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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.10.1970 | BGH, 28.10.1970

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,33
BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68 (https://dejure.org/1970,33)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.1970 - 2 BvR 618/68 (https://dejure.org/1970,33)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 1970 - 2 BvR 618/68 (https://dejure.org/1970,33)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Konkretisierung durch EG-Normen

  • opinioiuris.de

    Konkretisierung durch EG-Normen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den Europäischen Gerichtshof - Ausreichende Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung und Verweisung auf EG-Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 198
  • NJW 1970, 2155
  • MDR 1971, 110
  • MDR 1971, 111
  • DVBl 1971, 270
  • DVBl 1972, 270
  • DB 1970, 2155
  • DÖV 1970, 818
 
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Wird zitiert von ... (132)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Rn. 26 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen dann nach Inhalt, Zweck und Ausmaß gesetzlich bestimmt, wenn der Bürger schon nach dem Gesetz hinreichend deutlich vorhersehen kann, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird und welchen möglichen Inhalt die auf Grund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können (BVerfGE 1, 14 [60]; 5, 71 [76]; 7, 282 [302]; 8, 274 [312]; 15, 153 [160]; 20, 257 [269 f.]).

    Die allgemeine Ermächtigung zur Festsetzung von Schwellenpreisen hat gegenüber dieser speziellen Ermächtigung selbständige Bedeutung; die Nichtigkeit des zweiten Halbsatzes von § 5 DurchfG VO Nr. 19 hätte nicht die Ungültigkeit der Vorschrift insgesamt zur Folge (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 22, 134 [152]).

    Vielmehr hat die Festsetzung der Schwellenpreise selbständige Bedeutung auch ohne die Regelung der Subventionen (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 213 [217 f.]; 15, 1 [24 f.]; 22, 134 [152]).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Durch eine Maßnahme, Unterlassung oder Entscheidung eines Gerichts wird der gesetzliche Richter nur dann entzogen, wenn diese Maßnahme, Unterlassung oder Entscheidung auf Willkür beruht (BVerfGE 19, 38 [43]; 23, 288 [320]).

    Dies gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht, das über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat, außer acht läßt (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 23, 288 [319]).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt nicht gegen Verfahrensfehler, die infolge eines Irrtums des Gerichts unterlaufen, sondern nur gegen Willkür (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 17, 99 [104]; 23, 288 [320]).

  • BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63

    EWG-Recht

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Die allgemeine Ermächtigung zur Festsetzung von Schwellenpreisen hat gegenüber dieser speziellen Ermächtigung selbständige Bedeutung; die Nichtigkeit des zweiten Halbsatzes von § 5 DurchfG VO Nr. 19 hätte nicht die Ungültigkeit der Vorschrift insgesamt zur Folge (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 22, 134 [152]).

    Vielmehr hat die Festsetzung der Schwellenpreise selbständige Bedeutung auch ohne die Regelung der Subventionen (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 213 [217 f.]; 15, 1 [24 f.]; 22, 134 [152]).

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Diese vielfältige Verschränkung von Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht verbietet es, Verweisungen auf Gemeinschaftsrecht anders zu beurteilen als Verweisungen auf nationales Recht (vgl. BVerfGE 26, 338 [367] für bundesrechtliche Verweisungen auf Landesrecht).

    Der von den Marktordnungsbestimmungen betroffene Bürger konnte klar erkennen, welche Normen und Grundsätze für die Festsetzung von Schwellenpreisen im einzelnen maßgebend sein sollten (vgl. BVerfGE 5, 23 [31]; 26, 338 [367]).

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Dies gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht, das über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat, außer acht läßt (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 23, 288 [319]).

    Vielmehr hat die Festsetzung der Schwellenpreise selbständige Bedeutung auch ohne die Regelung der Subventionen (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 213 [217 f.]; 15, 1 [24 f.]; 22, 134 [152]).

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Dies gilt auch, wenn ein Gericht die Verpflichtung zur Vorlage an ein anderes Gericht, das über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat, außer acht läßt (BVerfGE 3, 359 [363]; 9, 213 [215 f.]; 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 23, 288 [319]).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG schützt nicht gegen Verfahrensfehler, die infolge eines Irrtums des Gerichts unterlaufen, sondern nur gegen Willkür (BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 17, 99 [104]; 23, 288 [320]).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Durch eine Maßnahme, Unterlassung oder Entscheidung eines Gerichts wird der gesetzliche Richter nur dann entzogen, wenn diese Maßnahme, Unterlassung oder Entscheidung auf Willkür beruht (BVerfGE 19, 38 [43]; 23, 288 [320]).

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wird nur durch solche gerichtliche Entscheidungen verletzt, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (BVerfGE 6, 45 [53]; 19, 38 [43]).

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvF 2/60

    Seewasserstraßen

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Vielmehr hat die Festsetzung der Schwellenpreise selbständige Bedeutung auch ohne die Regelung der Subventionen (vgl. BVerfGE 8, 274 [301]; 9, 213 [217 f.]; 15, 1 [24 f.]; 22, 134 [152]).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Dem Verordnunggeber darf ein gewisses Maß an Gestaltungsfreiheit eingeräumt werden; die gesetzliche Ermächtigung muß nur mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, innerhalb welcher Grenzen ihm diese Freiheit zustehen soll (vgl. BVerfGE 26, 16 [30]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - VII C 15.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
    Rn. 32 2. § 2 Schwellenpreis VO regelt die Gewährung von Subventionen nach Maßgabe des Art. 23 Abs. 4 VO Nr. 19. Selbst wenn § 2 Schwellenpreis VO mangels bundesgesetzlicher Ermächtigung ungültig sein sollte, so würde hieraus nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Februar 1969 (BVerwGE 31, 279 [285]) offenbar meint, die Ungültigkeit der Schwellenpreisverordnung im ganzen folgen.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63

    EWG-Verordnungen

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

  • BVerfG, 27.11.1962 - 2 BvL 13/61

    Verfassungswidrigkeit der Bestimmung von Durchschnittswerten als …

  • EuGH, 04.04.1968 - 20/67

    Kunstmühle Tivoli / Hauptzollamt Würzburg

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …

    Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Normen, die die gerichtliche Zuständigkeitsverteilung regeln, allerdings nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ; 129, 78 ; 135, 155 ).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Filmförderungsgesetz

    Rn. 179 bb) Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Auslegung und Anwendung von Normen, die die gerichtliche Zuständigkeitsverteilung regeln, jedoch nur, wenn sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 82, 159 ).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Die vorliegende Entscheidung führt außerdem die eigene Rechtsprechung des Zweiten Senats weiter, die sich bisher über das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht und einfachem Recht der Bundesrepublik Deutschland ausläßt (BVerfGE 29, 198; 31, 145).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69   

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https://dejure.org/1970,68
BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69 (https://dejure.org/1970,68)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1970 - I ZR 86/69 (https://dejure.org/1970,68)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1970 - I ZR 86/69 (https://dejure.org/1970,68)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der Menstruation schwimmen zu gehen - Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch gegen ein schweizerisches Unternehmen - Voraussetzung eines Wettbewerbsverstoßes - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 323 (Ls.)
  • MDR 1971, 111
  • GRUR 1971, 153
  • GRUR Int. 1971, 406
  • afp 1971, 31
 
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Wird zitiert von ... (106)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Das Berufungsgericht hat allerdings übersehen, worauf die Revision mit Recht hinweist, daß in Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche die Berufung und die Revision auch darauf gestützt werden können, daß das Gericht mit Unrecht seine internationale Zuständigkeit angenommen hat (BGHZ 44, 46 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65] ).

    Die die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ferner hier die Anwendung des deutschen Rechts und den Unterlassungsanspruch materiell begründenden Umstände sind dieselben; hat die Beklagte auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt und durch dieses Handeln gegen die Vorschriften der §§ 1,3 UWG verstoßen, dann ist damit nach § 32 ZPO die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte und nach dem dann anzuwendenden deutschen internationalen Privatrecht die Anwendbarkeit des deutschen Rechts gegeben (vgl. BGHZ 14, 286, 289 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina; 44, 46, 50).

  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Ohne Rechtsverstoß kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, daß Begehungsort der angegriffenen Wettbewerbshandlung auch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei (vgl. BGHZ 35, 329, 333 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] - Kindersaugflaschen; 40, 391, 394 - Stahlexport).

    Diese Beurteilung entspricht entgegen der Auffassung der Revision der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] ; 40, 391), [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach der unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort begangen werden kann, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinanderstoßen, weil eben nur an dem Ort wettbewerblicher Interessenüberschneidung das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt wird (BGHZ 35, 329, 334) [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] .

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 39/60

    Kindersaugflasche - Internationales Wettbewerbsrecht

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Ohne Rechtsverstoß kommt das Berufungsgericht zu dem Ergebnis, daß Begehungsort der angegriffenen Wettbewerbshandlung auch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei (vgl. BGHZ 35, 329, 333 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] - Kindersaugflaschen; 40, 391, 394 - Stahlexport).

    Diese Beurteilung entspricht entgegen der Auffassung der Revision der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] ; 40, 391), [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach der unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort begangen werden kann, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinanderstoßen, weil eben nur an dem Ort wettbewerblicher Interessenüberschneidung das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt wird (BGHZ 35, 329, 334) [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] .

  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Wird eine fachlich umstrittene Frage in die Werbung Übernommen und dort als objektiv richtig oder wissenschaftlich gesichert hingestellt, dann übernimmt der Werbende dadurch, daß er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet, die Verantwortung für ihre Richtigkeit (BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol; GRUR 1965, 368, 373 - Kaffee C).
  • BGH, 22.01.1965 - Ib ZR 109/63

    Abgabe eines durch eine Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungsversprechens - …

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Wird eine fachlich umstrittene Frage in die Werbung Übernommen und dort als objektiv richtig oder wissenschaftlich gesichert hingestellt, dann übernimmt der Werbende dadurch, daß er sich für eine bestimmte Auffassung entscheidet, die Verantwortung für ihre Richtigkeit (BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol; GRUR 1965, 368, 373 - Kaffee C).
  • BGH, 13.07.1954 - I ZR 14/53

    Verletzung deutschen Firmenrechts im Ausland

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Die die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte, ferner hier die Anwendung des deutschen Rechts und den Unterlassungsanspruch materiell begründenden Umstände sind dieselben; hat die Beklagte auf dem Gebiet der Bundesrepublik zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt und durch dieses Handeln gegen die Vorschriften der §§ 1,3 UWG verstoßen, dann ist damit nach § 32 ZPO die internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte und nach dem dann anzuwendenden deutschen internationalen Privatrecht die Anwendbarkeit des deutschen Rechts gegeben (vgl. BGHZ 14, 286, 289 [BGH 13.07.1954 - I ZR 14/53] - Farina; 44, 46, 50).
  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 64/62

    Feuerversicherung

    Auszug aus BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69
    Diese Beurteilung entspricht entgegen der Auffassung der Revision der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 329 [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] ; 40, 391), [BGH 28.11.1963 - II ZR 64/62] nach der unlauterer Wettbewerb in der Regel nur dort begangen werden kann, wo wettbewerbliche Interessen der Mitbewerber aufeinanderstoßen, weil eben nur an dem Ort wettbewerblicher Interessenüberschneidung das Anliegen der Verhinderung unlauterer Wettbewerbshandlungen berührt wird (BGHZ 35, 329, 334) [BGH 30.06.1961 - I ZR 39/60] .
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Rn. 16 Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung gilt für Angaben mit fachlichen Aussagen auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung generell, dass die Werbung nur zulässig ist, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1970 - I ZR 86/69, GRUR 1971, 153, 155 = NJW 1971, 323 - Tampax; Urteil vom 7. März 1991 - I ZR 127/89, GRUR 1991, 848, 849 = NJW-RR 1991, 848 - Rheumalind II; Urteil vom 7. Dezember 2000 - I ZR 260/98, GRUR 2002, 273, 274 = WRP 2001, 1171 - Eusovit; Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 32/01, GRUR 2004, 72; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 5 Rn. 4.183;… Sosnitza in Piper/Ohly/Sosnitza aaO § 4 Rn. 1/140).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auch bei einem in Druckwerken enthaltenen Angebot ausländischer Dienstleistungen im Inland ist es erforderlich, daß die Beeinträchtigung des Inhabers eines inländischen Kennzeichens nicht unwesentlich ist (…vgl. Ingerl/Rohnke aaO Einl. Rdn. 54; zu der gelegentlichen Verbreitung von Zeitschriften: BGH, Urt. v. 23.10.1970 - I ZR 86/69, GRUR 1971, 153, 154 - Tampax; mit Anm. Droste, GRUR 1971, 155, 156).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    Für Angaben, die auf wissenschaftliche Aussagen Bezug nehmen, gilt: Wer solche Aussagen als objektiv richtig oder wissenschaftlich gesichert hinstellt, übernimmt damit die Verantwortung für ihre Richtigkeit (BGH GRUR 1971, 153 (155) - Tampax).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1335
BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69 (https://dejure.org/1970,1335)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der kostenlosen Fahrzeugüberprüfung in einer Werkstatt - Neueröffnung des Kraftfahrzeugprüfstandes als Anlass für die Werbeaktion - Geringwertigkeit der unentgeltlichen Zuwendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 190
  • MDR 1971, 111
  • GRUR 1971, 162
  • DB 1971, 37
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69
    Letzteres hat die Rechtsprechung insbesondere dann angenommen, wenn die unentgeltliche Zuwendung nicht mehr als geringwertig anzusehen, sondern ihrem Wert und ihrer Art nach geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in einem solchen Grade unsachlich zu beeinflussen, daß sie ihre Entschließung nicht nach den im Leistungswettbewerb maßgeblichen Gesichtspunkten, sondern allein im Hinblick auf die unentgeltliche Zuwendung treffen (vgl. BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 254, 255 - Waschkugel; 1968, 649, 650 - Rocroni-Aschenbecher).
  • BGH, 07.02.1968 - Ib ZR 6/66
    Auszug aus BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69
    Letzteres hat die Rechtsprechung insbesondere dann angenommen, wenn die unentgeltliche Zuwendung nicht mehr als geringwertig anzusehen, sondern ihrem Wert und ihrer Art nach geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in einem solchen Grade unsachlich zu beeinflussen, daß sie ihre Entschließung nicht nach den im Leistungswettbewerb maßgeblichen Gesichtspunkten, sondern allein im Hinblick auf die unentgeltliche Zuwendung treffen (vgl. BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 254, 255 - Waschkugel; 1968, 649, 650 - Rocroni-Aschenbecher).
  • BGH, 27.01.1967 - Ib ZR 21/65

    Verteilung von Werbekarten für ein Waschgerät durch Briefkasteneinwurf - …

    Auszug aus BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69
    Letzteres hat die Rechtsprechung insbesondere dann angenommen, wenn die unentgeltliche Zuwendung nicht mehr als geringwertig anzusehen, sondern ihrem Wert und ihrer Art nach geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in einem solchen Grade unsachlich zu beeinflussen, daß sie ihre Entschließung nicht nach den im Leistungswettbewerb maßgeblichen Gesichtspunkten, sondern allein im Hinblick auf die unentgeltliche Zuwendung treffen (vgl. BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 254, 255 - Waschkugel; 1968, 649, 650 - Rocroni-Aschenbecher).
  • OLG München, 30.10.1986 - 6 U 4442/85

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb; Anforderungen an …

    Erst das Hinzutreten besonderer Umstände kann sie als wettbewerbswidrig erscheinen lassen (BGH GRUR 1971, 162 - Diagnosezentrum; vgl. auch BGH GRUR 1980, 793/794 - Wein - Wiege - Aktion).

    Als übertriebenes Anlocken von Kunden ist es jedoch wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG , wenn die unentgeltliche Zuwendung nicht mehr als geringwertig anzusehen ist, sondern ihrem Wert und ihrer Art nach geeignet ist, die angesprochenen Verkehrskreise in einem solchen Grad unsachlich zu beeinflussen, daß sie ihre Entschließung nicht nach den im Leistungswettbewerb maßgeblichen Gesichtspunkten, sondern allein im Hinblick auf die unentgeltliche Zuwendung treffen (BGH GRUR 1971, 162/163 - Diagnose - Zentrum).

    Entscheidend für die Beurteilung der beanstandeten Werbung als Verstoß gegen § 1 UWG ist vielmehr, daß die angebotene unentgeltliche Zuwendung geeignet war, die angesprochenen Verkehrskreise bereits in ihrem Entschluß über die Aufnahme des geschäftlichen Kontakts wettbewerbswidrig zu beeinflussen (vgl. dazu auch BGH GRUR 1971, 162/163 - Diagnose-Zentrum).

  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Anders als in jenen Fällen, in denen es um die Beurteilung schwieriger neuer Tatbestände ging, für die es nicht nur an festen Grundsätzen, sondern auch an verwertbaren Hinweisen in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gefehlt hatte, konnten im vorliegenden Fall nämlich der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Unzulässigkeit des Anlockens von Kunden durch geldwerte Leistungen (vgl. insbesondere Urteile vom 28. Oktober 1970, GRUR 1971, 162, 163 - Diagnose-Zentrum - und vom 4. Juli 1975, BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot - m.w.N.) hinreichende Anhaltspunkte für die Bedenklichkeit der Werbeaktion "Goldene Karte" entnommen werden.
  • KG, 24.11.2000 - 5 U 7264/00

    Werbung mit kostenloser "de"-Adresse

    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang die kostenlose Fahrzeugüberprüfung (vgl. BGH GRUR 1971, 162 - "Diagnosezentrum"), die kostenlose Kundeneinzelbeförderung (BGH GRUR 1972, 603 -"Kundeneinzelbeförderung"), die kostenlose Oberprüfung eines Öltanks (OLG Köln WRP 1984, 432) und ein kostenloser Öltank Schmutztest (OLG München GRUR 1988, 770) beschäftigt.
  • OLG Hamburg, 14.03.1996 - 3 U 28/96

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; …

    Das ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise durch die besondere Art und Ausgestaltung des Werbegeschenks in ihren wirtschaftlichen Entschließungen in unsachlicher Weise beeinflusst werden können, insbesondere dazu veranlasst werden, ihre Wahl nicht in erster Linie nach ihren Vorstellungen über die Preiswürdigkeit und Qualität der konkurrierenden Waren zu treffen, sondern vornehmlich danach, wie sie in den Genuss des Werbegeschenks kommen können (BGH, GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1971, 162 - Diagnose-Zentrum;… BGH, aaO. - Geballtes Bunt; GRUR 1993, 774 - Hotelgutschein m.w.N.).
  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 46/69

    Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen das Zugabewesen - Bewertung einer …

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, daß - auch wenn keine Zwangslage hinsichtlich des Kaufentschlusses herbeigeführt wird - allein schon das Anlocken zum Besuch von Werbeveranstaltungen - wie hier zu den Besichtigungsreisen der Beklagten - durch das Angebot übermäßiger Vorteile wettbewerbswidrig sein kann (BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau; GRUR 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung mit Filmvorführung; GRUR 1967, 254, 255 - Waschkugel; GRUR 1971, 162, 163 - Diagnose-Zentrum).
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