allein betrachtet nicht widerrechtlich sind, aber ihre Verbindung - die Benutzung dieses Mittels zu diesem Zweck - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (Inadäquanz von Mittel und Zweck) BGH, Urt. v. 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, WM 1965, 861, 863).
  • BGH, 11.11.2020 - VIII ZR 191/18

    Wohnraummietvertrag: Vereinbarung der Vertragsbeendigung bei Beendigung eines

    Denn eine widerrechtliche Drohung kann sich auch aus einer unangemessenen Mittel-Zweck-Relation ergeben, nämlich wenn ein an sich berechtigter Zweck (hier die Zustimmung der Beklagten zu einem konkreten verbindlichen Auszugstermin) mit einem Mittel erstrebt wird, dessen Verwendung zu dem verfolgten Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden oder gegen Treu und Glauben verstößt (Inadäquanz von Zweck und Mittel; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09, BGHZ 184, 209 Rn. 33; vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, WM 1965, 861 unter II 3 b).

    Dabei bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls, die dem Vorgang sein Gepräge geben (BGH, Urteil vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63, aaO).

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 208/81

    Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung

    Insbesondere ist zu prüfen, ob der Drohende an der Erreichung des von ihm erstrebten Erfolgs ein berechtigtes Interesse hat und ob die Drohung ein angemessenes Mittel darstellt (vgl. BGHZ 2, 287, 296; 25, 217, 220 f [BGH 23.09.1957 - VII ZR 403/56]; BGH NJW 1969, 1627; BGH, Urteil vom 20. Juni 1962 - VIII ZR 249/61 = LM BGB § 123 Nr. 28; Urteil vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 = LM BGB § 123 Nr. 32; Urteil vom 20. November 1972 - VIII ZR 73/71 = WM 1973, 36, 37; Urteil vom 16. März 1973 - V ZR 38/71 = WM 1973, 574, 575; vgl. auch Urteil vom 12. Januar 1978 - III ZR 53/76 = LM BGB § 123 Nr. 49).
  • OLG Saarbrücken, 02.05.2001 - 1 U 682/00

    Kriterien zur Einordnung von Sachen als wesentliche Gebäudebestandteile

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  • BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 10/82

    Anfechtung einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Makler über die

    Anders als in dem Fall, der dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 - LM BGB § 123 Nr. 32 = WM 1965, 861 zugrundelag, in welchem der Bedrohte erst in der Schlußverhandlung mit einer völlig neuen Forderung überrascht worden zu sein behauptete, waren hier ideelle Werte unter den Beteiligten nicht betroffen.
  • BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66

    Anwendbarkeit von § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Teilanfechtung eines

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils des Senats vom 25. Juni 1965 V ZR 31/63 (LM § 123 BGB Nr. 32) Bezug genommen.
  • OLG Saarbrücken, 31.03.1999 - 1 U 561/98

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisvertrages wegen einer widerrechtlichen

    aa) Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Drohung in drei Fällen widerrechtlich, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels), wenn der erstrebte Erfolg - die vom Bedrohten abzugebende Willenserklärung - schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Zwecks) oder wenn Mittel und Zweck zwar für sich allein betrachtet nicht widerrechtlich sind, aber ihre Verbindung - die Benutzung dieses Mittels zu diesem Zweck - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (Inadäquanz von Mittel und Zweck) verstößt (BGH, Urt. v. 25.6.1965 - V ZR 31/63, MDR 1965, 818).
  • BGH, 26.10.1965 - V ZR 87/63

    Voraussetzungen des Verzuges bei einem gegenseitigen Vertrag

    Bei ihrer Rüge, der Berufungsrichter habe Bedeutung und Tragweite des § 138 Abs. 1 BGB verkannt, weil vor allem die Regelung in § 6 des Vertrages zu einer einseitigen und rücksichtslosen Benachteiligung des Käufers im Palle vorzeitiger Vertragsauflösung führe, läßt die Revision außer acht, daß selbst ein objektives Mißverhältnis im Wert der beiderseitigen Leistungen, falls es entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts vorläge, für sich allein noch keinen Sittenverstoß begründen würde; hinzukommen müßte vielmehr eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils, hier also der Klägerin, wofür aber nach den getroffenen Feststellungen kein Anhaltspunkt besteht (Urteil des Senats vom 25. Juni 1965, V ZR 31/63, WM 1965, 861, 862).
  • BGH, 28.03.1977 - VIII ZR 268/75

    Belehrungspflicht des Gerichts hinsichtlich des Bestehens eines

    Die Verquickung des Mittels der Drohung mit dem durch die Nötigung angestrebten Zweck muß nach allgemeinem Urteil sittlich zu mißbilligen sein (BGHSt 17, 328, 331; vgl. BGH Urt. vom 25. Juni 1965 - V ZR 31/63 = WM 1965, 860).
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 161/68

    Schuldhaftes Unvermögen zur Grundstücksrückgabe - Schadensersatz nach den

    Offen bleiben kann weiter, ob eine Aufrechnung auch ohne das Vorliegen einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in entsprechender Anwendung des § 393 B dann ausgeschlossen ist, wenn das angedrohte Verhalten schon für sich allein widerrechtlich ist (Widerrechtlichkeit des Mittels; so Soergel/Siebert/Hefermehl BGB 10. Aufl. § 123 Rdn. 40); denn im vorliegenden Fall war das angedrohte Verhalten (Strafanzeige) als solches nicht widerrechtlich, und für die beiden ändern Drobungsfälle (Widerrechtlichkeit des erstrebten Erfolgs, Inadäquanz von Mittel und Zweck; vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1965 V ZR 31/63, LM BGB § 123 Nr. 32) ist eine solche Analogie weder vertreten noch anzuerkennen.
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,7983
BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65 (https://dejure.org/1965,7983)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1965 - V BLw 1/65 (https://dejure.org/1965,7983)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - V BLw 1/65 (https://dejure.org/1965,7983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50

    Übergehung durch Hofvorerben

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Erblasser seine Ehefrau als Hofvorerbin und einen Abkömmling als Hofnacherben einsetzt (BGHZ 3, 254).
  • BGH, 18.10.1960 - V BLw 27/59

    Reichsheimstätte und Hofeigenschaft

    Auszug aus BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65
    Die Höfeordnung stellt partielles Bundesrecht dar (BGHZ 33, 208, 213).
  • BGH, 05.04.1968 - V ZR 18/67

    Internationales Privatrecht (Nachlaßspaltung)

    Im Senatsbeschluß vom 14. Juli 1965 - V BLw 1/65 - (LM Art. 28 EGBGB Nr. 1) ist ausgesprochen, daß zu den besonderen Vorschriften im Sinne des Art. 28 EGBGB die Höfeordnung gehöre und die gegenteilige Auffassung von Kegel im Gesetz keine Stütze finde.
  • BGH, 18.10.1968 - V ZR 38/65

    Klage gegen die geschiedene Ehefrau auf Auflassung der auf ihren Namen

    Was unter besonderen Vorschriften in diesem Sinne zu verstehen ist (vgl. Entscheidungen des Senats vom 3. Oktober 1962 - V ZR 212/60, NJW 1963, 46; vom 14. Juli 1965 - V BLw 1/65, LM Art. 28 EGBGB Nr. 1 und vom 5. April 1968 - V ZR 18/67, BGHZ 50, 63, 64 ff), braucht nicht näher erörtert zu werden, weil selbst dann, wenn man den Begriff der besonderen Vorschriften weit auslegt, für den Grundbesitz, auf den sich der Streit der Parteien bezieht, nach deutschem Recht keine besonderen Vorschriften bestehen.
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