Rechtsprechung
| BayObLG, 14.10.1980 - BReg. 3 Z 74/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 238
- DNotZ 1981, 317 (Ls.)
- BayObLGZ 1980, 317
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- RG, 24.10.1913 - II 429/13
Gesellschaft m. b. H. Nebenvertrag
Auszug aus BayObLG, 14.10.1980 - BReg. 3 Z 74/80
Die Vertragsbeteiligung der GmbH als Dritter (vgl. dazu RGZ 71, 324 /328;… Gottwald in Münchener Kommentar 1979 § 328 Rdnr. 2;… Palandt/Heinrichs BGB 39. Aufl. Vorbem. 3 vor § 328) hat hier die Bedeutung, daß sie die zu ihren Gunsten bestehende Bindung ihrer Gesellschafter anerkennt (vgl. auch RGZ 83, 216 /219) und daß sie deshalb von ihrem Zurückweisungsrecht gemäß § 333 BGB keinen Gebrauch macht. - RG, 04.06.1909 - VII 482/08
1. In welchem Zeitpunkte erwirbt der Dritte das Recht aus einer unwiderruflich zu …
Auszug aus BayObLG, 14.10.1980 - BReg. 3 Z 74/80
Die Vertragsbeteiligung der GmbH als Dritter (vgl. dazu RGZ 71, 324 /328;… Gottwald in Münchener Kommentar 1979 § 328 Rdnr. 2;… Palandt/Heinrichs BGB 39. Aufl. Vorbem. 3 vor § 328) hat hier die Bedeutung, daß sie die zu ihren Gunsten bestehende Bindung ihrer Gesellschafter anerkennt (vgl. auch RGZ 83, 216 /219) und daß sie deshalb von ihrem Zurückweisungsrecht gemäß § 333 BGB keinen Gebrauch macht. - BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BayObLG, 14.10.1980 - BReg. 3 Z 74/80
Der den Auftrag entgegennehmende Notar schließt den Notarvertrag immer nur für sich selbst ab, nicht auch namens der Sozien (anders für soziierte Rechtsanwälte BGHZ 56, 355 /359).
- BGH, 29.04.1963 - III ZR 211/61
Auszug aus BayObLG, 14.10.1980 - BReg. 3 Z 74/80
Der Beurkundungsauftrag wird auch - anders als im Zweifel bei einer Anwaltssozietät (BGH NJW 1963, 1301) - stets nur dem einzelnen Notar erteilt, nicht auch dessen Sozius. - BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75
Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG
Auszug aus BayObLG, 14.10.1980 - BReg. 3 Z 74/80
Haftungsrechtlich hätte dies im Einzelfall dazu führen können, daß übernommene Bürgschaften wie eine Einlageleistung zu behandeln sind, wenn und soweit die Bürgschaftsübernahme ein Weg ist, der Gesellschaft durch persönlichen Vermögenseinsatz, jedoch unter Vermeidung einer Kapitalerhöhung, neue Mittel zuzuführen (BGHZ 67, 171/182 = NJW 1977, 104 /106). - BayObLG, 12.03.1975 - BReg. 3 Z 144/74
Auszug aus BayObLG, 14.10.1980 - BReg. 3 Z 74/80
MittBayNot 1981 Heft 1 bb) Für die Bewertung ist allein der beurkundete Inhalt der Erklärungen maßgebend ( BayObLGZ 1975, 110 /113).
- BGH, 07.09.2017 - III ZR 618/16
Amtlicher Lageplan - Amtshaftung: Hoheitliche Tätigkeit bei Erstellung eines …
- OLG Celle, 01.06.2005 - 3 U 303/04
Anspruch auf Schadensersatz wegen notarieller Amtspflichtverletzung; …
Auch eine Haftung des Beklagten zu 2 als Gesamtschuldner neben der des Beklagten zu 1 ist ausgeschlossen: Die hoheitliche Funktion des Notars als unabhängigem Amtsträger und seine Pflicht zur persönlichen, selbständigen Amtsausübung verbieten eine gesamtschuldnerische Haftung (allgemeine Auffassung, vgl. etwa BayObLG DNotZ. 1981, 317;… Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl. § 5 Nr. 108 m. w. N.). - BayObLG, 17.09.1980 - BReg. 3 Z 180/77
Zur Bewertung von Grundstückskaufvertrag und mitbeurkundeter Abtretung der …
3. Notarrecht/Kostenrecht - Kein Beurkundungsauftrag an "Notarsozietät9Geschäftswert einer Bürgschaftsverpflichtung bis zu einem Höchstbetrag (BayObLG, Beschluß vom 14.10.1980 - BReg. 3 Z 74/80 mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer, München) KostO § 38 Abs. 2, §§ 39, 47 BNotO § 9 1. Bei einer Notarsozietät richtet sich der Auftrag - andere als bei einer Anwaltssozietät - nur an den einzelnen Notar. - BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 111/89
Gegenstandsgleichheit mehrerer in einer Urkunde niedergelegten …
Es kommt hier aber nicht darauf an, ob die Willenserklärungen und die Zustimmungsbeschlüsse gegenstandsgleich i. S. d. § 44 Abs. 1 KostO sind (was allgemein verneint wird, vgl. z. B BayObLGZ 1980, 317, 321 = DNotZ 1981, 317 ;… Rohs/Wedewer, a.a.O., § 27 KostO , Rd.-Nr. 44), sondern darauf, ob die mehreren Beschlüsse, die beurkundet worden sind, denselben Gegenstand betreffen. - LG Traunstein, 28.11.1991 - 1 T 2427/91
Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 KostO
Der Geschäftswert bestimmt sich gem. § 23 Abs. 1 KostG nach der Höhe der Forderung, die durch die Bürgschaft gesichert werden soll (LG Nürnberg-Fürth a. a. O., BayObLG, MittBayNot 1981, 44 , Korintenberg, KostG. 11. Auflage, § 23 Rdnr. 3 und § 30 Rdnr. 24).
