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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.05.1966

Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,130
BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Provision für die Vermittlung eines Schauspielers auf Grund eines Vertrages für Filmvermittlung - Begriff der Arbeitsvermittlung - Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts über unerlaubte Arbeitsvermittlung - Zweck des Arbeitsvermittlungsverbots - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 134 BGB, § ... 315 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 316 BGB, § 652 BGB, § 655 BGB, § 35 AVAG 1957, § 210 AVAVG 1957, § 29 der Vorschriften über Arbeitsvermittlung und Lehrstellenvermittlung vom 16. Dezember 1959, Art. 1 § 1 RBerG, § 139 ZPO
    Überschreitung einer Arbeitsvermittlungsauftrags, Wirksamkeit eines Provisionsversprechens einer Schauspielerin gegenüber einem gewerbsmäßigen Vermittler, der nicht für die Vermittlung von Bühnenengagements beauftragt ist, Überschreitung des dem Vermittler von der ...

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 24
  • NJW 1966, 1507
  • MDR 1966, 751
  • GRUR 1966, 574
  • DB 1966, 1726
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Auch insoweit ist die Zulassung für das Revisionsgericht bindend, weil sie mindestens nicht offensichtlich rechtsfohlerhaft war (BGHZ 2, 396).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Mit dieser Entscheidung setzt der erkennende Senat sich nicht in Widerspruch zu den tragenden Gründen des Urteils des VII. Zivilsenats in BGHZ 37, 258 ff. Der VII. Zivilsenat hat dort ausgesprochen, daß der mit einem Betriebs- und Wirtschaftsberater abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag, der eine Schulden Sanierung zum Gegenstand hatte, wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBeratG gemäß § 134 BGB nichtig sei.
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 507/60
    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Daß diese Bestimmungen nicht gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstoßen, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 17, 137 festgestellt.
  • RG, 17.03.1905 - V 213/03

    Versteigerung.; Abhalten vom Bieten.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 18.06.1920 - II 65/20

    Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 23.02.1922 - VI 637/21

    Zwangsbewirtschaftungsbestimmungen im besetzten Gebiet.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 02.11.1942 - II 73/42

    1. Ist § 4 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 …

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …

    Zur Vermeidung dieser Konsequenz entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass auch Verstöße gegen nur einseitige Verbote als Ausnahme von der eingangs dargestellten Regel dann zur Nichtigkeit des Geschäfts führen, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 37, 258 ; 46, 24 ; 53, 152 ; 65, 368 ; 71, 358 ; 78, 263 ; 115, 123 ; 118, 142 ; 132, 229 ; 146, 250 ; 159, 334 ; BGH…, Urteil vom 12. Mai 2011 - III ZR 107/10 -, juris, Rn. 12; siehe auch BGH…, Urteil vom 25. Juli 2002 - III ZR 113/02 -, juris, Rn. 7).
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …

    Das gilt vor allem dann, wenn das Verbot nur eine der vertragsschließenden Parteien - wie hier die Klägerin - betrifft; in der Regel ist ein solcher Vertrag gültig (BGHZ 46, 24, 26 m.w.N.; BGH NJW 1968, 2286 [BGH 23.04.1968 - VI ZR 217/65]; 1981, 1204, 1205).
  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Rn. 16 bb) Ausgehend von diesem Ziel des § 134 BGB hat ein Gesetz Verbotscharakter, wenn es entweder den Inhalt bestimmter Rechtsgeschäfte oder deren Vornahme unter bestimmten, verbotswidrigen Umständen untersagt und dieses Geschäft darum verhindern will (vgl. BGH 1. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 46, 24;… Staudinger/Seibl/Fischinger/Hengstberger (2021) § 134 Rn. 3 ff., 49).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1966 - V BLw 52/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,8222
BGH, 25.05.1966 - V BLw 52/65 (https://dejure.org/1966,8222)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1966 - V BLw 52/65 (https://dejure.org/1966,8222)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1966 - V BLw 52/65 (https://dejure.org/1966,8222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 751
  • DNotZ 1967, 108
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 17.01.2013 - 23 WLw 10/12

    Feststellung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht; Begriff des …

