Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1958 - IV ZB 127/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 25.04.1958 - 4 U 73/58
- BGH, 11.07.1958 - IV ZB 127/58
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1726
- MDR 1958, 756
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56
Einlegung der Berufung oder Revision
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - IV ZB 127/58
Wie der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem BGHZ 21, 168 veröffentlichten Urteil zutreffend und übereinstimmend mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts dargelegt hat, ist eine Berufung nur dann ordnungsmäßig eingelegt, wenn die Person des Rechtsmittelklägers in ihr richtig bezeichnet ist. - RG, 12.05.1934 - V B 10/34
Wann macht eine Parteienverwechslung in der Berufungsschrift die Berufung …
Auszug aus BGH, 11.07.1958 - IV ZB 127/58
Wie das Reichsgericht in dem RGZ 144, 314, 318 veröffentlichten Urteil zutreffend ausgeführt hat, müssen die wenigen zwingenden Vorschriften, die das Gesetz über die Form wichtiger Verfahrenshandlungen aufstellt, beachtet werden, wenn sich nicht die Ordnung des an einen geregelten Gang gebundenen Verfahrens schließlich auflösen und damit Rechtsunsicherheit Platz greifen soll.
- BGH, 25.09.1975 - VII ZB 9/75
Inhalt einer Berufungsschrift
Mit dem Berufungsgericht ist davon auszugehen, daß hier in der Berufungsschrift hinreichend zum Ausdruck kommt, für wen und gegen wen die Berufung eingelegt worden ist (vgl. zu diesem Erfordernis: RGZ 96, 117; 125, 240; 144, 314; BGHZ 21, 168, 173; BGH NJW 1958, 1726; 1965, 791; 1967, 186; 1971, 763; 1971, 1145; 1974, 976; 1974, 1098; vgl. auch BAG NJW 1960, 1319; 1965, 171; 1969, 1366/1367; 1973, 1949; 1973, 2318).Mit einer Mitteilung darüber kann er vielmehr in der Regel erst einige Tage nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechnen (so auch BGH NJW 1958, 1726, 1727).
Das Argument, dem Rechtsmittelbeklagten müsse hinreichende Zeit für eine Anschließung und deren Begründung verbleiben (vgl. BGH NJW 1958, 1726; BAG NJW 1973, 2319), greift jedenfalls bei der Berufung nicht durch.
Eine Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs wegen der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 11. Juli 1958 - IV ZB 127/58 = NJW 1958, 1726 ist nicht erforderlich.
- BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 67/86
Ordnungsmäßigkeit der Einlegung einer Berufung - Unzutreffende Bezeichnung der …
Eine Berufung ist nicht ordnungsgemäß eingelegt, wenn in ihr die Person des Rechtsmittelklägers falsch bezeichnet ist und sich erst nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist feststellen läßt, welche Partei das Rechtsmittel in Wahrheit eingelegt hat (BGH Beschluß vom 11. Juli 1958 - IV ZB 127/58 - NJW 1958, 1726, 1727; ebenso für die Revision BGH Beschluß vom 27. April 1971 - IV ZR 11/69 - VersR 1971, 763).Der Bundesgerichtshof hat zwar in der bereits genannten Entscheidung vom 11. Juli 1958 (a.a.O. S. 1727) darauf hingewiesen, daß die Kenntnis des Gerichts von den Parteirollen im Rechtsmittelverfahren erforderlich sei, um die Zustellung der Rechtsmittelschrift an den Rechtsmittelgegner bewirken zu können.
Die wenigen zwingenden Vorschriften, die das Gesetz über die Form wichtiger Verfahrenshandlungen aufstellt, müssen beachtet werden, wenn sich nicht die Ordnung des an einen geregelten Gang gebundenen Verfahrens schließlich auflösen soll (BGH Beschlüsse vom 11. Juli 1958 a.a.O. S. 1727 und vom 13. Mai 1974 - VIII ZB 13/74 - VersR 1974, 976, 977).
