Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04   

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https://dejure.org/2005,1742
BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04 (https://dejure.org/2005,1742)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2005 - IV ZR 140/04 (https://dejure.org/2005,1742)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04 (https://dejure.org/2005,1742)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 4
    Keine Bindung an rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung für zivilrechtlichesVerfahren über Erbunwürdigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung auf die Erbwürdigkeit; Berücksichtigungspflichten eines Richters von Entscheidungen anderer Gerichtsbarkeiten

  • Judicialis

    BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 4

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Keine Bindungswirkung einer strafrechtlichen Verurteilung für die Feststellung der Erbunwürdigkeit nach § 2339 I Nr. 4 BGB (Urkundendelikt in Bezug auf Verfügung von Todes wegen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 4
    Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung bei der Erbunwürdigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Erbunwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zivilgericht ist nicht an Feststellung der Erbunwürdigkeit durch den Strafrichter gebunden - Freie Beweiswürdigung im Zivilprozessrecht

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbunwürdigkeit - Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung für das Erbrecht

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbunwürdigkeit - Trotz strafrechtlicher Verurteilung: Erbunwürdigkeit nicht zwingend

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erbunwürdigkeit - Bedeutung einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung für das Erbrecht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1024
  • MDR 2005, 1114
  • FamRZ 2005, 1070
  • WM 2005, 1530
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 8/88
    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
    Allerdings darf er bei engem rechtlichen und sachlichen Zusammenhang von Zivil- und Strafverfahren rechtskräftige Strafurteile nicht völlig unberücksichtigt lassen, er ist vielmehr gehalten, sich mit den Feststellungen auseinanderzusetzen, die für seine eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGH, Urteil vom 27. September 1988 - XI ZR 8/88 - BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; BAG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 AZR 455/97 - NJW 1999, 82 unter II 2 b).

    Das Landgericht hat unter gebotener Einbeziehung des Strafverfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1988 aaO) und insbesondere unter zulässiger urkundsbeweislicher Verwertung einzelner Beweisergebnisse (vgl. BAG aaO) wie der erstatteten Schriftgutachten nach entsprechenden ausführlichen Hinweisen aufgrund umfassender Beweiswürdigung rechts- und verfahrensfehlerfrei sich die Überzeugung von der Täterschaft des Beklagten verschafft.

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
    Die Frage ist nicht entscheidungserheblich; es kann ausgeschlossen werden, daß das Berufungsgericht bei Verneinung der Bindungswirkung und ausdrücklicher Berücksichtigung des Berufungsvorbringens anders entschieden hätte (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205; Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - MDR 2003, 647 und vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02 - NJW 2003, 831).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 187/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
    Die Frage ist nicht entscheidungserheblich; es kann ausgeschlossen werden, daß das Berufungsgericht bei Verneinung der Bindungswirkung und ausdrücklicher Berücksichtigung des Berufungsvorbringens anders entschieden hätte (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205; Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - MDR 2003, 647 und vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02 - NJW 2003, 831).
  • BGH, 11.02.2003 - XI ZR 153/02

    Zulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
    Die Frage ist nicht entscheidungserheblich; es kann ausgeschlossen werden, daß das Berufungsgericht bei Verneinung der Bindungswirkung und ausdrücklicher Berücksichtigung des Berufungsvorbringens anders entschieden hätte (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 187/02 - NJW 2003, 3205; Beschlüsse vom 11. Februar 2003 - XI ZR 153/02 - MDR 2003, 647 und vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 101/02 - NJW 2003, 831).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
    Allerdings darf er bei engem rechtlichen und sachlichen Zusammenhang von Zivil- und Strafverfahren rechtskräftige Strafurteile nicht völlig unberücksichtigt lassen, er ist vielmehr gehalten, sich mit den Feststellungen auseinanderzusetzen, die für seine eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGH, Urteil vom 27. September 1988 - XI ZR 8/88 - BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; BAG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 AZR 455/97 - NJW 1999, 82 unter II 2 b).
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 576/80

