Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59 |
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Papierfundstellen
- MDR 1960, 482
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.06.1954 - IV ZR 40/54
Lohnmälzung - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB …
Auszug aus BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
Ähnlich wie bei dem Begriff des "Herstellens" im Sinne von § 950 BGB (vgl. dazu BGHZ 14, 114, 117; Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1956, V ZR 245/55, WM 1957, 322, 324 rechte Spalte, in BGHZ 23, 57 und NJW 1957, 457 insoweit nicht abgedruckt) kommt es auch für das "Bauen über die Grenze" gemäß § 912 BGB auf die rein handwerkliche Tätigkeit nicht maßgeblich an. - BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55
Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung, …
Auszug aus BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
Ähnlich wie bei dem Begriff des "Herstellens" im Sinne von § 950 BGB (vgl. dazu BGHZ 14, 114, 117; Urteil des erkennenden Senats vom 21. Dezember 1956, V ZR 245/55, WM 1957, 322, 324 rechte Spalte, in BGHZ 23, 57 und NJW 1957, 457 insoweit nicht abgedruckt) kommt es auch für das "Bauen über die Grenze" gemäß § 912 BGB auf die rein handwerkliche Tätigkeit nicht maßgeblich an. - BGH, 11.11.1959 - V ZR 98/58
Notweg
Auszug aus BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
In Fällen dieser Art hat aber der erkennende Senat auch sonst grundsätzlich auf die Person nicht des formell noch eingetragenen Grundstücksverkäufers, sondern des Käufers und zukünftigen Eigentümers abgestellt (für die Kenntnis der Berggefahr nach Maßgabe von § 150 PrBergG: BGHZ 24, 337, 343; für die Voraussetzungen des Notweganspruchs nach § 917 BGB: Urteil vom 11. November 1959, V ZR 98/589 WM 1959, 1463, Abschnitt 3 der Entscheidungsgründe, insoweit in BGHZ 31, 159 und NJW 1960, 93 nicht abgedruckt).
- BGH, 19.11.1954 - V ZR 90/53
Grenzüberbau des Pächters
Auszug aus BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
Im Schrift tum besteht indessen Einigkeit darüber, daß auf den Überbau - der zwar keine Verfügung im Rechtssinne ist, ihr aber wegen der durch ihn bewirkten Belastung des Stammgrundstücks mit einer gesetzlichen Rentenpflicht (§ 912 ABB. 2 BGB) sehr nahe steht - die Bestimmungen der §§ 183 bis 185 BGB entsprechend anzuwenden sind (Martin Wolff, Der Bau auf fremdem Boden 1900 S. 110 ff;… Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht im Bundesgebiet 3. Aufl. § 24 I 3, S. 300;… BGB RGRK 11. Aufl. § 912 Anm. 2;… Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 912 Anm. 12; Enneccerus/Wolff/Kaiser, Sachenrecht 10. Bearb. § 55 I 2;… Westermann, Sachenrecht 3. Aufl. § 64 II 1, sowie bei Erman, BGB 2, Aufl. § 912 Anm. 1 b; Palandt/Hoche, BGB 18, Aufl. § 912 Anm. 2 a; vgl. bereits Motive 3, 283 f), und der erkennende Senat ist dem beigetreten (BGHZ 15, 216, 219). - BGH, 10.01.1951 - II ZR 27/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
Da es sich bei den tatsächlichen Vorgängen, aus denen das Berufungsgericht gefolgert hat, daß die Eheleute V. Erbauer des von ihnen bewohnten Anwesens gewesen sind um einen typischen Geschehensablauf handelt, wäre es Sache der Beklagten gewesen, diese Schlußfolgerung zu entkräften und zur Rechtfertigung ihrer Auffassung, nicht V.'s hätten gebaut, sondern S., geeignete Tatsachen vorzutragen (RGZ 130, 357; BGH NJW 1951, 360). - BGH, 29.05.1957 - V ZR 17/57
Kenntnis der Berggefahr
Auszug aus BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
In Fällen dieser Art hat aber der erkennende Senat auch sonst grundsätzlich auf die Person nicht des formell noch eingetragenen Grundstücksverkäufers, sondern des Käufers und zukünftigen Eigentümers abgestellt (für die Kenntnis der Berggefahr nach Maßgabe von § 150 PrBergG: BGHZ 24, 337, 343; für die Voraussetzungen des Notweganspruchs nach § 917 BGB: Urteil vom 11. November 1959, V ZR 98/589 WM 1959, 1463, Abschnitt 3 der Entscheidungsgründe, insoweit in BGHZ 31, 159 und NJW 1960, 93 nicht abgedruckt). - RG, 26.11.1930 - IX 277/30
Ist die Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins auf die sog. …
Auszug aus BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
Da es sich bei den tatsächlichen Vorgängen, aus denen das Berufungsgericht gefolgert hat, daß die Eheleute V. Erbauer des von ihnen bewohnten Anwesens gewesen sind um einen typischen Geschehensablauf handelt, wäre es Sache der Beklagten gewesen, diese Schlußfolgerung zu entkräften und zur Rechtfertigung ihrer Auffassung, nicht V.'s hätten gebaut, sondern S., geeignete Tatsachen vorzutragen (RGZ 130, 357; BGH NJW 1951, 360).
