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Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.10.1965

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6635
BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63 (https://dejure.org/1965,6635)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1965 - V ZR 101/63 (https://dejure.org/1965,6635)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 (https://dejure.org/1965,6635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Einordnung eines Wasserbenutzungsrechts - Umwandlung eines ursprünglich bürgerlichen Rechts in ein öffentliches Recht - Wasserbezug durch Gemeindesatzung - Privates Bezugsrecht bei öffentlich-rechtlichem Benutzungsverhältnis durch Satzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 136
  • DVBl 1966, 495
  • DÖV 1966, 209
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60

    Verträge zur Reichsgaragenordnung

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63
    Dieses Recht als eines der im älteren deutschen Recht zahlreich bestehenden dinglichen Rechte aufzufassen, bestehen keine Bedenken, und auch die revisionsrechtliche Prüfung (BGHZ 35, 69, 75) [BGH 27.03.1961 - III ZR 6/60] führt zu keinem anderen Ergebnis (…vgl. auch Merkel/Imhof/Riedel, Grundbuchordnung 6. Aufl. § 9 Anm. 7).
  • BGH, 17.04.1961 - III ZR 29/60

    Zulässigkeit der Revision (§ 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 101/63
    Die übrigen Rechtsausführungen über die Begründetheit des Anspruchs und die dagegen von der Revision erhobenen Angriffe (Schuldeintritt der Beklagten in die Verpflichtungen der Stadt Nürnberg, Rechtsnatur des ursprünglich überkommenen bürgerlichen Rechts und seine Umwandlung in dem Vertrag vom Jahre 1899 sowie die Aktivlegitimation der Klägerin als Rechtsnachfolgerin des seinerzeitigen Eigentümers im Eigentum, sowie die weiteren Rechtsfragen über die Unmöglichkeit der Erfüllung, den Einwand des Rechtsmißbrauchs und der Verjährung) sind einer Überprüfung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich (vgl. zum revisionsrechtlich privilegierten Klaggrund BGHZ 35, 99 = LM ZPO § 547 Abs. 1 Ziff. 2 Nr. 11 mit Anmerkung Johannsen).
  • BGH, 09.05.1979 - VIII ZR 134/78

    Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung einer Streitigkeit als zivilrechtliche oder …

    Bei Verträgen aus dem Bereich der sogen. Daseinsvorsorge - und das gilt insbesondere für die Wasserversorgung - liegt es dabei im Ermessen der Gemeinden, ob sie diese ihnen obliegende Aufgabe durch eine privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses erfüllen wollen (BGH Urteile vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 = LM GVG § 13 Nr. 101 = MDR 1966, 136 und vom 24. Oktober 1974 - VII ZR 80/73 = NJW 1975, 106;… Wolff/Bachhof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl. § 23 V a S. 111 und II 4. Aufl. § 99 V S. 398;… Salzwedel in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht 2. Aufl. S. 315 ff; Badura ebenda S. 235 f; Gröttrup, Die kommunale Leistungsverwaltung S. 100 f).

    Anhaltspunkte dafür, daß die damaligen Vertragspartner für die Einzelregelung vom 3. April 1875 die Rechtsform eines - zu dieser Zeit noch ganz ungebräuchlichen (BGH Urteil vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 a.a.O.) - öffentlich-rechtlichen Vertrages gewählt hätten, sind nicht ersichtlich; vielmehr spricht nicht zuletzt der Umstand, daß die Beklagte der Rechtsvorgängerin der Klägerin in diesem Vertrag neben dem Wasserbezugsrecht mit dem Servitut ein dem Privatrecht zuzuordnendes, der heutigen Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff BGB) vergleichbares, auf Herstellung und Betrieb einer eigenen Wasserleitung vom Wasserbehälter der Gemeinde zu den Stationsgebäuden gerichtetes dingliches Recht einräumte und die Vertragsparteien danach den Vertrag auch benannten, entscheidend dafür, daß der Vertrag auch hinsichtlich der anderen in ihm geregelten Punkte privatrechtlich ausgestaltet sein sollte.

