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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3309
OLG Schleswig, 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 2 W 7/01, 2 W 7/2001 (https://dejure.org/2001,3309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wirtschaftsplan; Rückwirkend beschlossenen Wirtschaftsplan; Nichtigkeit eines Wirtschaftsplan

  • Judicialis

    WEG § 23 IV; ; WEG § 28

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan ist nichtig; §§ 28 Abs. 2, 23 Abs. 4 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 28
    Wohnungseigentum - Wirtschaftplan - rückwirkender Beschluss für zurückliegende Wirtschaftjahre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1299
  • NZM 2002, 302 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 184
  • ZMR 2001, 855
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

    In beiden Fällen bleibt der Gemeinschaft, da bereits gegen Ende des Wirtschaftsjahres die Aufstellung eines rückwirkenden Wirtschaftsplans grundsätzlich nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. etwa OLG Schleswig FGPrax 2001, 184), (nur) die Möglichkeit, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Wege der Jahresabrechnung zu verteilen (vgl. OLG Köln ZWE 2008, 242ff).
  • LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12

    Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan

    Die Nichtigkeit folgt auch nicht daraus, dass der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung aufzustellen hat (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2001, 855 - 856, Juris Rn. 4).

    Die Nichtigkeit des Fortgeltungsbeschlusses vom 26.10.2010 ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung aufzustellen hat (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2001, 855 - 856, juris, Rdnr. 4).

  • LG Hamburg, 22.02.2017 - 318 S 46/15

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Heilung eines Einladungsmangels

    Wird ein Wirtschaftsplan rückwirkend für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr beschlossen, soll dies sogar zur Nichtigkeit des Beschlusses führen (OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, ZWE 2002, 141; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, a.a.O., § 28 Rn. 17).
  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des OLG Schleswig (Beschluss vom 13.06.2001 - 2 W 7/01, ZWE 2002, 141) und Kommentarstelle (Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 28 Rdnr. 17), wonach der Beschluss nichtig sei, betreffen den hier nicht vorliegenden Fall, dass der Wirtschaftsplan rückwirkend für ein bereits abgelaufenes Wirtschaftsjahr beschlossen wird.
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Ein Wirtschaftsplan, der erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahr beschlossen wird, dürfte nichtig sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG ZMR 2001, 855; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 14; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rz. 12).
  • AG Mannheim, 15.05.2009 - 4 C 18/09

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit eines rückwirkend für ein zurückliegendes

    Das OLG Schleswig (ZWE 2002, 141, 142) hat ausdrücklich offen gelassen, ob die im Entscheidungsfall festgestellte Nichtigkeit eines Wirtschaftplanes mit mangelnder Kompetenzzuweisung zu begründen ist und leitet diese aus einem Verstoß gegen § 28 Abs. 3 WEG ab.
  • AG Bochum, 12.11.2020 - 94 C 11/20

    Wirtschaftsplan kann auch für das Vorjahr beschlossen werden - Jahresabrechnung

    Nach Ansicht des Schleswig-HoIsteinischen OLG (ZMR 2001, 855) soll insoweit zwar ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschriff, nämlich gegen § 28 Abs. 3 WEG, vorliegen, woraus die Nichtigkeit folge.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3173
OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01 (https://dejure.org/2001,3173)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.05.2001 - 10 WF 1851/01 (https://dejure.org/2001,3173)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 10 WF 1851/01 (https://dejure.org/2001,3173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt; Wechsel des Sorgerechts; Vollstreckung des Unterhaltstitels; Vollstreckungsgegenklage

  • Judicialis

    BGB § 1629; ; BGB § 1601 ff.; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de

    BGB § 1629 §§ 1601 ff.; ZPO § 767
    Wechsel der elterlichen Sorge für unterhaltsberechtigtes Kind - keine Aktivlegitimation des früheren Sorgerechtsinhaber für Unterhaltsrückstände - Vollstreckungsgegenklage gegen weitere Vollstreckung aus früherem Titel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Weiden/Oberpfalz - 2 F 295/00
  • OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1158
  • MDR 2001, 1299
  • FamRZ 2002, 407
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 28.08.1995 - 12 WF 1002/95

    Versagung der Prozeßkostenhilfe ; Einklagen des rückständigen Kindesunterhalts in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.05.2001 - 10 WF 1851/01
    Die Mutter kann auch rückständigen Unterhalt für die Zeit, in welcher sie vertretungsberechtigt war, nicht mehr einklagen (vgl. für die Zeit nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes: OLG München, FamRZ 1996, Seite 422).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 198/15

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen Kindesunterhalt aus einem auf den

    Keinen Unterschied macht es hierbei, ob der nicht mehr legitimierte Elternteil wegen eines laufenden Unterhalts oder auch noch wegen Unterhaltsrückständen aus der Zeit der Minderjährigkeit des Kindes die Zwangsvollstreckung betreibt, da maßgebend für den Erfolg des Vollstreckungsabwehrantrags allein auf den Wegfall der Vollstreckungsbefugnis abzustellen ist (vgl. zum Vorstehenden: OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.2007, AZ: 11 WF 1211/06, bei juris Langtext Rn 4; OLG Nürnberg, FamRZ 2002, 407, 408; OLG München, FamRZ 1997, 1493, 1494: zum Obhutswechsel des Kindes; B. Hamdan, in: jurisPK-BGB, Band 4, 7. Auflage 2014, Stand: 24.09.2015, § 1629 BGB Rn 80, 84; Jaeger, in: Johannsen/Henrich, 6. Auflage 2015, § 1629 BGB Rn 12f; Schmitz, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 10 Rn 52 m.w.N.).
  • OLG Jena, 07.01.2013 - 1 WF 410/12

    Vollstreckungsschutz: Klageart des Titelschuldners bei Einwand der weggefallenen

    Sie ist nicht mehr legitimiert aus dem gerichtlichen Beschluss vom 01.07.2011 zu vollstrecken (OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 1158).
  • OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Zutreffend führt die Antragsgegnerin aus, dass der Antragsteller im Falle einer weiteren Vollstreckung durch die Kindesmutter persönlich gegen diese mit einem Vollstreckungsgegenantrag (§ 767 ZPO ) oder einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO ) - welcher der beiden Behelfe zu wählen ist, ist dabei umstritten - hätte vorgehen müssen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2002, 407 ; OLG Koblenz (7. ZivS.) FamRZ 2005, 993 ; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 509 und LG Konstanz FamRZ 2014, 1122).
  • AG Duisburg, 11.10.2011 - 64 IN 16/11

    Insolvenzverwalter ist entscheidungsbefugt über aus dem Insolvenzverfahren

    Der Vorgang betrifft den titulierten Anspruch selbst, obwohl sich an der Gläubigerstellung des Kindes nichts ändert (vgl. etwa OLG Hamm FamRZ 2000, 365; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1158).
  • AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03

    Kindesunterhalt: Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen bei Praktizierung

    Zwar endet die Prozessstandschaft auch für rückständige Unterhaltsansprüche, sobald das Obhutsverhältnis auf den anderen Elternteil übergeht (OLG Hamm, FamRZ 1990, 890; OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 1158), vorliegend ist ein Übergehen des Obhutsverhältnisses für A jedoch noch nicht festzustellen.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.05.2001 - 2 W 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16712
OLG Schleswig, 23.05.2001 - 2 W 7/01 (https://dejure.org/2001,16712)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.05.2001 - 2 W 7/01 (https://dejure.org/2001,16712)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 2 W 7/01 (https://dejure.org/2001,16712)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1299
  • FGPrax 2001, 194
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