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Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.02.1966

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,235
BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64 (https://dejure.org/1966,235)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1966 - V ZR 126/64 (https://dejure.org/1966,235)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1966 - V ZR 126/64 (https://dejure.org/1966,235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufteilung früheren Wehrmachtgeländes zu Siedlungszwecken - Verpflichtung zur Übereignung eines Waldes - Die Form bei Veräußerung eines Waldes - Die Form bei Veräußerung eines Grundstücks - Anspruch auf Übereignung aus Treu und Glauben - Abgrenzung zwischen Pacht und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 179
  • NJW 1966, 1067
  • MDR 1966, 488
  • DB 1966, 1804
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Ist bei Aufteilung früheren Wehrmachtgeländes zu Siedlungszwecken seitens der damals zuständigen Behörde in allgemein gehaltenen, vertraglich nicht festgelegten Erklärungen den Siedlern ohne Einhaltung der Form des § 313 BGB zugesagt worden, sie würden später zusätzlich zu ihren landwirtschaftlichen Flächen noch entsprechende Anteile am vorhandenen Wald erhalten, so verpflichtet das den jetzigen Grundeigentümer auch unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht zur Übereignung des Waldes (Abgrenzung zu BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]).

    Soweit die Revision die Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 40, 255, 261 [BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62] dahin verstehen möchte, daß das Formerfordernis des § 566 BGB ausschließlich der Unterrichtung eines späteren Grundstückserwerbers diene, und soweit sie behauptet, dieser Zweck werde hier durch die Satzung der Waldgemeinschaft im vollen Umfang erfüllt, wird von ihr der Unterschied zwischen gesetzgeberischem Motiv und tatbestandlicher Voraussetzung verkannt (BGHZ 16, 334, 335 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480 = MDR 1965, 561 = LM BGB § 313 Nr. 23).

    Die Entscheidungen, in denen ausnahmsweise die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher Formvorschriften, namentlich des § 313 BGB, aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unschädlich angesehen wurde, betrafen, soweit feststellbar, nur - von den Besonderheiten der sogenannten formlosen Hoferbenbestimmung im Landwirtschaftsrecht abgesehen (BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]- solche Fälle, in denen es zwischen den Beteiligten bereits zum Abschluß eines bestimmten, inhaltlich festgelegten, meist schriftlich abgefaßten Vertrages gekommen war (vgl. z.B. RGZ 153, 59; BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 20, 172 [BGH 07.03.1956 - V ZR 106/54]; 29, 6 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; 35, 272), [BGH 06.07.1961 - II ZR 161/60]um einen solchen Sachverhalt handelt es sich hier ; nicht.

    Die von der Revision ins Feld geführten Ervägungen des erkennenden Senats in BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53] bezogen sich auf besondere Verhältnisse, wie sie infolge Formnichtigkeit eines sogenannten Träger-Siedler-Vertrages eingetreten waren, und lassen sich auf den hier zur Entscheidung stehenden Sachverhalt, der wesentlich anders liegt, nicht übertragen.

    Vor allem unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem in BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53] veröffentlichten dadurch, daß es hier nicht um die landwirtschaftliche Siedlung als Ganzes geht, deren Wegfall sich für die Siedler in der Tat existenzgefährdend oder gar -vernichtend ausgewirkt haben würde, sondern lediglich um eine Waldfläche, die laut tatrichterlicher Feststellung "als eine Art Zugabe zur Siedlung gedacht war"; wie das Urteil an Hand von Zahlenangaben über die aus dem Waldbesitz auf die einzelnen Siedlerstellen entfallenden Jahresüberschüsse näher darlegt, bedeutet die Wegnahme des Waldes allerdings für die Siedler einen gewissen Nachteil, dieser ist jedoch bei weitem nicht so erheblich, daß ihnen hierdurch die Existenzgrundlage genommen würde.

  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Die Entscheidungen, in denen ausnahmsweise die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher Formvorschriften, namentlich des § 313 BGB, aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unschädlich angesehen wurde, betrafen, soweit feststellbar, nur - von den Besonderheiten der sogenannten formlosen Hoferbenbestimmung im Landwirtschaftsrecht abgesehen (BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]- solche Fälle, in denen es zwischen den Beteiligten bereits zum Abschluß eines bestimmten, inhaltlich festgelegten, meist schriftlich abgefaßten Vertrages gekommen war (vgl. z.B. RGZ 153, 59; BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 20, 172 [BGH 07.03.1956 - V ZR 106/54]; 29, 6 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; 35, 272), [BGH 06.07.1961 - II ZR 161/60]um einen solchen Sachverhalt handelt es sich hier ; nicht.

