Rechtsprechung
| BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers - Pflicht zum Tatsachenvortrag - Umfang - Betriebsratsmitgleider - Pflicht zur Weitergabe von Informationen - Schulung
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 21.09.1972 - 8 BVTa 24/72
- BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
Papierfundstellen
- BAGE 25, 87
- MDR 1973, 794
- VersR 1973, 780
- DB 1973, 1257
- DB 1973, 624
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65
Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags
Auszug aus BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für ArbeitsSachen, ohne ausreichenden Sachvortrag der Beteiligten von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob mög licherweise ein anderer bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für die mit ihrem An trag verfolgten Ansprüche zu geben (BAG 17, 165 [1693 = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).Da nach haben die Gerichte für Arbeitssachen die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen, sie haben die Zustellung an die Beteiligten zu veranlassen, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären und die Erhebung von Beweisen, soweit solche erforderlich sind, von Amts wegen zu veranlassen (BAG 17, 165 (1693 = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).
Die Grundsätze des Amtsbetriebs entbinden, wie der Senat bereits entschieden hat (BAG 17, 165 [169] = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG), die Beteiligten jedenfalls nicht von der Verpflichtung, dem Gericht die Tatsachen zu unterbreiten, die ihrer Ansicht nach das mit ihrem Antrag verfolgte Begehren begründen (vgl. Neumann-Duesberg, Anm. zu AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG).
- BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72
Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen
Auszug aus BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
Nach der ständigen Hechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 übernommen worden ist (vgl. den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 31" Oktober 1972 - 1 ABR 7/72 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972), sind einzelne Betriebsratsmitglieder berechtigt, die ihnen auf Grund ihrer Betriebsratstätigkeit entstandenen Kosten im Beschluß verfahren geltendzumachen.Wie der Senat in seiner den vorerwähnten Beschluß des Landesarbeitsgerichts aufhebenden Entscheidung vom 31. Oktober 1972 - 1 ABR 10/72 - unter Bezugnahme auf den am selben Tage ergangenen, oben erwähnten Beschluß 1 ABR 7/72 aus geführt hat, kann aus einer in der Vergangenheit bestandenen Übung, nach der die Gewerkschaften die Kosten von Betriebst ratsSchulungen selbst getragen haben, nicht gefolgert werden, die Gewerkschaften seien damit ein für allemal verpflichtet, die Kosten dieser von ihnen veranstalteten Schulungen zu über nehmen.
- BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand - …
Auszug aus BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
Sie sind nur verpflichtet, den in einem betriebsverfassungsrechtlich erheblichen Tatbestand geschilderten Umständen von Amts wegen nachzugehen, wenn sich aus diesen der mit dem Antrag verfolgte Anspruch begründen läßt (BAG 22, 38 [40/41] « AP Nr. 17 zu § 18 BetrVG). - BAG, 30.08.1966 - 1 ABR 1/66
Konzernaufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter
Auszug aus BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72
Den Arbeitsgerichten ist auch im Beschlußverfahren r nicht gestattet, über die Anträge der Beteiligten hinaus eine Nachprüfung vorzunehmen (BAG 19, 76 [791 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG).
- BAG, 26.07.1989 - 7 ABR 64/88
Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung eines weiteren Betriebsratsmitglieds
Auch der im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren herrschende Unterrichtungsgrundsatz (§ 83 Abs. 1 ArbGG) entbindet den jeweiligen Antragsteller nicht davon, die konkreten Tatsachen vorzutragen, aus denen er sein mit dem Antrag verfolgtes Begehren herleitet (vgl. BAGE 25, 87, 92 f. = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3a der Gründe; BAG Beschluß vom 22. Mai 1973 - 1 ABR 10/73 - AP Nr. 2 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972;… Grunsky, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz 4 m.w.N.). - BAG, 07.06.1984 - 6 AZR 3/82
Schulung eines erstmals berufenen Wahlvorstandsmitglieds
Der halbtägige Besuch einer Schulungsveranstaltung durch ein erstmals bestelltes Mitglied eines Wahlvorstands kann auch ohne nähere Darlegung des Fehlens ausreichender Kenntnisse der Wahlvorschriften als erforderlich angesehen werden (Abweichung von BAG 25, 87 ff. und 237 ff.).Soweit das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25, 87 ff. und 25, 236 ff. = AP Nr. 1 und 3 zu § 20 BetrVG 1972 sowie Beschluß vom 5. März 1974 - 1 AZR 50/73 -, AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972) annimmt, nur ein besonderer Anlaß könne die Teilnahme eines Wahlvorstandsmitglieds an einer gewerkschaftlichen Schulung über die Wahl erforderlich machen, weil von einem Wahlvorstandsmitglied erwartet werden müsse, daß er die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amtes erforderlichen Kenntnisse mitbringe, sich mit den einschlägigen Wahlvorschriften selbst bekannt mache und bei erstmals in den Wahlvorstand berufenen Arbeitnehmern darauf abzustellen sei, ob für sie die Möglichkeit bestanden habe, sich im Betrieb von anderen, kenntnisreichen Belegschaftsangehörigen über ihre Aufgaben unterrichten zu lassen, hält der erkennende Senat an dieser Rechtsauffassung mit Rücksicht auf die Rechtsprechung zum Schulungsbesuch von Betriebsratsmitgliedern nicht mehr fest.
- BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf …
Insoweit gilt § 308 ZPO entsprechend (vgl. schon BAGE 19, 76, 79 = AP Nr. 15 zu § 76 BetrVG, zu 2 der Gründe; BAGE 25, 87, 92 = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 33;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 80 Rz 25).
- BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78
Bildung eines Konzernbetriebsrats
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein anderer, bisher von den Beteiligten noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für das Begehren des Antragstellers zu geben (BAG 25, 87 (93) = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 (zu III 3 a der Gründe); BAG 25, 236 (241) = AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972 (zu II 5 der Gründe)). - LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12
Einsetzung einer Einigungsstelle
Insoweit besteht eine Mitwirkungspflicht der Parteien, die die Tatsachen vorzutragen hat, die das mit dem Antrag verfolge Begehren begründen (BAG v. 13.03.1973 - 1 ABR 15/72, AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972).Zwar besteht eine Mitwirkungspflicht der Parteien, die die Tatsachen vorzutragen hat, die das mit dem Antrag verfolge Begehren begründen (BAG v. 13.03.1973 - 1 ABR 15/72, AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972).
- BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87
Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ohne ausreichenden Sachvortrag des Antragstellers von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein anderer bisher von dem Antragsteller noch nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für die mit seinem Antrag verfolgten Ansprüche zu geben (BAGE 17, 165, 169 [BAG 24.05.1965 - 1 ABR 1/65] = AP Nr. 14 zu § 18 BetrVG, zu II 1 der Gründe; BAGE 25, 87 = AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972). - VGH Bayern, 10.03.2009 - 17 P 08.1173
Personalvertretung Land
Den Gerichten ist auch im Beschlussverfahren nicht gestattet, über die Anträge der Beteiligten hinaus eine Nachprüfung vorzunehmen (vgl. BAGE 19, 76/79), auch wenn sie die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und u.a. den Sachverhalt aufzuklären und die Erhebung von Beweisen, soweit solche erforderlich sind, von Amts wegen zu veranlassen haben (vgl. BAGE 17, 165/169; 25, 87).Im Beschussverfahren ist es ansonsten nicht Aufgabe des Gerichts, ohne ausreichenden Sachvortrag der Beteiligten von sich aus Überlegungen anzustellen, ob möglicher Weise ein anderer von den Beteiligten nicht vorgetragener Sachverhalt geeignet wäre, eine ausreichende Begründung für die mit ihren Anträgen verfolgten Ansprüche zu geben (BAGE 25, 87).
- BAG, 26.06.1973 - 1 ABR 21/72
Fahrtkosten - Verzehrkosten - Wahlvorstandsmitglied - Schulung - Erforderlichkeit …
Jedenfalls kann nur ein besonderer konkreter Anlaß die Teilnahme an einer solche!! Schulung allen falls erforderlich machen (Entscheidung vom 13 März 1973 - 1 ABR 15/72 - (demnächst AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 und zur Ver öffentlichung in der amtlichen Sammlung be stimmt) .Sein Vortrag muß jedenfalls soviel Anhalts punkte enthalten, daß der Tatsachenrichter aus ihnen entnehmen kann, worauf er seinen Antrag stützt (Entscheidung vom 13 März 1973 - 1 ABR 15/72 -).
