Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschränkungen der zweiten Wiederholungsprüfung bei der ersten juristischen Staatsprüfung - Anspruch auf Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung wegen besonderer Härte - Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung wegen teilweisen Verlustes des bereits erlernten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholung von Prüfungen - Beschränkung der zweiten Wiederholung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1961 - IV 869/60
- BVerwG, 20.10.1961 - VII B 39.61
- BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61
Papierfundstellen
- MDR 1963, 870
- DVBl 1964, 317
- JR 1965, 237
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.03.1963 - VII B 90.61
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61
Das Berufungsgericht hat in einer für das Revisionsgericht bindenden Weise (§ 137 VwGO) die Bestimmung des § 21 JAO dahin ausgelegt, daß es sich bei der Zulassung der zweiten Wiederholung "in besonderen Härtefällen" um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, eine Würdigung der landesrechtlichen Regelung, die im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats zum Begriff der "besonderen Gründe" in bundesrechtlichen Prüfungsordnungen steht (vgl. den Beschluß des Senats vom 8. März 1963 - BVerwG VII B 90.61 - zu § 73 Abs. 6 der Bestallungsordnung für Ärzte). - BVerwG, 15.12.1953 - I C 90.53
Auszug aus BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61
Jedoch werden dadurch Vorschriften über die Berufszulassung, die sich als Regelung der Berufsausübung darstellen, nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 7, 377/401; BVerwGE 1, 48/50). - BVerwG, 21.11.1957 - II C 45.56
Auszug aus BVerwG, 14.06.1963 - VII C 145.61
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1957 (BVerwGE 6, 13) steht dem nicht entgegen.
- BVerwG, 07.05.1971 - VII C 51.70
Klage gegen eine Prüfungsentscheidung im zweiten juristischen Staatsexamen - …
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG VII B 73.60 - [DÖV 1961, 790 = VerwRspr. 13 S. 822 = BayVBl. 1961, 280]; Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 145.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21 = MDR 1963, 870 = DVBl. 1964, 317 = JR 1965, 237 = …Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß eine schriftliche Prüfung im Assessorexamen mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sei (Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG VII B 72.60 - [DÖV 1961/790 = VerwRspr. 13 S. 822 = BayVBl. 1961, 280]; ebenso für die erste juristische Staatsprüfung Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 145.61 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 66.78
Voraussetzungen für eine Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung - Anforderungen an …
Der Senat hat für die juristischen Staatsprüfungen wiederholt ausgesprochen, daß es nicht rechtsstaatswidrig ist, wenn der Gesetzgeber aus der Erwägung, daß ein zweimaliges Versagen in der Prüfung die Ungeeignetheit des betreffenden Prüflings mit hinreichender Sicherheit dargetan hat, eine weitere Wiederholung vollständig ausschließt(Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - [DVBl. 1964, 317 = MDR 1963, 870 = BayVBl. 1963, 351 = VRspr.16, 17 = JR 1965, 237 [BVerwG 14.06.1963 - BVerwG VII C 145.61] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21];Beschluß vom 20. Dezember 1963 - BVerwG 7 B 21.63 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 24]).
- OVG Niedersachsen, 21.12.1993 - 10 K 1043/92
Wiederholung; Erste juristische Staatsprüfung; Verfassungsmäßigkeit
Das Erfordernis zweier Staatsprüfungen für den Beruf eines Juristen ist rechtmäßig und dient dazu, nur solche Personen zu juristischen Berufen zuzulassen, die durch die Prüfungen die erforderliche Eignung und Sachkunde nachgewiesen haben (BVerwG, Urt. v. 14.6.1963 - BVerwG VII C 145.61 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21).Diese Regelung ist als subjektive Zulassungsvoraussetzung mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerwG, Beschl. v. 19.1.1976 - BVerwG VII B 63.75 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71; Urt. v. 14.6.1963, aaO).
- BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80
Aufstiegsausbildung als Steuerbeamter - Erneute Zulassung - Nichtbestehen der …
Sie gehen nicht nur auf die Frage einer erneuten Ausbildung ausdrücklich ein, sondern betreffen auch Ausbildungsgänge, die als allgemeine Ausbildungsstätten im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG gerade keiner vergleichbaren Steuerung des Zugangs zugänglich sind; zudem befassen sie sich nicht mit Zwischen-, sondern mit Abschlußprüfungen, übrigens hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem von der Revision angeführten Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21 = DVBl. 1964, 317) und dem Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71) die Frage eines erneuten Studiums nicht behandelt. - VG Bremen, 27.07.2021 - 7 K 2257/20
Zulassung zum Studiengang Kunst-Medien-Ästhetische Bildung, Politikwissenschaft; …
Zunächst dürfte es - in Bezug auf Studiengänge mit einem Fach - als allgemeine Auffassung gelten, dass es unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist, wenn eine Person, die eine vorgeschriebene Prüfung zweimalig nicht besteht, von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden kann [vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82, juris Rn. 93 ff. (zum dreimaligen Nichtbestehen der ärztlichen Vorprüfung); BVerfG, Kammerbeschl. v. 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91, juris Rn. 2 (zum zweimaligen Nichtbestehen einer fachlichen Teilprüfung im Rahmen der zahnärztlichen Vorprüfung); BVerwG, Urt. v. 14.06.1963 - VII C 145.61, juris Rn. 13 (zweimaliges Nichtbestehen des schriftlichen Teils der ersten juristischen Staatsprüfung); BVerwG, Urt. v. 24.05.1968 - VII C 50.67, juris Rn. 11 (Exmatrikulation wegen zweimaligen Nichtbestehens der Diplomhauptprüfung eines Architekturstudenten); BVerwG, Urt. v. 27.11.1981 - 7 C 66.78, juris Rn. 15 (zum endgültigen Nichtbestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung nach der Bestallungsordnung für Ärzte); BVerwG, Beschl. v. 12.11.1998 - 6 PKH 11.98, juris Rn. 6 (zum zweimaligen Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung); a.A. soweit ersichtlich nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.04.2012 - 1 M 32/12, juris Rn. 15 (zum zweimaligen Nichtbestehen eines Moduls in einem Bachelorstudiengang); vgl. auch ausführlich zu alldem Fischer, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 766 ff.]. - BVerwG, 16.04.1980 - 7 B 67.80
Verfassungsmäßigkeit des ausnahmslosen Verbots eines dritten Prüfungsversuchs in …
Das hat der beschließende Senat wiederholt entschieden und braucht deshalb nicht mehr in einem Revisionsverfahren geklärt zu werden (Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21];Urteil vom 25. November 1966 - BVerwG 7 C 70.66 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 31];Beschluß vom 19. Januar 1976 - BVerwG 7 B 63.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 71];Beschluß vom 11. Januar 1978 - BVerwG 7 B 159.77 - [die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß hat das Bundesverfassungsgericht mangels hinreichender Erfolgsaussichten nicht angenommen - Beschluß vom 3. Mai 1978 - 1 BvR 215.78 -]; vgl. fernerUrteil vom 24. Mai 1968 - BVerwG 7 C 50.67 - [Buchholz 421.2 Hochschulrecht - Allgemeines Nr. 24] sowie Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 1976, RdNr. 437 m.w.H.). - BVerwG, 30.05.1979 - 7 B 47.79
Ausschluss von der mündlichen Prüfung auch bei ausreichenden schriftlichen …
Es wertet diese Regelung als einen rechtsstaatlich und prüfungsrechtlich zulässigen Ausschluß des Prüflings von der Fortsetzung des Prüfungsverfahrens in seinem abschließenden mündlichen Teil und rechtfertigt das insbesondere (S. 13/14 des Urteilsabdrucks) mit der vom beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung, daß die Zulassung zur mündlichen Prüfung bei einer juristischen Staatsprüfung von einem bestimmten Mindestmaß an Leistungen in den schriftlichen Prüfungsteilen abhängig gemacht werden darf (vgl. Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG 7 C 145.61 - [MDR 1963, 870 - DVBl. 1964, 317 = JR 1965, 237 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21 = RWS 1963, 274]; Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 B 73.60 - [DÖV 1961, 790]; Beschluß vom 17. Juli 1974 - BVerwG 7 B 35.74 - [Inhaltswiedergabe in DÖV 1974, 752]; Beschluß vom 25. Oktober 1974 - BVerwG 7 B 102.73 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 62]; Beschluß vom 24. März 1976 - BVerwG 7 B 65.75 - [Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 73]). - BVerwG, 19.01.1976 - 7 B 63.75
