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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.1977

Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1977 - II ZR 4/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1328
BGH, 06.10.1977 - II ZR 4/77 (https://dejure.org/1977,1328)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1977 - II ZR 4/77 (https://dejure.org/1977,1328)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - II ZR 4/77 (https://dejure.org/1977,1328)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verringerung des Streitgegenstandes durch Zahlung eines Teils der Urteilssumme zwischen Erlass des Berufungsurteils und Einlegung der Revision - Rechtsscheinhaftung nach Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine GmbH & Co. KG - Festsetzung des Wertes der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2202 (Ls.)
  • MDR 1978, 210
  • MDR 1978, 37
  • WM 1977, 1405
  • BB 1978, 1025
  • DB 1978, 78
  • DB 1978, 79
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1976 - II ZR 211/74

    Vertretung einer Kommanditgesellschaft (KG) durch den namensidentischen Inhaber - …

    Auszug aus BGH, 06.10.1977 - II ZR 4/77
    Denn die Rechtsgeschäfte, aus denen die Klägerin ihre Forderung herleitet, sind vor Erlaß der genannten Entscheidung und damit zu einer Zeit abgeschlossen worden, zu der noch niemand davon ausgehen konnte, jene Verpflichtung werde als solche erkannt und im Rechtsverkehr beachtet (vgl. auch das SenUrt. v. 8.7.1976 - II ZR 211/74, WM 1976, 1084, 1085).

    Wie der Senat in der Entscheidung LM HGB § 15 Nr. 4 und sodann nochmals in dem Urt. WM 1976, 1084 ausgeführt hat, kann ein Fall, in dem die Berufung auf § 15 Abs. 2 HGB treuwidrig ist, insbesondere dann gegeben sein, wenn während einer festen Geschäftsbeziehung der eine der Beteiligten seine Haftung beschränkt, in der Folgezeit aber gleichwohl unter unveränderter Benutzung der bisherigen Firmenbezeichnung seinem Geschäftspartner gegenüber in der gleichen Weise auftritt wie bisher, ohne diesen auf die veränderten Verhältnisse hinzuweisen.

    In dem Fall WM 1976, 1084 war vorgetragen worden, daß der Beklagte bei Verhandlungen über die Erhöhung des Umsatzes und des ihm eingeräumten Zahlungsziels besonders auf seine eigene Bonität hingewiesen habe.

  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72

    Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz; …

    Auszug aus BGH, 06.10.1977 - II ZR 4/77
    Eine solche Haftung ergibt sich, wie das Berufungsgericht unter Hinweis auf das Urteil des erkennenden Senats vom 18. März 1974 (BGHZ 62, 216, 228) zutreffend ausgeführt hat, allerdings nicht bereits daraus, daß die Kommanditgesellschaft ihrer Firma nicht den Zusatz "GmbH & Co." beigefügt hat, wozu sie an sich entsprechend § 4 Abs. 2 GmbHG, § 4 Abs. 2 AktG verpflichtet war.
  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 170/69

    Geltendmachung einer Kaufpreisforderung - Inanspruchnahme eines persönlich …

    Auszug aus BGH, 06.10.1977 - II ZR 4/77
    Nicht zu beanstanden ist auch der weitere Ausgangspunkt des Berufungsurteils, daß ein im Widerspruch zum Inhalt des Handelsregisters stehender Rechtsschein wegen der Vorschrift des § 15 Abs. 2 HGB nur unter ganz besonderen Umständen zu einer über den Registerinhalt hinausgehenden Haftung führen kann, nämlich dann, wenn die Berufung auf den Inhalt des Handelsregisters aus besonderen Gründen des Einzelfalls rechtsmißbräuchlich ist (SenUrt. v. 8.5.1972 - II ZR 170/69, LM HGB § 15 Nr. 4).
  • BGH, 22.01.1970 - VII ZR 37/68

