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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.12.1960 | BGH, 15.02.1961

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,8354
BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59 (https://dejure.org/1961,8354)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1961 - V ZR 83/59 (https://dejure.org/1961,8354)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1961 - V ZR 83/59 (https://dejure.org/1961,8354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 307
  • DNotZ 1961, 398
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 311/58

    Restitutionsklage

    Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
    Bestand aber keine Fragepflicht, so war das Berufungsgericht auch nicht verpflichtet, auf Grund des Vorbringens in dem nach jener Schlußverhandlung nachgereichten Schriftsatz der Beklagten vom 3. März 1959 (GA 93) die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen (eine Nachschubsfrist nach § 272 a ZPO war weder vom Gericht bestimmt, noch lagen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor); der Aufklärungsanlaß konnte vielmehr erst durch jenen nachträglichen Schriftsatz entstehen und begründete deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, an welcher festzuhalten ist, eine Pflicht zur Wiedereröffnung nicht (BGHZ 30, 60, 65/67;… die von Wieczorek für seine abweichende Auffassung a.a.O. § 156 B bis B II c herangezogene Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts HEZ 2, 291 betrifft den Sonderfall, daß das Berufungsgericht eine Nachschubsfrist gewährt hatte, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen).
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53

    Zurückweisung nachgeholten Bestreitens

    Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
    Nach der allerdings vom Reichsgericht abweichenden, aber festzuhaltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 49 = NJW 1954, 600 mit zustimmender Anmerkung Lent = LM ZPO § 529 Nr. 6 mit Anmerkung Johannsen;… ebenso Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 137 III 2, § 76 III 4 a;… Zöller, ZPO 9. Aufl. § 529 Anm. 2 gegen Wieczorek, ZPO § 529 C II a 3, § 531 A I a) ist auch das bloße Bestreiten ein Verteidigungsmittel, das jedenfalls nach Absatz 2 von § 529 ZPO zurückgewiesen werden kann (…nicht erkennbar ist, wieso dadurch ein Beklagter im Verhältnis zum Kläger schlechter gestellt sein soll, wie Wieczorek a.a.O. meint).
  • BGH, 22.10.1958 - V ZR 29/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
    Hinsichtlich der Annahme einer stillschweigenden Befreiung hat der erkennende Senat zwar im Urteil vom 22. Oktober 1958 V ZR 29/58 Bedenken gegen einen allzu weiten Anwendungsbereich geäußert, jedoch in einer anderen als der hier interessierenden Richtung (vgl. auch das Urteil vom 5. März 1951, IV ZR 64/50, Leitsatz abgedruckt in NJW 51, 354, abweichend von dem in der selben Sache ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Köln HEZ 2, 37).
  • RG, 07.12.1910 - I 240/09

    Rückversicherung. Selbstbehalt.

    Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
    Allerdings käme, da der Hypothekenbestellungsvertrag entsprechend den Einleitungsworten der notariellen Urkunde von 1951 von der Erstbeklagten sowohl im eigenen Namen (als Schuldnerin und Eigentümerin) wie als Vertreterin des Klägers (als Gläubiger) abgeschlossen wurde, bei einer von der objektiven Verkehrsbedeutung des Urkundenwortlauts abweichenden Willensrichtung der Erstbeklagten, weil sie entsprechend dem Grundgedanken des § 166 Abs. 1 BGB auch der Gläubigerseite zuzurechnen wäre (vgl. RGZ 74, 412, 414), statt eines Irrtums eine beiderseitige Falschbezeichnung in Betracht mit der Wirkung, daß nicht das Erklärte, sondern das wirklich Gewollte zu gelten hätte.
  • BGH, 05.03.1951 - IV ZR 64/50
    Auszug aus BGH, 18.01.1961 - V ZR 83/59
    Hinsichtlich der Annahme einer stillschweigenden Befreiung hat der erkennende Senat zwar im Urteil vom 22. Oktober 1958 V ZR 29/58 Bedenken gegen einen allzu weiten Anwendungsbereich geäußert, jedoch in einer anderen als der hier interessierenden Richtung (vgl. auch das Urteil vom 5. März 1951, IV ZR 64/50, Leitsatz abgedruckt in NJW 51, 354, abweichend von dem in der selben Sache ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Köln HEZ 2, 37).
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85

    Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in …

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 22. September 1982 - IVa ZR 26/81 = NJW 1983, 277 und vom 18. Januar 1961 - V ZR 83/59 = FamRZ 1961, 275 sowie durch die Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 27. Juni 1961 und vom 21. Februar 1962 (BayObLG 1961, 200, 205 und 1962, 47, 57) gehindert.
  • BGH, 08.03.1991 - V ZR 25/90

    Inhalt eines erlaubten In-sich-Geschäfts

    Dieser Grundsatz gilt auch für In-sich-Geschäfte (Senatsurt. v. 18. Januar 1961, V ZR 83/59, LM Nr. 5 zu § 166 BGB).
  • OLG Köln, 10.11.2016 - 2 Wx 534/16

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts zur Aufklärung von …

    Hierzu hat der BGH bereits mit Urteil vom 18.01.1961 (BGH V ZR 83/59) entschieden, dass es auf den Umfang des Vertrauens ankäme, das der Erblasser dem Vorerben hinsichtlich der Wahrung der Interessen der Kinder entgegenbringt.
  • KG, 03.06.2016 - 6 W 127/15

    Erbescheinsverfahren: Erbscheinserteilung an einen vermeintlichen "Alleinerben" …

    Rn. 11 a. Die Schlusserbeneinsetzung i.S.v. § 2269 BGB i.V.m. einer Wiederverheiratungsklausel führt im Regelfall - soweit nicht Besonderheiten im Einzelfall für einen abweichenden Gestaltungswillen der testierenden Eheleute sprechen - einerseits zur Vollerbenstellung des überlebenden Ehegatten, zugleich aber auch zur bedingten Vor- und Nacherbschaft (BGH, Beschluss vom 06.11.1985 - IVa ZB 5/85 -, BGHZ 96, 198; Urteil vom 18.01.1961 - V ZR 83/59 -, FamRZ 61, 275; RG, Urteil vom 25.11.1937 -IV B 34/37 -, RGZ 156, 173; KG, Beschluss vom 30.12.1911 - 1 X 459/11 -, KGJ Bd. 42, 109 ff Nr. 23; OLG München, Beschluss vom 08.01.1937 - Wx 412/36, JFG Bd. 15, 39 ff, Nr. 12; OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2012 - 6 W 180/12 -, ZEV 2013, 40, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 14.03.2011 - 3 W 150/10 -, FamRZ 2011, 1902 , Rz. 4 zitiert nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 18.04.2011 - 15 W 518/10 -, ZEV 2011, 589, Rz. 5 zitiert nach juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 01.04.2003 - 20 W 386/02 -, Rz. 22 zitiert nach juris;… Reymann in Herberger/Martinek/Rüßmann, juris-PK-BGB u.a., 7. Aufl. 2014, § 2269 Rn. 10f.;… Soergel/Wolf, BGB, 13. Aufl., § 2269 Rn. 26;… Palandt/Weidlich, BGB, 75. Aufl., § 2269 Rn. 16 ff.;… Staudinger/Kanzleiter, (2014) BGB, § 2269 Rn. 42;… S. und T. Kappler in Erman, BGB, 14. Aufl., § 2269 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1577
BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60 (https://dejure.org/1960,1577)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1960 - V ZR 56/60 (https://dejure.org/1960,1577)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 (https://dejure.org/1960,1577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 499 (Ls.)
  • MDR 1961, 307
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Bei dieser Prüfung hat das Oberlandesgericht sich weitgehend die Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 14. Oktober 1959, V ZR 9/58 (NJW 1959, 2203 = MDB 1960, 38 = Betrieb 1959, 1250) zu eigen gemacht, das einen Anspruch auf Wartegeld-Erhöhung betraf und worin die Grenzen des für die Kali-Interessenten Zumutbaren näher erläutert worden sind; mit den von der Revision beanstandeten Worten sollte ersichtlich an die Bemerkung in jenem Urteil angeknüpft werden, daß die damalige Fragestellung, ob das Wartegeld "seinem Nominalbetrag nach heute überhaupt nicht mehr als hinreichender Gegenwert angesehen werden" könne, zutreffend sei.