Ausschluss einer zweiten Wiederholung der nicht bestandenen ersten juristischen …
Dies hat der beschließende Senat bereits in dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 145.61 - (DVBl. 1964, 317 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21 = MDR 1963, 870 = JR 1965, 237 = VerwRspr 16, 17) entschieden. - BVerwG, 25.11.1966 - VII C 70.66
Geltung von Verwaltungsakten einer Landesbehörde in anderen Bundesländern - …
Das hat der Senat in dem Urteil vom 14. Juni 1963 - BVerwG VII C 145.61 -, (Buchholz BVerwG 421.0, Prüfungswesen Nr. 21, DVBl. 1964 S. 317) bereits ausgesprochen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2012 - 14 A 709/10
Anforderungen an das Bestehen einer Klausur bei Zulassung zur Wiederholung unter …
Rn. 13 vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 1 BvR 1033/82 und 174/84 -, BVerfGE 80, 1; BVerwG, Urteil vom 14. Juni 1963 - VII C 145.61 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 21; BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1976 - VII B 63.75 -, Buchholz, a. a. O. Nr. 71. - BVerwG, 26.02.1976 - 7 B 49.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ablehnung einer Zulassung zu …
- BVerwG, 28.01.1983 - 7 CB 171.81
Zulässigkeit der Zugangsbeschränkung zu einem Beruf durch die Zahl möglicher …
- BVerwG, 24.03.1976 - 7 B 65.75
Verfassungsmäßigkeit von Regelung des Prüfungsverfahrens durch Rechtsverordnung - …
- BVerwG, 25.10.1974 - VII B 102.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der zweiten …
- BVerwG, 17.11.1975 - VII B 36.73
Zulassung zur zweiten Wiederholung nach vorangegangener Prüfungen in einem …
- BVerwG, 20.12.1963 - VII B 21.63
Prüfungsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung einer Zulassung …
- BVerwG, 10.05.1974 - VII B 109.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nichtbestehen der …
- BVerwG, 24.05.1968 - VII C 50.67
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1979 - XV A 824/78
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Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 24.11.1961 - Bf I 21.61
- BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
Papierfundstellen
- MDR 1963, 870
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.11.1956 - V C 110.55
Gebrauchmachen von der Alleinzuweisung nach § 15 Abs. 6 …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
Nach dem Urteil BVerwGE 4, 180 kann das Wohnungsamt nach Lage des Falles eine Alleinzuweisung verfügen, um beim Wegfall des Hauptmieters den bisherigen Untermieter in der Wohnung zu belassen, ohne daß seine Beschränkung auf den von ihm bisher innegehabten Wohnraum notwendig wäre.Durch die Alleinzuweisung eines Untermieters wird der Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht verletzt; davon ist das Bundesverwaltungsgericht schon im Urteil BVerwGE 4, 180 ausgegangen, ohne daß es erforderlich war, dies ausdrücklich auszusprechen.
Zu Unrecht meint der Kläger, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung BVerwGE 4, 180 ab.
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß, wenn die Revision nicht zugelassen ist, wegen der in § 133 VwGO aufgeführten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft ist (BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -). - BVerwG, 04.05.1956 - V C 172.55
Recht des Verfügungsberechtigten auf Auswahl des Mieters - Erforderlichkeit der …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
Nach dem Urteil BVerwGE 3, 267 ist § 15 Abs. 6 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes - WBewG -, jetzt geltend in der Fassung von 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 418), nicht nur dann anwendbar, wenn ein Spitzenfall der Dringlichkeit vorliegt, sondern schon dann, wenn die Alleinzuweisung die einzige wohnungswirtschaftlich vertretbare Lösung darstellt. - BVerwG, 13.11.1961 - I B 109.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.07.1963 - VIII B 25.62
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß, wenn die Revision nicht zugelassen ist, wegen der in § 133 VwGO aufgeführten Verfahrensmängel nur die zulassungsfreie Revision, nicht aber auch die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision statthaft ist (BVerwGE 12, 107; Beschluß vom 13. November 1961 - BVerwG I B 109.61 -).
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