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Architektenvertrages - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 06.10.1977 - II ZR 4/77
    Bei dieser Abwägung des vom Beklagten geschaffenen Rechtsscheins gegen die Umstände, die die Klägerin möglicherweise zu einer Erkundigung hätten veranlassen können, hat das Berufungsgericht einen entscheidenden Gesichtspunkt unberücksichtigt gelassen; hierin liegt auch der Unterschied zu der vom Berufungsgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 1970 - VII ZR 37/68, WM 1970, 665.
  • BGH, 06.04.1987 - II ZR 101/86

    Rechtsfolgen der für den Geschäftspartner nicht erkennbaren Umwandlung einer …

    Im vorliegenden Falle kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats noch hinzu, daß es rechtsmißbräuchlich ist, sich auf eine Haftungsbeschränkung zu berufen, wenn sie während einer festen Geschäftsverbindung erfolgt, ohne daß der Geschäftspartner auf die Änderung hingewiesen wird (…vgl. Sen. Urt. v. 8. Mai 1972 - II ZR 170/69, WM 1972, 822; v. 8. Juli 1976 - II ZR 211/74, WM 1976, 1084, 1085; v. 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77, WM 1977, 1405, 1406;… BGH, Urt. v. 28. November 1980 - I ZR 159/78, WM 1981, 238, 239).
  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 101/03

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertetungsmacht

    Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung, daß das Vorhandensein einer ständigen Geschäftsverbindung in der Regel genügt, um die Berufung auf Veränderungen im Handelsregister als rechtsmißbräuchlich erscheinen zu lassen, wenn der Geschäftspartner auf die veränderten Verhältnisse nicht hingewiesen worden ist (BGH, Urt. v. 06.10.1977 - II ZR 4/77, MDR 1978, 210;… Urt. v. 08.07.1976 - II ZR 211/74, WM 1976, 1084), gibt Veranlassung zu Überlegungen, ob die behaupteten dauernden Vertragsverhandlungen im Streitfall nicht auch eine Situation geschaffen haben, die der einer festen Geschäftsbeziehung vergleichbar ist, und ob es deshalb nicht nach Treu und Glauben Sache des Beklagten gewesen wäre, den Kläger über die Vertretungsverhältnisse aufzuklären.
  • BGH, 08.05.1978 - II ZR 97/77

    Publizität des Handelsregisters; persönliche Haftung der GmbH-Geschäftsführer …

    Die entsprechende Anwendung des § 4 Abs. 2 GmbHG und des § 4 Abs. 2 AktG ist geboten, weil bei einer GmbH & Co., obwohl es sich bei ihr um eine Personengesellschaft handelt, ebenso wie bei der GmbH und bei der Aktiengesellschaft den Gläubigern nur eine beschränkte Vermögensmasse haftet und zum Schutz der Gläubiger diese Haftungsbeschränkung durch einen Zusatz in der Firma offenbart werden muß (vgl. BGHZ 62, 216, 226 f; BGHZ 65, 103, 105; BGH, Urt. v. 8.7.76 - II ZR 211/74 = WM 1976, 1084 u. v. 6.10.77 - II ZR 4/77 - WM 1977, 1405).

    In den Entscheidungen BGHZ 62, 216, BGH WM 1976, 1084 und WM 1977, 1405 war im Ergebnis eine Rechtsscheinhaftung wegen des fehlenden Zusatzes "GmbH & Co." nur deshalb nicht gegeben, weil bis zum Erlaß des zuerst genannten Urteils vom 18. März 1974 weder von den Registergerichten noch von der Rechtsprechung der Zusatz "GmbH & Co." gefordert wurde und die zu beurteilenden Rechtsgeschäfte jeweils vor diesem Tage abgeschlossen worden waren.

  • OLG Dresden, 21.05.2007 - 1 W 52/07

    Nachweis der organschaftlichen Vertretungsmacht bei einer Ltd.

