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Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.10.1956

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,11
BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54 (https://dejure.org/1956,11)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.1956 - 1 BvR 440/54 (https://dejure.org/1956,11)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 (https://dejure.org/1956,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZVG § 74a Abs. 5 S. 3
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 12
  • NJW 1957, 17
  • NJW 1957, 947 (Ls.)
  • MDR 1957, 84
  • DVBl 1957, 21
  • DÖV 1957, 20
  • Rpfleger 1957, 11
 
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Wird zitiert von ... (120)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
    Unter diesen Umständen muß der Beschwerdeführer die Möglichkeit haben, Verfassungsbeschwerde zu erheben, wenn er durch die Entscheidung im Wertfestsetzungsverfahren in einem Grundrecht verletzt zu sein glaubt und der hierfür gegebene besondere Rechtsmittelzug erschöpft ist (BVerfGE 5, 13).
  • BVerwG, 25.11.1955 - IV B 109.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
    Daher ist auch im Beschwerdeverfahren dem Beschwerdeführer - sofern nicht seinen Anträgen stattgegeben wird - Gelegenheit zu geben, zu dem Ergebnis einer vom Beschwerdegericht veranlaßten Beweisaufnahme Stellung zu nehmen (KG JW 31, 3565; vgl. auch für andere Verfahrensarten BGHZ 3, 215, BVerwG DÖV 56, 213).
  • BGH, 10.10.1951 - II ZR 99/51

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
    Daher ist auch im Beschwerdeverfahren dem Beschwerdeführer - sofern nicht seinen Anträgen stattgegeben wird - Gelegenheit zu geben, zu dem Ergebnis einer vom Beschwerdegericht veranlaßten Beweisaufnahme Stellung zu nehmen (KG JW 31, 3565; vgl. auch für andere Verfahrensarten BGHZ 3, 215, BVerwG DÖV 56, 213).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54
    Wenn das Beschwerdegericht seinem Prozeßbevollmächtigten nicht eine Frist zur Stellungnahme setzte (die wegen der Eilbedürftigkeit kurz hätte sein können), mußte es eine angemessene Zeit mit seiner Entscheidung warten (BVerfGE 4, 190).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 6, 12 (14); 12, 110 (113); 57, 250 (274); st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers "des Vertrauens"

    Es handelt sich damit um eine Zwischenentscheidung, deren unmittelbare Anfechtung mit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 6, 12 ; 6, 45 ; 8, 253 ; 12, 113 ; 14, 8 ; 16, 283 ; 20, 336 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …

    Das rechtliche Gehör ist nicht nur das prozessuale Urrecht des Menschen, sondern ein objektivrechtliches Verfahrensprinzip, das für ein gerichtliches Verfahren im Sinne des Grundgesetzes konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar ist (vgl. BVerfGE 6, 12 ; 9, 89 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1956 - II ZR 105/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,4744
BGH, 18.10.1956 - II ZR 105/55 (https://dejure.org/1956,4744)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1956 - II ZR 105/55 (https://dejure.org/1956,4744)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1956 - II ZR 105/55 (https://dejure.org/1956,4744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1957, 84
  • DB 1956, 1128
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.10.1953 - II ZR 216/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.10.1956 - II ZR 105/55
    Der erkennende Senat hat zwar in seiner Entscheidung vom 3. Oktober 1953 - II ZR 216/52 (JZ 54, 356 - RBeilElWirtsch 1954, 59), bei der die Auslegung einer Kaufpreisklausel zu beurteilen war, ausgesprochen, daß eine Preisklausel, die den Verkäufer berechtige, bei steigenden Gestehungskosten eine entsprechende Preiserhöhung zu beanspruchen, nicht gleichzeitig dahin auszulegen sei, daß auch der Käufer bei sinkenden Wiederbeschaffungspreisen zu einem Preisabschlag berechtigt sei, und hat dies als die in Lehre und Rechtsprechung herrschende Meinung bezeichnet.
  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 174/65

    Vereinbarung eines Erbbaurechts - Erhöhung eines Erbbauzinsbetrages - Auslegung …

    In der von ihm hierbei angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Urteil vom 18. Oktober 1956, II ZR 105/55 (LM BGB § 242 Ba Nr. 15 = JZ 1957, 56) - ging es gleichfalls um Vertragsauslegung (wenn auch um keine ergänzende), so daß § 157 BGB dort wie hier die gesetzliche Grundlage bildete.
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