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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.12.1962

Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1133
BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60 (https://dejure.org/1962,1133)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1962 - V ZR 225/60 (https://dejure.org/1962,1133)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1962 - V ZR 225/60 (https://dejure.org/1962,1133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 487 (Ls.)
  • MDR 1963, 293
  • DNotZ 1964, 168
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.1954 - IV ZR 130/53

    Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den …

    Auszug aus BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60
    Wäre der Gesellschaftsanteil des Erblassers dagegen auf Grund einer Nachfolgeklausel im Sinne des § 139 HGB auf den Beklagten übergegangen, so gehörte zwar die Vermögens- und personenrechtliche Stellung des Erblassers zum Nachlaß; gleichwohl hätte diese Rechtsstellung nicht entsprechend den Vorschriften der Testamentsvollstreckung verwaltet werden können, weil die Führung eines Handelsgeschäfts die Haftung des Unternehmers mit seinem ganzen Vermögen voraussetzt und nicht die Beschränkung auf den Nachlaß (vgl. §§ 2214 BGB) gestattet (für das Einzelunternehmen: RGZ 132, 138, 144; BGHZ 12, 100; für die oHG: RGZ 170, 394; für den Kommanditisten: RGZ 172, 199;… vgl. Siebert, Festschrift für Alfred Hueck, S. 329, Kipp/Coing, § 68, III, 2; Staudinger/Dittmann Vorbem. zu § 2197 Nr. 69, 70 und § 2205, Nr. 62 bis 69).

    In diesem Fall wäre unter der Bedingung, daß der Gesellschaftsvertrag eine solche Lösung überhaupt gestattet hätte, nur in Betracht gekommen entweder die Bevollmächtigung des Testamentsvollstreckers durch den Erben (Testamentsvollstrecker führt das Geschäft namens des Erben) oder die Führung des Geschäfts durch den Testamentsvollstrecker im eigenen Namen als Treuhänder für den Erben in seiner Stellung als Alleininhaber oder - wie hier - als Komplementär (BGHZ 12, 100 = LM BGB § 2216 Nr. 1 mit Anm. Johannsen).

  • RG, 26.03.1931 - IIb 5/31

    Kann die Anordnung der Testamentsvollstreckung für ein zum Nachlaß gehöriges …

    Auszug aus BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60
    Wäre der Gesellschaftsanteil des Erblassers dagegen auf Grund einer Nachfolgeklausel im Sinne des § 139 HGB auf den Beklagten übergegangen, so gehörte zwar die Vermögens- und personenrechtliche Stellung des Erblassers zum Nachlaß; gleichwohl hätte diese Rechtsstellung nicht entsprechend den Vorschriften der Testamentsvollstreckung verwaltet werden können, weil die Führung eines Handelsgeschäfts die Haftung des Unternehmers mit seinem ganzen Vermögen voraussetzt und nicht die Beschränkung auf den Nachlaß (vgl. §§ 2214 BGB) gestattet (für das Einzelunternehmen: RGZ 132, 138, 144; BGHZ 12, 100; für die oHG: RGZ 170, 394; für den Kommanditisten: RGZ 172, 199;… vgl. Siebert, Festschrift für Alfred Hueck, S. 329, Kipp/Coing, § 68, III, 2; Staudinger/Dittmann Vorbem. zu § 2197 Nr. 69, 70 und § 2205, Nr. 62 bis 69).
  • RG, 10.01.1944 - II 103/43

    1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben …

    Auszug aus BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60
    Wäre der Gesellschaftsanteil des Erblassers dagegen auf Grund einer Nachfolgeklausel im Sinne des § 139 HGB auf den Beklagten übergegangen, so gehörte zwar die Vermögens- und personenrechtliche Stellung des Erblassers zum Nachlaß; gleichwohl hätte diese Rechtsstellung nicht entsprechend den Vorschriften der Testamentsvollstreckung verwaltet werden können, weil die Führung eines Handelsgeschäfts die Haftung des Unternehmers mit seinem ganzen Vermögen voraussetzt und nicht die Beschränkung auf den Nachlaß (vgl. §§ 2214 BGB) gestattet (für das Einzelunternehmen: RGZ 132, 138, 144; BGHZ 12, 100; für die oHG: RGZ 170, 394; für den Kommanditisten: RGZ 172, 199;… vgl. Siebert, Festschrift für Alfred Hueck, S. 329, Kipp/Coing, § 68, III, 2; Staudinger/Dittmann Vorbem. zu § 2197 Nr. 69, 70 und § 2205, Nr. 62 bis 69).
  • RG, 14.11.1935 - IV B 64/35