- BGH, 23.02.1990 - V ZR 231/88
Rechtsfolgen des Eigengrenzüberbaus
aa) Für den Normalfall, daß sich das Gebäude auf Grundstücken verschiedener Eigentümer befindet, kommt es darauf an, wer nach der Verkehrsanschauung "Geschäftsherr" des Bauvorhabens ist, das heißt, in wessen Namen und wirtschaftlichem Interesse gebaut wurde (Senatsurt. v. 16. März 1960, V ZR 17/59, LM BGB § 912 Nr. 7 und vom 25. Februar 1983, V ZR 299/81, NJW 1983, 2022). - BGH, 12.07.1984 - IX ZR 124/83
Eigentum an auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden
Schließlich sprechen auch die zu berücksichtigenden tatsächlichen Verhältnisse (vgl. BGH Urteil vom 16. März 1960 - V ZR 17/59 = LM § 912 Nr. 7) angesichts der Grundstücksvielfalt nicht dafür, daß die Klägerin von den kleinen Erbbaugrundstücken aus die übrige Fläche habe überbauen wollen.Denn die Entscheidung, wer bei einem nach § 912 BGB zu beurteilenden Sachverhalt "über die Grenze gebaut" hat, stellt keine reine Tatsachenfeststellung dar; vielmehr liegt in der Beantwortung dieser Frage bereits eine rechtliche Würdigung (vgl. BGH Urteil vom 16. März 1960 aaO).
- BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73
Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau
Auch in derartigen Fällen kommt es aber für die Frage, welchem der beiden Grundstücke das Gebäude als wesentlicher Bestandteil zuzurechnen ist, nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 16. März 1960, V ZR 17/59 (LM BGB § 912 Nr. 7), das einen solchen Sachverhalt betraf, maßgeblich darauf an, ob im Sinne des § 912 BGB über die Grenze gebaut wurde.Und aus dem gleichen Grunde sind letzterenfalls auch die weiteren in Rechtsprechung und Schrifttum zu § 912 BGB entwickelten Grundsätze anzuwenden, wonach Größe und Wichtigkeit des übergebauten Gebäudeteils im Verhältnis zu dem auf dem Grundstück des Erbauers verbliebenen "Stammteil" keine Rolle spielen (Urteil des Senats vom 16. März 1960, V ZR 17/59, S. 9 f mit Nachweisen, insoweit in LM BGB § 912 Nr. 7 nicht abgedruckt;… Meisner/Stern/Hodes aaO § 24 I 2 bei Fußn. 30, S. 465;… Palandt/Degenhart aaO § 912 Anm. 2 b und 4) und wonach es für die Frage, von wo aus übergebaut wurde, nicht auf die rein handwerkliche Tätigkeit (etwa den Ort des Baubeginns), sondern auf die Absichten und wirtschaftlichen Interessen des Erbauers ankommt (…LM aaO;… Meisner/Stern/Hodes aaO).
- BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
Überbau bei Grunddienstbarkeiten
Ist angesichts dieser neueren Rechtsprechung gegen eine entsprechende Anwendung der Überbauvorschriften auf andere Fälle grundsätzlich nichts einzuwenden (der erkennende Senat hat sie z.B. in BGHZ 15, 216 unter bestimmten Voraussetzungen auf Grenzüberbauten von Grundstückspächtern für anwendbar erklärt; vgl. auch das Urteil vom 16. März 1960, V ZR 17/59 S 7f, in LM BGB § 912 Nr. 7 und MDR 1960, 482 insoweit nicht abgedruckt), so bestehen indessen nach wie vor Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Anwendbarkeit im einzelnen. - BGH, 25.02.1983 - V ZR 299/81
Duldungspflicht bei Überbau - Tiefgarage als einheitliches Bauwerk - Rechtliche …
Es liegt insoweit ähnlich wie bei dem Begriff des Herstellers nach § 950 BGB (Urteil des Senats vom 16. März 1960, V ZR 17/59, LM BGB § 912 Nr. 7).Es ist aber rechtsfehlerfrei, wenn das Berufungsgericht bei der Frage nach der Geschäftsherrneigenschaft auch auf das nachträgliche Verhalten der beiden früheren Grundstücksnachbarn abstellt (vgl. auch Senatsurteil vom 16. März 1960 aaO).
- BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
Rechtsmittel
Der Revision ist zuzugeben, daß die Frage nicht schon durch die Größe der vom Bau überdeckten Fläche beantwortet wird dergestalt, daß der gesamte Bau stets als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zu gelten hätte, von dem er die größere Fläche in Anspruch nimmt (Urteil des erkennenden Senats vom 16. März 1960, V ZR 17/59, MDR 1960, 482; JZ 1960, 606).Dem Urteil des erkennenden Senates vom 16. März 1960, V ZR 17/59 (vgl. oben) ist nichts anderes zu entnehmen.
- BGH, 19.03.1965 - V ZR 270/62
Betrieb einer Tankstelle auf einem an das Hausgrundstück des Betreibers …
Nicht minder zweifelhaft ist, ob man wirklich den Tankwartraum nebst Ölkeller als Zubehör ansehen muß oder ob er nicht einen wesentlichen Bestandteil der von der Klägerin ersteigerten Parzelle ... darstellt; es könnte sich insoweit um einen von dieser Parzelle aus vorgenommenen entschuldigten Überbau handeln, wobei der Umstand, daß das Bauwerk nur zu einem geringen Teil auf Nachlaßgelände und zum weitaus überwiegenden Teil auf gemietetem Gelände der Bundesbahn steht, einer Anwendung des § 912 BGB nicht entgegenstünde (Urteil des Senats vom 16. März 1960, V ZK 17/59, Nr. 4 der Entscheidungsgründe, in LM BGB § 912 Nr. 7 und MDR 1960, 482 nicht mit abgedruckt); die Eigentumsverhältnisse am Tankwartraum unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen, hätte für den Berufungsrichter um so näher gelogen, als er auch von dem Wohnhaus K.straße ..., das ebenfalls überwiegend auf Bundesbahngelände errichtet worden ist, ohne weiteres angenommen hat, es sei gleichwohl durch den Zuschlag Eigentum der Klägerin geworden.
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| BGH, 09.03.1960 - V ZR 168/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- MDR 1960, 482
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13
Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit …
Rn. 41 aa) § 570 BGB ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die auf dem Gedanken beruht, dass mögliche Gegenansprüche des Mieters bzw. Pächters regelmäßig außer Verhältnis zum Wert der Miet- bzw. Pachtsache stehen und ein Zurückbehaltungsrecht schikanös eingesetzt werden könnte (vgl. Senat, Urteil vom 9. März 1960 - V ZR 168/58, MDR 1960, 428;… Streyl in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl., § 570 BGB Rn. 1 mwN). - BGH, 20.05.1964 - VIII ZR 56/63
Bordellpacht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80
Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks - …
Auf den eigentumsrechtlichen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB aber ist das Zurückbehaltungsverbot des § 556 Abs. 2 BGB nicht anwendbar (BGHZ 41, 341, 347; Senatsurteil vom 9. März 1960, V ZR 168/58, LM BGB § 556 Nr. 1).
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