Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen Rissen an einem Wohnhaus - Entstehen von Schäden an einem Bauwerk durch Sprenungen in einem nahegelegenen Steinbruch - Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassen zukünftiger Sprengungen in einem Steinbruch - Berücksichtigung einer ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
- BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Papierfundstellen
- NJW 1979, 551 (Ls.)
- MDR 1979, 391
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
Es bestehen keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Zulassung der Revision - und damit auch die Annahme des Rechtsmittels - auf solche Teile des Streitgegenstandes zu beschränken, über die das Berufungsgericht durch (selbständig anfechtbares) Zwischen- oder Teilurteil hätte gesondert entscheiden dürfen (Tiedtke, WM 1977, 666, 672/673;… Rosenberg a.a.O. § 143, 3 a; Grunsky, ZZP 84, 129; noch weitergehend - Beschränkung der Revisionszulassung auf einzelne einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs angehenden Angriffs- oder Verteidigungsmittel - BGHZ 53, 152, 155). - BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72
VUS
Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
Eine besondere rechtliche Behandlung solcher Arbeitnehmer gegenüber sonstigen Beauftragten kommt aber ernsthaft nur insoweit in Betracht - und wirft daher eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung auf -, als ihnen kein eigener Entschließungsspielraum mit entsprechendem Verantwortungsbereich verbleibt (vgl. auch BGH Urt. v. 3. Februar 1976, VI ZR 23/72, JZ 1976, 595). - BGH, 02.06.1977 - X ZR 58/76
Teilannahme der Revision
Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
Daß die Teilannahme der Revision jedenfalls dann zulässig ist, wenn nur bei einem von mehreren selbständigen Klageansprüchen ein Grund für die Annahme gegeben ist, hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 2. Juni 1977, X ZR 58/76, BGHZ 69, 93, 94 bereits ausgesprochen (vgl. neuestens auch den Beschluß des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1978, VI ZR 4/77, betr. - BGH, 07.11.1978 - VI ZR 4/77
Teilweise Annahme - Revisionsannahme - Revisionswert - Teil des Anspruchs
Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
Daß die Teilannahme der Revision jedenfalls dann zulässig ist, wenn nur bei einem von mehreren selbständigen Klageansprüchen ein Grund für die Annahme gegeben ist, hat der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 2. Juni 1977, X ZR 58/76, BGHZ 69, 93, 94 bereits ausgesprochen (vgl. neuestens auch den Beschluß des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1978, VI ZR 4/77, betr. - BGH, 17.04.1952 - III ZR 182/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.12.1978 - V ZR 214/77
Daß die Zulassung der Revision auf einzelne - einfache - Streitgenossen beschränkt werden kann, entspricht allgemeiner Auffassung (BGH Urt. v. 17. April 1952, III ZR 182/51, LM ZPO § 546 Nr. 9;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 12. Aufl. § 143, 3 a, S. 812;… Vorndran, Die Beschränkung der Revision zu den oberen Bundesgerichten mit Ausnahme des Strafprozeßrechts, Diss. - Freiburg - 1957, S. 117;… Seil, Probleme der Rechtsmittelbegründung im Zivilprozeß, Erlanger Juristische Abhandlungen Bd. 14, S. 83;… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, NJW-Schriftenreihe Heft 14, Rdn. 59;… Prütting, Die Zulassung der Revision, Erlanger Juristische Abhandlungen Bd. 18, S. 230;… Thomas/Putzo, ZPO 10. Aufl. § 546 Anm. 5 b;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 36. Aufl. § 546 Anm. 2 a).