    Keine Bindung an Strafurteil bei Prüfung des Restitutionsgrundes

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
    Die freie Tatsachenprüfung findet ihre Grenze nur, soweit Existenz und Inhalt eines Strafurteils Tatbestandsvoraussetzungen eines Anspruchs bilden (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1982 - IVb ZR 576/80 - NJW 1983, 230 unter 2 zu § 581 ZPO; siehe ferner etwa §§ 8, 9 StrEntschG).
  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 369.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.2005 - IV ZR 140/04
    Letzteres ist bei strafgerichtlichen Verurteilungen wegen der als Gründe für eine Erbunwürdigkeit in § 2339 Abs. 1 Nr. 1-4 BGB bezeichneten Handlungen nicht der Fall; nach einhelliger zutreffender Auffassung scheidet eine Bindungswirkung aus (Staudinger/Olshausen, [2004] BGB § 2339 Rdn. 28; Soergel/Damrau, BGB 13. Aufl. § 2339 Rdn. 2; Deutscher Erbrechtskommentar/Stiewe, BGB § 2339 Rdn. 2; Weimar, MDR 1962, 633, 634).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Eine Bindung des Zivilrichters an das strafgerichtliche Urteil besteht nicht und ist mit der das Zivilprozeßrecht beherrschenden freien Beweiswürdigung nicht vereinbar (vgl. BGH, Beschl. vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04 - z.V.b.).
  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    aa) Die tatsächlichen Grundlagen, aus denen dies hergeleitet wird, hat das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die strafrechtliche Verurteilung der Geschäftsführer von Unternehmen der HEROS-Gruppe durch das Landgericht Hildesheim und in Übereinstimmung mit der dazu ergangenen Revisionsentscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 1. April 2008 - 3 StR 493/07, wistra 2008, 427) in rechtlich nicht zu beanstandender Weise festgestellt und dabei die für seine Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, NJW-RR 2005, 1024 unter 1 und 2; BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90, NJW 1991, 1894 unter II 1).
  • BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14

    Erbunwürdigkeit des betreuenden Ehegatten und Testamentserben: Versuchte Tötung

    Zwar entfaltet das Strafurteil keine Bindungswirkung für das Zivilverfahren (Senatsbeschluss vom 16. März 2005 - IV ZR 140/04, ZEV 2005, 307 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03   

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https://dejure.org/2005,3134
BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03 (https://dejure.org/2005,3134)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2005 - XII ZB 65/03 (https://dejure.org/2005,3134)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrige Ergebnisse des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; Realteilung; Kürzung einer vom ausgleichspflichtigen Ehegatten bezogenen Altersversorgung; Anwendbarkeit des § 1 Absatz 3 und § 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich ...

  • Judicialis

    VAHRG § 1 Abs. 2; ; SGB VI § 101 Abs. 3; ; BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Realteilung von privaten Versorgungsanwartschaften

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Arbeit & Soziales - Realteilung der Versorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Realteilung im Versorgungsausgleich bei privater Pensionskasse zulässig, auch wenn kein Rentnerprivileg vorgesehen ist

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1163
  • MDR 2005, 1114 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 1063
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
    a) Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich kann, wie das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 1980, 326) entschieden hat, zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen, wenn das Anrecht des Verpflichteten gekürzt bleibt, obwohl der Berechtigte verstirbt, ohne aus dem übertragenen Anrecht mehr als geringfügige Leistungen erhalten zu haben, oder wenn der Versicherungsfall beim Pflichtigen früher als beim Berechtigten eintritt und der Pflichtige ihm trotz der Kürzung seiner Versorgung Unterhalt leisten muß.
  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 120/83

    Einbeziehung von Versorgungsansprüchen gegen das ZDF in den

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
    Auf einen solchen privatrechtlich organisierten Träger der betrieblichen Altersversorgung finden § 1 Abs. 3, § 10 VAHRG auch dann keine Anwendung, wenn der die betriebliche Altersversorgung gewährende Arbeitgeber seinerseits öffentlich-rechtlich organisiert ist (Senatsbeschluß BGHZ 99, 10 = FamRZ 1987, 52).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZB 81/95

    Versorgungsausgleich geschiedener Eheleute - Rentenanwartschaften der

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
    Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht (Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - XII ZB 31/96 - FamRZ 1997, 1470, 1471 und vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 423, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 31/96

    Zulässigkeit des Versorgungsausgleichs durch Realteilung durch privatrechtlich

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
    Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht (Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - XII ZB 31/96 - FamRZ 1997, 1470, 1471 und vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 423, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 53/91

    Anwendung einer vom öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger eingeführten

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
    Würde ein solcher Versorgungsträger gleichwohl bei Einführung der Realteilung dem Ausgleichspflichtigen einen den §§ 4 ff. VAHRG entsprechenden Schutz eindeutig versagen, würde das Familiengericht von vornherein so entscheiden müssen, als ob die Möglichkeit der Realteilung nicht bestünde (Senatsbeschluß vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 53/91 - FamRZ 1993, 298).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1987 - 9 S 1642/85

