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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.08.1965

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65   

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https://dejure.org/1965,606
BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,606)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1965 - 1 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,606)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1965 - 1 StE 1/65 (https://dejure.org/1965,606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbreitung einer verfassungsfeindlichen Schallaufnahme - Gestaltung einer Tonbandaufnahme zur Förderung eines nationalsozialistischen Regimes - Hinweis auf eine nationalsozialistische Organisation auf Grund der Verwendung des Horst-Wessel-Liedes - Annahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 923
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1955 - 6 StR 26/55
    Auszug aus BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65
    Dies war für den Hörer ohne weiteres erkennbar (BGHSt 8, 245 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55] und ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer …

    Auszug aus BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65
    Die Aufschrift "ER HAT RECHT" ist keine blosse Parole, die nicht für den Tatbestand des § 93 StGB, wohl aber für den des § 96 a StGB ausreichen würde (vgl. BGH 3 StR 9/64 vom 8. Mai 1964 bei Schwarz/Dreher, StGB 27. Aufl., § 93 Anm. 2).
  • BayObLG, 19.07.1962 - RReg. 4 St 171/62

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Auszug aus BGH, 09.08.1965 - 1 StE 1/65
    Es kann auch, wie aus der Erwähnung von "Grussformen und Parolen" folgt, keinem Zweifel unterliegen, dass Lieder selbst dann, wenn sie nur gesungen werden und nicht - wie hier - in einem Tonband verkörpert sind, Kennzeichen sein können (so schon zutreffend BayObLGSt 1962, 159 - NJW 1962, 1878).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

    Anerkannt ist dies etwa für Lieder und Kopfbilder von Personen, die sinnbildhaft für eine Organisation oder Vereinigung stehen (vgl. BGH MDR 1965, 923 - für das Horst-Wessel-Lied und das Kopfbild Hitlers; BVerfG, Beschl. vom 18. Mai 2009 - 2 BvR 2202/08 - für den Anfang des Horst-Wessel-Liedes; ablehnend hingegen für das Kopfbild von Rudolph Heß: OLG Rostock NStZ 2002, 320).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2202/08

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Die Feststellung der Gerichte im Ausgangsverfahren, dass es sich dabei um ein Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923; OLG Jena…, Urteil vom 18. Mai 2001 - 1 Ss 202/00 -, NJW 2002, S. 310 ) ist, auch vor dem Hintergrund, dass das Kennzeichen auch unverfängliche Verwendung findet (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08 -, NStZ 2009, S. 88 ), verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Diese Gefahr besteht aber auch dann, wenn der Titel sowie derart markante Textteile der parteiamtlichen Hymne der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), welche regelmäßig während der NS-Diktatur nach der Nationalhymne gesungen werden musste (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, MDR 1965, S. 923), wiedergegeben werden.

  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Zwar ist das hier verwendete Bild - im Gegensatz zu dem Buch selbst - ein Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB (vgl. BGH LM Nr. 1 zu § 96a StGB a.F. MDR 1965, 923 Nr. 635).
  • OLG München, 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15

    Öffentliche Zurschaustellung eines Brustbildes von Heinrich Himmler in Uniform

    Rn. 14 aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass ein Kopfbild Adolf Hitlers ein Kennzeichen i. S. d. § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB darstellt, weil die Organisation des damaligen NS-Staates derart zentral auf den "Führer Adolf Hitler" zugeschnitten war, dass seine Person als solche den Nationalsozialismus repräsentiert (BGH, MDR 1965, 923; OLG München, 4. Strafsenat, Urteil vom 07.08.2006, 4 St RR 142/06, NStZ 2007, 97ff.).
  • OLG München, 07.08.2006 - 4St RR 142/06

    Abbildungen Adolf Hitlers auf Postkarten als verfassungsfeindliche Kennzeichen

    Hierzu zählt die Rechtsprechung auch nicht körperliche Erkennungszeichen, wie gesungene Lieder, wenn diese einen für nationalsozialistische Organisationen kennzeichnenden Symbolcharakter aufweisen (vgl. für das "Horst-Wessel-Lied" BayObLGSt 1962, 159 ff.; BGH MDR 1965, 923).
  • OLG Bremen, 30.05.2024 - 1 ORs 6/24

    Strafbarkeit wegen Volksverhetzung durch Zeigen eines sog Ungeimpften-Sterns als …

