Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 30
- GRUR 1973, 208
- DB 1972, 2250
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (16)
- BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69
Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem …
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Bei einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume); an deren Beseitigung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium); dabei kommt es in den Fällen des § 1 3 Abs. 3 UWG auf die Person und das Verhalten so wohl des Geschäftsherrn als auch des Beauftragten an (BGH GRUR 1964, 263, 269 - Unterkunde; 1965, 155 - Werbefahrer).Die bloße, ungesicherte Erklärung der Beklagten, sich an das Verbot halten und eine entsprechende Weisung der Werbungtrei benden achten zu wollen, genügte noch nicht, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (…BGH aaO; ferner BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume; 1970, 558, 559 - Sanatorium).
- BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Bei einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume); an deren Beseitigung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium); dabei kommt es in den Fällen des § 1 3 Abs. 3 UWG auf die Person und das Verhalten so wohl des Geschäftsherrn als auch des Beauftragten an (BGH GRUR 1964, 263, 269 - Unterkunde; 1965, 155 - Werbefahrer).Die bloße, ungesicherte Erklärung der Beklagten, sich an das Verbot halten und eine entsprechende Weisung der Werbungtrei benden achten zu wollen, genügte noch nicht, um die Wiederholungsgefahr auszuschließen (…BGH aaO; ferner BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume; 1970, 558, 559 - Sanatorium).
- BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55
Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Die Rechtsprechung hat daher auch keine Bedenken getragen, ungeachtet der Unternehmerhaftung aus § 13 Abs. 3 UWG auch eine entsprechende Unterlassungsklage gegen den Beauftragten zuzulassen (vgl. etwa BGH GRUR 1964, 71 - Personifizierte Kaffeekanne: Klage gegen eine Einkaufsgenossenschaft, die für die als Genossen angeschlossenen Einzelhändler die Werbung vorbereitet hatte; 1957, 352 - Taeschner II: Klage gegen den Spediteur wegen einer ein Kennzeichnungsrecht verletzenden Warendurchfuhr; ferner 1957, 342 - Underberg).Hierzu hätte es viel mehr einer strafgesicherten Unterlassungsverpflichtung bedurft, die im vorliegenden Sonderfall davon hätte abhängig gemacht werden können, daß das Verbot gegen die Werbungtreibende endgültigen Bestand habe (vgl. BGH GRUR 1957, 342, 348 - Underberg; 1957, 352, 354 - Taeschner II; 1964, 82, 86 - Lesering).
- BGH, 08.11.1963 - Ib ZR 25/62
Unterkunde
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Sie wird daher regelmäßig als deren Beauftragte im Sinn des § 13 Abs. 3 UWG anzusehen sein, zumal der Begriff der Beauftragten weit aus zulegen ist und auch an sich selbständige Unternehmen erfaßt, deren einschlägige Tätigkeit - wie hier - dem bestimmenden Einfluß des Geschäftsherrn unter liegt (BGHZ 28, 1, 10, 12 - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1964, 263, 266, 267 - Unterkunde).Bei einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH GRUR 1955, 342, 345 - Holländische Obstbäume); an deren Beseitigung sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium); dabei kommt es in den Fällen des § 1 3 Abs. 3 UWG auf die Person und das Verhalten so wohl des Geschäftsherrn als auch des Beauftragten an (BGH GRUR 1964, 263, 269 - Unterkunde; 1965, 155 - Werbefahrer).
- BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64
Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer …
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Dabei macht es insoweit keinen Unterschied, ob gegen die einstweilige Verfügung noch kein Widerspruch eingelegt worden ist oder ob die einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt worden ist (BGH GRUR 67, 611, 612 - Jägermeister).Insoweit hat das Landgericht verkannt, daß der gegen die Werbungtreibende erwirkte Titel nicht einmal dieser gegenüber die Wiederholungsgefahr ausschließt, da es sich um einen vorläufigen, im Weg der einstweiligen Verfügung erwirkten Titel handelt und nichts darüber vorgetragen worden ist, daß sich die Werbungtreibende diesem Verbot als endgültig unterworfen hat (BGH GRUR 1967, 611, 612 - Jägermeister).
- BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57
Irreführende Werbung
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Sie wird daher regelmäßig als deren Beauftragte im Sinn des § 13 Abs. 3 UWG anzusehen sein, zumal der Begriff der Beauftragten weit aus zulegen ist und auch an sich selbständige Unternehmen erfaßt, deren einschlägige Tätigkeit - wie hier - dem bestimmenden Einfluß des Geschäftsherrn unter liegt (BGHZ 28, 1, 10, 12 - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1964, 263, 266, 267 - Unterkunde).Die Bestimmung des § 13 Abs. 3 UWG soll zwar verhindern, daß sich der Geschäftsherr, dem die Wettbewerbshandlungen zugute kommen, hinter von ihm abhängige Dritte verstecken kann (BGHZ 28, 1, 10 - Buchgemeinschaft II).
- BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Die Gefahr von Wiederholungen der beanstandeten Wettbewerbshandlung gehört dagegen zur materiell rechtlichen Klagebegründung, da das gegen künftige Verletzungen gerichtete Unterlassungsbegehren materiell-rechtlich nur dann Erfolg haben kann, wenn auch in der Zukunft entsprechende Verletzungen zu besorgen sind; beim Fehlen einer solchen Wiederholungsgefahr ist daher die Klage als unbegründet ab zuweisen (BGH GRUR 1957, 84, 86 - Einbrandflaschen; I960, 500, 504 - Plagiatsvorwurf; 1962, 34, 35 - Torsana). - BGH, 30.10.1956 - I ZR 199/55
Underborg; Underberg
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Hierzu hätte es viel mehr einer strafgesicherten Unterlassungsverpflichtung bedurft, die im vorliegenden Sonderfall davon hätte abhängig gemacht werden können, daß das Verbot gegen die Werbungtreibende endgültigen Bestand habe (vgl. BGH GRUR 1957, 342, 348 - Underberg; 1957, 352, 354 - Taeschner II; 1964, 82, 86 - Lesering). - BGH, 12.07.1963 - Ib ZR 174/61
Unterschied zwischen "Buchgemeinschaften" und "Leseringen" - Unterlassung des …
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Hierzu hätte es viel mehr einer strafgesicherten Unterlassungsverpflichtung bedurft, die im vorliegenden Sonderfall davon hätte abhängig gemacht werden können, daß das Verbot gegen die Werbungtreibende endgültigen Bestand habe (vgl. BGH GRUR 1957, 342, 348 - Underberg; 1957, 352, 354 - Taeschner II; 1964, 82, 86 - Lesering). - BGH, 07.10.1958 - I ZR 69/57
Unterlassungsklage. Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72
Das Rechtsschutzinteresse ergibt sich regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiell-rechtlichen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist; bei fehlendem Rechtsschutzinteresse ist daher die Klage als unzulässig und nicht als unbegründet abzuweisen (BGHZ 28, 203, 207, 208 - Berliner Eisbein; BGH GRUR I960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb I; 1972, 180, 183 - Cheri). - BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
- BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62
Rechtsmittel
- BGH, 09.04.1970 - KRB 2/69
Vergütung der Werbeagenturen
- BGH, 27.09.1963 - Ib ZR 27/62
- BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62
Rechtsmittel
- RG, 25.01.1927 - II 210/26
Zulässigkeit des Rechtswegs; Unlauterer Wettbewerb
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 27/22
Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung für Affiliate-Partner
Rn. 30 Der Streitfall unterscheidet sich danach von der Beauftragung einer Werbeagentur, die in der Regel als Beauftragte im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG anzusehen sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1972 - I ZR 19/72, GRUR 1973, 208 [juris Rn. 17] = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin). - BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93
Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis
Nach dem Zweck der Vorschrift soll verhindert werden, daß der Betriebsinhaber sich bei Wettbewerbsverstößen hinter mehr oder weniger von ihm abhängige Dritte verstecken kann (RGZ 151, 287, 292 - Alpina; BGHZ 28, 1, 10 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] - Buchgemeinschaft II;… BGH, Urt. v. 8.11.1963 - Ib ZR 25/62, GRUR 1964, 263, 266 - Unterkunde; Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 19/72, GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin;… Urt. v. 31.5.1990 - I ZR 228/88, GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag).Beide Ansprüche stehen grundsätzlich nebeneinander und können unabhängig voneinander geltend gemacht werden (vgl. BGH GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin).
