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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.05.1956

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62, 2 BvR 637/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,54
BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62, 2 BvR 637/62 (https://dejure.org/1963,54)
BVerfG, Entscheidung vom 07.03.1963 - 2 BvR 629/62, 2 BvR 637/62 (https://dejure.org/1963,54)
BVerfG, Entscheidung vom 07. März 1963 - 2 BvR 629/62, 2 BvR 637/62 (https://dejure.org/1963,54)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz gegen Willkür - Rechtsirrtum - Richterlicher Verfahrensverstoß - Wiederaufnahmegericht - Anspruch auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz gegen Willkür - Rechtsirrtum - Richterlicher Verfahrensverstoß - Wiederaufnahmegericht - Anspruch auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 15, 303
  • NJW 1963, 757
  • MDR 1956, 461
  • MDR 1963, 469
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    In diesem vorbereitenden Stadium des Wiederaufnahmeverfahrens ist das auch nicht erforderlich, so daß kein Anlaß besteht, Art. 103 Abs. 1 GG ergänzend eingreifen zu lassen (BVerfGE 9, 89 [96]).
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 15/62

    Gesetzesgebundenheit im Strafrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 3. Juli 1962 ( 2 BvR 15/62, NJW 1962, 1339 ) den § 71 StVZO für nichtig erklärt hatte, stellte die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Memmingen am 7. September 1962 den Antrag, das Strafverfahren zugunsten des Verurteilten wiederaufzunehmen und die Entscheidung vom 28. April 1959 auf § 21 StVG umzustellen.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Diese Verfassungsnorm will nur Schutz gegen Willkür, nicht schon gegen jeden aus Rechtsirrtum begangenen richterlichen Verfahrensverstoß bieten (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 11, 1 [6]).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Diese Verfassungsnorm will nur Schutz gegen Willkür, nicht schon gegen jeden aus Rechtsirrtum begangenen richterlichen Verfahrensverstoß bieten (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 11, 1 [6]).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Diese Verfassungsnorm will nur Schutz gegen Willkür, nicht schon gegen jeden aus Rechtsirrtum begangenen richterlichen Verfahrensverstoß bieten (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 4, 412 [416 f.]; 11, 1 [6]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt nur das Recht, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, nicht aber einen Anspruch auf eine bestimmte Verfahrensart, z. B. darauf, daß nur auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden werde (BVerfGE 5, 9 [11]; 6, 19 [20]).
  • BGH, 09.12.1953 - GSSt 2/53

    Verfassungsmäßigkeit von § 10 des Landesgesetzes von Rheinland-Pfalz zur …

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Das ergibt sich freilich noch nicht daraus, daß das Urteil in einem beschränkten Wiederaufnahmeverfahren geändert worden ist; denn das Verbot, jemanden wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals zu bestrafen, würde praktisch wirkungslos, wenn die nochmalige Aburteilung nur als ein Wiederaufnahmeverfahren gestaltet zu werden brauchte, um nach dem Grundgesetz zulässig zu sein (BGHSt 5, 323 [329 f.]).
  • BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt nur das Recht, vor Gericht Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen, nicht aber einen Anspruch auf eine bestimmte Verfahrensart, z. B. darauf, daß nur auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden werde (BVerfGE 5, 9 [11]; 6, 19 [20]).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Wenn schon nichtbeschwerdefähige gerichtliche Entscheidungen, die der Urteilsfindung vorausgehen, mit der Verfassungsbeschwerde nicht anfechtbar sind (BVerfGE 1, 9 [10]; 9, 261 [265]), muß dies erst recht für nichtbeschwerdefähige Akte der Staatsanwaltschaft in dem die Urteilsfindung vorbereitenden Verfahren gelten.
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62
    Wenn schon nichtbeschwerdefähige gerichtliche Entscheidungen, die der Urteilsfindung vorausgehen, mit der Verfassungsbeschwerde nicht anfechtbar sind (BVerfGE 1, 9 [10]; 9, 261 [265]), muß dies erst recht für nichtbeschwerdefähige Akte der Staatsanwaltschaft in dem die Urteilsfindung vorbereitenden Verfahren gelten.
  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des …

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …

    bb) Gegenüber dem Gesetzgeber entfaltet Art. 103 Abs. 3 GG keine andere Wirkung, wenn dieser die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erneute Strafverfolgung durch die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens schafft (vgl. BVerfGE 15, 303 ).