    Die Verwendung des Kopfbildes Adolf Hitlers ist zwar - ohne dass es noch weiterer Merkmale bedürfte, die eine Darstellung in ersichtlich idealisierender Weise als Repräsentant seiner damaligen Partei begründen würden - als ein Fall des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation anzusehen (siehe BGH, Urteil vom 09.08.1965 - 1 StE 1/65, juris Rn. 22, MDR 1965, 923;… Urteil vom 25.04.1979 - 3 StR 89/79, juris Rn. 9, NJW 1979, 1555).
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …

    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß der Senat auch das Kopfbild Hitlers als ein solches Kennzeichen angesehen hat, ohne danach zu unterscheiden, ob Hitler als Führer der NSDAP oder als Reichskanzler oder Staatsoberhaupt dargestellt sein könnte (BGH LM Nr. 1 zu § 96 a StGB = BGH MDR 1965, 923).
  • VG Wiesbaden, 16.04.2025 - 28 L 149/24

    Vorläufige Dienstenthebung, Polizeichatgruppe "Itiotentreff", …

    Die Verwendung eines Kopfbildes Hitlers ohne erkennbare Distanzierung wird bereits vom Tatbestand des § 86a StGB erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 -, juris Rn. 22; LG Gießen…, Urteil vom 29. Juli 2022 - 4 Ns - 6110 Js 261186/18 -, juris Rn. 227; OLG München…, Beschluss vom 7. August 2006 - 4St RR 142/06 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 3/72

    Wiedergabe von Kennzeichen einer verbotenen verfassungswidrigen Organisation auf …

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. August 1965 - 1 StE 1/65 - (MDR 1965, 923) ein auf Klebezetteln, zusammen mit der Aufschrift: "ER HAT RECHT", angebrachtes Kopfbild Hitlers als Sinnbild für die NSDAP und alle ihre Organisationen und damit als Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation gewertet.
  • BayObLG, 15.11.2022 - 206 StRR 289/22

    Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

    Zwar würde ein Kopfbild Hitlers als solches Kennzeichen einzuordnen sein (BGH, Urt. v. 9. August 1965, 1 StE 1/65, juris Rn. 22; OLG München…, Beschluss vom 7. August 2006, 4 StRR 142/06, NStZ 2007, 97 Rn. 2), die Feststellungen teilen über die Gestaltung des Bildes jedoch nichts mit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 1270/20

    Verbot von Öcalan-Bildnissen in einer Versammlung rechtmäßig

  • BayObLG, 13.06.2022 - 204 StRR 116/22

    Verwendung von Bildern von Hitler in der politischen Auseinandersetzung

  • OVG Bremen, 25.10.2005 - 1 A 144/05

    Bildnis Abdullah Öcalans; Verwendungsverbot - Öcalan-Bildnis; PKK; …

  • AG Zossen, 04.09.2025 - 134 Cs 107/25

    Kopfbild von Adolf Hitler, verfassungswidriges Kennzeichen

  • OLG Celle, 03.07.1990 - 3 Ss 88/90

    Verwendung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation; Singen von …

  • BVerwG, 18.11.2003 - 2 WDB 2.03

    Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Einbehaltung von Dienstbezügen; …

  • VG Saarlouis, 14.07.2014 - 1 K 507/13

    Versammlungsbeschränkungen wegen Art und Weise, nicht aber wegen des Inhalts …

  • BayObLG, 14.07.2022 - 206 StRR 27/22

    Verstoß gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot durch Zuschaustellen einer …

  • VG Düsseldorf, 03.11.2017 - 18 L 5281/17

    Versammlungsrecht

  • VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08

    Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah …

  • OLG Köln, 09.05.2023 - 1 ORs 43/23

    Erfolgreiche Revision des Angeklagten ausschließlich bzgl. Beschlussformel; Keine …

  • LG Frankfurt/Main, 13.12.1985 - 24 Qs 8/85

    Strafbarkeit von T-Shirt-Aufbüglern mit Darstellung Hitlers

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Rechtsprechung
   BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1116
BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65 (https://dejure.org/1965,1116)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1965 - 4 StR 353/65 (https://dejure.org/1965,1116)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1965 - 4 StR 353/65 (https://dejure.org/1965,1116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Warte- und Duldungspflicht nach Straßenverkehrsunfällen - Bestimmung des örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs nach zwischenzeitlicher unvorsätzlicher Entfernung von Unfallstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 258
  • NJW 1965, 2065
  • MDR 1965, 923
  • DB 1965, 1514
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle …

    Auszug aus BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65
    Nach seiner Ansicht fehlt es an dem von der Rechtsprechung (BGHSt 14, 89; 18, 114) [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62]geforderten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang Denn der zeitliche Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen habe, so führt das Oberlandesgericht aus, zwei Stunden danach nicht mehr vorgelegen, obwohl am Unfallort noch Polizeibeamte mit der Untersuchung des Unfalls befaßt gewesen seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die insoweit mit den früheren Entscheidungen des Reichsgerichts übereinstimmt, besteht die Warte- und Duldungspflicht des an einem Verkehrsunfall möglicherweise beteiligten oder einer solchen Beteiligung verdächtigen (BGHSt 15, 1, 4 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60]; BGH VRS 20, 58, 67) Verkehrsteilnehmers nur solange, als noch ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit den Unfallgeschehen gegeben ist (BGHSt 14, 89; 18, 114) [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62].

    Demgemäß hält der Bundesgerichtshof, um die Anforderungen des § 142 StGB nicht zu überspannen, den notwendigen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang dann nicht mehr für gegeben, wenn an dem inzwischen erreichten Ort feststellungsbereite Personen nicht mehr ohne weiteres zu erwarten sind (BGHSt 14, 89, 94, 95), [BGH 20.01.1960 - 4 StR 292/59]ebenso wie unter diesen Umständen die Warte- und Duldungspflicht am Unfallort selbst erlischt (…BGH GA 1957, 243) und nach der Weiterfahrt die sie ergänzende oder an ihre Stelle tretende Pflicht zur Rückkehr zum Unfallort nicht entsteht (BGHSt 18, 114, 119, 121 [BGH 26.09.1962 - 4 StR 196/62]Nr. 7).

  • BGH, 26.09.1962 - 4 StR 196/62

    Begehen einer Unfallflucht durch erneutes Verlassen der Unfallstelle nach …

    Auszug aus BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65
    Nach seiner Ansicht fehlt es an dem von der Rechtsprechung (BGHSt 14, 89; 18, 114) [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62]geforderten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang Denn der zeitliche Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen habe, so führt das Oberlandesgericht aus, zwei Stunden danach nicht mehr vorgelegen, obwohl am Unfallort noch Polizeibeamte mit der Untersuchung des Unfalls befaßt gewesen seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die insoweit mit den früheren Entscheidungen des Reichsgerichts übereinstimmt, besteht die Warte- und Duldungspflicht des an einem Verkehrsunfall möglicherweise beteiligten oder einer solchen Beteiligung verdächtigen (BGHSt 15, 1, 4 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60]; BGH VRS 20, 58, 67) Verkehrsteilnehmers nur solange, als noch ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit den Unfallgeschehen gegeben ist (BGHSt 14, 89; 18, 114) [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62].

    Demgemäß hält der Bundesgerichtshof, um die Anforderungen des § 142 StGB nicht zu überspannen, den notwendigen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang dann nicht mehr für gegeben, wenn an dem inzwischen erreichten Ort feststellungsbereite Personen nicht mehr ohne weiteres zu erwarten sind (BGHSt 14, 89, 94, 95), [BGH 20.01.1960 - 4 StR 292/59]ebenso wie unter diesen Umständen die Warte- und Duldungspflicht am Unfallort selbst erlischt (…BGH GA 1957, 243) und nach der Weiterfahrt die sie ergänzende oder an ihre Stelle tretende Pflicht zur Rückkehr zum Unfallort nicht entsteht (BGHSt 18, 114, 119, 121 [BGH 26.09.1962 - 4 StR 196/62]Nr. 7).

  • BGH, 31.10.1962 - 2 StR 319/62
    Auszug aus BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65
    Nach seiner Ansicht fehlt es an dem von der Rechtsprechung (BGHSt 14, 89; 18, 114) [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62]geforderten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang Denn der zeitliche Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen habe, so führt das Oberlandesgericht aus, zwei Stunden danach nicht mehr vorgelegen, obwohl am Unfallort noch Polizeibeamte mit der Untersuchung des Unfalls befaßt gewesen seien.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die insoweit mit den früheren Entscheidungen des Reichsgerichts übereinstimmt, besteht die Warte- und Duldungspflicht des an einem Verkehrsunfall möglicherweise beteiligten oder einer solchen Beteiligung verdächtigen (BGHSt 15, 1, 4 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60]; BGH VRS 20, 58, 67) Verkehrsteilnehmers nur solange, als noch ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit den Unfallgeschehen gegeben ist (BGHSt 14, 89; 18, 114) [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62].