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 80/73

    Beseitigung von Giftmüll

    Andererseits ist selbst bei im allgemeinen öffentlich-rechtlich ausgestaltetem Benutzungsverhältnis eine privatrechtliche Sonderregelung nicht ausgeschlossen (BGH Urteil vom 26. Oktober 1965 - V ZR 101/63 - = LM § 13 GVG Nr. 101 für ein Wasserbezugsrecht).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,6948
BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65 (https://dejure.org/1965,6948)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1965 - V ZR 36/65 (https://dejure.org/1965,6948)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1965 - V ZR 36/65 (https://dejure.org/1965,6948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung des Eigentums nach nationalsozialistischer Verfolgung - Verlust von Grundstücken durch Vertreibung - Verpflichtung zur erneuten Auflassung - Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs - Zuständigkeit der Wiedergutmachungsbehörden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 136
  • DB 1965, 1775
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 30/53

    Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in seiner in BGHZ 10, 340 abgedruckten Entscheidung zu Art. 49 Abs. 1 BrREG die Auffassung vertreten, daß nur Ansprüche, die tatbestandsmäßig außerhalb des Rahmens des Rückerstattungsrechts liegen, nicht der Einhaltung des im Rückerstattungsgesetz vorgeschriebenen Verfahrens und seiner Fristen unterfallen.

    Durch sie sollten im Interesse einer baldigen Beruhigung des Wirtschaftslebens die durch die Rückerstattung veranlaßten umfangreichen Vermögensverschiebungen innerhalb einer angemessenen Frist zum Abschluß gebracht werden (BGHZ 10, 340, 345) [BGH 08.10.1953 - IV ZR 30/53].

  • BGH, 18.03.1964 - IV ZR 112/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65
    Dabei nimmt das Berufungsgericht ersichtlich an, daß ein Treuhandverhältnis vorliegt bei rechtsgeschäftlicher Übertragung des Vollrechts am Treugut vom Treugeber auf den Treuhänder mit dessen Verpflichtung, vom übertragenen Recht nicht oder nur im vertraglich vorgesehenen Umfang beschränkt im eigenen Interesse Gebrauch zu machen und den übertragenen Vermögensgegenstand später zurückzugeben (BGH Urteil vom 18. März 1964 - IV ZR 112/63, LM REG (BrZ) Art. 5 Nr. 1).

    Die Rechtsprechung hat ihre Anwendbarkeit überwiegend bejaht (vgl. insoweit auch Court of Restitutions Appeal (Cora) Nürnberg vom 6. November 1951 Entscheidung Nr. 54 Fall 98, RzW 1951, 66 und vom 15. November 1951 Entscheidung Nr. 139 Fall 186, RzW 1952, 68; ORG Herford vom 12. November 1958 - ORG/II/276, RzW 1959, 62; ORG Nürnberg vom 30. Juni 1959 - ORG/III/672, RzW 1960, 362; OLG Hamburg RzW 1955, 166; Kubuschok-Weißstein, Rückerstattungsrecht BrREG Art. 5 Anm. 3 mit weiteren Nachweisen; die von dem hier vertretenen Standpunkt abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts München, RzW 1949/1950, 117 ist auch im Urteil des BGH vom 18. März 1964 a.a.O. nicht gebilligt worden).

  • BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54

    Wertpapierdepot. Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65
    Er hatte die Wirkung, daß ein Rückerstattungsanspruch des Klägers beim Inkrafttreten des Gesetzes 59 (BrREG) nicht zur Entstehung gelangte (vgl. BGHZ 16, 350, 356) [BGH 28.02.1955 - GSZ - 4/54]; die Rechtsbeziehungen der Parteien blieben von ihm unberührt.
  • BGH, 11.02.1953 - II ZR 51/52

    Vermögenseinziehung und Lebensversicherung

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65
    Jene im Zuge der Unterdrückung des Judentums erlassenen Vorschriften waren Unrecht, weil sie gegen den fundamentalen Grundsatz der Rechtsgleichheit verstießen, der die Diskriminierung einzelner Personengruppen durch das Gesetz verbietet (BGHZ 9, 34, 44 [BGH 11.02.1953 - II ZR 51/52]; 16, 550, 353).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 50/53