    Der Übernehmer eines Hofes muss jedenfalls in der Lage sein, den Hof in einer Weise zu bewirtschaften, dass in den Erträgen der Acker- und Viehwirtschaft keine größeren Ausfälle eintreten als bei jedem anderen neu aufziehenden Landwirt, der den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewachsen ist (BGH MDR 1966, 751 juris Rn. 17; Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2011 - 23 WLw 3/11 - in juris dokumentiert).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 23 WLw 3/11

    Erteilung eines Hoffolgezeugnisses zu Gunsten des ältesten Kindes

    Der Übernehmer eines Hofes muss jedenfalls in der Lage sein, den Hof in einer Weise zu bewirtschaften, dass in den Erträgen der Acker- und Viehwirtschaft keine größeren Ausfälle eintreten als bei jedem anderen neu aufziehenden Landwirt, der den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewachsen ist (BGH MDR 1966, 751 juris Rn17).

    An die Wirtschaftsfähigkeit sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen, vor allem dann, wenn Angehörige der gleichen Hoferbenordnung um die Hoferbfolge streiten (BGH, MDR 1966, 751, juris Rn17; OLG Oldenburg, RdL 2011, 191 ff., juris Rn31).

  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 10 W 39/10

    Begriff der Wirtschaftsfähigkeit i.S. von § 6 Abs. 7 HöfeO

    Der Übernehmer eines Hofes muss jedenfalls in der Lage sein, den Hof in einer Weise zu bewirtschaften, dass in den Erträgen der Äcker- und Viehwirtschaft keine größeren Ausfälle eintreten als bei jedem anderen neu aufziehenden Landwirt, der den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Bewirtschaftung gewachsen ist (BGH MDR 1966, 751 juris-Rn 17).
  • OLG Hamm, 17.06.2011 - 10 W 41/11

    Begriff der Wirtschaftsfähigkeit i.S. von § 6 Abs. 7 HöfeO

    Rn. 47 Nach der Legaldefinition des § 6 Abs. 7 HöfeO ist wirtschaftsfähig, wer nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten, nach seinen Kenntnissen und seiner Persönlichkeit in der Lage ist, den von ihm zu übernehmenden Hof selbständig ordnungsgemäß zu bewirtschaften, und zwar so, dass in den Betriebserträgen keine größeren Ausfälle eintreten als bei jedem anderen neu aufziehenden Landwirt, der den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gewachsen ist (…Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 9. Aufl. 1991, § 6, Rn. 62; BGH MDR 1966, 751, Juris-Rn. 17).
  • BGH, 13.05.1981 - V BLw 33/80

    Genehmigung eines Hofübergabevertrages - Wirtschaftfähigkeit eines Hoferben - …

    Wie in den Vergleichsentscheidungen dargelegt, ist die Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit im Einzelfall eine tatrichterliche, mit der Rechtsbeschwerde nicht überprüfbare Entscheidung, sofern nicht der Begriff der Wirtschaftsfähigkeit (vgl. hierzu zuletzt BGH Beschluß vom 25. Mai 1966, V BLw 52/65, RdL 1966, 211 m.w.N.) in Frage steht.
  • BGH, 30.01.1969 - V BLw 23/68

    Antrag auf Einziehung des Hoffolgezeugnisses - Errichtung eines …

    Hiergegen bringt die Rechtsbeschwerde vor, das Beschwerdegericht sei von folgenden Beschlüssen abgewichen: des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Juni 1948 - 7 WLw 93/48 (NdsRpfl 1948, 167), des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone vom 13. Juli 1949 - II BLw 24/49 (OGHZ 2, 271) und des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 1966 - V BLw 52/65 (MDR 1966, 751 = RdL 1966, 211).
  • BGH, 05.07.1967 - V BLw 4/67

    Genehmigung eines Erbvertrages - Zustimmung zur Bestellung eines Nießbrauchs

    Die weiteren von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des Senats vom 10. Juli 1962 (V BLw 2/62, RdL 1962, 237) und 25. Mai 1966 (V BLw 52/65, RdL 1966, 211 = MDR 1966, 751) behandeln die Wirtschaftsfähigkeit der Witwe eines Hofeigentümers bei Höfen in Größe von 76 und 85 ha.
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