    Hinzu kommt, daß die Vorenthaltung des Waldes sich auch wirtschaftlich für die Siedler nicht als untragbar im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auswirkt (BGHZ 29, 6, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57];… Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13 = WM 1957, 1440, vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM a.a.O. Nr. 23 = WM 1965, 480, 481, und vom 29. Juni 1965, V ZR 153/62, WM 1965, 1115, 1116, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Die als übergangen gerügten Beweisanträge waren teils unerheblich, weil das Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung von der Richtigkeit der unter Beweis gestellten Behauptung ausgegangen ist (Zeuge Plackmeyer, Schriftsatz vom 27. März 1961, dazu BU S. 16 f), teils stammten sie bereits aus der Anfangszeit des ersten Rechtszuges (…Antrag auf Sachverständigenbeweis im Schriftsatz vom 4. April 1959, S. 7; ferner die 8 Zeugen des Schriftsatzes vom 7. April 1959) und waren nach Beweisaufnahme und Berufungseinlegung nicht wiederholt worden, so daß sie als inzwischen gegenstandslos geworden angesehen werden konnten (BGHZ 35, 103).

    Der Antrag im Schriftsatz vom 29. Januar 1959, Beweis darüber zu erheben, daß die Kontrollkommission von Deutschland (CCD) das Gut G. mit der ausdrücklichen Auflage freigegeben habe, es zu besiedeln, wurde im zweiten Rechtszug nicht wiederholt (BGHZ 35, 103).

  • BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62

    Arglisteinwand gegenüber einem formnichtigen Grundstückskaufvertrag - …

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Soweit die Revision die Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 40, 255, 261 [BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62] dahin verstehen möchte, daß das Formerfordernis des § 566 BGB ausschließlich der Unterrichtung eines späteren Grundstückserwerbers diene, und soweit sie behauptet, dieser Zweck werde hier durch die Satzung der Waldgemeinschaft im vollen Umfang erfüllt, wird von ihr der Unterschied zwischen gesetzgeberischem Motiv und tatbestandlicher Voraussetzung verkannt (BGHZ 16, 334, 335 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480 = MDR 1965, 561 = LM BGB § 313 Nr. 23).

    Hinzu kommt, daß die Vorenthaltung des Waldes sich auch wirtschaftlich für die Siedler nicht als untragbar im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auswirkt (BGHZ 29, 6, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, LM BGB § 313 Nr. 13 = WM 1957, 1440, vom 9. März 1965, V ZR 97/62, LM a.a.O. Nr. 23 = WM 1965, 480, 481, und vom 29. Juni 1965, V ZR 153/62, WM 1965, 1115, 1116, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 106/54

