Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 29.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 270/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1204
BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 270/07 (https://dejure.org/2008,1204)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2008 - VIII ZR 270/07 (https://dejure.org/2008,1204)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2008 - VIII ZR 270/07 (https://dejure.org/2008,1204)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1204) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung eines Mieters von Wohnraum durch einen formularmäßig erklärten, einseitigen Verzicht auf sein ordentliches Kündigungsrecht; Wirksamkeit eines Verzichts auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von 4 Jahren seit Abschluss einer ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Formularmäßiger Kündigungsausschluss über vier vier Jahre im Mietvertrag zulässig, §§ 307 Abs. 1, 557a Abs. 3 Satz 1 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigungsausschluss in Wohnraummietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einseitiger Verzicht des Mieters auf ordentliches Kündigungsrecht

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Bb; ; BGB § 557a Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 § 557a Abs. 3 S. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen Verzichts des Mieters auf das ordentliche Kündigungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Formularmäßiger Kündigungsverzicht bei Staffelmiete wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BGH gestattete bei Staffelmiete einseitigen Kündigungsverzicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einseitiger Kündigungsverzicht mit Staffelmietvereinbarung wirksam

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Noch einmal: Einseitiger Kündigungsverzicht mit Staffelmietvereinbarung auch einseitig zulasten des Mieters bis zu vier Jahre zulässig

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Formularmäßiger einseitiger Kündigungsverzicht wirksam

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters bei formularmäßigem Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Kündigungsrechtsverzicht auch bei Staffelmietvereinbarung formularmäßig möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht darf bei einer Staffelmiete im Mietvertrag ausgeschlossen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf ordentliche Kündigung wirksam oder nicht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erneut: Einseitiger Kündigungsausschluss für Mieter bei der Staffelmiete (IMR 2009, 39)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 353
  • MDR 2009, 135
  • NZM 2009, 80
  • ZMR 2009, 189
  • NJ 2009, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 154/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines Ausschlusses des ordentlichen Kündigungsrechts

    Auszug aus BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 270/07
    Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. November 2005 VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256).

    a) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 23. November 2005 (VIII ZR 154/04, NZM 2006, 256, Tz. 13 ff.) entschieden hat, benachteiligt ein formularmäßig erklärter, einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht den Mieter nicht unangemessen, wenn er zusammen mit einer Staffelmiete vereinbart wird und einen Zeitraum von vier Jahren nicht überschreitet.

    Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag - wie hier - auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist (Senatsurteil vom 23. November 2005, aaO, Tz. 15).

    Der Gesetzgeber hat Staffelmietvereinbarungen, die einen einseitigen Ausschluss des Kündigungsrechts enthalten, bis zur Grenze von vier Jahren billigen wollen und durch die Bestimmung des § 557a Abs. 3 BGB zugelassen (Senatsurteil vom 23. November 2005, aaO, Tz. 19).

  • AG Dortmund, 15.06.2010 - 425 C 142/10

    Schranken des einseitigen Kündigungsverzichts

    Daraus ergibt sich, dass der Bundesgerichtshof entgegen seiner sonstigen Rechtsprechung einen einseitigen formularvertraglichen Kündigungsverzicht dann für wirksam erachtet, wenn er mit einer Staffelmiete verbunden ist (BGH MietPrax-AK § 557a BGB Nr. 7 = NJW 2006, 1056 = NZM 2006, 256; MietPrax-AK § 557a BGB Nr. 9 und MietPrax-AK § 557a BGB Nr. 12 = NJW 2009, 353 = NZM 2009, 80).
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 8 U 4/12

    Gewerbepachtvertrag: Wirksamkeit eines einseitigen Ausschlusses ordentlicher

    Die vom Prozessbevollmächtigten auf Blatt 10 der Berufungsbegründung aufgelisteten 4 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 294/03; VIII ZR 379/03, VIII ZR 27/04 und VIII ZR 270/07) befassen sich ausnahmslos mit Fragen der Kündigung von Miet w o hn raum.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3497
OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08 (https://dejure.org/2008,3497)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.09.2008 - 2 W 199/08 (https://dejure.org/2008,3497)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. September 2008 - 2 W 199/08 (https://dejure.org/2008,3497)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3497) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Mietvorvertrag: Einstweilige Verfügung gegen die Vermietung an einen Dritten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Besitzüberlassungsanspruchs aus einem Mietvorvertrag im Falle der Doppelvermietung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Besitzüberlassungsanspruchs aus einem Mietvorvertrag im Falle der Doppelvermietung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Unterlassungsverfügung zur Abwendung der Besitzüberlassung der Mietsache an Dritte aufgrund mietrechtlichen Vorvertrags