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Rechtliche Betreiberin der Website und damit rechtlich verantwortlich für dadurch gegebene Beeinträchtigungen Dritter ist die Beklagte zu 4. Daneben trifft die Beklagten zu 1 bis 3 als Gesellschafter und Geschäftsführer gegebenenfalls die Verantwortlichkeit als Mitstörer, weil mögliche Beeinträchtigungen Dritter zumindest mittelbar von ihnen zu verantworten sind (vgl. Senatsurteil vom 3. Februar 1976 - VI ZR 23/72 - NJW 1976, 799; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 - NJW 1979, 551;… Palandt/Bassenge BGB, 68. Aufl., § 1004 Rn. 15 ff.). - BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des …
Beschäftigte können nämlich selbst unmittelbare Handlungsstörer nur sein, wenn ihnen ein eigener Entschließungsspielraum mit entsprechendem Verantwortungsbereich verbleibt, aber nicht, wenn sie weisungsgebunden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77, DB 1979, 544 f. und Urteil vom 17. Dezember 1982 - V ZR 55/82, NJW 1983, 751). - BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15
Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem …
Ob das Berufungsgericht zuvor von der Möglichkeit eines Zwischen- oder Teilurteils Gebrauch gemacht habe, sei unter dem für das Annahmeverfahren maßgeblichen Gesichtspunkt der Entlastung des Revisionsgerichts unerheblich (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77, ZZP 92 (1979), 462, 463).
- BGH, 11.12.2015 - V ZR 180/14
Passive Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für …
Störungen des Eigentums Dritter, zu denen es bei der Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer kommt, sind deshalb mangels eigenen Entscheidungsspielraums des Verbands (zu diesem Gesichtspunkt: Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77, NJW 1979, 551 (Ls) juris Rn. 29 und Urteil vom 17. Dezember 1982 - V ZR 55/82, WM 1983, 176, 177) den Wohnungseigentümern zuzurechnen, nicht dem Verband. - BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82
Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis
Allerdings kann nach anerkannter Rechtsauffassung die Zulassung der Revision ( § 546 ZPO) beschränkt werden (vgl. BGHZ 76, 397, 398 f. [BGH 25.03.1980 - VI ZR 61/79] = LM ZPO § 546 Nr. 105 a mit Anm. Weber, jeweils m.w.Nachw.; Entsprechendes gilt für die Annahme der Revision gemäß § 554 b ZPO: BGHZ 69, 93, 94 [BGH 02.06.1977 - X ZR 58/76] = LM ZPO § 554 b Nr. 3 mit Anm. Bruchhausen; BGH Urteile vom 7. November 1978 - VI ZR 4/77 = LM ZPO § 554 b Nr. 5 und vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 - LM ZPO § 554 b Nr. 6 m.w.Nachw.). - BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße …
Daß die Revisionszulassung nach § 546 ZPO auf den Grund des Anspruchs beschränkt werden kann, entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. BGH Beschluß vom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 - NJW 1979, 551; Senatsurteil BGHZ 76, 397, 399 sowie BGH Urteile vom 26. März 1982 - V ZR 149/81 - NJW 1982, 1535 - insoweit in BGHZ 83, 310 nicht abgedruckt -, vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 259/81 - NJW 1982, 2380 [BGH 30.06.1982 - VIII ZR 259/81] m.w.N. und vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80 - NJW 1982, 1873 [BGH 31.03.1982 - IVb ZR 661/80]). - BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98
Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Hat das Gericht die Sache dagegen - wie hier - ohne Antrag verwiesen, ist der Verweisungsbeschluß zwar fehlerhaft (vgl. BGH, Urt. v. 15. Dezember 1978, V ZR 214/77, NJW 1979, 551), aber grundsätzlich wirksam und unanfechtbar. - BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82
Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch …
Er wäre nicht etwa einem weisungsgebundenen Arbeitnehmer gleichzustellen (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 15. Dezember 1978, V ZR 214/77, Betrieb 1979, 544). - BGH, 27.09.2011 - II ZR 221/09
Revision: Beschränkung der Zulassung auf die Höhe des Anspruchs
Eine Beschränkung der Revisionszulassung auf die Anspruchshöhe ist möglich (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1998 VI ZR 66/98, NJW 1999, 500; vgl. auch Beschluss vom 15. Dezember 1978 V ZR 214/77, NJW 1979, 551;… Urteil vom 16. September 2009 VIII ZR 243/08, BGHZ 182, 241 Rn. 11 zur Beschränkung auf den Anspruchsgrund;… Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 543 Rn. 11;…Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 543 Rn. 23). - BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79
Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils
Dann aber kann die Zulassung der Revision auf solche Teile des Streitgegenstandes beschränkt werden, über die das Berufungsgericht durch Zwischenurteil hätte gesondert entscheiden dürfen; ob es tatsächlich ein Grundurteil erlassen hat, ist unerheblich (so mit Recht schon der Beschluß des V. Zivilsenatsvom 15. Dezember 1978 - V ZR 214/77 = LM ZPO § 554 b Nr. 6 - NJW 1979, 551 - wonach die Ablehnung der Revisionsannahme bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch auf den Grund beschränkt werden kann). - BGH, 08.07.1988 - V ZR 45/87
