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Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,95
BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52 (https://dejure.org/1953,95)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1953 - 4 StR 743/52 (https://dejure.org/1953,95)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52 (https://dejure.org/1953,95)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 132
  • NJW 1953, 992
  • MDR 1955, 16
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Der Annahme einer Begünstigungsabsicht steht auch nicht entgegen, daß der Angeklagte zugleich um den Absatz des Diebesguts bemüht war, indem er einen Schrotthändler aufsuchte, der den gestohlenen Schrott kaufen und sofort weiterleiten sollte; denn eine sachliche Begünstigung kann nach der Rechtsprechung des Senats auch durch Mitwirken zum Absatz begangen werden (BGHSt 2, 362).
  • BGH, 29.03.1951 - 3 StR 82/51
    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Ob sie darum ihrem "inneren Wesen nach wirkliche Beihilfe" ist (vgl. BGH NJW 1951, 451), oder ob sie vom Gesetz nur als solche "fingiert" wird, kann hier auf sich beruhen.
  • BGH, 14.12.1951 - 2 StR 681/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Ist aber bei Straftaten, die mehrere Tatbestandshandlungen erfordern, ein straferschwerender Umstand auch nur bei einer Handlung gegeben, so wirkt er nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die ganze Straftat strafschärfend (3 StR 824/51 v. 22.11.1951; 2 StR 681/51 v. 14.12.1951; 4 StR 782/52 v. 12.3.1952).
  • BGH, 15.01.1953 - 4 StR 484/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Es kommt also nur darauf an, ob er - bei der sachlichen Begünstigung - dem Haupttäter die schon erlangten Vorteile seines Verbrechens oder Vergehens sichern oder ihm zu der noch ausstehenden Verwirklichung; seiner Tat Hilfe leisten will (4 StR 484/52 v. 15.1.1953; 4 StR 365/52 v. 2.4.1953).
  • BGH, 12.03.1953 - 4 StR 782/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Ist aber bei Straftaten, die mehrere Tatbestandshandlungen erfordern, ein straferschwerender Umstand auch nur bei einer Handlung gegeben, so wirkt er nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die ganze Straftat strafschärfend (3 StR 824/51 v. 22.11.1951; 2 StR 681/51 v. 14.12.1951; 4 StR 782/52 v. 12.3.1952).
  • BGH, 22.11.1951 - 3 StR 824/51

    Verurteilung wegen fortgesetzten teils einfachen und teils schweren Diebstahls in …

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Ist aber bei Straftaten, die mehrere Tatbestandshandlungen erfordern, ein straferschwerender Umstand auch nur bei einer Handlung gegeben, so wirkt er nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen für die ganze Straftat strafschärfend (3 StR 824/51 v. 22.11.1951; 2 StR 681/51 v. 14.12.1951; 4 StR 782/52 v. 12.3.1952).
  • BGH, 02.04.1953 - 4 StR 365/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Es kommt also nur darauf an, ob er - bei der sachlichen Begünstigung - dem Haupttäter die schon erlangten Vorteile seines Verbrechens oder Vergehens sichern oder ihm zu der noch ausstehenden Verwirklichung; seiner Tat Hilfe leisten will (4 StR 484/52 v. 15.1.1953; 4 StR 365/52 v. 2.4.1953).
  • RG, 10.08.1942 - 2 D 261/42

    Der Gesichtspunkt strafloser Selbstbegünstigung scheidet dann aus, wenn der …

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Die vor der Haupttat erteilte Zusage wird mit der späteren Beistandsleistung zu einer einheitlichen strafbaren Beihilfehandlung zusammengezogen (RGSt 76, 190, 192).
  • RG, 01.03.1937 - 2 D 759/36

    1. Wann beginnt bei der Zuwiderhandlung gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 3 i. Verb. m. …

    Auszug aus BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52
    Während die konkrete Gestaltung der Vortat für die Begünstigung nach § 257 Abs. 1 StGB unerheblich und die Strafe des Begünstigers nur nach dem Strafrahmen dieser Vorschrift zu bemessen ist (RGSt 71, 152, 154), kommt es für die Verurteilung wegen einer vor Begehung der Haupttat zugesagten Begünstigung als Beihilfe auf die Kenntnis des Begünstigers von den straferschwerenden Umständen jener Tat an.
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum …

    An dieser Definition hat der Bundesgerichtshof - bei teilweise abweichender Formulierung - in zahlreichen Entscheidungen festgehalten (neben BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 319/10, NStZ-RR 2010, 374, 375 siehe BGH, Urteile vom 19. Juni 1952 - 4 StR 463/51, LM 1953 Nr. 5: "auf ordnungswidrigem Weg (...) Zugang (...) verschafft"; vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 7. November 1957 - 4 StR 521/57: "Öffnung war ersichtlich kein ordnungsgemäßer Zugang"; vom 11. März 1960 - 4 StR 574/59, BGHSt 14, 198, 200; vom 16. November 1999 - 1 StR 506/99, NStZ 2000, 143, 144; Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 584/13, StraFo 2014, 215; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84, NJW-RR 1986, 103 zu § 1 Nr. 2a der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen: "auf (...) nicht vorgesehene Weise Zugang (...) verschafft').

    Denn dafür, dass eine zum ordnungsgemäßen Eintreten bestimmte Öffnung als Ort des Zugangs ausscheidet, spricht bereits das Erfordernis des Hineinkletterns, unabhängig davon, ob man darunter lediglich auf- und absteigende bzw. "herablassende' (so RG, Urteile vom 14. Mai 1881 - Rep. 980/81, RGSt 4, 175, 176; vom 12. April 1882 - Rep. 688/82, RGSt 6, 186, 190) oder auch kriechende Bewegungen versteht (so BGH, Urteile vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58;… Beschluss vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82, juris Rn. 2).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Kann er nicht zu der vollen Überzeugung gelangen, daß der Täter mit Gesamtvorsatz gehandelt hat, sind die Einzelfälle als selbständige Straftaten abzuurteilen; der Grundsatz "im Zweifel zugunsten des Angeklagten" gilt hier nicht (BGH bei Herlan MDR 1955, 16 zu § 74 StGB).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Damit hatte er die Wegnahme der Geldscheine jedenfalls nicht beendet (BGHSt 4, 132, 133 [BGH 23.04.1953 - 4 StR 743/52]; 6, 248, 251 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]; vgl. ferner RGSt 74, 175, 176).
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