    Infolgedessen kann das Beschwerderecht bei Zurückweisung der Anmeldung wiederum nur von sämtlichen Gesellschaftern gemeinschaftlich ausgeübt werden (vgl. BayObLG, Beschluss vom 13.05.1977, Z 41/76, DB 1978, 79 f.;… Keidel/Kunze/Winkler/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 20 Rn. 55 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 283/99

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer in der Berufungsinstanz

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, denn nur dieser Wert entscheidet über die Zulässigkeit der Revision (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77 - MDR 1978, 210; Beschluß vom 25. April 1989 - XI ZR 18/89 - NJW 1989, 2755).
  • BGH, 27.08.2008 - VI ZR 78/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitens des …

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2000 - VI ZR 283/99 - VersR 2000, 869 und vom 10. Juni 2008 - VI ZR 316/07 - juris; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77 - MDR 1978, 210; Beschlüsse vom 25. April 1989 - XI ZR 18/89 - NJW 1989, 2755; vom 31. Januar 2001 - XII ZB 121/00 - NJW 2001, 1652 und vom 3. Mai 2001 - III ZR 9/01 - juris).
  • BGH, 28.11.1980 - I ZR 159/78

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung auf die Umwandlung eines …

    Ohne Aufklärung insoweit lassen sich die noch im Streit befindlichen Zahlungsansprüche der Klägerin auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsscheinhaftung (BGH NJW 1972, 1418 = BB 1972, 1159; BB 1976, 1479, 1480; 1978, 1025, 1026) nicht abschließend beurteilen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber die Berufung auf eine Haftungsbeschränkung, die sich aus der Umwandlung eines einzelkaufmännischen Unternehmens in eine KG und der Eintragung dieses Vorgangs in das Handelsregister ergibt (§ 15 Abs. 2 HGB), regelmäßig rechtsmißbräuchlich, wenn die Geschäftsumwandlung dem anderen Teil nicht zur Kenntnis gebracht wird, obwohl konkrete Vertragsverhandlungen laufen oder - wie es zwischen den Parteien der Fall war - eine ständige Geschäftsverbindung besteht (BGH NJW 1972, 1418 = BB 1972, 1159; BB 1976, 1479, 1480; 1978, 1025, 1026).

  • BGH, 16.12.1980 - VI ZR 308/79

    Tagebuch der Anne Frank

    Das folgt aus denselben Grundsätzen, aus denen auch die Beschwer für diesen Zeitpunkt festzustellen ist (vgl. BGH Urteil vom 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77 = MDR 1978, 210).
  • BGH, 29.12.2008 - VI ZR 204/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei teilweiser Abweisung einer …

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2000 - VI ZR 283/99 - VersR 2000, 869; vom 10. Juni 2008 - VI ZR 316/07 - [...] und vom 27. August 2008 - VI ZR 78/07 - [...]; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77 - MdR 1978, 210; Beschlüsse vom 25. April 1989 - XI ZR 18/89 - NJW 1989, 2755; vom 31. Januar 2001 - XII ZB 121/00 - NJW 2001, 1652 und vom 3. Mai 2001 - III ZR 9/01 - [...]).
  • BGH, 25.04.1989 - XI ZR 18/89

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Beschwer

    Wollte man, wie die Revision der Klägerin zu erwägen gibt, auf den Zeitpunkt der Einlegung der Revision abstellen, würde das mit der Bestimmung des § 546 Abs. 2 Satz 2 ZPO verfolgte Ziel, sicherzustellen, daß immer eine Prüfung der Revisionswürdigkeit einer Sache - entweder durch die Zulassungsprüfung des Berufungsgerichts oder die Annahmeprüfung des Revisionsgerichts (§ 554b ZPO ) - vorgenommen wird, im Falle einer nachträglichen Verringerung nicht erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1977 - II ZR 4/77, WM 1977, 1405;… AK- ZPO Ankermann, § 546 Rdn. 4;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 47. Aufl. § 546 Anm. 2a;… Stein-Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 546 Rdn. 22;… Thomas-Putzo, ZPO 15. Aufl. § 546 Anm. 3c;… Wieczorek/Rössler, ZPO 2. Aufl. § 546 Anm. B II b;… Zöller/Schneider, ZPO 15. Aufl. § 546 Rdn. 11; die von der Revision angeführten, angeblich für den Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels sprechenden Zitate beziehen sich auf § 4 ZPO und betreffen den Wert des Beschwerdegegenstandes, wie er für die Rechtsmittel der Berufung (§ 511a ZPO ) und der Beschwerde (§ 567 Abs. 2 ZPO ) maßgebend ist.
  • BGH, 26.03.2012 - VI ZR 170/11