    Daß selbst eine infolge fortschreitender Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten eingetretene erhebliche Verringerung der Kaufkraft wiederkehrender Geldleistungen aus einem langfristigen Vertrag, der keinen Versorgungscharakter hat, nicht zu einer Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue zu führen braucht, entspricht dem Standpunkt des erkennenden Senats in dem mehrfach erwähnten Wartegeld-Urteil (NJW 1959, 2203), von dem abzugehen auch der vorliegende Fall keinen Anlaß bietet.

  • BGH, 28.09.1960 - V ZR 24/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    In dieser Eigenschaft kann er, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, gemäß § 432 BGB den Anspruch auch aus eigenem Recht mittels Klage auf Bezahlung an alle geltend machen (vgl. Urteil vom 28. September 1960, V ZR 24/59, S. 6, mit Nachweisungen).

    Wenn er auf diese Vereinbarung die Grundsätze über den Sukzessivlieferungsvertrag für unanwendbar erachtet, weil der Unternehmer zum Abbau nicht verpflichtet sei, so ist das, entgegen der Ansicht der Revision, nicht zu beanstanden (Urteile des erkennenden Senats vom 16. Januar 1953, V ZR 89/51, LM BGB § 595 Nr. 1, und vom 28. September 1960, V ZR 24/59, S. 18); etwas Abweichendes ergibt sich auch nicht aus den §§ 3, 6 und 10 des hier zur Erörterung stehenden Kaliabbauvertrages.

  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Wegfall der Geschäftsgrundlage, wichtiger Grund, Aufklärungs- und …

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Die Revision versucht übrigens auch hier wieder in rechtlich nicht zu billigender Weise die Beklagte mit der Gesamtheit der Kaliunternehmer gleichzustellen und verkennt, daß allein das Vertragsverhältnis der Parteien maßgebend sein könnte; sie setzt sich damit in Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats, der es wiederholt abgelehnt hat, bei der Beurteilung von Kaliabbauverträgen auf günstige oder ungünstige Umstände in der Gesamtentwicklung der Kali-Industrie oder ihrer Konzerne abzustellen (Urteile vom 16. Januar 1953, V ZR 5/51, S. 22 f, 30, und vom 25. Februar 1955, V ZR 103/53, S. 21; vgl. auch Urteil vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, RdL 1951, 291, 293 linke Spalte Mitte).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der …

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Nicht jede Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses, mit der die Beteiligten seinerzeit nicht gerechnet haben, gestaltet den Vertragsinhalt um, der Wegfall der Geschäftsgrundlage für sich allein bildet noch keinen Grund zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung eines Vertrages, sondern es bedarf dazu einer wirklich einschneidenden Änderung der maßgeblichen Verhältnisse, die ein starres Aufrechterhalten der früheren Vereinbarung als unvereinbar mit Recht und Gerechtigkeit erscheinen läßt (RGZ 158, 166, 175; BGB Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, und vom 11. Juli 1958, VIII ZR 96/57, NJW 1958, 1772 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 27).
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 8/57