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
a) Das Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage folgt regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs (BAG 14. September 1994 - 5 AZR 632/93 - BAGE 77, 378; BGH 22. September 1972 - I ZR 19/72 - MDR 1973, 30).
- BGH, 11.03.2026 - I ZR 28/25
Google-Ads
Vielmehr wird Google durch die Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen aufgrund der Kooperationsvereinbarung mit der Beklagten wie eine Werbeagentur tätig, die in der Regel als Beauftragte im Sinn von § 8 Abs. 2 UWG anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1972 - I ZR 19/72, GRUR 1973, 208 [juris Rn. 17] = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin). - BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Sie haben auch nicht erkennen lassen, daß sie sich dem Endurteil beugen werden, wozu sie etwa eine strafgesicherte Unterlassungsverpflichtung unter der in einem solchen Sonderfall möglichen Bedingung hätten abgeben können, daß das Verbot endgültigen Bestand habe (vgl. BGH GRUR 1973, 208, 210 m.w.N. - Neues aus der Medizin). - BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85
"Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß …
Zwar ergibt sich, wie der Senat wiederholt entschieden hat, das Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.1972 - I ZR 19/72, GRUR 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin). - BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90
Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr
Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch, der sich - wie hier - gegen eine künftige sittenwidrige Wettbewerbshandlung richtet, setzt als materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.1972 - I ZR 19/72, GRUR 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin;… Urt. v. 02.12.1982 - I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 = WRP 1983, 264 - Wiederholte Unterwerfung) eine Begehungsgefahr voraus, d.h. die ernsthafte Besorgnis, daß in Zukunft gegen die gegebene Unterlassungspflicht verstoßen wird. - BGH, 02.03.1984 - V ZR 155/83
Grunddienstbarkeit - Raumheizung - Brauchwasser - Anlagen - Erzeugung von Wärme
Unzutreffend ist allerdings die Auffassung der Revision, die auf §§ 1027, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB gestützte Unterlassungsklage sei bereits deshalb als unbegründet abzuweisen (vgl. BGH-Urteil vom 22. September 1972, I ZR 19/72, LM UWG § 1 Nr. 250 = WM 1973, 118), weil der Kachelofen noch gar nicht in Betrieb genommen worden sei, sondern die Beklagten sich lediglich berühmt hätten, daß sie bzw. ihre Mieter hierzu berechtigt seien. - BGH, 16.08.2012 - I ZB 2/12
Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung unerwünschter E-Mail-Werbung; …
Insoweit finden die geklärten Grundsätze der Haftung für Beauftragte, insbesondere Dienstleistungsunternehmen der Werbebranche, Anwendung, die auch im Rahmen von Partnerprogrammen für die E-Mail-Werbung gelten (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1972 - I ZR 19/72, GRUR 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin; Urteil vom 25. November 1993 - I ZR 259/91, GRUR 1994, 219, 220 = WRP 1994, 175 - Warnhinweis;… Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Rn. 21 ff. = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm). - BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80
Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne …
Das Rechtsschutzinteresse ergibt sich regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiell-rechtlichen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH GRUR 1972, 180, 183 = WRP 1972, 309 - Cheri - GRUR 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin - m.w.N.).Die Gefahr von Wiederholungen der beanstandeten Wettbewerbshandlung gehört dagegen zur materiell-rechtlichen Klagebegründung, da das gegen künftige Verletzungen gerichtete Unterlassungsbegehren materiell-rechtlich nur dann Erfolg haben kann, wenn auch in der Zukunft entsprechende Verletzungen zu besorgen sind (BGH GRUR 1960, 500, 504 - Plagiatsvorwurf; 1973, 208, 209 = WRP 1973, 23 - Neues aus der Medizin - m.w.N.).