  • BGH, 22.07.1960 - 4 StR 232/60

    Ehepaar-Unfall - § 142 StGB, Abgrenzung Mittäter - Gehilfe, Beifahrer als …

    Auszug aus BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die insoweit mit den früheren Entscheidungen des Reichsgerichts übereinstimmt, besteht die Warte- und Duldungspflicht des an einem Verkehrsunfall möglicherweise beteiligten oder einer solchen Beteiligung verdächtigen (BGHSt 15, 1, 4 [BGH 22.07.1960 - 4 StR 232/60]; BGH VRS 20, 58, 67) Verkehrsteilnehmers nur solange, als noch ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang mit den Unfallgeschehen gegeben ist (BGHSt 14, 89; 18, 114) [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62].
  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 90/59

    mißbräuchliche Alarmierung der Polizei - § 360 Nr. 11 StGB aF, grober Unfug …

    Auszug aus BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65
    Aber seine Rechtsausführungen lassen erkennen, daß es mit seiner beabsichtigten Entscheidung von der des Oberlandesgerichts Hamm abweichen wolle (BGHSt 13, 241, 243) [BGH 03.07.1959 - 4 StR 90/59].
  • RG, 17.01.1929 - II 1168/28

    Zur Frage der Strafbarkeit eines Kraftwagenführers, der sich nach einem Unfall …

    Auszug aus BGH, 24.08.1965 - 4 StR 353/65
    Mit dieser Einschränkung wollte schon das Reichsgericht, wie sich aus der Entscheidung vom 7. August 1941 (HRR 1942, 39 = DJ 1941, 1096) ergibt, der übermäßigen Ausweitung des Straftatbestandes der Unfallflucht begegnen, nachdem es entgegen seiner ursprünglichen engen Auslegung (RGSt 63, 18, 19) entschieden hatte, daß Unfallflucht nicht bloß am Tatort oder in seiner Nähe, sondern auch später an einem anderen Ort, der auf der Weiterfahrt von der Unfallstelle erreicht worden ist, begangen werden könne, weil der Gesetzeswortlaut "nach einem Verkehrsunfall" eine so enge Bindung an den Unfallort nicht erheische (RG JW 1937, 2645, 2646 zu Nr. 3; HRR 1939, 1562 = DR 1939, 1438 Nr. 3 mit Anmerkung von Carl).
  • BGH, 09.07.1969 - 4 StR 139/69

    Anforderungen an die Rückkehrpflicht eines an einem Verkehrsunfall beteiligten …

    Dann aber bestand angesichts des - hier sogar besonders engen - zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs mit dem Unfallgeschehen die Pflicht zur Rückkehr an den Unfallort, deren Verletzung den Tatbestand des § 142 StGB begründet (vgl. zuletzt BGHSt 20, 258 [BGH 24.08.1965 - 4 StR 353/65] ).
  • OLG Köln, 10.01.1978 - Ss 768/77

    Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei Unkenntnis von dem …

    Es kann dahinstehen, ob der Begriff "entschuldigt" auch solche Fälle erfasst, in denen der Täter erst zu einem solchen Zeitpunkt Kenntnis von seiner Unfallbeteiligung erlangt, in dem nach der Rechtsprechung zu § 142 StGB a.F. eine Rückkehrpflicht nicht mehr anzunehmen war (BGHSt 14, 89; 18, 114 [BGH 31.10.1962 - 2 StR 319/62] ; 20, 258) [BGH 24.08.1965 - 4 StR 353/65] .
  • BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1089/68

    Unfall - Aufklärungsinteresse - Unfallstelle - Leistungsfreiheit - …

    den in Kauf nehmen (vgl. BGHSt 20, 258).
  • BGH, 07.12.1967 - II ZR 24/65

    Bestimmung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht eines …

    (Eine ähnliche Frage stellt sich für die Bestrafung aus § 142 StGB wegen unterbliebener Rückkehr zur Unfallstelle. Zu dem dafür notwendigen zeitlichen Zusammenhang vgl. BGHSt 20, 258, 261 [BGH 24.08.1965 - 4 StR 353/65] = NJW 1965, 2065; LM Nr. 21 zu § 142 StGB (Anm. von Martin); BGH VRS 25, 196; Schröder, NJW 1966, 1001 ff).
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