    Ist Vermögen im Sinne des § 1836 BGB. der Vermögensbestand ohne Abzug der …

    Auszug aus BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60
    An den Bruttowert des Nachlasses kann nur angeknüpft werden, wenn die Nachlaßverbindlichkeiten unter bestimmten Gesichtspunkten in den Arbeitsbereich des Testamentsvollstreckers fallen, von ihm etwa zu sichten und zu regeln sind (vgl. zu § 1836 BGB: RGZ 149, 172, 177).
  • BGH, 27.10.2004 - IV ZR 243/03

    Grundsätze für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers

    Sie obliegt in erster Linie dem Tatrichter und kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände erwogen und die Grenzen seines Ermessens nicht überschritten hat (BGH, Urteil vom 28. November 1962 -V ZR 225/60 -LM BGB § 2221 Nr. 2 Bl. 2, 5 f.; Urteil vom 26. Juni 1967 -III ZR 95/65 -NJW 1967, 2400 unter I 1; Urteil vom 24. November 1971 -IV ZR 228/69 -WM 1972, 101 unter I).
  • LG Köln, 26.09.2006 - 18 O 140/05

    Testamentsvollstreckervergütung

    Rn. 47 Zur Beurteilung der Angemessenheit sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1962, V ZR 225/60 in LM § 2221 BGB, Nr. 2, Bl. 906;… BGH, Urt. v. 26.06.1967, III ZR 95/65 in LM § 2221 BGB, Nr. 5, Bl. 457 = NJW 1967, 2400;… OLG Köln, Urt. v. 08.07.1993, 1 U 50/92 in ZEV 1994, 118, 119 = FamRZ 1994, 328).

    Dass sich die Vergütung des Testamentsvollstreckers ausschließlich nach seinem Zeitaufwand zu richten habe, sei in Übereinstimmung mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen abzulehnen (…vgl. BHG a.a.O.; BGH Urteil v. 28.11.1962, V ZR 225/60 in LM BGB § 2221 Nr. 2 Bl. 2, 5 f.; BGH Urteil v. 26.6. 1967, III ZR 95/65 in NJW 1967, BGH v. 24.11.1971, IV ZR 228/69 in WM 1972).

  • LG Freiburg, 12.01.2018 - 11 O 138/17

    Testamentsvollstreckung: Bemessung der billigen Testamentsvollstreckervergütung

    Rn. 66 Zur Beurteilung der Angemessenheit sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1962, V ZR 225/60 in LM § 2221 BGB, Nr. 2, Bl. 906;… BGH, Urt. v. 26.06.1967, III ZR 95/65, NJW 1967, 2400;… OLG Köln, Urt. v. 08.07.1993, 1 U 50/92, FamRZ 1994, 328; LG Köln…, Urteil vom 26. September 2006 - 18 O 140/05 -, Rn. 43, juris).
  • FG Düsseldorf, 09.01.2002 - 4 K 7055/99

    Erbschaftsteuer; Testamentsvollstreckervergütung; Erblasser; Angemessenheit; …

    Rn. 77 Zutreffend weist der Kl darauf hin, dass die Angemessenheitsprüfung im konkreten Einzelfall u. a. den Aufgabenkreis des TV, den Umfang seiner Verantwortung, die von ihm geleistete Arbeit und deren Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen hat (s. BGH Urteil vom 28.11.1962, V ZR 225/60, MDR 1963, 293 f.;… Brandner im Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch 3. Aufl. (MünchKomm-Brandner) § 2221 Rz. 8;… Petzoldt, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 2. Aufl. 1986, § 10 Rz. 65).

    Rn. 87 Um für alle Fälle von Testamentsvollstreckung eine einigermaßen gleiche Handhabung zu erzielen, haben sich auf der Praxis der tatsächlichen Handhabung beruhende Tabellen eingebürgert, die von der Rechtsprechung als geeignete oder akzeptable Grundlage oder zumindest als brauchbarer Anhalt gebilligt werden (vgl. z. B. RFH Urteil vom 28.04.1938, IIIe 33/37, Reichssteuerblatt 1938, 517; BGH Urteil vom 28.11.1962, V ZR 225/60, MDR 1963, 293 f.; BGH Urteil vom 26.06.1967, III ZR 95/65, NJW 1967, 2400 ff., 2402;… OLG Köln Urteil vom 08.07.1993, 1 U 50/92, aaO.; Hessisches FG…, Urteil vom 23.10.1990, aaO.;… zustimmend auch die Literatur, Palandt-Edenhofer, 61. Aufl. § 2221 Rz. 10;… Soergel-Damrau BGB 12. Aufl., § 2221 Rz. 9;… MünchKomm-Brandner, § 2221 Rz. 9 f.;… Schmidt in Erman Handkommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 10. Aufl., - Erman-Schmidt - § 2221 aaO. Rz. 6 f.;… Kapp/Ebeling Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - Kapp/Ebeling -, § 10 Rz. 124;… Gebel in Troll, Kommentar zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, § 10 Rz. 224).