- BGH, 13.05.1987 - I ZR 79/85
"Wiederholte Unterwerfung II"; Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Abgabe …
- BGH, 12.07.1984 - I ZR 123/82
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterwerfungserklärung
- BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88
Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers
- OLG Köln, 16.03.2012 - 6 U 206/11
Keine Urheberrechtsverletzung durch Frame-Einbindung
- BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90
Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst
- OLG München, 03.04.2025 - 6 U 2414/23
Datenschutz, Meldung von Positivdaten an die Schufa
- OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08
Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines …
- BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88
Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch
- KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08
Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis …
- BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80
Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden …
- BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80
Beseitigung der Wiederholungsgefahr
- BGH, 07.07.1994 - I ZR 162/92
Preisrätselgewinnauslobung II - Getarnte Werbung
- BGH, 24.04.1986 - I ZR 56/84
Sommerpreiswerbung
- OLG Nürnberg, 11.11.2021 - 3 U 1137/21
Haftung eines angestellten Rechtsanwalts für wettbewerbswidrigen Briefbogen
- LG Düsseldorf, 10.05.2006 - 12 O 255/05
"Toll Collect" darf seine AGB unter Kündigungsandrohung ändern - Kartellrecht ist …
- BGH, 26.09.1985 - I ZR 85/83
"Sportschuhe"; Schutzumfang eines Kennzeichens
- BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78
Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot …
- BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
Voraussetzungen - Handelsvertreter - Verrichtungsgehilfe - Unternehmer
- BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
Senioren-Paß
- LAG Köln, 24.02.2026 - 7 SLa 466/25
Rechtsschutzbedürfnis für Leistungsklage; Bestimmtheit eines Auskunftsantrags; …
- KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99
Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung …
- BGH, 19.01.1984 - I ZR 209/81
Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Nachlaßgläubigers bei beschränkter …
- OLG Hamburg, 27.10.2010 - 5 U 224/08
Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei irreführender "Exklusiv"-Werbung zum …
- BGH, 16.03.1979 - I ZR 39/77
Werbung mit Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer gegenüber Endverbrauchern - Gefahr …
- KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis gewerblicher Spielvermittler; Unlautere …
- LG Frankfurt/Main, 26.02.1997 - 6 O 633/96
Namensrecht an Internet-Domain-Adresse
- OLG Frankfurt, 18.05.1988 - 21 U 61/87
Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Einwurf von Werbesendungen in Briefkasten
- LG Koblenz, 01.04.2008 - 1 O 273/07
Unverlangte Telefonwerbung
- BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
Veröffentlichung eines Boykottaufrufs - Anspruch auf Schadensersatz - …
- BGH, 05.02.1980 - KZR 2/79
Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht - Verurteilung zur …
- LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 396/05
Voraussetzungen für die Eröffnung des Zivilrechtsweges; Hinreichende Bestimmtheit …
- BGH, 27.10.1978 - I ZR 96/76
Nur-Beleg
- LG Hamburg, 06.02.2025 - 327 O 197/24
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen unwahrer Tatsachenbehauptung …
- LAG Hamm, 27.09.2005 - 6 Sa 796/05
Reisekostenpauschale
- KG, 26.09.1994 - 25 U 203/94
Änderung der gesetzlichen Vorschriftenüber die Klagebefugnis von …
- LG Berlin, 25.08.1994 - 16 O 454/94
Unterlassungsanspruch aufgrund Zuwiderhandlungen gegen Regelungen des …
- OLG Bremen, 04.07.1991 - 2 U 7/91
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verstößen gegen das …
- OLG Köln, 20.10.1986 - 6 W 84/86
Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahren und Erledigung der Hauptsache; …
- LG Hamburg, 21.06.2024 - 327 O 197/24
- LG Berlin, 13.10.1994 - 27 O 534/94
Werbung für Kosmetika zur Faltenbeseitigung; Irreführende Darstellungen oder …
- BGH, 13.06.1978 - KZR 7/77
Schadensersatzanspruch nach kartellrechtlichen Vorschriften - Befolgung einer …
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Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Betreiben eines Wäscheversandgeschäfts - Veranstaltung eines Preisausschreibens - Übermittlung von Gewinnen durch Verkaufsvertreterin einem Verkaufgespräch - Begriff der Wettbewerbswidrigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Ausnutzung der Überreichung eines Preises an den Gewinner eines Werbepreisausschreibens durch Verkaufsvertreter zu einem Verkaufsgespräch als unlauterer Wettbewerb, Gewinnübermittlung
Papierfundstellen
- NJW 1972, 2124
- MDR 1973, 30
- GRUR 1973, 81
- DB 1972, 2155
- afp 1972, 338
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
Als besondere Umstände dieser Art sind beispielsweise ein übertriebenes Anlocken der Kunden, die Irreführung des Publikums oder die Ausübung eines psychologischen Kaufzwanges angesehen worden (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 202, 203 - Gratisverlosung).Unabhängig davon, ob unter solchen Umständen noch von einer echten Auslobung mit einem Gewinnanspruch nach § 661 BGB gesprochen werden kann, wie die Revision meint, oder wie häufig bei zu Reklamezwecken veranstalteten Preisausschreiben nur ein "Spiel" oder eine "Auslosung" vorliegt (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note m. w. Nachw.), wird der Empfänger einer solchen Mitteilung den ihm zugesagten Preis häufig nur als ein Geschenk des Veranstalters empfinden, das ihn zu einem gewissen Entgegenkommen veranlaßt.
- BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
Als besondere Umstände dieser Art sind beispielsweise ein übertriebenes Anlocken der Kunden, die Irreführung des Publikums oder die Ausübung eines psychologischen Kaufzwanges angesehen worden (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 202, 203 - Gratisverlosung).Wie der Bundesgerichtshof wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, kann es wettbewerbswidrig sein, wenn die Gewinner eines Werbepreisausschreibens sich zwecks Abholung der Gewinne in die Geschäftsräume des Veranstalters begeben müssen (BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau).
- BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71
Steinmetz
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
So ist es beispielsweise wegen der damit verbundenen unzumutbaren Belästigung als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG angesehen worden, durch unbestellte Hausbesuche in die Individualsphäre des Umworbenen einzudringen (BGH GRUR 1955, 541 f - Bestattungsinstitut, GRUR 1967, 430 f - Grabsteinaufträge; BGHZ 56, 18, 19 f [BGH 12.03.1971 - I ZR 119/69] = GRUR 1971, 317 f - Grabsteinwerbung; vgl. dazu BVerfG GRUR 1972, 358, 360).
- BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
Grabsteinaufträge I
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
So ist es beispielsweise wegen der damit verbundenen unzumutbaren Belästigung als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG angesehen worden, durch unbestellte Hausbesuche in die Individualsphäre des Umworbenen einzudringen (BGH GRUR 1955, 541 f - Bestattungsinstitut, GRUR 1967, 430 f - Grabsteinaufträge; BGHZ 56, 18, 19 f [BGH 12.03.1971 - I ZR 119/69] = GRUR 1971, 317 f - Grabsteinwerbung; vgl. dazu BVerfG GRUR 1972, 358, 360). - BGH, 12.03.1971 - I ZR 119/69
Grabsteinaufträge II
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
So ist es beispielsweise wegen der damit verbundenen unzumutbaren Belästigung als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG angesehen worden, durch unbestellte Hausbesuche in die Individualsphäre des Umworbenen einzudringen (BGH GRUR 1955, 541 f - Bestattungsinstitut, GRUR 1967, 430 f - Grabsteinaufträge; BGHZ 56, 18, 19 f [BGH 12.03.1971 - I ZR 119/69] = GRUR 1971, 317 f - Grabsteinwerbung; vgl. dazu BVerfG GRUR 1972, 358, 360). - BGH, 11.11.1958 - I ZR 179/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
Bedeutsamer sei noch, daß er auf diese Weise genötigt werde, mit dem ihm angekündigten Vertreter in Verbindung zu treten, diesen also empfangen müsse, um jeglichen weiteren Verpflichtungen aus der unbestellten Sendung zu entgehen, oder doch jedenfalls in vielen Fällen glaube, hierzu verpflichtet zu sein; hierin liege ein entscheidender Unterschied zu anderen unerbetenen Vertreterbesuchen, die zwar oftmals auch als erhebliche Belästigung empfunden würden, auf die einzugehen, sei es auch nur durch Öffnen der Tür, aber niemand genötigt sei (BGH GRUR 1959, 277, 280 - Künstlerpostkarten). - BGH, 08.07.1955 - I ZR 52/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
So ist es beispielsweise wegen der damit verbundenen unzumutbaren Belästigung als sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG angesehen worden, durch unbestellte Hausbesuche in die Individualsphäre des Umworbenen einzudringen (BGH GRUR 1955, 541 f - Bestattungsinstitut, GRUR 1967, 430 f - Grabsteinaufträge; BGHZ 56, 18, 19 f [BGH 12.03.1971 - I ZR 119/69] = GRUR 1971, 317 f - Grabsteinwerbung; vgl. dazu BVerfG GRUR 1972, 358, 360). - BGH, 15.05.1968 - I ZR 17/66