Zumutbarkeit von Bauarbeiten auf gewerblich genutztem Nachbargrundstück
- BGH, 27.03.2014 - III ZR 387/13
Beschränkung der Zulassung der Revision auf einzelne Prozessparteien in den …
- BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 259/81
Formularmäßige Einschränkung der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel; …
- LAG Sachsen, 19.12.2005 - 2 Sa 829/05
Unterlassung der Verwendung des Namens eines ausgeschiedenen Rechtsanwalts auf …
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Rechtsprechung
| BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung einer Restjugendstrafe wegen erneuter Strafbarkeit - Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 28, 351
- NJW 1979, 1837
- MDR 1979, 391
- MDR 1979, 691
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden …
Auszug aus BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79
Sind Jugendstrafe und Freiheitsstrafe gegen denselben Verurteilten zu vollstrecken, so sind für die Vollstreckung der Jugendstrafe der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter und für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungskammer zuständig (gegen BGHSt 26, 375 im Anschluß an BGHSt 27, 329).Sie ist nicht kraft Gesetzes an den Jugendrichter in Stuttgart zurückgefallen, auch nicht, als K. durch Beschluß vom 31. Mai 1976 aus dem Jugendstrafvollzug gemäß § 92 Abs. 2 JGG ausgenommen wurde (BGHSt 24, 332 ff; 27, 329, 331).
Der Vollstreckungsleiter in Pforzheim behielt das Recht, aber auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 26, 28; 27, 329, 331 jeweils m.w.Nachw.).
In der Entscheidung BGHSt 27, 329 hat der Senat es noch offen gelassen, ob die Zuständigkeit des Jugendrichters nach § 462 a Abs. 4 StPO wegfällt, wenn der Verurteilte bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt, ob ferner der Jugendrichter auch für die Vollstreckung einer nach Erwachsenenrecht ausgesprochenen Freiheitsstrafe zuständig wird, wenn der zu einer Freiheitsstrafe Verurteilte eine Jugendstrafe verbüßt.
- BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72
Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht - …
- BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75
Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79
In einem Streit gemäß § 14 StPO kann das gemeinschaftliche obere Gericht nur eines der streitenden Gerichte als zuständiges Gericht bestimmen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGHSt 26, 162, 164). - BGH, 02.07.1976 - 2 ARs 195/76
Zuständigkeit des Jugendrichters bei Aufnahme des Verurteilten in einer …
Auszug aus BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79
Sind Jugendstrafe und Freiheitsstrafe gegen denselben Verurteilten zu vollstrecken, so sind für die Vollstreckung der Jugendstrafe der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter und für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe die Staatsanwaltschaft und die Vollstreckungskammer zuständig (gegen BGHSt 26, 375 im Anschluß an BGHSt 27, 329). - BGH, 19.11.1970 - 2 ARs 270/70
Übertragung von Entscheidungen auf den Jugendrichter im Aufenthaltsort des …
Auszug aus BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79
Der Vollstreckungsleiter in Pforzheim behielt das Recht, aber auch die Pflicht, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 26, 28; 27, 329, 331 jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 21.04.2005 - 2 ARs 84/05
Jugendstrafe; Vollstreckungsleiter; Vollstreckungsleitung (Abgabe)
Rn. 6 Daraus folgt, daß der Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 JGG das Recht, aber auch die Pflicht behält, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 28, 351, 353; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1989, 274, 275;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 4. Aufl. § 85 Rdn. 11). - BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
Besonderer Vollstreckungsleiter; Übernahme der Vollstreckungsleitung
Daraus folgt, daß der Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 JGG das Recht, aber auch die Pflicht behält, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 28, 351, 353; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1989, 274, 275;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 85 Rdn. 11). - BGH, 28.02.2007 - 2 ARs 48/07
Vollstreckungsleitung (Übertragung der Vollstreckung aus wichtigem Grund)
Daraus folgt, dass der Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 JGG das Recht, aber auch die Pflicht behält, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (BGHSt 24, 332, 335; 28, 351, 353;… BGHR JGG § 85 Abs. 5 Zurücknahme 1).
