Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 19.01.1978 - 8 U 110/77 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,4768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung eines Darlehens zum Zwecke der Fortsetzung eines verbotenen Spiels ; Darlehensvertrag als Nebenvertrag zum Spielvertrag; Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1978, 669
- VersR 1978, 1045
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.07.1974 - III ZR 66/72
Voraussetzungen des Anspruchs aus einem Schuldanerkenntnis - Selbstständige …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.01.1978 - 8 U 110/77
Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Nebenvertrag, auf den § 762 BGB anwendbar ist, da er in so naher Beziehung zum Spielvertrag steht, daß nach dem Sinn des Gesetzes die gesetzliche Regelung auch für ihn paßt (BGH NJW 1974, 1821;… Soergel-Siebert, 10. Aufl., Rdnr. 7;… Staudinger, 11. Aufl., Rdnr. 34;… RGRK, aaO., Rdnr. 9 je zu § 762 BGB ). - RG, 28.11.1921 - 967/20
1. Sind zum Glücksspiel eingerichtete Räume Einrichtungen im Sinn des § 284 Abs. …
Auszug aus OLG Nürnberg, 19.01.1978 - 8 U 110/77
Damit hat er den Tatbestand des § 284 StGB erfüllt, weil er Einrichtungen zum Glücksspiel bereitgestellt und dieses in seinen Räumen zumindest geduldet hat (…Dreher, aaO., Anm. 2 C zu § 284 StGB ; RGSt 56, 246), Er wußte auch, daß das Spiel nicht behördlich genehmigt war.
- BGH, 15.03.1990 - III ZR 248/88
Sittenwidrigkeit eines Darlehensgeschäfts zur Finanzierung eines Bordellbetriebes
Selbst wenn angenommen wird, daß das zu einem sittenwidrigen Zweck gewährte Darlehen auch hinsichtlich der Valuta grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 817 Satz 2 BGB fallen kann, wie es die Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen für ein zu verbotenen Spielzwecken gegebenes Darlehen entschieden hat (OLG Nürnberg MDR 1978, 669 [OLG Nürnberg 19.01.1978 - 8 U 110/77]; vgl. auch BGH Urteil. vom 17 - 9. Februar 1961 - VII ZR 183/59 = WM 1961, 530), greift gegen einen Anspruchsausschluß die Erwugung durch, daß damit der sittenwidrige, von der Rechtsordnung mißbilligte Zweck gleichsam legalisiert würde; der Bordellbetreiber könnte das Kapital nämlich endgültig behalten und auf Dauer zur Fortsetzung des Betriebes nutzen. - LG Duisburg, 19.10.2016 - 3 O 373/14 Rn. 42 Für den im Ergebnis vergleichbaren Fall der Hingabe eines Darlehens zur Förderung eines verbotenen Glückspiels ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Rückforderungsanspruch des Darlehensgebers an § 817 Satz 2 BGB scheitert (OLG Nürnberg, Urteil vom 19. Januar 1978 - 8 U 110/77 - Rn.8, juris m.w.N.).
dejure.org
Übersicht OLG Nürnberg
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.