Farbbildangebot
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
Als wettbewerbsrechtlich anstößig angesehen worden ist ferner in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Ausnutzung eines Überraschungseffekts, wie er gegeben sein kann, wenn Kaufinteressenten, die zunächst nur Werbematerial oder Aufklärung über ein bestimmtes Erzeugnis erbeten hatten, sogleich Vertreter ins Haus geschickt wurden (BGH GRUR 1968, 648 f - Farbbildangebot; 1971, 220 f - Schlankheitswerbung). - BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71
Als besondere Umstände dieser Art sind beispielsweise ein übertriebenes Anlocken der Kunden, die Irreführung des Publikums oder die Ausübung eines psychologischen Kaufzwanges angesehen worden (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 202, 203 - Gratisverlosung).
- KG, 01.12.2020 - 5 U 26/19
unbestellter Vertreterbesuch - Unzumutbare Belästigung durch unangekündigte …
Nur bei Vorliegen besonderer Umstände (zukünftige Bestattungsaufträge, Zusendung unbestellter Waren mit Ankündigung eines Vertreterbesuches, Grabsteinaufträge vor Ablauf von vier Wochen nach dem Todesfall; Aufforderung zur Einholung von Informationen mit tatsächlich nachfolgendem Vertreterbesuch, Grabsteinaufträge nach dem Todesfall auch ohne zeitliche Begrenzung, Gewinnübermittlung durch Verkaufsvertreter) hat er im jeweiligen Einzelfall den Hausbesuch zu Werbezwecken als unlauter angesehen (…BGH, Urt. v. 08.07.1955 - I ZR 52/54, GRUR 1955, 541, 542;… Urt. v. 11.11.1958 - I ZR 179/57, GRUR 1959, 277, 280 - Künstlerpostkarten;… Urt. v. 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 - Rn. 12 ff., juris - Grabsteinaufträge I;… Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 17/66 -, Rn. 18, juris - Farbbildangebot;… Urt. v. 19.06.1970 - I ZR 115/68 -, Rn. 12 ff., juris - Telefonwerbung I;… Urt. v. 12.03.1971 - I ZR 119/69 -, Rn. 22 ff., juris - Grabsteinaufträge II;… Urt. v. 30.03.1971 - I ZR 130/69 -, Rn. 31 ff., juris - Schlankheitskur; Urt. v. 22.09.1972 - I ZR 104/71 -, Rn. 12, juris - Gewinnübermittlung). - BGH, 04.06.1975 - I ZR 58/74
Präsentation
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen, die Vertreterbesuche vorbereiten sollen, gegen § 1 UWG verstoßen (Ergänzung zum Urteil vom 22. September 1972 - I ZR 104/71 - GRUR 73, 81 - Gewinnübermittlung).Der hier zu beurteilende Sachverhalt gehört zur Fallgruppe der wettbewerblich zu mißbilligenden Vorbereitung von Vertreterbesuchen, Der erkennende Senat hat das Unlautere bei diesen Fallgestaltungen (vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 1968 - I ZR 17/66 - GRUR 68, 648 - Farbbildangebot; vom 30. März 1971 - I ZR 130/69 - GRUR 71, 320 - Schlankheitskur; vom 22. September 1972 - I ZR 104/71 - GRUR 73, 81 - Gewinnübermittlung) darin gesehen, daß der Umworbene in seiner Freiheit, den Vertreter an der Tür ohne jegliche Begründung abzuweisen, durch die dem Besuch des Vertreters vorangegangene Äußerung des Umworbenen gegenüber der Firma des Vertreters (z.B. durch Rücksendung einer Antwortkarte oder Beteiligung an einem Preisausschreiben) in unzulässiger Weise beschränkt wird.
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