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Rechtsprechung
| LG Heilbronn, 14.10.1980 - 1 T 219/80 II |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 08.08.1980 - 6 C 1664/80
- LG Heilbronn, 14.10.1980 - 1 T 219/80 II
Papierfundstellen
- MDR 1981, 238
Wird zitiert von ... (2)
- LG Mönchengladbach, 14.12.1989 - 5 T 540/89
Streitwert der Räumungsklage - Berechnung des Jahresmietzinses anhand Nettomiete …
Diese Auffassung wird damit begründet, dass es wenig sachgerecht erscheine, die Leistungen des Vermieters in die eigentliche Raumüberlassung und in zusätzliche Leistungen aufzuteilen; der Vermieter schulde nicht nur die Überlassung der Räume, sondern auch die Versorgung des Mieters mit Nebenleistungen, wie z.B. Heizung, Warmwasser, Strom, Müllentsorgung usw. Die Nebenkosten stünden in so engem Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der Wohnung, dass die Gegenleistung des Mieters von dem Begriff des Mietzinses nicht zu trennen sei (vgl. LG Köln, WuM 1987, 61, 62; LG Kiel, WuM 1987, 61 ; LG Heilbronn, MDR 1981, 238; LG Koblenz, ZMR 1987, 24 ; vgl. dazu auch Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., V Rdn. 82, S. 1435, der zwar grundsätzlich von einem Bruttomietzins ausgeht und sich gegen eine Differenzierung zwischen verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Kosten wendet, letztlich aber nicht konsequent ist. - LG Leipzig, 14.12.1995 - 12 T 7836/95 Damit ist das Amtsgericht Leipzig einem Teil der bisherigen Rechtsprechung gefolgt (vgl. LG Heilbronn, MDR 1981, 238; LG Hagen, Anwaltsblatt 1989, 620; LG Dresden, Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1994, 70).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.10.1980 - 3 WF 259/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 238
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.09.1990 - XII ZR 38/89
Vertretung mehrerer Unterhaltsgläubiger
Die Gegenstände seiner anwaltlichen Tätigkeit, nämlich die Rechte oder Rechtsverhältnisse, auf die diese sich bezog (…Riedel/Sußbauer aaO.;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 9. Aufl. § 6 Rdn. 25 und 6;… OLG Braunschweig aaO.;… OVG Bremen aaO.;… OLG Düsseldorf aaO.;… OLG Karlsruhe aaO.), bzw. die Ansprüche oder die Verpflichtungen, die geltend gemacht wurden (OLG Frankfurt, Rechtspfleger 1978, 108, 110), waren jedoch nicht identisch (vgl. auch OLG Bamberg Jur. Büro 1983, 129, 130; OLG Hamburg Jur. Büro 1982, 1179 ff; OLG Stuttgart Jur. Büro 1982, 1358; OLG Frankfurt am Main MDR 1981, 238, 239). - OLG Bamberg, 20.10.1982 - 2 WF 181/82
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Nachschieben von Kosten; …
In übrigen hätte die Beschwerde auch sachlich keinen Erfolg, weil es sich bei Ehegatten- und Kindesunterhalt um verschiedene Gegenstände handelt, eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO jedoch nur dann anfällt, wenn für denselben Gegenstand mehrere Auftraggeber vorhanden sind (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1978, 702 m. Anm., v. Mümmler; OLG Hamm JurBüro 1979, 1311; OLG Frankfurt, MDR 1981, 238; OLG Karlsruhe Anw.
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