  • BGH, 17.04.1975 - III ZR 180/72

    "Billigkeit" der Honorarhöhe für eine Finanztransaktion - Zur Aufhebung einer …

    In solchen Fällen wird auch bei Testamentsvollstreckungen ein Vergleich mit dem Gehalt eines leitenden Angestellten oder auch, wie es der Beklagte getan hat, eine Beteiligung des Verwalters an dem erzielten Gewinn als angemessen angesehen (BGH Urt. vom 28.11.1962 - V ZR 225/60 - MDR 1963, 293 und Möhring a.a.O. S. 361, beide unter Hinweis auf LG Hamburg MDR 1959, 761, 762).

    Diese kann sich, wobei diese Faktoren auch zusammentreffen können, insbesondere aus der Schwierigkeit, der Ungewöhnlichkeit, dem Umfang und der Dauer der Geschäftsbesorgung sowie der Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und schließlich auch der Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit ergeben (BGH MDR 1963, 293).

    Ein solcher Anteil am Gewinn des Geschäftsherrn ist jedenfalls bei einer umfangreichen, komplizierten und dem Auftraggeber erhebliche Vorteile bringenden, für den Vermögensverwalter aber risikoreichen Vermögensverwaltung, wie sie aus den schon genannten Gründen hier in Rede steht, als Honorar für den Vermögensverwalter nicht unangemessen (vgl. dazu die schon erwähnte Entscheidung BGH MDR 1963, 293 und Möhring a.a.O. S. 361).

  • BGH, 22.05.1963 - V ZR 42/61
    Was die vor allem umkämpfte Bemessung des Zurückbehaltungsrechts der Höhe nach anlangt, so sind maßgebend für die Vergütung eines Testamentsvollstreckers d.er ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtcnkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verv/altung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (Senatsurtöil vom 28. November 1962, V ZR 225/60 = MDR 1963, 235 = DB 1963, 197 = NJW 1963, 487 - Leitsatz -).
  • BGH, 27.11.2004 - IV ZR 243/03
    Sie obliegt in erster Linie dem Tatrichter und kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter alle in Betracht kommenden Umstände erwogen und die Grenzen seines Ermessens nicht überschritten hat (BGH, Urteil vom 28. November 1962 - V ZR 225/60 - LM BGB § 2221 Nr. 2 Bl. 2, 5 f.; Urteil vom 26. Juni 1967 - III ZR 95/65 - NJW 1967, 2400 unter I 1; Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 228/69 - WM 1972, 101 unter I).
  • LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
    Rn. 36 Maßgebend für die Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 28.11.1962, NJW 1963, 487; BGH, Urteil vom 26.06.1967, NJW 1967, 2400;… MüKoBGB/Zimmermann, 9. Aufl. 2022, BGB § 2221 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1995 - 7 U 166/94

    Vergütung des Testamentsvollstreckers

    Maßgebend für die Höhe der Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und der von ihm geleisteten Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BGH DNotZ 1964, 168 ; BGH WM 1972, 101; OLG Köln MittRhNotK 1993, 323, 325; Staudinger) Reimann, 12. Aufl., § 2221 BGB , Rn. 15; Palandt/Edenhofer, 54. Aufl., § 2221 BGB , Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,473
BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60 (https://dejure.org/1962,473)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1962 - V ZR 190/60 (https://dejure.org/1962,473)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1962 - V ZR 190/60 (https://dejure.org/1962,473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Vereitelung eines Wiederkaufsrechts aus dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) - Anspruch auf Rückübereignung eines Grundstücks - Unterfallen eines Anspruchs der Erlöschensklausel des AKG - Aufrechterhaltung eines Anspruchs nach § 7 AKG - Anforderungen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 369
  • NJW 1963, 709
  • MDR 1963, 293
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • RG, 24.01.1910 - V 324/08

    Vorverkauf; Formvorschrift des § 313 BGB

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57

    Wiederkaufserklärung einer Gemeinde

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 17.10.1908 - V 194/08

    Wiederkauf; Vormerkung

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • BGH, 12.07.1960 - III ZR 168/58