- BGH, 13.05.1974 - VIII ZB 13/74
Richtige Bezeichnung - Rechtsmittel - Rechtsmittelfrist - Ordnungsgemäße …
Das von der Klägerin für ihre gegenteilige Auffassung angeführte Urteil des früheren IV. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 1956 (IV ZR 3/56 = LM ZPO § 518 Nr. 4) ist überholt, weil dieser Senat in dem späteren Beschluß vom 11. Juli 1958 (IV ZB 127/58 = LM ZPO § 232 Nr. 37) darauf hingewiesen hat, daß ein Rechtsmittel nur dann ordnungsgemäß eingelegt ist, wenn die Person des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift richtig bezeichnet ist oder sich innerhalb der Rechtsmittelfrist feststellen läßt, welche Partei das Rechtsmittel eingelegt hat.Die Forderung, daß die Person des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift bezeichnet werden muß, ist keine bedeutungslose Formvorschrift, weil in der Regel das Gericht nur bei richtiger Bezeichnung des Rechtsmittelklägers die Rechtsmittelschrift alsbald der Gegenpartei zustellen kann (BGH Beschl. vom 11. Juli 1958 a.a.O.).
Die wenigen zwingenden Vorschriften, die das Gesetz für die Form wichtiger Verfahrenshandlungen gibt, müssen beachtet werden, wenn sich die Ordnung des an einen geregelten Gang gebundenen Verfahrens nicht auflösen soll (BGH Beschl, vom 11. Juli 1958 a.a.O.).
- BGH, 18.01.1983 - VI ZB 18/82
Verfahren - Büropersonal - Prozessbevollmächtigter - Weisung - Unterschrift - …
Dem steht nicht die frühere Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 1958 (IV ZB 127/58 - NJW 1958, 1726) entgegen, auf die das Berufungsgericht hinweist. - BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Ein Rechtsanwalt kann der ihn treffenden Verantwortung für die Richtigkeit einer Rechtsmittelschrift nicht dadurch genügen, daß er einen - in wesentlichen Punkten - änderungsbedürftigen Schriftsatz unterschreibt und die erforderliche Korrektur seinen Angestellten überträgt, selbst wenn er beabsichtigen sollte, sich anschließend noch davon zu überzeugen, ob die angeordnete Berichtigung weisungsgemäß durchgeführt worden ist (BGH Beschluß vom 11. Juli 1958 - IV ZB 127/58 = NJW 1958, 1726). - BAG, 18.05.1976 - 3 AZB 14/76
Telegrafisch eingelegte Berufung - Erkennbarkeit der anfechtenden Partei
Fehlt diese Angabe in der Rechtsmittelschrift, so kann der Mangel innerhalb der Rechtsmittelfrist geheilt werden, danach nicht mehr (vgl. RGZ 96, 117 /"118 f7; 125, 24o /"241 f . 7; 144, 314 /"315 ff. 7; BGHZ 21, 168 /~17o ff. 7; BGH NJW 1958, 1726 f. = VersR 1958, 625; VersR 1971, 763, 1145; 1974, 976 f.; BAG AP Nr. 15 und Nr. 19 zu § 518 ZPO; BAG 21, 368 ff. = AP Nr. 1 zu § 553 ZPO; BAG 21, 193 /"195 f- 7 = AP Nr. 2 zu § 553 ZPO /'zu I 1 der Gründe 7)-Die Rechtssicherheit gebietet es, die Person des Rechtsmittelklägers klar zu bezeichnen; weil die Berufung ein befristetes Rechtsmittel ist, muß dieses Erfordernis innerhalb der Rechtsmittelfrist erfüllt sein (BGHZ 21, 168 /"173 7). - BGH, 08.10.1980 - IVb ZB 741/80
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung einer Begründungsfrist …
Die Prüfung einer Rechtsmittelschrift auf ihre inhaltliche Richtigkeit ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine eigene und eigenverantwortliche Aufgabe des sachbearbeitenden Rechtsanwalts (Beschlüsse vom 11. Juli 1958 - IV ZB 127/58 = LM § 232 ZPO Nr. 37;vom 13. Juli 1977 - IV ZB 35/77 = VersR 1977, 1031/1032;vom 20. September 1978 - VIII ZB 18/78 = VersR 78, 1159 mit Nachweisen;vom 9. Juli 1980 - IV b ZB 636/80 mit Nachweisen). - BGH, 20.09.1978 - VIII ZB 18/78