    "Rentnerprivileg" beim Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - XII ZB 65/03
    Eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, auch anderen als den in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung begründeten Anrechten eine solche Privilegierung zukommen zu lassen, besteht nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg DÖV 1987, 402).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05

    Aussetzung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich bei Verfügung eines Ehegatten

    Dies gilt selbst dann, wenn ein privatrechtlich organisierter Versorgungsträger die betriebliche Altersversorgung für einen öffentlichrechtlich organisierten Arbeitgeber durchführt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 99, 10, 13 = FamRZ 1987, 52; vom 5. März 2008 - XII ZB 196/05 - FamRZ 2008, 1147, 1148; vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - FamRZ 2008, 862, 863 und vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 -FamRZ 2005, 1063, 1064).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 180/05

    Beurteilung der Dynamik eines Versorgungsanrechts

    Dies gilt selbst dann, wenn ein privatrechtlich organisierter Versorgungsträger die betriebliche Altersversorgung für einen öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgeber durchführt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 99, 10, 13 = FamRZ 1987, 52 und vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 - FamRZ 2005, 1063, 1064).
  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 92/07

    Berücksichtigung der Unwirksamkeit der in § 78 Abs. 1, § 78 Abs. 2 und 79 Abs. 1

    Ungeachtet dieses Gestaltungsspielraums des Versorgungsträgers ist die Regelung einer Realteilung gerichtlich aber darauf zu überprüfen, ob bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind, die sich aus deren Charakter als Form des öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleichs und dem Rechtsgedanken des § 1587 b Abs. 4 BGB ergeben, und ob das Ergebnis nach Treu und Glauben angemessen erscheint bzw. gegen höherrangiges Recht verstößt (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 176, 348, 360; vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 - FamRZ 2005, 1063, 1064 ; vom 22. Oktober 1997 - XII ZB 81/95 - FamRZ 1998, 421, 423 und vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 88/85 - FamRZ 1989, 951, 953).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05

    Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen

    Dies gilt selbst dann, wenn ein privatrechtlich organisierter Versorgungsträger die betriebliche Altersversorgung für einen öffentlich-rechtlich organisierten Arbeitgeber durchführt (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 99, 10, 13 = FamRZ 1987, 52; vom 6. Februar 2008 - XII ZB 180/05 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 23. März 2005 - XII ZB 65/03 - FamRZ 2005, 1063, 1064).
  • OLG Koblenz, 05.08.2005 - 11 UF 957/04

    Versorgungsausgleich: Anwartschaften bei der Pensionskasse des ZDF als im

    Die Bezugnahme auf den Realteilungsstichtag erklärt sich daraus, dass gemäß § 30 b Ziffer 2 Abs. 2 der Satzung der Pensionskasse des ZDF Beginn der neuen Versicherung für die ausgleichsberechtigte Antragstellerin der 1. des Monats ist, der auf den Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts folgt (insoweit nicht beanstandet von BGH FamRZ 2005, 1063).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3455
OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04 (https://dejure.org/2005,3455)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.01.2005 - 16 WF 184/04 (https://dejure.org/2005,3455)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 16 WF 184/04 (https://dejure.org/2005,3455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei nachträglichem Entfallen der Erfolgsaussicht; Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes; Nachträgliche Bewilligung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; BGB § 1600 d

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; BGB § 1600 d
    Zur Rechtsverteidigung und Prozesskostenhilfe eines auf Feststellung der Vaterschaft verklagten Mannes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1114
  • FamRZ 2005, 1266
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 14 WF 58/00

    Beurteilung der Erfolgsaussicht im Zeitpunkt der Entscheidung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Liegt ein in diesem Sinne ordnungsgemäß begründeter Antrag auf Prozesskostenhilfe vor, bevor die Rechtsverteidigung auf Grund anderweitiger Erkenntnisse aussichtslos erscheint, ist trotz veränderter Erkenntnis nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen (entgegen OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Streitig ist hingegen die davon zu unterscheidende Frage, von welchem Erkenntnisstand aus zu beurteilen ist, ob die Erfolgsaussicht zu diesem (ggf. früheren) Zeitpunkt bestanden hat (vgl. zum Meinungsstand MünchKomm/Wax, BGB, 2. Aufl., § 114 Rdnr. 157 ff.), ob es also der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe entgegensteht, dass die (von vornherein fehlende) Erfolgsaussicht erst auf Grund nachträglicher Erkenntnisse festgestellt wird (nicht auseinandergehalten von OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

    Deshalb scheitert die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht bereits daran, dass die Vaterschaft des Beklagten mittlerweile feststeht (a.M. OLG Köln, FamRZ 2000, 1588).

  • BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Nach Auffassung des Senats folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Nach Auffassung des Senats folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • OVG Hamburg, 06.08.2003 - 4 So 3/02

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Funktion der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1999 - 5 WF 125/99

    Erfolgsaussicht - Bewilligung, rückwirkende

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • OVG Bremen, 14.02.2002 - 1 S 469/01
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2005 - 16 WF 184/04
    Stellt man hierzu (entgegen Wax a.a.O.; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr. 423) generell (so OVG Bremen, Beschluss vom 14.02.2002, 1 S 469/01, veröff. bei JURIS; Hamburgisches OVG, DVBl. 2004, 844) oder doch in Fällen vorwerfbar verzögerlicher Bearbeitung durch das Gericht (so OLG Zweibrücken, JurBüro 2000, 482) auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife ab, stellt sich die weitere Frage, ob die seinerzeit positive Erfolgsprognose die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch dann noch rechtfertigt, wenn der Prozess in der Hauptsache endgültig zum Nachteil des Antragstellers entschieden oder sonst erledigt ist (so Hamburgisches OVG a.a.O.; a.M. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 119 Rdz. 47; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rdz. 16, je m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    Teilweise wird - weniger streng - verlangt, dass der Antragsgegner über die bloß abstrakte Möglichkeit seiner Nichtvaterschaft hinaus Tatsachen vortragen muss, die seine Zweifel zumindest verständlich erscheinen lassen (OLGR Stuttgart 2005, 277).

    b) Der Umstand, dass das Familiengericht greifbar verfahrensfehlerhaft dem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft mittlerweile stattgegeben hat, rechtfertigt es hier nicht, dem Antragsgegner wegen nunmehr fehlender Erfolgsaussicht seiner erstinstanzlichen Rechtsverteidigung Verfahrenskostenhilfe zu versagen (vgl. auch OLGR Stuttgart 2005, 277).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2005 - 5 WF 75/05

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR Stuttgart 2005, 277) stellt nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Beklagten, die jedenfalls über die Behauptung einer bloß abstrakten Möglichkeit hinausgehen, dass ein anderer als Vater in Betracht kommt.
  • OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

    Auch liegt im Falle einer nur flüchtigen Beziehung die Annahme eher vielleicht weniger fern, dass die Mutter in der Empfängniszeit anderweitige sexuelle Kontakte hatte (OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 1266, 1267).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2006 - 16 WF 36/06

    Prozesskostenhilfe: Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung im

    Nach Auffassung des Senats, der dies bereits entschieden hat (FamRZ 2005, 1266), folgt aus dem Verfassungsgebot der Rechtsschutzgleichheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG), das hinter der einfach-gesetzlichen Regelung in §§ 114 ff. ZPO steht (BVerfG FamRZ 1993, 664; NJW-RR 2003, 1216), sowie aus den Besonderheiten des Statusverfahrens, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung eines auf Feststellung der Vaterschaft in Anspruch genommenen Mannes nicht, insbesondere nicht rückschauend nach durchgeführter Beweisaufnahme, gleichsam "aus der Vogelperspektive" beurteilt werden darf, wenn er selbst bei verständiger Würdigung der ihm bekannten Tatsachen zum Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Antragstellung Zweifel an seiner Vaterschaft hegen konnte und diese Tatsachen in prozessual erheblicher Form rechtzeitig - d.h., bevor der Zweifel auf Grund besserer Erkenntnis widerlegt ist - ins Verfahren eingeführt hat.
  • OVG Hamburg, 12.04.2011 - 3 So 183/10

    Voraussetzungen für die Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - hier:

    Nachw.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 12.1.2005, OLGR Stuttgart 2005, 277; OVG Berlin, Beschl. v. 5.3.1998, NVwZ 1998, 650, m. weit.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.2005 - 16 Wx 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7927
OLG Köln, 02.02.2005 - 16 Wx 17/05 (https://dejure.org/2005,7927)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.2005 - 16 Wx 17/05 (https://dejure.org/2005,7927)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2005 - 16 Wx 17/05 (https://dejure.org/2005,7927)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1114
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