- LAG Düsseldorf, 10.02.2014 - 9 TaBV 109/13
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der Arbeitszeit von …
Insoweit besteht eine Pflicht der Beteiligten, bei der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken, also die Tatsachen vorzutragen, die das mit dem Antrag verfolge Begehren begründen (BAG v. 13.03.1973 - 1 ABR 15/72, AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972; BAG v. 16.05.2007 - 7 ABR 63/06, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979). - BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender …
unzulässig.Im übrigen, ist auch, in dem dem Offizialprinzip unterliegenden Beschlußverfahren die antragstellende Partei nicht von der Verpflichtung entbunden, die Tatsachen in ausreichendem Umfang vorzutragen, aus denen sie das mit ihrem Antrag verfolgte Begehren her leitet (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 13" März 1973 - 1 ABR 15/72- AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG 1972 und 22. Mai 1973 - 1 ABR 2/73 - AP Nr. 2 zu § 38 BetrVG 1972, beide Entscheidungen auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Beschluß vom 26. Juni 1973 - 1 ABR 21/72 - AP Nr. 3 zu § 20 BetrVG 1972). - LAG Düsseldorf, 29.07.2013 - 9 TaBV 33/13
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats hinsichtlich der Einstellung von …
- BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73
Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung - …
- BAG, 06.04.1973 - 1 ABR 20/72
Beisitzer - Einigungsstelle - Honoraranspruch - Freistellungsanspruch - …
- BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 47/88
Mitbestimmung bei Auslandsarbeitsverhältnis - Aufhebung einer vom Arbeitgeber …
- ArbG Frankfurt/Main, 03.03.1999 - 14 BV 210/98
Freistellung betriebsratsangehöriger Arbeitnehmer für eine Schulungsveranstaltung …
- LAG Hessen, 19.05.1988 - 12 TaBV 123/87
Einwendungen gegen ein Betriebsratsprotokoll ; Definition der Einwendungen im …
- BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73
Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes …
- BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73
Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung
- LAG Baden-Württemberg, 23.01.1991 - 12 TaBV 14/90
Betriebsrat: Anspruch auf Überlassung von Versorgungsauskünften
- BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 44/73
Rüge eines Verfahrensfehlers - Ursächlichkeit eines angefochtenen Beschlusses - …
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Rechtsprechung
| BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebliche Geltungsbereich von Tarifverträgen - Beschränkung - Einwand der Arglist - Verstoß gegen Treu und Glauben - Ausschluß - Rechssicherheit - Allgemeinverbindlicherklärung - Gerichtliche Nachprüfbarkeit - Fehlende Unterschrift - Revisionsschrift
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 18.01.1972 - 3 Sa 419/7"1
- LAG Hessen, 18.01.1972 - 3 Sa 419/71
- BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72
Papierfundstellen
- BAGE 25, 114
- NJW 1973, 1343 (Ls.)
- MDR 1973, 794
- DB 1973, 1506
Wird zitiert von ... (19)
- LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18
Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit …
Auch dieser entsprach dem Schriftformerfordernis des § 574b Abs. 1 Satz 1 Satz BGB, da die der Klägerin in beglaubigter Abschrift zugestellten Abschriften der Schriftsätze der Beklagten von deren Prozessbevollmächtigten unterzeichnet sind (vgl. BAG, Urt. v. 21. März 1973 - 4 AZR 225/72, MDR 1973, 794, juris Tz. 25). - BAG, 12.12.1973 - 4 AZR 75/73
Tarifverträge - Textil - Gastarbeiter - Spanien - Ausfallzeit - Geburt - Ehefrau …
Der Inhalt formloser Vorstandsgespräche über die Auslegung eines Tarifvertrages ist für die Gerichte unbeachtlich (vgl. Ur teil des Senats vom 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 - demnächst AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen). - BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88
Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb
In diesem Zusammenhang geht das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Landesarbeitsgericht das Vorliegen dieser Voraussetzungen in eigener Zuständigkeit zu prüfen hat (BAGE 25, 114, 124 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 31, 241, 245 [BAG 24.01.1979 - 4 AZR 377/77] = AP Nr. 16 zu § 5 TVG).
- BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78
Tarifauslegung - Handwerklicher Charakter - Industrieller Charakter - …
Da es vorliegend nicht um eine gewerberechtliche Differenzierun sondern um eine Tarifauslegung geht, ist mit dem Landesarbeitsgericht bei der Präge, ob der Betrieb des Beklagten handwerklichen oder industriellen Charakter trägt, nicht in erster Lini nach gewerberechtlichen, handelsrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Kriterien zu entscheiden, sondern vorrangig danach ob die überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer im Betriebe des Beklagten eine handwerkliche oder nichthandwerkliche ist (vgl. dazu BAG 25, 114- [124] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAG 4, 37 [AO] = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, AP Nr. 8 zu § A TVG Tarifkonkurrenz sowie AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7. Auf1., Band II/1 S. 53 - 514;… Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II S. 372 - 373;… Wiedemann- Stumpf, TVG, 5. Aufl., § A Anm. 165 - 166).Ferner übersieht die Klägerin, daß die bloße Eintragung in die Handwerksrolle weder eine zivilrechtliche oder tarifrechtliche Arbeitgeberstellung noch einen entsprechenden Gutglaubens schütz begründet (vgl. BAG 2 5, 114 - [124 -] = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich und BAG 2 6, 320 [324-] = AP Nr. 1 zu § 705 BGB).
- BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 175/96
Tarifliche Unkündbarkeit von Teilzeitbeschäftigten
Das Fehlen der Unterschrift ist aber dann unschädlich, wenn der Revisionsbegründung vom Prozeßbevollmächtigten des Revisionsklägers eigenhändig und handschriftlich beglaubigte Abschriften der Revisionsbegründung beigefügt sind (vgl. BAG, Urteil vom 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 - BAGE 25, 114 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich). - BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98
Vergütung nach Westtarif, obwohl das Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet …
- BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81
Revision
Damit fehlt der Protokollnotiz der tarifliche Charakter, so daß es auch rechtlich nicht möglich ist, sie als Tarifnorm auszulegen oder unmittelbar zur Auslegung anderer tariflicher Normen heranzuziehen (vgl. BAG 25, 114, 122 = AP Nr. 12 zu S 4 TVG Geltungsbereich). - BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 379/78
Verkehrsmittelreinigung - Aufgaben des Gebäudereinigerhandwerks - …
Die Beklagte hat nämlich keine konkreten Tatsachen vorgetragen, die Zweifel an dem Vorliegen der in § 5 Abs. 1 TVG genannten Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung aufkommen lassen könnten, zumal der hierfür zuständigen staatlichen Behörde ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt und demgemäß nur bei erheblichen Verstößen von der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeit serklärung ausgegangen werden kann (vgl. BAG AP Nr. 29 zu § 2 TVG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG AP Nrn. 11, 12 und 14 zu § 5 TVG; BAG AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAG AP Nr. 1 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil des Senats vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - [demnächst] AP Nr. 16 zu § 5 TVG).Dieses Schreiben stellt zwar keine für die Auslegung verbindliche "authentische Interpretation" dar (BAG AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
- BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 17/01
Eingruppierung eines Werkmeisters
Der Begriff der "Betriebsleitstelle" ist derart eindeutig und genau umschrieben, daß für eine Interpretation insoweit kein Raum ist (BAG 21. März 1973 - 4 AZR 225/72 - BAGE 25, 114, 122 f.). - BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79
Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung
Dieses zwingende Formerfordernis ist weder bei dem Original noch bei der "beglaubigten Abschrift", die an sich den Mangel der Urschrift heilen könnte (vgl. BAG vom 21.3. 1973 - 4 AZR 225/72 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich), erfüllt. - LAG Düsseldorf, 16.08.2000 - 17 Sa 280/00
Betriebsrente - Berücksichtigung tariflicher Einmalzahlungen
- ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06
Streik, Krankenhaus, Friedenspflicht, Tarifvertrag, Kündigung, …
- BFH, 28.07.1982 - V R 64/82
Revisionsbegründungsschrift - Unterschrift - Assessor
- BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 856/78
Betrieb des Dachdeckerhandwerks - Arbeitsmethoden - Wandflächen von Häusern - …
- LAG Hamburg, 01.06.1992 - 4 TaBV 1/92
Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Arbeitsvertrag; Versicherungsgewerbe; …
- BFH, 27.07.1977 - I R 207/75
Klageerhebung - Schriftliche Klageerhebung - Eigenhändige Unterschrift - …
- BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 36/00
Erfordernis der Unterschrift für eine wirksame und fristgerechte Beschwerde
- BAG, 14.11.1973 - 4 AZR 44/73
Tarifverträge - Bau - Wegezeitvergütung - Tatsächlicher Zeitaufwand - Fahrzeit - …
- OVG Niedersachsen, 11.08.2005 - 12 LA 347/04
Beglaubigte Abschrift; Bindung; Bindungswirkung; Schriftform
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