    Gerichtliche Klage als Schadensgrundlage

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Die Entscheidungen, in denen ausnahmsweise die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher Formvorschriften, namentlich des § 313 BGB, aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unschädlich angesehen wurde, betrafen, soweit feststellbar, nur - von den Besonderheiten der sogenannten formlosen Hoferbenbestimmung im Landwirtschaftsrecht abgesehen (BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]- solche Fälle, in denen es zwischen den Beteiligten bereits zum Abschluß eines bestimmten, inhaltlich festgelegten, meist schriftlich abgefaßten Vertrages gekommen war (vgl. z.B. RGZ 153, 59; BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 20, 172 [BGH 07.03.1956 - V ZR 106/54]; 29, 6 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; 35, 272), [BGH 06.07.1961 - II ZR 161/60]um einen solchen Sachverhalt handelt es sich hier ; nicht.
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Die Entscheidungen, in denen ausnahmsweise die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher Formvorschriften, namentlich des § 313 BGB, aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unschädlich angesehen wurde, betrafen, soweit feststellbar, nur - von den Besonderheiten der sogenannten formlosen Hoferbenbestimmung im Landwirtschaftsrecht abgesehen (BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]- solche Fälle, in denen es zwischen den Beteiligten bereits zum Abschluß eines bestimmten, inhaltlich festgelegten, meist schriftlich abgefaßten Vertrages gekommen war (vgl. z.B. RGZ 153, 59; BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 20, 172 [BGH 07.03.1956 - V ZR 106/54]; 29, 6 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; 35, 272), [BGH 06.07.1961 - II ZR 161/60]um einen solchen Sachverhalt handelt es sich hier ; nicht.
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Soweit die Revision die Ausführungen des erkennenden Senats in BGHZ 40, 255, 261 [BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62] dahin verstehen möchte, daß das Formerfordernis des § 566 BGB ausschließlich der Unterrichtung eines späteren Grundstückserwerbers diene, und soweit sie behauptet, dieser Zweck werde hier durch die Satzung der Waldgemeinschaft im vollen Umfang erfüllt, wird von ihr der Unterschied zwischen gesetzgeberischem Motiv und tatbestandlicher Voraussetzung verkannt (BGHZ 16, 334, 335 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; Urteil des Senats vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480 = MDR 1965, 561 = LM BGB § 313 Nr. 23).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Die Entscheidungen, in denen ausnahmsweise die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher Formvorschriften, namentlich des § 313 BGB, aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unschädlich angesehen wurde, betrafen, soweit feststellbar, nur - von den Besonderheiten der sogenannten formlosen Hoferbenbestimmung im Landwirtschaftsrecht abgesehen (BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]- solche Fälle, in denen es zwischen den Beteiligten bereits zum Abschluß eines bestimmten, inhaltlich festgelegten, meist schriftlich abgefaßten Vertrages gekommen war (vgl. z.B. RGZ 153, 59; BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 20, 172 [BGH 07.03.1956 - V ZR 106/54]; 29, 6 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; 35, 272), [BGH 06.07.1961 - II ZR 161/60]um einen solchen Sachverhalt handelt es sich hier ; nicht.
  • BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57

    Anforderungen an den Ausschluß der Haftung für Verbindlichkeiten des früheren …

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Die Entscheidungen, in denen ausnahmsweise die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher Formvorschriften, namentlich des § 313 BGB, aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als unschädlich angesehen wurde, betrafen, soweit feststellbar, nur - von den Besonderheiten der sogenannten formlosen Hoferbenbestimmung im Landwirtschaftsrecht abgesehen (BGHZ 12, 286; 23, 249) [BGH 05.02.1957 - V BLw 25/56]- solche Fälle, in denen es zwischen den Beteiligten bereits zum Abschluß eines bestimmten, inhaltlich festgelegten, meist schriftlich abgefaßten Vertrages gekommen war (vgl. z.B. RGZ 153, 59; BGHZ 16, 334 [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53]; 20, 172 [BGH 07.03.1956 - V ZR 106/54]; 29, 6 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; 35, 272), [BGH 06.07.1961 - II ZR 161/60]um einen solchen Sachverhalt handelt es sich hier ; nicht.
  • BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57

    Zuteilung von Siedlungsland. Gleichheitssatz

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
    Der durch schlüssiges Verhalten zustandegekommene Vertrag, kraft dessen man die Waldgrundstücke den G. Siedlern zur Nutzung überlassen hatte, sollte die Dienstbarmachung von ehemaligem Wehrmachtgelände für Siedlungszwecke fördern; er erhielt sein besonderes Gepräge dadurch, daß er im Zuge der Durchführung öffentlicher Aufgaben geschlossen wurde (vgl. BGHZ 29, 76, 79) [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57].
  • BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58

    Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 25/56

    Veräußerung von Hauberganteilen

  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 142/61
  • BGH, 06.07.1961 - II ZR 161/60

    Schiffsversteigerung im Ausland

  • BGH, 07.03.1956 - V ZR 113/54

    Umstellung der Eigenmittel des Siedlungsträgers

  • RG, 12.11.1936 - IV 202/36

    Über die Einrede unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Nichtigkeit eines …

  • RG, 12.06.1914 - III 47/14

    Zurückbehaltungsrecht in bezug auf ein Grundstück

  • BGH, 29.06.1965 - V ZR 153/62

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Abschluss eines zur …

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des …

  • RG, 24.11.1932 - VIII 331/32

    Finden auf den Erstattungsanspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO. die Vorschriften des § …