Zulässigkeit der Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch …
Das Berufungsgericht hat zutreffend angenommen, daß ein Anwalt die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift nicht eigenverantwortlich seinem Personal, mag dieses auch gut geschult und überwacht sein, überlassen darf, daß er vielmehr schuldhaft handelt, wenn er eine Berufungsschrift unterzeichnet, bevor er sie auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft hat (BGH Urteil vom 28. Juni 1956 - III ZR 327/54 = LM ZPO § 553 Nr. 2; BGH Beschluß vom 11. Juli 1958 - IV ZB 127/58 = LM ZPO § 232 Nr. 37; BAG Urteil vom 5. Februar 1973 - 5 AZR 554/72 = NJW 1973, 1391; BGH Beschluß vom 13. Juli 1977 - IV ZB 35/77 = VersR 1977, 1031). - BGH, 19.06.1974 - I ZR 62/73
Inhalt des Wesens der Berufungsschrift - Wirkungen einer Falschbezeichnung in der …
Soweit der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 27. Juni 1956 (IV ZR 3/56 - LM Nr. 4 zu § 518 ZPO) eine andere Auffassung hinsichtlich des Zeitpunktes der Klarstellung entnommen werden kann (vgl. Anm. Johannsen LM Nr. 7 zu § 518 ZPO), ist diese durch die Entscheidung vom 11. Juli 1958 (IV ZB 127/58 - LM Nr. 37 zu § 232 ZPO) überholt; danach schadet eine falsche Bezeichnung nicht, wenn sich aus den gleichzeitig überreichten Anlagen oder aus den noch während des Laufs der Rechtsmittelfrist eingegangenen Gerichtsakten durch Auslegung feststellen läßt, für welche Partei das Rechtsmittel eingelegt ist; dagegen genügt nicht, wenn diese Feststellung erst aus den nach Ablauf der Rechtsmittelfrist eingegangenen Gerichtsakten getroffen werden kann (ebenso Beschluß vom 27. April 1971 - IV ZR 11/69 - VersR 71, 763). - BGH, 09.07.1980 - IVb ZB 636/80
Wirkungen der nicht gegebenen Erkennbarkeit des Berufungsklägers in der …
Wie bereits das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, war er dazu jedoch nach langjähriger und gefestigter Rechtsprechung verpflichtet (BGH Urteil vom 28. Juni 1956 - III ZR 327/54 - LM ZPO § 553 Nr. 2 = VersR 1956, 590, 591; Beschlüsse vom 11. Juli 1958 - IV ZB 127/58 - LM ZPO § 232 Nr. 37 = VersR 1958, 625 = NJW 1958, 1726, 1727; vom 18. Dezember 1974 - IV ZB 41/74 - VersR 1975, 450; vom 13. Juli 1977 - IV ZB 35/77 - VersR 1977, 1031, 1032; vom 20. September 1978 VIII - ZR 18/78 - VersR 1978, 1159; vgl. auch BAG NJW 1974, 2256;… Zöller/Stephan ZPO 12. Aufl. § 233 Anm. C "Büropersonal";… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 38. Aufl. § 233 Anm. 4 "Rechtsanwalt"). - BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73
Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung - …
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 720/80
Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechenbarkeit eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 30.07.1957 - 4 U 33/57
- BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Papierfundstellen
- MDR 1958, 756
- WM 1958, 1008
- DB 1958, 956
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.1953 - II ZR 108/52
Ruhegehalt und unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem in dem Berufungsurteil angeführten Urteil vom 25. Februar 1953 - II ZR 108/52 - (NJW 1953, 817 Nr. 2) überdies auch nicht die Rechts- und Parteifähigkeit der in diesem Rechtsstreit verklagten Bank der ... AG in Liquidation deswegen Verneint, weil das Vermögen der Beklagten gemäß Art. 11 der Kontrollratsdirektive Nr. 50 an den Deutschen Gewerkschaftsbund herauszugeben war. - BGH, 05.02.1958 - IV ZR 204/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Auf der Fortentwicklung