  • Judicialis

    ZPO § 935

  • rechtsportal.de

    ZPO § 935
    Mietvorvertrag: Einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten

  • ibr-online

    Einstweilige Verfügung gegen Vermietung an einen Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvorvertrag: Durchsetzung durch Einstweilige Verfügung? (IMR 2008, 367)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 135
  • ZMR 2009, 113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Auch die durch einen - unterstellten - Vorvertrag begründete Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages führt lediglich dazu, dass jede Partei des Vorvertrages berechtigt ist, die Erfüllung der übernommenen Verpflichtung dadurch geltend zu machen, dass sie von der anderen Partei die Annahme einer von ihr formulierten Vertragserklärung verlangt, notfalls auf dem Klagewege (vgl. BGH NJW 2006, 2843).
  • KG, 25.01.2007 - 8 W 7/07

    Doppelvermietung: Einstweilige Verfügung zur Sicherung des Überlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Koblenz, 25.10.2007 - 5 U 1148/07

    Durchsetzung des Besitzanspruchs des Mieters im Wege einstweiliger Verfügung bei

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Hamm, 15.10.2003 - 30 U 131/03

    Sicherung der Ansprüche aus einem Mietvertrag bei Konkurrenz mehrerer Gläubiger

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Köln, 03.02.1999 - 5 U 118/98

    Schönheitsoperation als solche ist in der Regel kein Behandlungsfehler;

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Es liegt auch keiner der Ausnahmefälle vor, in denen die Rechtsprechung Leistungsverfügungen mit dem Ziel der Befriedigung des Gläubigers zugelassen hat, wie z. B. für den Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht (vgl. OLG Köln OLGR 1995, 310. KG OLGR 1999, 157).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1990 - 10 U 93/90

    Berufung des Vermieters auf Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Frankfurt, 28.08.1996 - 17 W 22/96

    Keine einstweilige Verfügung zugunsten eines Mieters bei Doppelvermietung

    Auszug aus OLG Celle, 29.09.2008 - 2 W 199/08
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach der herrschenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ein Mieter selbst im Falle der Doppelvermietung seinen Besitzüberlassungsanspruch als erster Mieter gegenüber dem Vermieter nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen kann (vgl. KG ZMR 2007, 614. OLG Koblenz ZMR 2008, 50. OLG Hamm NJW-RR 2004, 521. OLG Frankfurt MDR 1997, 137. aA OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137 f).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2022 - 2 W 42/21

    Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung

    Der Anspruch auf das angeordnete Unterlassen stellt nicht die zu sichernde Forderung dar, die durch die einstweilige Verfügung bereits erfüllt würde (so aber KG, NJW-RR 2018, 139 f.; OLG Celle, ZMR 2009, 113 f.; Derleder/Pellegrino, NZM 1998, 550 ff., 557).

    Der Abschluss weiterer Mietverträge über das Objekt bleibt ihr weiterhin uneingeschränkt möglich ungeachtet des Umstandes, dass sie hierdurch gegebenenfalls ihren bereits mit der Antragstellerin abgeschlossenen Vertrag verletzt (insoweit ebenso OLG Celle, ZMR 2009, 113 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 521 f.; Hinz, WuM 2005, 615 ff.).

  • KG, 07.09.2017 - 8 W 47/17

    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen eine

    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, in denen die Rechtsprechung Leistungsverfügungen mit dem Ziel der Befriedigung des Gläubigers zugelassen hat, wie etwa für den Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes nach Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht (OLG Köln OLGR 1995, 310; KG OLGR 1999, 157; OLG Celle MDR 2009, 135).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2018 - 2 U 25/16
    In diesem Fall sind auch spätere Mietverträge wirksam, was aus §§ 275, 311a BGB unmittelbar folgt (BeckOK BGB/Zehelein, 44. Ed. 01.11.2017, zu § 535 Rn. 563, Staudinger/Emmerich, BGB, 2014, zu § 536 Rn. 47, BGB und § 535 Rn. 563; BGH NJW 2006, S. 2323; OLG Celle ZMR 2009, S. 113; Kammergericht Berlin NZM 2008, S. 889).
  • LG Berlin, 17.06.2014 - 67 T 109/14

    Teile einer Wohnung vermietet: Mieter muss keine weiteren Mitbewohner dulden!

    Denn ein Mieter kann selbst im Fall einer vertragswidrigen Doppelvermietung gegenüber dem Vermieter seinen Besitzüberlassungsanspruch nicht durch eine einstweilige Verfügung sichern, da zumindest der Vertragsabschluss selbst dem Schutz der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung des Vermieters über die eigenen Interessen unterfällt (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 29. September 2008 - 2 W 199/08, ZMR 2009, 113 Tz. 4 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht