Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1971 - V ZR 62/69 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Qualifizierung von nachträglich in eine Urkunde aufgenommenen Bestimmungen in personeller Hinsicht - Befugnisse eines Notars bei noch nicht von den Parteien als vollständig beurkundet angesehenen Verträgen - Sinn und Zweck von § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches
- casebooks.eu
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 56, 159
- NJW 1971, 1459
- MDR 1971, 739
- DNotZ 1971, 555
- DB 1971, 1414
- JR 1971, 460
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57
Datierung notarieller Urkunden
Auszug aus BGH, 07.05.1971 - V ZR 62/69
Soweit die Revision meint, das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Senats vom 3. Dezember 1958, V ZR 28/57 (BGHZ 29, 6 = NJV 1959, 626) betreffe einen anderen Fall, verkennt sie den Zusammenhang, in dem das Berufungsgericht auf dieses Urteil Bezug genommen hat.Es hat sich lediglich die allgemeine Auffassung des Senats zu eigen gemacht, die Formvorschrift des § 313 BGB solle nicht nur gewährleisten, daß der Grundstückseigentümer sich nicht vorschnell zur Veräußerung entschließe und daß den Parteien bei Abschluß des Rechtsgeschäfts fachkundige Beratung zuteil werde, sondern auch, daß der Inhalt der Vereinbarung klar und genau festgehalten und die Beweisführung gesichert werde (BGHZ 29, 6, 11) [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57].
- BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64
Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. …
Auszug aus BGH, 07.05.1971 - V ZR 62/69
Es bestehen jedoch keine rechtlichen Bedenken, auch auf diesen Fall die Grundsätze anzuwenden, die der Senat hinsichtlich der Frage entwickelt hat, unter welchen Voraussetzungen die Berufung auf die Formnichtigkeit eines Vertrags eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (vgl. die Übersicht in dem Urteil vom 27. Oktober 1967, V ZR 153/64, BGHZ 48, 396, 398/399).
- BGH, 27.10.1972 - V ZR 37/71
Allgemeines Vertragsrecht - Formbedürftigkeit v. Verlängerungsvereinbarungen
- OLG Köln, 18.08.1997 - 19 U 52/97
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer befreienden Schuldübernahme
Die Ersetzung der Kaufpreisverbindlichkeit in Höhe von 100.000,00 DM durch eine Darlehensschuld der Beklagten zu 1) in gleicher Höhe gegenüber der Klägerin stellte zwar eine nach § 313 Satz 1 BGB formbedürftige Vereinbarung einer Leistung an Erfüllung statt (BGHZ 56, 159, 162 = NJW 1971, 1459, 1460) dar. - LG Aachen, 22.04.1982 - 3 T 10/82
Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung
Es ist nicht der geringste Anhaltspunkt dafür erkennbar, daß der Notar Insoweit unter schwerwiegender Verletzung seiner Amtspflichten eine unzutreffende Erklärung abgegeben hat I> Heft Nr. 718 MittRhNotK Ju1uAugust 1982 --1*11111 1459 = DNotZ 1971, 555 ) zu befassen.
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Rechtsprechung
| BGH, 28.05.1971 - V ZR 65/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1971, 739
- WM 1971, 958
- DB 1971, 1350
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21
Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von …
Dieser Rechtsprechung lag zugrunde, dass sich derartige Ansprüche sachlich auf die Instandsetzung des allen Miteigentümern der Gemeinschaft zustehenden Eigentums gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG aF bezogen, so dass die Entscheidung über ihre Geltendmachung und prozessuale Durchsetzung als Verwaltungshandlung über das gemeinsame Eigentum den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustand (vgl. Senat, Urteil vom 28. Mai 1971 - V ZR 65/69, MDR 1971, 739; BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - VII ZR 30/78, BGHZ 74, 258, 262; Urteil vom 4. Juni 1981 - VII ZR 9/80, BGHZ 81, 35, 38). - BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Er kann vom Veräußerer Nachbesserung und unter den Voraussetzungen des § 633 Abs. 3 BGB Ersatz seiner Aufwendungen für die Mängelbeseitigung sowie einen Vorschuß auf voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten verlangen (BGHZ 62, 388, 393 [BGH 21.06.1974 - V ZR 164/72]; 68, 372, 377/378; BGH Urteil vom 28. Mai 1971 - V ZR 65/69 = LM WEG § 21 Nr. 1 = WM 1971, 958). - BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72
Zur Duldung eines Oberbaus
Die sich aus dieser Befugnis möglicherweise ergebende Beschränkung bei der Durchsetzung solcher Ansprüche gilt, wie der erk. Senat zu einem vertraglichen Nachbesserungsanspruch ausgeführt hat, nur für das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer (LM Nr. 1 Bl. 3 zu § 21 WEG = WM 71, 958, 960), so dass der Beklagte als Außenstehender sich darauf im vorl. Prozess nicht berufen kann.
- BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76
Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …
Etwaige sich aus der Verwaltungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft ergebenden Beschränkungen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche gelten nur für das Innenverhältnis zwischen den Wohnungseigentümern, berühren aber die Sachbefugnis des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem Veräußerer der Eigentumswohnung nicht (BGHZ 62, 388, 393 [BGH 21.06.1974 - V ZR 164/72]; BGH Urteil vom 28. Mai 1971 - V ZR 65/69 = LM WEG § 21 Nr. 1 Bl. 3). - OLG Stuttgart, 25.02.2015 - 4 U 114/14
Erwerbsvertrag über Wohnungseigentum: Wirksamkeit einer Klausel über die bereits …
Rn. 122 Für die prozessuale Durchsetzung von Erfüllungs- beziehungsweise Mängelansprüchen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft reicht es nach zutreffender und vom Senat geteilter Auffassung aus, dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer den Mangel am Gemeinschaftseigentum rechtzeitig gerügt hat; auch die Miteigentümer, die bei der Übergabe ihrer Wohnung (oder später) keine Mängel am Gemeinschaftseigentum gerügt haben, können danach Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum geltend machen (BGH WM 1971, 958 [960];… Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl. 2015, Rn. 514;… Koeble in Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 11. Teil Rn. 273 a.E.). - BGH, 04.02.1983 - V ZR 308/81
Beurkundung - Notar - Vorvertrag - Amtspflichtverletzung - Grundstück - …
Weiter heißt es: "Pläne und Baubeschreibung sind Bestandteile dieses Vertrages Das Beurkundungserfordernis erstreckte sich mithin auch auf die Pläne (vgl. insoweit BGHZ 74, 346, 349 f) und auf die Baubeschreibung (vgl. BGH Urteile vom 28. Mai 1971, V ZR 65/69, LM WohnungseigentumsG § 21 Nr. 1 = MDR 1971, 739; Betrieb 1971, 1350 = WM 1971, 958 = BGHWara 1971, Nr. 143; BGHZ 63, 359, 362; 69, 266, 268; BGH Urteil vom 22. Juni 1979 V ZR 21/78, NJW 1979, 1984).Bereits aus dem erwähnten Senatsurteil vom 28. Mai 1971, V ZR 65/69, LM WohnungseigentumsG § 21 Nr. 1 = MDR 1971, 739 = s Betrieb 1971, 1350 = WM 1971, 958) war zu ersehen, daß die Bett zugnahme auf eine Baubeschreibung ohne deren Mitbeurkundung n (nach § 9 BeurkG) einen Formfehler darstellt, der gemäß §§ 313 Satz 1, 125 BGB zur Nichtigkeit des Vertrages führt, wenn der Formmangel nicht gemäß § 313 Satz 2 BGB geheilt wird.
- BGH, 04.12.1975 - VII ZR 269/73
Gewährleistungsansprüche bei weitgehend fertiggestellten Eigentumswohnungen
Dieser etwaige Formfehler wäre jedenfalls nach § 313 Satz 2 BGB durch die sofort erklärte Auflassung und die nachfolgende Eintragung des Klägers ins Grundbuch geheilt (vgl. dazu BGH Urteil vom 28. Mai 1971 - V ZR 65/69 - WM 1971, 958, 959 unter 2 a). - BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 153/98
Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums als Angelegenheiten der gemeinsamen …
Genauso wie die Verfolgung dieser Ansprüche durch Mehrheitsbeschluß zur Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung gemacht werden kann (BGHZ 81, 35/38; BGH DB 1971, 1350; BayObLGZ 1973, 68/73; BayObLG WuM 1992, 209; Weitnauer aao), können die Wohnungseigentümer auch eine einheitliche Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums vereinbaren und diese damit zu einer Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung machen; die gleiche Wirkung wie einer Vereinbarung kommt einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß zu (vgl. OLG Frankfurt NJW 1975, 2297 f.;… Staudinger/Bub § 21 Rn. 245 und § 29 Rn. 120;… Weitnauer Anhang zu § 8 Rn. 80;… Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Anhang zu § 21 Rn. 68; Deckert Die Eigentumswohnung Gruppe 6 S. 410). - BGH, 30.06.1972 - V ZR 118/70
Rücktritt vom Verkauf eines noch nicht eingetragenen Wohnungseigentums
Diese Abgrenzung schließt nicht aus, daß für andere Ansprüche aus solchen Kaufverträgen eine Geltendmachung auch noch nach erfolgtem dinglichem Erwerb des Wohnungseigentums in Betracht kommt (vgl. für Gewährleistungsansprüche des Erwerbers wegen Sachmängel das Senatsurteil vom 28. Mai 1971 - V ZR 65/69 - LM WEG § 21 Nr. 1 = WM 1971, 374). - BGH, 02.07.1971 - V ZR 50/69
Wandlung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung - Fehlende zentrale …
Ist nach der das Revisionsgericht bindenden Auslegung § 1 Ziff. 6 des Kaufvertrages auch auf die Teile des Kaufgegenstandes anzuwenden, die als gemeinschaftliches Eigentum dem Käufer übertragen werden sollen, so steht dem Käufer bei rechtzeitiger Rüge ein Gewährleistungsanspruch zu, wenn der Kaufgegenstand hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums mit erheblichen Fehlern behaftet ist (vgl. Urteil des Senats vom 21. Mai 1971, V ZR 65/69 S 15/16, zum Abdruck bestimmt). - BGH, 21.06.1974 - V ZR 160/72
Zuständiges Gericht bei einem Streit um Grunddienstbarkeiten - Inhalt der …
- BGH, 21.06.1974 - V ZR 161/72
Ordnungsgemäße Abgrenzung der Zivilgerichtsbarkeit und der freiwilligen …
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