dieses Grundsatzes beruht auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 5. Februar 1958 - IV ZR 204/57 - (LM Nr. 10 zu § 325 ZPO). - BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Zwar hat der Senat in dem in BGHZ 11, 222 [BGH 10.12.1953 - IV ZR 48/53] abgedruckten Urteil ausgesprochen, daß das Revisionsgericht in der Regel nicht in der Sache selbst entscheiden darf, sondern den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückverweisen muß, wenn dieses die Klage für unzulässig erachtet, sie durch Prozeßurteil als unzulässig abgewiesen hat und der Revisionsrichter die Prozeßabweisung nicht für gerechtfertigt hält. - BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53
Rückgriff der Bundesbahn wegen Rückerstattung - § 242 BGB, § 138 BGB, keine …
Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57
Ebenso wie es der II. Senat in der Entscheidung vom 31. März 1954 - II ZR 333/53 (BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53]) als Verstoß gegen Treu und Glauben bezeichnet, wenn die Bundesbahn, die mit der Reichsbahn identisch ist, im Gegensatz zu dem von ihr als Teil des Reichs früher eingenommenen antijüdischen Verhalten, nunmehr Ansprüche geltend macht, die gerade darauf beruhen, daß der Beklagte ihr ein ursprünglich im Eigentum eines Juden stehendes Eigentum verkauft hat, so kann auch die Klägerin Schadensersatzansprüche, die darauf beruhen, daß ihr durch die Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs ein materieller Schaden entstanden ist, nicht geltend machen.
- BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56 2c Zur Frage der Parteifähigkeit von juristischen Personen, die durch das KRG 2 aufgelöst und für ungesetzlich erklärt worden sind, hat der IV Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 28« Mai 1958 - IV ZR 341/57 - (MDR 1958, 756; Betrieb 1958, 956) den Standpunkt eingenommen, ihre Rechtsfähigkeit bestehe zum Zwecke der Vermögensabwicklung und Schuldenrege lung fort« Die Beklagte hat in der RevisionsVerhand lung gegen diese RechtsanBicht Bedenken geäußert (vgl« dazu Ffcaux de la Croix. NJW 1958, 1805,1807 rSp" und Anm"14)" Diese Frage bedarf hier aber keiner Entscheidung" Denn die Auslegung des KRGr 2 führt zu dem Ergebnis, daß die Beklagte nicht zu den nach diesem Gesetz verbotenen und aufgelösten Organisationen gehört" Da zu hat der erkennende Senat folgendes in Betracht gezogen".
Auch hier kann dahingestellt bleiben" ob der oben erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 1958 - IV ZR 341/57 - dahin beizutreten ist, daß die Rechtsfähigkeit der durch das KRG 2 aufgelösten und für ungesetzlich erklärten Organisationen zum Zwecke der Vermögensabwioklung und Schuldenregelung fortbestehe, oder oh sie als endgültig vernichtet anzusehen sind« Wenn anzunehmen wäre" daß die VV und die TWCJ nicht mehr als Träger von Rechten für Liquidationszwecke weiterlebten, so wäre nämlich unter den besonderen hier vorliegenden Umständen daraus noch nicht zu folgern, daß die Geschäftsanteile an der Beklagten als Inbegriff der Gesellschafterrechte untergegangen seien und daß aus diesem Grunde die Beklagte als juristische Person nicht fortbest9hen könneo Renn nach dem erklärten Willen der Besatzungsmächte sollten Geschäftsanteile an einer GmbH auch dann bestehen bleiben, wenn sie aufgelösten Organisationen zu standen« In Art"II des KRG 2 wurde nämlich alles Vermögen (Property) der durch dieses Gesetz abgeschafften oder aufgelösten Organisationen beschlagnahmt und späterer Verfügung Vorbehalten.