  • RG, 30.03.1939 - IV 207/38

    1. Besteht bei Pachtgrundstücken, die zur Neubildung deutschen Bauerntums …

  • BGH, 04.06.2013 - XI ZR 505/11

    Bürgschaftsvertrag: Erlöschen der Bürgschaft trotz Rückerwerb einer zunächst …

    Danach kommt eine Abweichung vom Gesetzeswortlaut nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1966 - V ZR 126/64, BGHZ 45, 179, 182 zu gesetzlichen Formvorschriften; siehe auch BGH, Urteil vom 22. Februar 1984 - VIII ZR 316/82, BGHZ 90, 198, 205).
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als …

    Dies folgt aus dem - vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen - Grundsatz, daß die Einhaltung gesetzlicher Formerfordernisse im Interesse der Rechtssicherheit liegt und es deshalb nicht angeht, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen unbeachtet zu lassen (Senat, BGHZ 45, 179, 182; BGHZ 92, 164, 172;… Senat, Urt. v. 14. Juni 1996, V ZR 85/95, NJW 1996, 2503, 2504).
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Formvorschriften dürfen im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 165, 172).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 188/89

    Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand; Wirksamkeit eines …

    Derartige zwingende Gesetzesvorschriften dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht aus reinen Billigkeitserwägungen unbeachtet gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182 ff.;… Sen.Urt. v. 19. Dezember 1988 - II ZR 74/88, WM 1989, 215, 217 = ZIP 1989, 294, 296).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …

    Sie geht hinsichtlich der Frage, ob unter besonderen Umständen der Verkäufer eines Grundstücks an einen wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrag nach Treu und Glauben gebunden ist, dahin, daß dies nur dann der Fall ist, wenn die Nichtanerkennung des Vertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht etwa nur zu einem harten Ergebnis führen würde (Urteile des Senats vom 25. September 1957 - V ZR 188/55, W § 313 EGB Nr. 13; vom 3. Dezember 1958 - V ZR 28/57, BGHZ 29, 6, 10; vom 21. Juni 1961 - V ZR 194/59, VM 1961, 1172; vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64, NJW 1965, 812 und vom 25. Februar 1966 - V ZR 126/64, BGHZ 45, 179, 184 mit Anm. von Rothe LM § 313 Nr. 28, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.03.2004 - V ZR 222/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    In jedem Fall können die Verwirkungsregeln bei Verletzung gesetzlicher Formvorschriften deshalb keine Anwendung finden, weil die Rechtsprechung stets betont hat, daß die Einhaltung dieser Formerfordernisse im Interesse der Rechtssicherheit liegt und es deshalb nicht angeht, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen unbeachtet zu lassen (Senat, BGHZ 45, 179, 182; BGHZ 92, 164, 172).
  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65

    Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem …

    Ausnahmen sind nur in besonders gelagerten Fällen statthaft, sofern es nach den Beziehungen der Beteiligten und nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, vertragliche Vereinbarungen wegen Formmangels unausgeführt zu lassen; ein solcher Ausnahmefall ist nicht schon dann gegeben, wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrags zu einem harten Ergebnis für den dadurch betroffenen Vertragsteil führen würde; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/649 WM 1965, 315, 316; vom 25. Februar 1966 - V ZR 126/64, WM 1966, 518, 520, für die Entscheidungssammlung, vorgesehen und vom 29. Oktober 1965 - V ZR 96/63, WM 1966, 89, 91).
  • BGH, 02.02.1967 - III ZR 193/64

    Verfügung eines Miterben über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen - …

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt hervorgehoben, daß Formvorschriften im Interesse der Rechtssicherheit ernst zu nehmen sind und selbst dann nicht unbeachtet bleiben dürfen, wenn die Nichtanerkennung eines formnichtigen Vertrages für den dadurch betroffenen Partner zu einem harten Ergebnis führen würde (BGHZ 45, 179/182; 29, 7/10 LM zu BGB § 313 Nr. 23 zu BGB § 276 Fc Nr. 2 und zu BGB § 125 Nr. 8).
  • LG Rottweil, 14.08.2015 - 2 O 267/14

    Hinfälligwerden von Teilungsanordnungen des Erblassers: Abweichende …

    Schließlich muss die Berücksichtigung des Formmangels zu einem untragbaren Ergebnis führen (zusammenfassend BGH, Urt. v. 25.02.1966 - V ZR 126/64, juris Rn. 16;… BGH, Urt. v. 21.03.1969 - V ZR 87/67, juris Rn. 27;… Ellenberger, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 125 Rn. 22 und 24-26).
  • BGH, 19.12.1988 - II ZR 74/88

    Anforderungen an die Form von Beschlüssen eines vom Aufsichtsrat gebildeten …

    Grundsätzlich dürfen Gesetzesvorschriften, welche die Beachtung bestimmter Förmlichkeiten zwingend vorschreiben, nicht aus reinen Billigkeitserwägungen unbeachtet gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182 ff).
  • BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65

    Formlose Übergabeverträge

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 7 U 55/18

    Feststellung einer Erbeneigenschaft

  • KG, 21.06.2005 - 5 U 15/05

    Urheberrecht: Mündliche Einwilligung in eine Werkänderung im Vorfeld des …

  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen …

  • OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99

    Nichtigkeit von Wahlleistungsvereinbarungen

  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 8/64

    Verpflichtung zur Duldung der Errichtung eines Gebäudes - Widerruf der Gestattung …

  • OLG Hamburg, 15.02.1991 - 11 U 203/90

    Fombedürftigkeit eines einseitig bindenden Vorvertrages über den Abschluss eines …

  • BayObLG, 09.02.1982 - Allg. Reg. 105/81
  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98

    Vergütungsansprüche eines Zahnarztes gegenüber einem gesetzlich versicherten …

  • OLG Koblenz, 27.04.1995 - 5 U 1536/94

    Feststellen der Wirksamkeit der Schiedsgerichtsabrede im Rahmen eines …

  • BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines …

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 187/89

    Vertrag zwischen Aufsichtsratsmitglied und der Gesellschaft, durch den sich …

  • BGH, 04.06.1975 - V ZR 190/73

    Anforderungen an die Ernsthaftigkeit einer Willenserklärung - Nach den …

  • BGH, 26.03.1969 - VIII ZR 37/67

    Feststellung der Fortdauer eines Mietverhältnisses - Berufung auf …

  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 189/89

    Wirksamkeit eines Beratervertrages mit Aufsichtsratsmitglied - Abgrenzung zu …

  • BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65

    Abschluss eines Baubetreuungsvertrages - Räumung und Herausgabe eines …

  • BGH, 30.09.1970 - V ZR 170/68

    Anforderungen an die Bestimmbarkeit des Kaufpreises bei einem …

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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1966 - V ZR 120/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,7847
BGH, 01.02.1966 - V ZR 120/63 (https://dejure.org/1966,7847)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1966 - V ZR 120/63 (https://dejure.org/1966,7847)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1966 - V ZR 120/63 (https://dejure.org/1966,7847)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurkundungszwang für einen gesamten zur Veräußerung verpflichtenden Vertrag - Abänderung eines bereits formgerecht geschlossenen Vertrags - Verpflichtung des Klägers zur Vertretung des Unvermögens der Vertragserfüllung gegenüber dem Beklagten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 488
  • DNotZ 1966, 665
  • WM 1966, 251
  • DB 1966, 461
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - V ZR 120/63
    Aber abgesehen davon, daß es ein Optionsrecht (Ankaufsrecht) als einheitlichen Rechtsbegriff nicht gibt (Senatsurteil vom 28. September 1962, V ZR 8/61, LM BGB § 433 Nr. 16), scheitert auch dieser Angriff daran, daß es nach dem festgestellten Sachverhalt überhaupt an einer vertraglichen Verpflichtung der Beklagten zur Erwirkung der Baureife (Wertsteigerung) und damit zur Vornahme der angeblich kostenverursachenden und werterhöhenden Maßnahmen fehlte (BU S. 38/39).
  • BGH, 02.10.1957 - V ZR 212/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - V ZR 120/63
    Der genannte Beurkundungszwang gilt anerkanntermaßen für den gesamten zur Veräußerung verpflichtenden Vertrag, also nicht nur für die Erklärung des Verkäufers, durch die er sich zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet, sondern für alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragsparteien das schuldrechtliche Rechtsgeschäft zusammensetzt, insbesondere bei entgeltlichen gegenseitigen Vertragen auch für diejenigen Abreden, welche die Gegenleistung des Grundstückserwerbers betreffen (Senatsurteil vom 2. Oktober 1957, V ZR 212/55, LM BGB § 313 Nr. 14 mit Nachw.).
  • BGH, 08.10.1954 - V ZR 81/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - V ZR 120/63
    Dabei kann es keine Rolle spielen, ob die Abänderung inhaltlich eine (rechtliche oder wirtschaftliche) Erschwerung oder Erleichterung der Grundstücksübereignungspflicht des Verkäufers darstellt - wobei auch im vorliegenden Fall (ebenso wie im Senatsurteil vom 8. Oktober 1954, V ZR 81/53, LM BGB § 313 Nr. 5 und in dem mehrfach genannten Senatsurteil vom 2. Oktober 1957) offen bleiben mag, ob es hierauf bei nachträglicher Abänderung bereite formgültig geschlossener Verträge ankommen könnte.
  • RG, 23.03.1907 - V 544/06