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Die Revision weist auf das Urteil BGHZ 33, 119 [BGH 12.06.1960 - III ZR 168/58] hin, in dem ausgeführt ist, das Allgemeine Kriegsfolgengesetz erfasse seinem Zweck nach nur solche Ansprüche, die für den Schuldner eine finanzielle Belastung mit sich brächten, was für den dort vorliegenden Fall der Einräumung bloßer organisatorischer Rechte und der Auskunfterteilung verneint wurde.
  • RG, 30.01.1924 - I 930/23

    Wiederkauf; Beweislast

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 21.11.1929 - VI 126/29

    1. Ist die Anwendbarkeit der Vorschriften über den Wiederkauf davon abhängig, daß …

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 01.06.1929 - V 189/28

    1. Zum Begriff der Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Vorerben. 2. Über die …

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 21.09.1923 - III 871/22

    Steht das Wiederkaufsrecht nach § 20 des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August …

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • RG, 02.07.1928 - VI 63/28

    1. Erwächst bei einem Verkauf mit Wiederkaufsrecht dem Verkäufer schon durch …

    Auszug aus BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60
    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …

    Im Gegensatz zu künftigen Rechten entstehen bedingte Ansprüche nämlich bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung und nicht erst mit dem Eintritt der vorgesehenen Bedingung (Senat, BGHZ 38, 369, 371; BayObLG MittBayNot 1995, 207, 209;… MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 883 Rdn. 22).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Durch die Wiederkaufserklärung wird - unabhängig von ihrer Rechtsnatur (…Staudinger/Mader, BGB [1995] Vorbem. zu §§ 497 ff Rdn. 7;… Palandt/Putzo, BGB 59. Aufl. § 497 Rdn. 3) - der bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (BGHZ 29, 107, 110 ff; 38, 369, 371; 58, 78, 80;… BGB-RGRK/Mezger, 12. Aufl. § 497 Rdn. 2;… Staudinger/Mader aaO;… MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl. vor § 497 Rdn. 4;… Soergel/Huber, BGB 12. Aufl. vor § 497 Rdn. 8, 9;… Erman/Grunewald, BGB 9. Aufl. § 497 Rdn. 3; vgl. auch - allerdings ohne ausdrückliche Einordnung der Wiederkaufserklärung als Ausübung eines Gestaltungsrechts - RGZ 69, 281 ff; 121, 367, 369 ff; RGZ 126, 308, 312;… Palandt/Putzo, aaO).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 83/09

    Pflicht einer Inhaberin des durch einer Vormerkung gesicherten …

    Denn diese Voraussetzung ist hier schon deshalb gewahrt, weil der zu sichernde bedingte Anspruch bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages entstand (vgl. Senat, BGHZ 38, 369, 371;… Beschl. v. 13. Juni 2002, aaO) und der Eintritt der Bedingung vom Willen der Verkäuferin als Schuldnerin des Eigentumsverschaffungsanspruches unabhängig war (…zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH, Urt. v. 9. März 2006, IX ZR 11/05, NJW 2006, 2408, 2409;… MünchKomm-BGB/Wacke, 4. Aufl., § 883 Rdn. 23 f.).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …

    Im Gegensatz zu künftigen Rechten entstehen bedingte Ansprüche nämlich bereits im Zeitpunkt der Vereinbarung und nicht erst mit dem Eintritt der vorgesehenen Bedingung (Senat, BGHZ 38, 369, 371; BayObLG MittBayNot 1995, 207, 209;… MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 883 Rdn. 22).
  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 66/89

    Provisionsforderungen des Handelsvertreters im Konkurs des Geschäftsherrn

    Zu den Konkursgläubigern im Sinne von § 3 Abs. 1 KO gehören - wie sich aus §§ 66, 67 KO ergibt - auch die Gläubiger von Forderungen, die im Zeitpunkt der Konkurseröffnung erst bedingt sind (RGZ 152, 321, 322; BGHZ 38, 369, 371 f; BFH BStBl 1976 II S. 77, 79;… Kilger KO 15. Aufl. § 3 Anm. 4 a;… Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 3 Rdn. 12;… Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 3 Rdn. 37).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2016 - 5 U 108/14

    Kaufvertragsrecht: Ausübung eines vertraglich vereinbarten Wiederkaufsrecht beim …

    Durch die Wiederkaufserklärung wird - unabhängig von ihrer Rechtsnatur - der bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (BGH NJW 2000, 1332; NJW 1963, 709;… vgl. MüKoBGB/Westermann, 6. Aufl., § 456 Rz. 3).
  • BGH, 14.01.1972 - V ZR 173/69