    Abfindungen nach der Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Der Standpunkt des Berufungsgerichts wird auch nicht durch die Ausführungen im Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1957 (BGHZ 25, 287) entkräftet; wenn in jenem Beschluß - der es für unstatthaft erklärt, sich bei Berechnung der Abfindungen der weichenden Erben aus Billigkeitsgründen über die Vorschrift des § 12 Abs. 2 HöfeO hinwegzusetzen - davon die Rede ist (…S. 292 a.a.O.), der Gesetzgeber habe "den Einheitswert für maßgebend erklärt, der in bestimmten Zeitabständen (§ 21 des Bewertungsgesetzes) neu festgestellt wird", so darf aus diesem Relativsatz nicht, wie die Revision offenbar meint, geschlossen werden, ohne die gesetzliche Möglichkeit der Neufeststellung wäre die Entscheidung anders ausgefallen.
  • RG, 29.11.1921 - II 247/21

    Clausula rebus sic stantibus

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Das ist rechtlich bedenkenfrei (RGZ 103, 177, 179;… vgl. auch Larenz, Geschäftsgrundlage und Vertragserfüllung 2. Aufl., S. 89 und 172).
  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 230/54

    Arbeitsentgelt: Berechnung eines in RM vereinbarten Entgelts nach der …

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Ausgegangen wird hierbei in erster Linie von der Entwicklung seit der Währungsreform des Jahres 1948, weil das Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 1956, 485; Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen 1959, 203 m. Anm. Beitzke) der Meinung ist, die damalige Währungsgesetzgebung habe alle früheren, mit dem Schwund im Werte der Reichsmark zusammenhängenden wirtschaftlichen Veränderungen bereits abschließend berücksichtigt und ausgeglichen; für eine Vergleichung der Kaufkraft des Geldes in den fünfziger Jahren mit derjenigen, wie sie vor Juni 1948 bestanden habe, sei daher kein Raum.
  • BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Nicht jede Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses, mit der die Beteiligten seinerzeit nicht gerechnet haben, gestaltet den Vertragsinhalt um, der Wegfall der Geschäftsgrundlage für sich allein bildet noch keinen Grund zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung eines Vertrages, sondern es bedarf dazu einer wirklich einschneidenden Änderung der maßgeblichen Verhältnisse, die ein starres Aufrechterhalten der früheren Vereinbarung als unvereinbar mit Recht und Gerechtigkeit erscheinen läßt (RGZ 158, 166, 175; BGB Urteile vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297, und vom 11. Juli 1958, VIII ZR 96/57, NJW 1958, 1772 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 27).
  • BGH, 16.09.1959 - V ZR 77/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Zutreffend hat das Berufungsgericht insbesondere angenommen, daß die in diesem Vertrag vereinbarte Goldwertsicherungsklausel ("eine Reichsmark gleich 1/2790 kg Feingold") durch die britische Militärregierungsverordnung Nr. 92 unwirksam geworden und nach der Währungsreform nicht wieder aufgelebt sei (vgl. Urteil des Senats vom 16. September 1959, V ZR 77/58, NJW 1959, 2060).
  • BGH, 23.09.1958 - VIII ZR 111/57
    Auszug aus BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Das Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 23. September 1958, VIII ZR 111/57 (Betrieb 1958, 1325), aus dem die Revision etwas Abweichendes herzuleiten versucht, betraf einen besonders liegenden Sachverhalt; denn dort handelte es sich - anders als bei dem Vertragsverhältnis der Parteien, das im Jahre 1995 endigen wird - um einen "auf unabsehbare Zeit" geschlossenen Mietvertrag, und vor allem lag dort die Annahme, daß ein unverändertes Festhalten an der vertraglichen Regelung zu schlechthin untragbaren Ergebnissen führen würde, aus dem Grunde nahe, weil die Vermieterin keinen Ersatz für ihre erhöhten Grundstücksaufwendungen erhielt und infolgedessen ihre Mieteinnahmen, entgegen den ursprünglichen Erwartungen der Vertragsschließenden, im wesentlichen oder gar völlig aufgezehrt wurden.
  • RG, 30.04.1935 - II 291/34

