Rechtsprechung
| BGH, 08.02.1978 - IV ZB 80/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde in Familiensachen bei Einlegung beim Amtsgericht - Anwaltszwang bezüglich Erstbeschwerdeverfahren betreffend die Regelung der elterlichen Gewalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1165
- MDR 1978, 478
- VersR 1978, 450
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1960 - V ZB 11/60
Voraussetzung für eine vollzogene Einreichung einer Berufungsschrift - …
Auszug aus BGH, 08.02.1978 - IV ZB 80/77
Dieser Vorschrift ist jedoch auch dann Genüge getan, wenn die zunächst beim Amtsgericht eingegangene Beschwerdeschrift von diesem an das Oberlandesgericht weitergeleitet wird und dort noch innerhalb der Beschwerdefrist eingeht (so zutreffend das OLG Zweibrücken FamRZ 1977, 729, 732; ebenso für den Fall der Berufung: BGH NJW 1961, 361;… Thomas/Putzo, 9. Aufl. § 518 Anm. 1 c;… Stein/Jonas/Grundsky, 20. Aufl. § 518 Rdn. 1).
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZB 743/81
Anwendbarkeit der Vorschriften über den Verhandlungsverbund und …
Deshalb besteht für die Anfechtung von isolierten erstinstanzlichen Entscheidungen in den sogenannten FGG-Familiensachen kein Anwaltszwang (BGH Beschluß vom 8. Februar 1978 - IV ZB 80/77 - NJW 1978, 1165 = FamRZ 1978, 232 m.w.N.; vgl. auch BGH Beschluß vom 17. Januar 1979 - IV ZB 111/78 - NJW 1979, 766 - FamRZ 1979, 232).Das ist indes unschädlich, weil das Rechtsmittel innerhalb der Beschwerdefrist zum Oberlandesgericht gelangt ist (vgl. BGH Beschluß vom 8. Februar 1978 aaO).
- BGH, 20.09.1978 - IV ZB 97/78
Zur Übertragung von Rentenanwartschaften aus der Ehezeit - Rentenschätzung im …
Für diese gilt nach herrschender Lehre grundsätzlich kein Anwaltszwang, wenn die Begründungen für diese Ansicht auch auseinandergehen (vgl. von Hornhardt FamRZ 1978, 170 und die dort in Fußn. 1 zitierten; ferner Diederichsen NJW 1977, 601, 607 zu Fußn. 75; auch die Entscheidung des erkennenden Senats FamRZ 1978, 232 - NJW 1978, 1165 - VersR 1978, 450). - OLG Köln, 08.10.1996 - 25 UF 168/96
Besitzschutzklage gegen getrennt lebende Ehegatten
Es reicht aus, daß das Rechtsmittel innerhalb der einmonatigen Notfrist des § 516 i.V.m. § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO bei dem Oberlandesgericht eingegangen ist (BGH NJW 1978, 1165).
- BGH, 18.10.1978 - IV ZB 43/78
Beginn der Beschwerdefrist bei ohne Zustellung erfolgter, lediglich formloser …
Diesem Erfordernis ist jedoch nicht nur dann Genüge getan, wenn der Beschwerdeführer die Beschwerdeschrift unmittelbar dem Beschwerdegericht zuleitet, sondern auch dann, wenn das Amtsgericht die bei ihm eingereichte Beschwerde an das Oberlandesgericht weiterleitet; fristwahrend ist in diesem Falle allerdings erst der Eingang beim Oberlandesgericht (Senatsbeschluß vom 8. Februar 1978 - IV ZB 80/77 - FamRZ 1978, 232). - BGH, 20.06.1979 - IV ZB 147/78
Beschwerde gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts - Rechtzeitigkeit …
Es ist zwar nicht erforderlich, daß der Beschwerdeführer (oder sein Verfahrensbevollmächtigter) die Beschwerdeschrift beim Oberlandesgericht einreicht; es genügt vielmehr auch, daß das Amtsgericht die bei ihm eingegangene Beschwerdeschrift an das Oberlandesgericht weiterleitet (BGH FamRZ 1978, 492; FamRZ 1978, 232 = NJW 1978, 1165 = VersR 1978, 450). - BGH, 12.05.1982 - IVb ZB 10/82
Zulässigkeit eines isolierten Sorgerechtsverfahren nach Regelung der elterlichen …
Hat das Gericht eine einstweilige Anordnung erlassen, aber nicht im Sinne des Antragstellers, besteht für ein Beschwerdeverfahren Anwaltszwang (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1981, 379 m.w.N.), während dies nicht der Fall ist, wenn die entsprechende Entscheidung im Verfahren nach § 1672 BGB ergangen ist (BGH, Beschluß vom 8. Februar 1978 - IV ZB 80/77 - NJW 1978, 1165). - BGH, 15.10.1980 - IVb ZB 597/80
Folgesache - Verbundsache - Abgetrennte Verbundsache - Scheidung - …
Durch die am 22. Mai 1979 von dem erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigten der Antragstellerin eingelegte Beschwerde wurde der den Versorgungsausgleich regelnde Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 20. April 1979 nicht in zulässiger Weise angefochten (§ 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ZPO) Beschwerden in isolierten Verfahren nach § 621 Abs. 1 ZPO können zwar auch von einem bei dem Beschwerdegericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (BGH, UM ZPO § 621 e Nr. 2 FamRZ 1978, 232 " VersR 1978, 450 - NJW 1978, 1165 MDR 1978, 478). - OLG Köln, 06.05.2002 - 14 UF 24/02