    Das in Art. 103 Abs. 3 GG gegenüber den Strafverfolgungsorganen statuierte Verbot mehrfacher Strafverfolgung wäre praktisch wirkungslos, wenn die einfachgesetzliche Ausgestaltung als Wiederaufnahmeverfahren eine erneute Strafverfolgung und gegebenenfalls Verurteilung ermöglichen könnte (vgl. BVerfGE 15, 303 ; BGHSt 5, 323 ;… Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 44 ).

    Dementsprechend verstößt die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht gegen Art. 103 Abs. 3 GG, wenn sie darauf beschränkt ist, die materielle Rechtsgrundlage eines Strafurteils auszuwechseln, weil das Bundesverfassungsgericht sie für nichtig erklärt hat, und dabei alle sonstigen Urteilsbestandteile unberührt lässt (vgl. BVerfGE 15, 303 ).

    Ob eine solche beschränkte Wiederaufnahme eines Strafverfahrens, durch die im Beschlusswege ohne Erneuerung der Hauptverhandlung und ohne Anhörung des Verurteilten das ursprüngliche Urteil geändert wird, nach den Vorschriften der Strafprozessordung und des § 79 BVerfGG erfolgen darf, ist nicht unmittelbar vom Bundesverfassungsgericht zu prüfen (vgl. BVerfGE 15, 303 m.w.N.).

    Erfolgt auf der Grundlage der bestehenden einfachgesetzlichen Vorschriften eine solche beschränkte Wiederaufnahme, so liegt darin keine von Art. 103 Abs. 3 GG verbotene nochmalige Bestrafung, wenn die tatsächlichen Feststellungen des Urteils, die rechtliche Beurteilung der Tat im Übrigen, die Art und Höhe der Strafe und die Vollstreckungsvoraussetzungen unverändert bleiben (vgl. BVerfGE 15, 303 ).

  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Rn. 115 Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit erhalten, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 89, 28 ; 107, 395 ); eine besondere Verfahrensart verbürgt Art. 103 Abs. 1 GG jedoch nicht (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ; 67, 39 ; 89, 381 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt jedoch nicht unmittelbar ein Anspruch auf eine mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 6, 19 ; 15, 249 ; 15, 303 ; 21, 73 ; 25, 352 ; 36, 85 ; 60, 175 ; 89, 381 ; 112, 185 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2
BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54 (https://dejure.org/1956,2)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1956 - 1 BvR 53/54 (https://dejure.org/1956,2)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1956 - 1 BvR 53/54 (https://dejure.org/1956,2)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Frauenarbeitszeit

  • opinioiuris.de

    Frauenarbeitszeit

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 5, 9
  • NJW 1956, 985
  • MDR 1956, 461
  • FamRZ 1956, 216
  • DÖV 1956, 461
 
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Wird zitiert von ... (194)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
    Rn. 12 Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Urteil vom 18. Dezember 1953 (BVerfGE 3, 225 [241 f.]) ausgeführt hat, beschränkt sich das Differenzierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 GG ebenso wie das des Art. 3 Abs. 3 GG auf die in den Vergleichstatbeständen benannten unterschiedlichen Eigenschaften, wie Mann-Frau, Protestant-Katholik usw. Differenzierungen, die auf anderen Unterschiedlichkeiten der Personen oder auf Unterschiedlichkeiten der Lebensumstände beruhen, bleiben von dem Differenzierungsverbot unberührt.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
    Aber selbst wenn man das verneinen sollte, läge allenfalls ein verfassungsrechtlich unerheblicher Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts (error in judicando) vor, der nicht zur Aufhebung des Urteils auf eine Verfassungsbeschwerde hinführen kann (BVerfGE 4, 1 [7]).
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