- BGH, 28.09.1984 - 2 ARs 260/84
Bestimmung der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Jugendstrafe - …
Die Tatsache, daß sich der Verurteilte wegen Straftaten, die er als Erwachsener begangen hatte, bei Erlaß des Widerrufsbeschlusses in Untersuchungshaft und später bis 16. Juli 1983 in Strafhaft befand, bewirkte keinen Übergang der Zuständigkeit auf eine Strafvollstreckungskammer (BGHSt 28, 351, 353 f - unter Aufgabe von BGHSt 26, 375 - BGH, Beschluß vom 11. August 1983 - 2 ARs 274/83;… Chlosta in KK, StPO § 462 a Rdn. 6;… Brunner, JGG 7. Aufl. § 85 Rdn. 6;… Meyer in Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl. StPO § 462 a Rdn. 19 - unrichtig in Rdn. 17 am Ende, wo BGHSt 29, 33 [BGH 26.06.1979 - 5 ARs Vs 59/78] mißverstanden und die Aufgabe von BGHSt 26, 375 übersehen wird).An den Voraussetzungen des § 85 Abs. 2 JGG fehlt es, weil der Verurteilte die Jugendstrafe nicht in einer Jugendstrafanstalt verbüßte (BGHSt 28, 351, 353;… Brunner, a.a.O. § 85 Rdn. 4), und zu einer Übertragung gemäß § 85 Abs. 3 JGG ist es nicht gekommen, weil der Jugendrichter in Münster die Übernahme abgelehnt hat.
- BGH, 26.01.2007 - 2 ARs 2/07
Zuständigkeitsbestimmung; Zuständigkeitskonzentration bei Vollstreckung von …
Für die Vollstreckung von Jugendstrafen bleibt bis zu deren Abschluss der Jugendrichter zuständig, auch wenn der Verurteilte zwischenzeitlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und diese ganz oder zum Teil verbüßt hat (BGHSt 28, 351, 353 f.;… BGHR StPO § 462 a Abs. 2 Einheitsjugendstrafe 1). - BGH, 09.01.2018 - 2 ARs 551/17
Ablehnung eines Antrages auf Bestimmung des zuständigen Gerichts
Dieses hat deshalb die Pflicht, seine Entscheidung bei einer Änderung der Verhältnisse zu überprüfen, wenn erforderlich rückgängig zu machen (Senat, Beschluss vom 15. Dezember 1972 - 2 ARs 340/72, BGHSt 25, 85, 88; Beschluss vom 16. März 1979 - 2 ARs 70/79, BGHSt 28, 351, 353) und gegebenenfalls ein anderes Gericht mit den Aufgaben zu betrauen (…Brunner/Dölling, aaO, § 58 Rn. 9). - BGH, 04.06.2004 - 2 ARs 216/04
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Die Bestimmung eines Gerichtsstands gemäß § 14 StPO muss unterbleiben, wenn sich die Zuständigkeit eines anderen - bisher am Streit nicht beteiligten - Gerichts ergibt (st. Rspr. BGHSt 26, 162, 164; 28, 351, 352; 31, 244, 255; BGH NStZ 2001, 110). - BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen …
Der Umstand allein, daß auch Jugendstrafe zu vollstrecken ist, bewirkt einen solchen Zuständigkeitswechsel jedoch nicht (BGHSt 28, 351). - BGH, 23.03.2005 - 2 AR 60/05
Verpflichtung des besonderen Vollstreckungsleiters zur Rücknahme der …
Daraus folgt, daß der Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 JGG das Recht, aber auch die Pflicht behält, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 28, 351, 353; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1989, 274, 275;… Sonnen in Diemer/Scho-reit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 85 Rdn. 11). - BGH, 21.04.2005 - 2 AR 64/05
Klärung der Frage der Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe; …
Daraus folgt, daß der Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 JGG das Recht, aber auch die Pflicht behält, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 28, 351, 353; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1989, 274, 275;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG 4. Aufl. § 85 Rdn. 11). - BGH, 04.06.2004 - 2 AR 124/04
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Nachtragsentscheidungen
- OLG Celle, 10.09.2019 - 2 Ws 258/19
Parallele Zuständigkeiten bei Jugendstrafe und Strafhaft
- BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95
Jugendrichter - Jugendstrafvollzug - Erwachsenenstrafvollzug - JVA - …
- BGH, 28.02.2007 - 2 AR 17/07