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Wiederkauf

    Zum ändern ergebe sich aus der Rechtsnatur des Wiederkaufsrechts (Hinweis auf RGZ 121, 367; BGHZ 29, 107; 38, 369), [BGH 18.12.1962 - I ZR 54/61]daß der von der Beklagten zum Anlaß für die Ausübung des Vorkaufsrechts genommene Wiederkaufsfall vor dem Zeitpunkt liege, in dem das Vorkaufsrecht entstanden sei (18. August 1964); das Vorkaufsrecht könne aber nur ausgeübt werden, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Kaufvertrag nach der Begründung des Vorkaufsrechts abschließe (BGH LM BGB § 1098 Nr. 4; BGHZ 32, 383).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in dem Streit um die Rechtsnatur des Wiederkaufs sich der Meinung des Reichsgerichts (RGZ 121, 367, 369) und Enneccerus (zuletzt Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 13. Bearb., § 116, II) angeschlossen, wonach durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufgegenstands entsteht und die Wiederkaufserklärung die Ausübung eines Gestaltungsrechts darstellt, durch die der im Kaufvertrag bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag infolge des Eintritts der Bedingung wirksam wird (BGHZ 29, 107, 110 [BGH 17.12.1958 - V ZR 51/57]; 38, 369, 371 [BGH 19.12.1962 - V ZR 190/60]; 1965, 356, 357;… vgl. demgegenüber von Gierke, Deutsches Privatrecht, Schuldrecht, § 195, VI S. 498 ff und zum Stand der Meinungen mit weiteren Nachweisen Soergel/Ballerstedt, BGB, 10. Aufl., vor § 497 Rdn. 7 und 8; Henrich, Vorvertrag, Optionsvertrag, Vorrechtsvertrag (1965) S. 238 Fußn. 21 und 22).

  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die …

    Ihre Rechtfertigung findet diese Auffassung in der Erwägung, daß im Gegensatz zu künftigen Ansprüchen bedingte Ansprüche bereits im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung entstehen und nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung, also mit ihrer Entstehung bereits eine gesicherte Grundlage für eine Eintragung einer Vormerkung bieten (RGZ 69, 281/283; 125, 242/247; BGH DNotZ 1963, 230/232; BGHZ 38, 369/371; …
  • BFH, 16.02.1994 - II R 114/90

    Grunderwerbsteuer bei Mietentschädigungszahlungen

    Der durch die Begründung des Wiederkaufsrechts aufschiebend bedingte und deshalb (noch) nicht grunderwerbsteuerpflichtige (vgl. § 14 Nr. 1 GrEStG 1983) Eigentumsverschaffungsanspruch ist durch die Ausübung des Wiederkaufsrechts zu einem unbedingten Anspruch auf Übertragung des Eigentums an dem Grundstück geworden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 12. Dezember 1979 II R 15/76, BFHE 129, 280, BStBl II 1980, 162, 163 unter Hinweis auf die Urteile des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 17. Dezember 1958 V ZR 51/57, BGHZ 29, 107, 110, und vom 19. Dezember 1962 V ZR 190/60, BGHZ 38, 369, 371).
  • BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 246/92

    Remissionsrecht aus einem Auslieferungsvertrag - Beziehung zu zwei Verlagen als …

    § 6 des Auslieferungsvertrages räumt dem Beklagten ein bedingtes Wiederverkaufsrecht ein, das bereits mit dem Abschluß des Auslieferungsvertrages zwischen den Parteien bindend begründet wurde (RGZ 126, 308, 313; Senatsurteil vom 21. April 1972 - VIII ZR 121/70 = NJW 1972, 1191, 1192 unter II 2; zum Wiederkaufsrecht BGHZ 38, 369, 371; RGZ 121, 367, 369 f).
  • BFH, 12.12.1979 - II R 15/76

    Ausübung eines Wiederkaufsrechtes und Grunderwerbsteuer

  • BGH, 27.02.1970 - IV ZR 41/69

    Versäumung der Frist für die Anfechtungsklage (§ 664 ZPO)

  • KG, 30.08.2002 - 7 U 287/01

    Rückzahlung eines Betrages zur Gesamtvollstreckungsmasse; Voraussetzungen eines …

  • BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an …

  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 5/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 114/62

    Begriff des gegenseitigen Vertrages - Begriff des Dauerschuldverhältnisses - …

  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 191/75

    Übertragung stadteigener Liegenschaften für militärische Zwecke des Deutschen …

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