    Verstoß gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG …

  • KG, 17.01.2006 - 1 W 175/05

    Handelsregisterverfahren: Gemeinschaftliche Antrags- und Beschwerdebefugnis …

  • BayObLG, 13.07.1983 - BReg. 3 Z 122/82

    Zur Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil und zum Nachweis der …

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 214/75

    Alleinvertrieb von Backwaren für Westdeutschland - Fremdbezug an …

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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1977 - II ZR 226/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2637
BGH, 13.10.1977 - II ZR 226/75 (https://dejure.org/1977,2637)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1977 - II ZR 226/75 (https://dejure.org/1977,2637)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1977 - II ZR 226/75 (https://dejure.org/1977,2637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 210
  • VersR 1978, 32
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1975 - II ZR 71/73

    Sinn und Zweck des Frachtenbildungsverfahrens des Binnenschiffsverkehrsgesetzes - …

    Auszug aus BGH, 13.10.1977 - II ZR 226/75
    Wie der Senat im Urteil vom 3. Juli 1975 - II ZR 71/73, LM BinnSchVerkG Nr. 4 ausgeführt hat, erfordern Sinn und Zweck der Tarifvorschriften aus den dort dargelegten Gründen ihre umfassende Geltung für den gesamten Bereich eines Verkehrsträgers.
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Behandlung einer Krankheit in diesem Sinne nicht nur die unmittelbare Heiltätigkeit sondern auch schon die erste ärztliche Untersuchung gehört, die auf ein Erkennen des Leidens abzielt, ohne Rücksicht darauf, ob sofort oder erst nach weiteren Untersuchungen eine endgültige und richtige Diagnose gestellt und mit den eigentlichen Heilmaßnahmen begonnen worden ist (BGH Urt. vom 25.01.1978, IV ZR 25/76, VersR 1978, 32, 364; LG Aachen r+s 1998, 76;… Schoenfeldt/Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 3. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 100 - 103).
  • BGH, 13.11.1989 - II ZR 192/88

    Voraussetzungen der Entstehung der Abschlußprovision nach dem Deutschen …

    Wie der Senat bereits entschieden hat, begeht ein ausländischer Binnenschiffer, der vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sich nicht um die dortige Rechtslage kümmert, eine grobe Fahrlässigkeit, wenn er aus Unkenntnis gegen gesetzliche Tarifvorschriften verstößt (…Urt. v. 13. Oktober 1977 - II ZR 226/752), LM Nr. 7 zu BinnSchVerkG = VersR 1978, 32, 33).
  • BGH, 23.11.1981 - II ZR 202/80

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten - Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen …

    Die Verträge im vorliegenden Falle unterscheiden sich hinsichtlich der Vereinbarungen über die zu zahlende Schiffsmiete in nichts von denjenigen, die Gegenstand des zwischen denselben Parteien ergangenen Senatsurteils vom 13. Oktober 1977 - II ZR 226/75, LM BlnnSchVG Nr. 7 waren.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.1978 - 18 U 153/77
    Sie haben die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maß außer acht gelassen, weil sie sich nicht darum gekümmert haben, ob der Preisvereinbarung gesetzliche Bestimmungen entgegenstanden (vgl. auch BGH, VRS 49, 163/167-168 und BGH, VersR 1978, 32/33).
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