- BGH, 26.01.2007 - 2 AR 9/07
- BGH, 24.11.1982 - 2 ARs 337/82
Widerrufliche Abgabe der Vollstreckung
- OLG Dresden, 10.11.1997 - 2 Ws 518/97
Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung der Ausnahme eines Verurteilten aus …
- BGH, 01.06.1984 - 2 ARs 152/84
Unbegründete Zuständigkeit eines Jugendrichters
- BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 167/79
Voraussetzungen für die Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts - …
- BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 154/79
Zuständigkeitswechsel des für die Vollstreckung zuständigen Richters bei …
- BGH, 09.02.1983 - 2 ARs 34/83
Zuständigkeit für die Abgabe der Vollstreckung
- BGH, 26.11.1980 - 2 ARs 326/80
Abgabe der Sache an ein anderes Gericht
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Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags - Verpflichtung zur Kaufpreishinterlegung vor Erteilung der behördlichen Genehmigung - Zulässigkeit von Vereinbarungen über Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 372 (Ls.)
- MDR 1979, 391
- DNotZ 1979, 306
- WM 1979, 74
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74
Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das …
Auszug aus BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77
Es ist zunächst zwar richtig, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes die Leistung nicht gefordert werden kann (vgl. hierzu RGZ 98, 244, 246 und BGH NJW 1976, 104, 105) und der Schuldner dementsprechend auch nicht in Verzug geraten kann. - RG, 13.03.1920 - V 453/19
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke
Auszug aus BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77
Es ist zunächst zwar richtig, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes die Leistung nicht gefordert werden kann (vgl. hierzu RGZ 98, 244, 246 und BGH NJW 1976, 104, 105) und der Schuldner dementsprechend auch nicht in Verzug geraten kann.
- BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92
Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
bb) Jedoch führt die Genehmigungsbedürftigkeit nach dieser Bestimmung für sich nur zu einer schwebenden Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts (Lange, § 2 Anm. 16; Ehrenforth, § 2 Anm. 1a,b;… Wöhrmann, § 2 Rdnr. 26;… Haegele, Die Beschränkungen im Grundstücksverkehr, Rdnr. 3; Herminghausen, S. 592, 599;… Vorwerk-v. Spreckelsen, § 2 Rdnr. 15;… Palandt-Bassenge, BGB, 51. Aufl., Vorb. § 873 Rdnr. 23; vgl. auch RGZ 108, 91 (94); 123, 327 (329 f.); 154, 304 (306); BGH, NJW 1952, 1109 = LM § 986 BGB Nr. 1 (unter I 1); BGH, NJW 1979, 372 (L) = LM GrundstücksverkehrsG Nr. 5 = DNotZ 1979, 306 f.). - BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94
Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von …
Denn eine Genehmigungsbedürftigkeit stünde der Wirksamkeit der hier getroffenen Vereinbarung nicht entgegen, weil sie den Schwebezustand beträfe und die endgültige Erfüllung der sich aus einem wirksam gewordenen Geschäft ergebenden Pflichten nicht vorweggenommen hätte (Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74). - BGH, 20.11.1998 - V ZR 17/98
Fälligkeit der Hinterlegung des Kaufpreises bei einem nach der …
Die Senatsentscheidung vom 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74 betreffe einen anderen Fall, weil dort eine verzugsunabhängige Zinszahlungspflicht begründet worden sei.Zu Recht geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß aufgrund eines schwebend unwirksamen Vertrages während des Schwebezustandes der Kaufpreis nicht gefordert und der Käufer mit seiner Zahlung nicht in Verzug geraten kann (…BGH, Urt. v. 8. Oktober 1975, VIII ZR 115/74, NJW 1976, 104, 105; Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74;… MünchKomm-BGB/Thode, 3. Aufl., § 284 Rdn. 18).