    1. Ist daran festzuhalten, daß durch die Dritte Notverordnung des …

  • BGH, 16.01.1953 - V ZR 89/51

    Rechtsmittel

  • RG, 03.08.1938 - VI 247/37

    1. Muß aus der Anfechtungserklärung nach § 143 BGB. hervorgehen, daß durch sie …

  • BGH, 16.01.1953 - V ZR 5/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1959 - VI ZR 221/58
  • RG, 31.03.1925 - VI 258/199/24

    Nach welchen Grundsätzen hat die Aufwertung des Kaufpreises bei beiderseits nicht …

  • BGH, 25.02.1955 - V ZR 103/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 221/76

    Erhebliche Preissteigerung = Störung der Geschäftsgrundlage?

    Bei gegenseitigen Verträgen ist in der Regel die Vorstellung von der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung Geschäftsgrundlage (BGH Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34 und vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 39).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung; …

    Denn bei gegenseitigen Verträgen ist in der Regel die Vorstellung von der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung Geschäftsgrundlage (BGH, Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 - NJW 1959, 2203 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34, vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 - LM BGB § 242 (Bb) Nr. 39 = MDR 1961, 307 …und vom 8. Februar 1978 - VIII ZR 221/76 - JZ 1978, 235 = juris Rn. 13).
  • BGH, 28.05.1973 - II ZR 58/71

    Pensionserhöhung wegen Geldentwertung

    Die hier aufgezeigten Besonderheiten schließen einen Vergleich mit anderen Dauerschuldverhältnissen ohne Versorgungscharakter (z.B. Kaliabbauverträgen) aus, wie in der von der Revision angeführten Rechtsprechung auch ausdrücklich betont wird (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.60 - V ZR 56/60 - a.E. und v. 2.11.65 - V ZR 95/64 - zu 3, LM Nr. 39 und 42 zu § 242 (Bb) BGB).
  • BGH, 02.11.1965 - V ZR 95/64

    Angleichung eines Förderzinses - Förderung von Kalisalzen - Erhebung einer …

    Baß der Kläger und seine Mutter aus eigenem Recht zur gerichtlichen Verfolgung dieses Anspruchs befugt waren, hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen: Sie verlangten Zahlung nicht an sich selbst, sondern an die Gesamtheit der W. Kali-Interessenten zu Händen des gemäß § 12 gewählten Bevollmächtigten, und gegen eine solche Geltendmachung vertraglicher Ansprüche bestehen im Hinblick auf § 432 BGB, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, keine Bedenken (Urteil vom 21. Dezember 1960, V ZR 56/60, S. 5 mit Nachw.; in LM BGB § 242 Bb Nr. 39, MDR 1961, 307 und NJW 1961, 499 insoweit nicht abgedruckt).

    Dies ist in der Tat der entscheidende Punkt, auf den der erkennende Senat schon in seinem "Förderzinsurteil" vom 21. Dezember 1960, V ZR 56/60 (LM BGB § 242 Bb Nr. 39 = MDR 1961, 307 = NJW 1961, 499) als maßgeblich abgestellt hat.

  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 108/74

    Anpassung eines Vertragsverhältnisses an die jeweiligen wirtschaftlichen …

    Der erkennende Senat hat bereits in einem früheren Urteil im Anschluß an zwei Entscheidungen des V. Zivilsenates (Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 - und vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34 und 39) den Grundsatz ausgesprochen, daß das Sinken der Kaufkraft und das allgemeine Steigen der Mietpreise nicht ausreichen, um einen Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Mietvertrages annehmen zu können (Urteil vom 29. September 1969 - VIII ZR 3/68 = WM 1969, 1323 = BB 1969, 1413 = Betrieb 1969, 2029).
  • BGH, 23.04.1976 - V ZR 167/74