- BGH, 17.10.1994 - II ZR 159/93
Passive Parteifähigkeit einer aufgelösten juristischen Person; Ansprüche eines …
Dieser Rechtsgrundsatz ist auch auf den Fall anzuwenden, daß eine juristische Person durch einen gesetzgeberischen Akt erlischt (so BGH, Urt. v. 28. Mai 1958 - IV ZR 341/57, MDR 1958, 756 = LM KRG 2 Nr. 1 für die Auflösung rechtsfähiger Organisationen durch das KontrollratsG Nr. 2). - OLG Stuttgart, 18.03.1974 - 5 U 17/72
Schadensersatz wegen fehlender Beibringung von für eine Grundbucheintragung …
Dies ist im vorliegenden Fall nur durch eine dem deutschen Recht gemäße Regelung möglich, welche vom Fortbestand der "Corporation" bis zur völligen Beendigung der Liquidation ausgeht (ebenso für die nach KRG Nr. 2 aufgelösten Organisationen: BGH LM Nr. 1 zu KRG 2 = MDR 1958, 756).
- BGH, 11.12.1958 - II ZR 148/57
Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft - Errichtung einer stillen …
Wie der erkennende Senat bereits ausgesprochen hat, kann das Rechtsinstitut der faktischen Gesellschaft nicht dazu führen, einer rechtlich unwirksamen Einlage, mag sie auch ein Handelsgeschäft zum Gegenstand haben, rechtliche Wirksamkeit zu verleihen (BGH WM 1958, 1008). - BGH, 05.12.1958 - V ZB 14/58
Rechtsmittel
Auch wenn die Antragstellerin zu 2 durch dieses Gesetz betroffen ist, so besteht doch, wie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 28. Mai 1958 (IV ZR 341/57, WM 1958, 1008 = MDR 1958, 756), das einen gegen die N. H. (Antragstellerin zu 2) als Beklagte geführten Rechtsstreit betrifft, zutreffend ausgeführt hat, die Rechts- und daher Parteifähigkeit der Antragstellerin zu 2 zum Zwecke der Vermögensabwicklung und Schuldenregelung fort. - BGH, 15.01.1959 - VII ZR 28/58
Rechtsmittel
In dem nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs IV ZR 341/57 v. 28. Mai 1958 (LM Nr. 1 zu KRG 2; WM 1958, 1008) ist ausgesprochen, daß die Gesetze des Alliierten Kontrollrats nach deutschen Auslegungsgrundsätzen auszulegen sind. - BGH, 05.11.1958 - V ZR 48/57
Rechtsmittel
Die Auslegung des Art. 2 b des Gesetzes Nr. 13 steht den deutschen Gerichten zu (vgl. BGH Urteil vom 28. Mai 1958 IV ZR 341/57 WM 1958, 1008). - BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58
Rechtsmittel
Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Mai 1958 - IV ZR 341/57 - bezeichnet es als eine unzulässige Rechtsausübung, wenn eine Siedlungsgesellschaft gegen eine andere Siedlungsgesellschaft Regressansprüche geltend macht, obwohl beide Gesellschaften Vermögen der DAF waren, die wiederum eine Gliederung der NSDAP war. - BGH, 05.11.1958 - V ZR 4/58
Rechtsmittel
Da es gerade die Aufgabe des GPA war, das Eigentum auf die in der KRDirektive 50 genannten Organisationen erst zurückzuübertragen, kann schon deswegen nicht angenommen werden, daß es auf diese Organisationen (oder ihre Nachfolgeorganisationen) bereits mit der Auflösung der in dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 genannten nationalsozialistischen Organisationen kraft Gesetzes übergegangen sei (s. auch BGH Urt. v. 28. Mai 1958 IV ZR 341/57, LM 1958, 1008 = MDR 1958, 756). - BGH, 24.09.1958 - V ZR 128/57
Rechtsmittel
Da das Vermögen des Vereins aber erhalten blieb und die Beschlagnahme später Aufgehoben wurde, kann, die Neugründung des Vereins im Jahre 1948 mit dem Berufungsgericht als, die Wiedergewinnung der Handlungsfähigkeit des weiterbestehen gebliebenen Vereins, verbunden mit einer Satzungsänderung, angesehen werden (s. auch Urteil des BGH vom 28. Mai 1958 - IV ZR 341/57). - BGH, 05.11.1958 - V ZR 68/57
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 18.06.1958 - IV ZR 24/58 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 14.10.1957 - 17 U Entsch Pr.V 1004/57
- BGH, 18.06.1958 - IV ZR 24/58
Papierfundstellen
- MDR 1958, 756
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.02.1956 - III ZR 194/54
Rechtsweg für Ansrüche nach Reichsseuchengesetz
Auszug aus BGH, 18.06.1958 - IV ZR 24/58
Art. 100 GrundG ist bei diesen Gesetzen nicht anzuwenden (BGHZ 20, 112, [116]; BVGes in NJW 1957, 1273 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]).Dieser rechtlichen Auffassung steht die Entscheidung des III. Senats vom 27. Februar 1956 - BGHZ 20, 112 - nicht entgegen.
- BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56
Berlin-Vorbehalt I
Auszug aus BGH, 18.06.1958 - IV ZR 24/58
Art. 100 GrundG ist bei diesen Gesetzen nicht anzuwenden (BGHZ 20, 112, [116]; BVGes in NJW 1957, 1273 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]). - BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55
Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG
Auszug aus BGH, 18.06.1958 - IV ZR 24/58
Die Auslegungsbefugnis, wie sie das Bundesverfassungsgericht besitzt (vgl. BVG in NJW 1957, 1185 Nr. 1), steht ihm nicht zu. - BVerwG, 29.11.1955 - III B 6.55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1958 - IV ZR 24/58
Wenn das Berufungsgericht hierzu ausführt (Bl. 9 des Urteils), es könne sich der vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 29. November 1955 (Bundesverwaltungsgericht III B 6/55) vertretenen Auffassung nicht anschließen, daß die durch das Anerkennungsgesetz angeordnete Verleihung der ehrenden Sonderstellung als politisch Verfolgter mit den Grundrechten überhaupt nichts zu tun habe und unabhängig davon geregelt worden könne, weil das Gesetz nicht allein eine rein persönliche ideelle Ehrung bringe, sondern den anerkannten politisch, rassisch oder religiös Verfolgten eine materielle Versorgung nach Maßgabe seines Teiles II gewähre, und wenn das Berufungsgericht weiter darlegt, die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zu dem Kreis der Begünstigten seien im Gegensatz zur Meinung des Beklagten unabhängig davon geregelt, ob dem Kampf der Verfolgten gegen den Nationalsozialismus eine demokratische oder eine kommunistische Überzeugung zugrunde gelegen habe, so legt es hiermit das Berliner Gesetz nach seinem Sinn und Zweck aus. - BGH, 06.12.1957 - IV ZB 223/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.06.1958 - IV ZR 24/58
Daher hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 6. Dezember 1957 - IV ZB 223/57 -, in der über die Zulässigkeit einer Revisionsbeschwerde zu befinden war, ausgeführt, daß der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auf Anerkennung als politisch Verfolgter, selbst wenn man seiner Auffassung über die Rechtsungültigkeit des § 6 PrVG folgen wollte, nur ein solcher auf Grund des Berliner PrV-Gesetzes, also auf Grund einer landesrechtlichen Bestimmung, sei.
- BGH, 29.06.2006 - IX ZB 73/04
Unzulässigkeit der Revision in einem Entschädigungsverfahren
Das ist auch für das im Streitfall angewendete Berliner Landesgesetz bereits entschieden (vgl. BGH, Urt. v. 18. Juni 1958 - IV ZR 24/58, LM GG Art. 100 Nr. 10). - BGH, 20.01.1960 - IV ZB 11/60
Rechtsmittel
Das hat der erkennende Senat bereits eingehend in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1958 - IV ZR 24/58 - (abgedruckt in LM Nr. 10 zu Art. 100 GG und MDR 58, 756 19 ) ausgesprochen.
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