    Vergleich über Rückerstattungsanspruch

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65
    Es zählt zu den "eigentlichen Rückerstattungsansprüchen" (vgl. Ascher, Anmerkung zur vorstehend erwähnten Entscheidung in LM REG (BrZ) Art. 49 Nr. 2) und ist anderer Art als der Rückgriffsanspruch nach Art. 39 BrREG oder die Forderung aus unerlaubter Handlung, die sich aus einer Verletzung der Anzeigepflicht nach Art. 73 AmREG ergibt (vgl. BGHZ 8, 193; 11, 6 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]und 16 sowie 10, 164).
  • BGH, 18.10.1956 - II ZR 257/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65
    Die Begründung dieser Verpflichtung der Beklagten unterlag nicht dem Formzwang des § 313 BGB (RG JW 1926, 2571; BGH Urteil vom 18. Oktober 1956 - II ZR 257/54 - BB 1956, 1124 zu Nr. 2138 mit weiteren Nachweisen;… Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 313 Anm. 8).
  • BGH, 14.11.1952 - I ZR 3/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65
    Es zählt zu den "eigentlichen Rückerstattungsansprüchen" (vgl. Ascher, Anmerkung zur vorstehend erwähnten Entscheidung in LM REG (BrZ) Art. 49 Nr. 2) und ist anderer Art als der Rückgriffsanspruch nach Art. 39 BrREG oder die Forderung aus unerlaubter Handlung, die sich aus einer Verletzung der Anzeigepflicht nach Art. 73 AmREG ergibt (vgl. BGHZ 8, 193; 11, 6 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]und 16 sowie 10, 164).
  • BGH, 12.12.1952 - I ZR 30/52

    Rückgriff im Wiedergutmachungsverfahren

    Auszug aus BGH, 26.10.1965 - V ZR 36/65
    Es zählt zu den "eigentlichen Rückerstattungsansprüchen" (vgl. Ascher, Anmerkung zur vorstehend erwähnten Entscheidung in LM REG (BrZ) Art. 49 Nr. 2) und ist anderer Art als der Rückgriffsanspruch nach Art. 39 BrREG oder die Forderung aus unerlaubter Handlung, die sich aus einer Verletzung der Anzeigepflicht nach Art. 73 AmREG ergibt (vgl. BGHZ 8, 193; 11, 6 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52]und 16 sowie 10, 164).
  • BGH, 13.02.1975 - II ZR 81/69

    Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände in der amerikanischen …

    Infolgedessen gilt ungeachtet der Tatsache, daß Art. 6 Abs. 1 REG die Abschnitte III bis VII des Gesetzes auf Treuhandverhältnisse für unanwendbar erklärt und damit insoweit auf die allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts verweist, im übrigen ausschließlich Rückerstattungsrecht (BGH, Urt. v. 18.3. 64 - IV ZR 112/63 u. v. 26.10.65 - V ZR 36/65, LM REG (BrZ) Art. 5 Nr. 1 und 2 = WM 1964, 637 und 1965, 1212).

    Denn Art. 6 Abs. 1 REG schließt die Anwendbarkeit der Fristbestimmungen nicht aus; deren Zweck, den Rechtsfrieden bald wieder herzustellen, ergreift vielmehr auch Treuhandverhältnisse, die, wie hier, dem Rückerstattungsrecht unterliegen (BGH, Urt. v. 26.10.65 a.a.O. m.w.N.).

    Diese Rechtsfolge kann die Revision nicht dadurch umgehen, daß sie aus demselben Sachvortrag, aus dem sich ein Rückerstattungstatbestand gemäß Art. 6 REG ergibt, zugleich Ansprüche aus unerlaubter Handlung herleitet; nur solche Ansprüche, die tatbestandsmäßig aus dem Rahmen des Rückerstattungsrechts fallen, unterliegen nicht dem durch dieses Recht vorgeschriebenen Verfahren und seinen Fristen (BGH, Urt. v. 26.10.65 a.a.O.).

  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 25/68

    Anspruch auf (Rück-) Auflassung von Grundbesitz - Rückgabe von Treuhandvermögen - …

    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Oktober 1965 - V ZR 36/65 (LM REG (BrZ) Art. 5 Nr. 2) Bezug genommen, durch welches das Urteil des Oberlandesgerichts vom 14. Januar 1965 insoweit aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen wurde, als die Berufung gegen das klagabweisende Erkenntnis des Landgerichts vom 26. März 1964 zurückgewiesen worden war.
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