Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1969 - VII C 52.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlaubnispflichtigkeit des allgemeinen Güternahverkehrs - Eigenes Recht des Konkursverwalters auf den Betrieb von Güternahverkehr oder Güterfernverkehr - Erfüllung zweiseitiger Verträge durch den Konkursverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 32, 316
- MDR 1970, 80
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04
Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft; …
Nach der namentlich von der Rechtsprechung vertretenen Amtstheorie (Urteil vom 4. Juli 1969 - BVerwG 7 C 52.68 - BVerwGE 32, 316 ; BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 260/86 - BGHZ 100, 346 ) wird der Insolvenzverwalter als Inhaber eines privaten Amtes und Rechtspflegeorgan angesehen. - VG Gießen, 20.07.1994 - 6 G 575/94
Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in der Konkursmasse; …
§ 11 Abs. 1 S. 2 GüKG geht von der Unübertragbarkeit einer Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz aus, womit klargestellt ist, daß die nach dem GüKG erteilte Genehmigung höchstpersönlicher Natur ist (vgl. BVerwGE 32, 316, 318 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] = MDR 1970, 80, 81 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] ; OVG Lüneburg, Urteil vom 10.03.1981 - 9 OVG A 41/79 - Seite 11 des amtlichen Umdrucks; BAG 3. Senat , Urteil vom 02.02.1988 - 3 AZR 161/86 ; BVerwGE 78, 114, 117 [BVerwG 17.09.1987 - 7 C 15/85] ; OVG Lüneburg, GewArch 1983, 275, 277; BGH, VRS 32, 253, 254 ("streng personengebundenes subjektivöffentliches Recht");… Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, Stand Mai 1994, § 11 GüKG, Rdnr. 2; von Tegelen, Stand Februar 1994, § 11 GüKG, Rdnr. 4, vgl. auch Kuhn-Uhlenbruck, § 1 KO Rdnr. 82 und Hess/Kropshofer, § 129 KO Rdnr. 14, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwGE 32, 316 = MDR 1970, 80).Zwar ist es nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, worauf der Antragsgegner zu Recht hinweist, nicht ausgeschlossen, daß der Konkursverwalter im Rahmen seiner Aufgaben die vom Gemeinschuldner nicht mehr verwertbare Erlaubnis verwenden kann (BVerwGE 32, 316, 320 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] = MDR 1970, 80, 81 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] ; auch Bitter, BayVBl. 1972, 202, 203 ff.), macht dies jedoch von der gewerberechtlichen Statthaftigkeit abhängig (…BVerwG a.a.O.), die mangels jeglicher Stellvertretermöglichkeit im Güterkraftverkehrsrecht nicht gegeben ist.
Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Konkursverwalter im Rahmen seiner Befugnisse möglicherweise die Genehmigungen des Gemeinschuldners verwenden darf (so allerdings einschränkend mit der Maßgabe, daß die Ausnutzung durch einen Zwangsvertreter nach der Natur des Betriebes möglich und gewerberechtlich statthaft ist, BVerwGE 32, 316, 320 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] = MDR 1970, 80, 81) [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] .
Davon abgesehen, daß damit die Erlaubnis nach dem GüKG noch nicht auf die Erben übergeht, können wirtschaftlicher und natürlicher Tod entgegen der Ansicht des Antragsgegners nicht gleichgestellt werden (vgl. BVerwGE 32, 316, 319 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] = MDR 1970, 80, 81) [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] .
- VG Gießen, 04.10.2005 - 8 E 2110/04
Vertretung einer sich in der Insolvenz befindlichen GmbH durch den …
Auch das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass eine Personalerlaubnis als höchstpersönliches Recht nicht in die (Konkurs-)Masse fällt, sondern dem Gemeinschuldner verbleibt (BVerwG, Urt. v. 4.7.1969 - VII C 52.68, BVerwGE 32, 316, 319/320 zu § 80 GüKG).
- BVerwG, 26.04.1974 - VII C 42.71
Genehmigungsverpflichtung für die Einrichtung eines Verkehrsunfallhilfsdienstes - …
Deshalb kennen auch die von außen einwirkenden Gefahren auf den Straßenverkehr im Rahmen dieser konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis geregelt werden (BVerwGE 28, 310 [BVerwG 13.12.1967 - IV C 146/65] [311]; BVerwGE 32, 319 [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68] [326]; Beschluß vom 22. Dezember 1970 - BVerwG VII B 113.70 - Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 7). - BFH, 28.08.2003 - VII B 98/03
Insolvenz; Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Es kann dem Kläger nicht i.S. des § 56 Abs. 1 FGO als Verschulden angerechnet werden, dass er unter diesen Umständen zunächst von der Einlegung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision abgesehen und die Unrichtigkeit der Auskunft des Insolvenzverwalters, des Rechtsanwaltes, die allerdings anhand des Urteils des BVerwG vom 4. Juli 1969 7 C 52/68 (BVerwGE 32, 316) erkennbar gewesen wäre, nicht erkannt und die Rechtsansicht des Insolvenzverwalters nicht selbständig überprüft hat. - FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
Berücksichtigen eines Veräußerungsverlusts aus der Veräußerung der Aktien bei der …
Nach der namentlich von der Rechtsprechung vertretenen Amtstheorie (Bundesverwaltungsgericht -BVerwG-, Urteil vom 04.07.1969 - BVerwG 7 C 52.68 - BVerwGE 32, 316 ; Bundesgerichtshof -BGH-, Urteil vom 14.04.1987, IX ZR 260/86 BGHZ 100, 346 ) wird der Insolvenzverwalter als Inhaber eines privaten Amtes und Rechtspflegeorgan angesehen. - BFH, 05.02.2003 - VII B 143/02
Insolvenzverwalter; Widerruf der Bestellung des Insolvenzschuldners als …
Sie fällt damit nicht in die Insolvenzmasse, weil sie, wie sich aus § 857 Abs. 3 und Abs. 4 ZPO ergibt, nicht der Zwangsvollstreckung unterliegt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1969 VII C 52.68, BVerwGE 32, 316). - VG Frankfurt/Main, 02.07.2008 - 7 E 791/07
Inforamtionsanspruch gegenüber der BaFin nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Nach der namentlich von der Rechtsprechung vertretenen Amtstheorie (Urteil vom 04.07.1969 - BVerwG 7 C 53.68 - BVerwGE 32, 316, 321; BGH, Urteil vom 14.04.1987 - IX ZR 260/86 - BGHZ 100, 346, 351) wird der Konkursverwalter als Inhaber eines privaten Amtes und Rechtspflegeorgan angesehen. - BVerwG, 14.03.1974 - II C 47.72
Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Berufssoldaten - Gewährung von …
Das Bundesverwaltungsgericht setze somit seine ständige Rechtsprechung, wonach der Unfallausgleich eingeführt worden sei, um die Unterschiede in der Rechtsstellung der von einem Unfall betroffenen Bediensteten, vor allem zwischen den Beamten einerseits und den Arbeitern andererseits, auszugleichen, folgerichtig fort (zu vgl. BVerwGE 15, 51; 21, 282 [BVerwG 30.06.1965 - VI C 38/63]; 25, 46 [BVerwG 05.09.1966 - V C 218/65]; 32, 323) [BVerwG 04.07.1969 - VII C 52/68]. - BFH, 22.03.1994 - VII R 58/93
Zurückweisung eines Rechtsanwalts und Notars als Bevollmächtigter durch das …
Dem stehe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 4. Juli 1969 VII C 52.68 (BVerwGE 32, 316) nicht entgegen.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1969 - V C 86.68 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
JWG §§ 78, 79
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 51
- MDR 1970, 80
- DVBl 1970, 180
- DÖV 1970, 282
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15
Jugendhilferecht; Begriff der Einrichtung
Unter "Einrichtung" ist danach "eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von sächlichen und persönlichen Mitteln zu einem bestimmten Zweck unter der Verantwortung eines Trägers zu verstehen", deren "Bestand und Charakter … vom Wechsel der Personen, denen sie zu dienen bestimmt ist, weitgehend unabhängig sein" muss und die (in ausdrücklicher Abkehr vom zweckorientierten Einrichtungsbegriff des § 78 Abs. 1 JWG, worunter zufolge des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1969 - V C 86.68 - BVerwGE 34, 51 auch ambulante Maßnahmen wie etwa das tägliche dreistündige Spazierengehen mit Kindern fielen, indes in Anlehnung an den Einrichtungsbegriff des Heimgesetzes) "orts- und gebäudebezogen" ist (vgl. BT-Drucks. 11/5948 S. 83). - BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74
Behördliche Zuständigkeitsstreitigkeiten als Grund für Überschreitung der …
Die Bindung dieses Begriffs an ein Gebäude oder überhaupt an das Räumliche ist, anders als im Bereich des § 78 JWG (vgl. BVerwGE 34, 51), unerläßlich, weil sonst die Betreuung weder "stationär" noch "teilstationär" erfolgen könnte. - OVG Niedersachsen, 21.09.1999 - 10 L 2704/99
Rundfunkgebührenbefreiung für Autoradios; Autoradio; Einrichtung (Jugendhilfe); …
Nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) vom 1. Dezember 1989 (…BT-Drs. 11/5948, S. 83) ist der Begriff der Einrichtung nach heutigem Verständnis - in Abkehr von der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach auch ambulante Maßnahmen zur Betreuung Minderjähriger einbezogen waren (BVerwG, Urt. v. 24.9.1969 - BVerwG V C 86.68 -, FEVS 16, 401: "Spielkreis") - enger auszulegen. - BVerwG, 24.05.1989 - 5 B 46.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Es muß sich also um eine Einrichtung zur Betreuung Minderjähriger handeln (BVerwGE 34, 51 [BVerwG 24.09.1969 - V C 86/68] = FEVS 16, 401 ), wobei mit Rücksicht auf die Zielsetzung des Jugendwohlfahrtsgesetzes als eines "Erziehungs"-Gesetzes (dazu zuletzt Senatsbeschluß vom 28. Januar 1988 - BVerwG 5 ER 203.88 - ) "Betreuung" im Sinne einer solchen nach erzieherischen Grundsätzen zu verstehen ist.
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