Insbesondere können sie verabreden, daß der Kaufpreis schon vor Erteilung der erforderlichen Genehmigung zu hinterlegen und/oder zu verzinsen ist, weil hierdurch die endgültige Erfüllung der Pflicht zur Grundstücksübertragung und zur Zahlung des Kaufpreises nicht vorweggenommen wird (Senatsurteile v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, aaO und v. 29. März 1985, V ZR 290/83, ZIP 1986, 37, 38).
- BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines …
Soweit der Senat in dieser Entscheidung auch auf den "Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter" (…Senat, aaO, Rn. 21) abgestellt hat, bezog sich dies auf das schuldrechtliche Rechtsgeschäft, das vor Erteilung der Genehmigung durch das Gericht schwebend unwirksam ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Oktober 1978 - V ZR 211/77, DB 1979, 74). - BGH, 10.07.1998 - V ZR 76/97
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages nach Nichterteilung der …
Zu Recht folgert das Berufungsgericht daraus die Verpflichtung, vorweggenommene Teilerfüllungen, wie sie die Klägerin erbracht hat, einstweilen, also während der Dauer des Schwebezustandes, bestehen zu lassen (Senatsurt. v. 13. Juli 1951, V ZR 22/50, LM BGB § 986 Nr. 1; vgl. auch Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, WM 1979, 74). - BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80
Genehmigung nach § 2 GrdstVG
Mit dem Senatsurteil vom 6.10.1978 (WM 1979, 74) steht das gewonnene Ergebnis weder in Widerspruch noch führt es dieses Urteil hinsichtlich der dort offen gelassenen Fragen fort, da es in jenem Fall anders als hier um Ansprüche aus einem schwebend unwirksamen Kaufvertrag ging. - OLG Naumburg, 10.02.2004 - 11 U 78/03
Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem investiven Vertrag zur Absicherung der …
Die Vereinbarung von Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes ist zudem überhaupt nur dann zulässig, wenn sie nicht Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit anordnenden Norm zuwider läuft (BGH, Urteil vom 06. Oktober 1978, V ZR 211/77 = NJW 1979, 373; Urteil vom 29. März 1985, V ZR 290/83 = ZIP 1986, 37 - 39). - BGH, 24.05.1985 - V ZR 115/84
Geltendmachung eines Anspruchs auf Erstattung bezüglich gezahlter Notar- und …
Zwar ist § 139 BGB auch auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte anwendbar (BGHZ 53, 174, 179; 53, 315, 318); von der Nichtigkeitsfolge unberührt bleiben jedoch Vereinbarungen, welche die Parteien gerade - auch - mit Rücksicht auf die schwebende Unwirksamkeit des Vertrages schließen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74). - BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83
Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts - …
Darüber hinaus können die Vertragsparteien, soweit sie sich damit nicht in Widerspruch zu Sinn und Zweck der die vorläufige Unwirksamkeit anordnenden Norm setzen, mit Rücksicht auf die noch ausstehende Zustimmung oder Genehmigung wirksame Vereinbarungen treffen, insbesondere auch Leistungspflichten für die Dauer des Schwebezustandes begründen (vgl. Senatsurt. v. 6. Oktober 1978, V ZR 211/77, LM GrundstückverkehrsG § 2 Nr. 5 = WM 1979, 74).
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Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1978 - V BLw 15/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Entfallens des Erfordernisses der Zustimmung des Landwirtschaftsgerichts zur Abtrennung von Hofgrundstücken - Wunsch eines Erblassers, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Hofzugehörigkeit mit seinem Tode entfallen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 72, 307
- NJW 1979, 420
- MDR 1979, 391
- DNotZ 1979, 563
Wird zitiert von ...
- LG Marburg, 30.01.2006 - 1 O 231/03
Hemmt nur die förml. Zustellung die Verjährung?
Das für eine solche gewillkürte Prozeßstandschaft erforderliche rechtliche Interesse des Verwalters ergibt sich aus dem ihm gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG (vgl. BGH NJW 1979, 420 [zitiert nach juris]).
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