    Welche Wirkung hat die formlose Vereinbarung der Änderung oder Ergänzung eines …

    Auszug aus BGH, 01.02.1966 - V ZR 120/63
    Auch Abänderungen eines formgültigen Grundstückskaufvertrags bedürfen in aller Regel der Form des § 313 BGB, und zwar sowohl bei Änderung in den Pflichten des Verkäufers wie bei solchen auf Käuferseite; das gilt auch für die Änderung eines Verkaufsangebots (RGZ 65, 390, 394; HRR 1928 Nr. 1793).
  • BGH, 25.02.1972 - V ZR 74/69

    Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch gegenüber einer Kaufpreisforderung - …

    Jedoch entspricht die Auffassung des Berufungsgerichts, daß nachträgliche Vereinbarungen der Partner eines noch nicht erfüllten Grundstückskaufvertrags über die Beseitigung einer bei der Abwicklung des Vertrags hervorgetretenen, nicht vorhergesehenen Schwierigkeit - eine solche Vereinbarung stellt die am 16. August 1966 getroffene dar - nicht dem Formerfordernis des § 313 BGB unterliegen, der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 2. Oktober 1957, V ZR 212/55, LM BGB § 313 Nr. 14; vom 1. Februar 1966, V ZR 120/63, LM a.a.O. Nr. 27; vom 29. März 1966, V ZR 145/63, WM 1966, 656).
  • BGH, 21.10.1983 - V ZR 121/82

    Zur Beurkundungspflicht von Zusatzvereinbarungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind jedoch grundsätzlich alle Vereinbarungen formbedürftig, durch die der Inhalt eines dem Formerfordernis des § 313 Satz 1 BGB unterliegenden und noch nicht dinglich vollzogenen Verpflichtungsgeschäfts erweitert oder sonstwie geändert wird (Urteile vom 2. Oktober 1957, V ZR 212/55, LM BGB § 313 Nr. 14; vom 1. Februar 1966, V ZR 120/63, LM BGB § 313 Nr. 27; vom 29. März 1966, V ZR 145/63, WM 1966, 656; vom 26. Oktober 1973 V ZR 194/72, NJW 1974, 271; vom 9. November 1979, V ZR 38/78, WM 1980, 166 und vom 6. November 1981, V ZR 138/80, NJW 1982, 434; zum Erbbaurechtsvertrag vgl. BGHZ 59, 269, 270 f; 81, 135, 143).
  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 170/70

    Vertragsheilung nach § 313 Satz 2

    Frei von Rechtsirrtum ist auch die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die vertragliche Änderung eines unter § 313 BGB - gegebenenfalls in Verbindung mit § 11 Abs. 2 ErbbauVO - fallenden Vertrags ebenfalls dem Formerfordernis dieser Vorschrift unterliegt (vgl. dazu die Senatsurteile vom 1. Februar 1966, V ZR 120/63, LM BGB § 313 Nr. 27 = MDR 1966, 488, und vom 29. März 1966, V ZR 145/63, WM 1966, 656).
  • BGH, 14.05.1971 - V ZR 25/69
    Diese Beurkundungspflicht gilt in aller Regel auch für nachträgliche Vereinbarungen, durch die ein formgültig zustandegekommener, noch nicht durch Auflassung und grundbuchliche Eintragung erfüllter Grundstücksveräußerungsvertrag abgeändert wird (Urteile des Senats vom 1. Februar 1966 V ZR 120/63 LM § 313 Nr. 27 und vom 29. März 1966 V ZR 145/63BB 1966, 720 = WM 1966, 656).
  • BGH, 29.03.1966 - V ZR 145/63