    Gesetzlicher Anspruch auf Anpassung des Erbbauszinses wegen Wegfalls der …

    Auch beim Fehlen einer vertraglichen Anpassungsklausel kann allerdings die Beeinträchtigung des Gleichgewichtsverhältnisses von Leistung und Gegenleistung eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsinhalt dann rechtfertigen, wenn sich die maßgeblichen Umstände derart grundlegend und einschneidend geändert haben, daß ein weiteres Festhalten am ursprünglichen Vertrag zu einem mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr vereinbaren Ergebnis führen würde (vgl. die Kaliförderzins-Urteile des Senats vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 , vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 und vom 2. November 1965 - V ZR 95/64, DM BGB § 242 (Bb) Nr. 34, 39 und 49, sowie die Erbbauzins-Urteile vom 18. Oktober 1968 - V ZR 93/65, WM 1969, 64, vom 29. März 1974 - V ZR 128/72, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 71, und vom 23. Januar 1976 - V ZR 76/74, ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.07.1965 - V ZR 3/64

    Rechtsmittel

    Das Ergebnis enthob das Berufungsgericht der Prüfung, ob Dauerschuldverhältnissen mit Versorgungscharakter etwa stillschweigend eine Wührungsgleitklausel innewohnt (vgl. Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60, BB 1961, 191).
  • BGH, 12.01.1973 - V ZR 61/71

    Zahlung von Erschließungsbeiträgen - Verjährung des Anspruchs - Zeitpunkt der …

    Eine solche käme nur in Betracht, wenn es sich bei der Kostensteigerung (im Sinne einer Erweiterung der Erschließungsleistungen) um eine echte Wertsteigerung und nicht lediglich um eine Folgeerscheinung der Kaufkraftminderung des Geldes handeln würde (vgl. Urteil des Senats vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60, LM § 242 - Bb - BGB Nr. 39).
  • BGH, 13.03.1963 - V ZR 96/62

    Rechtsmittel

    Es müssen vielmehr ganz besondere Umstände vorliegen, damit sich unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls oder Fohlens der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB die Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue zur Vermeidung untragbarer, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin unvereinbarer Ergebnisse als zulässig erweist (Urteile des Senats vom 21. Dezember 1960, V ZR 56/60, LM § 242 - Bb - BGB Nr. 39 und vom 14. Februar 1962, V ZR 80/60 vom 14. Februar 1962, WM 1962, 625, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch LM § 779 BGB Nr. 2).
  • BGH, 20.11.1962 - V ZR 87/61

    Schadensersatzanspruch auf Grund der fehlenden Errichtung einer Durchgangspassage …

    Mit ihrer Ansicht, bei Prüfung des Geschäftsgrundlage-Wegfalls seien "keine besonders strengen Anforderungen zu stellen", befindet die Revision sich im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung, die auf die Notwendigkeit eines strengen Maßstabes wiederholt hingewiesen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, WM 1958, 297 = NJW 1958, 907, vom 21. Dezember 1960, V ZR 56/60, S. 7, insoweit in MDR 1961, 307 nicht abgedruckt, und vom 18. November 1960, V ZR 140/59, NJW 1961, 553, 554 f = WM 1961, 212, 215).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1961 - IV ZR 34/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,7542
BGH, 15.02.1961 - IV ZR 34/61 (https://dejure.org/1961,7542)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1961 - IV ZR 34/61 (https://dejure.org/1961,7542)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1961 - IV ZR 34/61 (https://dejure.org/1961,7542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 307
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • RG, 14.10.1905 - I 143/05

    Rechtskraft; Ausbeutung gegen die guten Sitten; Einstweilige Verfügung

    Auszug aus BGH, 15.02.1961 - IV ZR 34/61
    Das Reichsgericht hat es für den gewöhnlichen Zivilprozeß in solchen Fällen für notwendig gehalten, daß der Schuldner eine einstweilige Verfügung erwirkt, durch die dem Gläubiger die weitere Vollstreckung aus dem angegriffenen Urteil untersagt wird (RGZ 61, 359).
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