Kostenbeschwerde in einem Verfahren über die Feststellung einer Vaterschaft
Soweit die Beschwerdeschrift entgegen § 621 e Abs. 3 Satz 1 ZPO nicht bei dem gemäß § 621 a Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 64 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 FGG zuständigen Oberlandesgericht, sondern beim AG eingereicht worden ist, steht dies der Fristwahrung nicht entgegen, da die Beschwerdeschrift nach Vorlage durch das AG am 4.2.2002, und damit noch innerhalb der erst am 18.02.2002 ablaufenden Frist beim Oberlandesgericht eingegangen ist, was nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, 8.2.1978, IV ZB 80/77, NJW 1978, 1165; BGH, 18.10.1978, IV ZB 43/78, NJW 1979, 108), der sich der Senat anschließt, ausreicht. - BGH, 20.04.1979 - IV ZB 160/78
Anfechtung - Ehe - Scheidung - Versorgungsausgleich - Wiedereinsetzung in den …
Eine Klärung ist auch nicht durch den Senatsbeschluß vom 8. Februar 1978 (FamRZ 1978, 232 = VersR 1978, 450 = NJW 1978, 1165 = MDR 1978, 478) erfolgt, in dem der Anwaltszwang für Beschwerden gegen isolierte Entscheidungen nach § 621 Abs. 1 Nr. 1 ZPO verneint worden ist. - BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 128/85
Anwendbarkeit von neuem Verfahrensrecht hinsichtlich Prozesshandlungen in anderen …
Daß Beschwerdeverfahren nach § 621 e Abs. 1 ZPO, die selbständige Familiensachen des § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO betreffen, schon nach dem vor dem 1. April 1986 geltenden Recht nicht dem Anwaltszwang unterlagen, entspricht der absolut herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1978 - IV ZB 80/77 - FamRZ 1978, 232 und vom 18. Oktober 1978 - IV ZB 43/78 - FamRZ 1979, 30, 31; OLG Celle FamRZ 1978, 139; OLG Frankfurt FamRZ 1978, 608; OLG Oldenburg FamRZ 1978, 818; OLG Bremen FamRZ 1978, 834;… Stein/Jonas/Schlosser ZPO 20. Aufl. § 621 e Rdn. 3;… Zöller/Philippi ZPO 14. Aufl. § 621 e Rdn. 18;… Baumbach/Lauterbach/Albers 44. Aufl. § 621 e Anm. 4 A;… Thomas/Putzo ZPO 13. Aufl. § 621 e Anm. 2 g; Brüggemann FamRZ 1977, 289, 291; v. Hornhardt FamRZ 1978, 170;… Walter, Prozeß in Familiensachen 2. Aufl. S. 148; a.A.: OLG München FamRZ 1981, 382 mit ablehnender Anmerkung von Bergerfurth S. 582). - BGH, 23.11.1979 - IV ZB 54/79
Anwaltszwang für Beschwerden in Folgesachen - Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BGH, 08.02.1978 - IV ZB 63/77
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 39/83
Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für einen Sohn - Voraussetzungen …
- BGH, 23.11.1979 - IV ZB 79/79
Unsichere Rechtslage - Rechtsanwalt - Rechtsmittelfrist - Verschulden - …
- BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 25/85
Weitere Beschwerde gegen die Übertragung des Sorgerechts für ein Kind auf die …
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 97/82
Antrag auf Änderung der Sorgerechtsregelung für Kinder aus geschiedener Ehe - …
- OLG Schleswig, 04.08.1980 - 8 WF 306/79
- BGH, 23.11.1979 - IV ZB 177/79
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund einer Versäumung …
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Rechtsprechung
| BGH, 01.02.1978 - IV ARZ 8/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Negativer Kompetenzkonflikt der Familiengerichte - Anforderungen an die Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthaltes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 887
- MDR 1978, 478
Wird zitiert von ... (9)
- OLG München, 18.02.2015 - 34 AR 15/15
Sachliche Gerichtszuständigkeit bei energiewirtschaftlichen Rechtsstreitigkeiten
Denn das Amtsgericht Eggenfelden hatte die Frage der örtlichen Zuständigkeit ersichtlich nicht behandelt und mit der Verweisung auch nicht bindend entscheiden wollen (vgl. BGH NJW 1978, 887; BayObLG NJW-RR 1996, 956;… Zöller/Greger § 281 Rn. 16a). - BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 51/78
Formlose Rüge der Sache und Ablehnung der Übernahme durch ein Gericht nach …
Da der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Köln hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit nicht bindend war, war das Familiengericht Bergheim an sich nicht gehindert, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328 - MDR 1978, 478; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 22/78).Für die örtliche Zuständigkeit sind die Verhältnisse zur Zeit der Rechtshängigkeit der Sache maßgebend (BGH NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328 = MDR 1978, 478; Senatsbeschluß vom 10. Mai 1978 - IV ARZ 38/78).
- BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 22/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen der örtlichen …
Der Beschluß des Landgerichts Saarbrücken vom 14. November 1977, durch den die Ehescheidungssache an das Amtsgericht - Familiengericht - Neunkirchen abgegeben worden ist, stand zwar der Befugnis dieses Gerichts nicht entgegen, die Sache wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Familiengericht zu verweisen (BGH NJW 1978, 887; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 - und vom 22. März 1978 - IV ARZ 23/78).Das Familiengericht Neunkirchen ist örtlich ausschließlich zuständig, weil es insoweit auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Scheidungssache ankommt (BGH NJW 1978, 887) und die Parteien zur Zeit der Erhebung der Scheidungsklage im Bezirk des Amtsgerichts Neunkirchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F.).
- BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Örtliche Zuständigkeit eines …
Der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Mannheim war, soweit die örtliche Zuständigkeit in Frage steht, für das Amtsgericht - Familiengericht - Weinheim nicht bindend (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78).Da die Parteien im Zeitpunkt der Erhebung der Scheidungsklage ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Weinheim hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F. ), war das Familiengericht Weinheim allerdings örtlich ausschließlich zuständig; darauf, daß die Antragsgegnerin später und vor dem 1. Juli 1977 mit den ehelichen Kindern in den Bezirk des Amtsgerichts Hanau verzog (§ 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ), kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - und vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 -).
- BGH, 30.08.1978 - IV ARZ 49/78
Abgrenzung zwischen Verweisungsbeschluss nach § 281 ZPO (Zivilprozessordnung) und …
Zwar schließt ein Verweisungsbeschluß nach Art. 12 Nr. 7 a EheRG nicht aus, daß das Familiengericht aufgrund eines Antrags nach § 281 ZPO und nach Anhörung beider Parteien sich für örtlich unzuständig erklärt und das Seheidungsverfahren an ein anderes Familiengericht verweist (vgl. den zur Veröffentlichung bestimmten Senatsbeschluß vom 8. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 -). - BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78
Entscheidung des Bundesgerichtshofs bei Zuständigkeitsstreit zwischen zwei …
Maßgebend sind für die örtliche Zuständigkeit nicht die Verhältnisse zum Zeitpunkt des 1. Juli 1977, sondern, wie das Familiengericht Hamburg zutreffend ausgeführt hat, diejenigen, die zur Zeit der Rechtshängigkeit der Sache (Zustellung der Scheidungsklage) bestanden haben (Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78, NJW 1978, 887). - BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78
Streit zweier Familiengerichte um die örtliche Zuständigkeit - Maßgeblichkeit der …
Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 8. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - entschieden hat, ist durch den Beschluß des Landgerichts Mönchengladbach eine Bindung des von dem Landgericht als zuständig angesehenen Amtsgerichts Mönchengladbach nicht eingetreten. - BGH, 22.03.1978 - IV ARZ 23/78
Anforderungen an die örtliche Zuständigkeit eines Familiengerichts - …
Die Abgabe der Scheidungssache vom Landgericht Freiburg an das Amtsgericht - Familiengericht - Freiburg nach Art. 12 Nr. 7 a Abs. 2 des 1. EheRG stellte keine das Familiengericht hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit bindende Verweisung nach § 281 ZPO dar (vgl. den zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsbeschluß vom 8. Februar 1978 - IV ARZ 8/78). - BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 54/78
Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts im anhängigen Ehescheidungsverfahren
Die Abgabe der Scheidungssache vom Landgericht an das Familiengericht Göttingen nach Art. 12 Nr. 7 Buchst. a Abs. 2 des 1. EheRG hatte keine bindende Wirkung hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit (Senatsbeschluß v. 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78, NJW 1978, 887 - FamRZ 1978, 328).
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