    Abtretung von Entschädigungsansprüchen gegen einen Lastenausgleichsfonds - …

    Die angeführte Vorschrift gilt also nicht nur für die Erklärung des Verkäufers, durch die er sich zur Grundstücksübereignung verpflichtet, sondern für alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt; bei entgeltlichen gegenseitigen Verträgen insbesondere bedürfen auch diejenigen Abreden, welche die Gegenleistung des Grundstückserwerbers betreffen, der gesetzlichen Form (Urteil des erkennenden Senats vom 1. Februar 1966, V ZR 120/63, WM 1966, 251, 252, mit Nachw.).
  • BGH, 23.03.1973 - V ZR 166/70

    Zulässigkeit einer Klageänderung - Sachdienlichkeit einer Klageänderung - …

    Bei der Entscheidung der Frage, ob Abänderungen eines Grundstücksveräußerungsvertrags dem Formerfordernis des § 313 BGB unterliegen, ist von der Rechtsprechung des Senats auszugehen, wonach diese Formvorschrift nicht nur für die Erklärung des Verkäufers gilt, durch, die er sich zur Grundstücksveräußerung verpflichtet, sondern auch für alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das Grundstücksveräußerungsgeschäft zusammensetzt, bei entgeltlichen gegenseitigen Verträgen somit auch für die Abreden, welche die Gegenleistung des Grundstückserwerbers betreffen, und diese Beurkundungspflicht in aller Regel auch für nachträgliche Vereinbarungen gilt, durch die ein formgültig zustande gekommener, noch nicht erfüllter Grundstücksveräußerungsvertrag abgeändert wird (Urteile vom 1. Februar 1966 - V ZR 120/63, LM § 313 BGB Nr. 27 und vom 14. Mai 1971 - V ZR 25/69, LM § 313 BGB Nr. 49).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 6 U 55/99

    Grundstückskaufangebot: Formerfordernis für eine Annahmefristverlängerung

    In diesem Fall gebietet es der Zweck der gesetzlichen Formvorschrift auch die Verlängerung der Annahmefrist dem Formerfordernis zu unterwerfen (vgl. BGH DNotZ 1966, 665; WM 1963, 407).
  • BGH, 18.09.1970 - V ZR 183/67

    Erfordernis der Beurkundungsbestimmtheit eines Geländes - Ermöglichung der …

    Daß bei Grundstückskaufverträgen der gesamte zur Veräußerung verpflichtende Vertrag nebst allen Nebenabreden dem Beurkundungszwang unterliegt, ist ständige Rechtsprechung (Senatsurteil vom 29. März 1966, V ZR 145/63, WM 1966, 656 = Betrieb 1966, 978 = BB 1966, 720); dies gilt sowohl für Verpflichtungen des Verkäufers als auch für solche auf Käuferseite (Senatsurteil vom 1. Februar 1966, V ZR 120/63, WM 1966, 251, 252 = BB 1966, 266).
  • BGH, 22.10.1971 - V ZR 133/70

    Anspruch eines Gesamtrechtsnachfolgers auf den Abschluss eines Kaufvertrages - …

    Im Rahmen eines Vorvertrages der hier vorliegenden Art. durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an Grundstücken zu übertragen, stellt die Festsetzung der Zeit, zu welcher die Übertragung erfolgen soll, keine bloße Nebenabrede dar; sie hängt eng mit der Veräußerung zusammen und bildet einen wesentlichen Teil des Grundstücksgeschäfts (RGZ 76, 33; RG JW 1936, 800; BGH Urteile vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407, 408, und vom 1. Februar 1966, V ZR 120/63, LM BGB § 313 Nr. 27 = WM 1966, 251, 252 f;… Palandt/Heinrichs, BGB 30. Aufl. § 313 Anm. 10, S. 302 unten; vgl. auch RG Recht 1924 Nr. 619).
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