Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 11.09.1981 - 2 Ws 149/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vermerk zu den Akten; Berufungsfrist; Gericht; Rechtmittelfrist; Geschäftsstelle; Protokoll; Aktenvermerk; Berufung; Urkundsbeamte; Strafsachen; Rechtsmittelschrift; Versäumung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1008 (Ls.)
- MDR 1982, 166
- NStZ 1982, 395 (Ls.)
- StV 1982, 258
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Es muss namentlich das fehlende Verschulden des Betroffenen an der Fristversäumung offensichtlich und eine Glaubhaftmachung wegen Offenkundigkeit oder Aktenkundigkeit überflüssig sein (OLG Düsseldorf JMinBl NW 1984, 95 u. JurBüro 1992, 255; OLG Frankfurt VRS 59, 429; OLG Hamburg NStZ 1985, 568 = JR 1986, 382; OLG Zweibrücken VRS 61, 438). - OLG Hamm, 24.01.2008 - 3 Ws 34/08
Adressierung an falsches Gericht
Teilweise wird zwar vertreten, dass solche aus Gründen der prozessualen Fürsorgepflicht ergriffen werden müssen, wenn sich der Eingabe neben dem korrekten Adressaten sogleich entnehmen lässt, dass der Ablauf der Rechtsmittelfrist unmittelbar bevorsteht und anderenfalls deren Versäumung droht (OLG Hamm NZV 2004, 50 f.; vgl. auch: OLG Zweibrücken NJW 1982, 1008). - OLG Hamm, 26.11.1996 - 3 Ws 567/96 Abgesehen davon ist ein angegangenes unzuständiges Gericht aber auch nicht verpflichtet, außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen, um den rechtzeitigen Eingang einer Rechtsmittelschrift bei dem zuständigen Gericht zu gewährleisten (vgl. BGH NJW 1987, 440 zu einem Wiedereinsetzungsgesuch gemäß § 233 ZPO , der hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzungsgewährung der Vorschrift des § 44 StPO entspricht; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 184 ; a.A. 4. Strafsenat des OLG Hamm, Beschluß vom 18.07.1996 (4 Ws 330/96); OLG Zweibrücken MDR 1982, 166 ; ebenso 4. Strafsenat des OLG Hamm in NStZ 1985, 472 und Maul in Anmerkung zu OLG Düsseldorf in NStZ 1984, 184 , die aber im Ergebnis bei einer Fallgestaltung wie hier Wiedereinsetzung nicht gewähren wollen, da der Rechtsmittelführer infolge seines Verhalten bei der Einreichung der Rechtsmittelschrift die Fristversäumung mitverschuldet habe und es für die Frage seines Verschuldens nicht darauf ankomme, ob diesem unterlaufene Fehler durch das unzuständig angegangene Gericht hätten korrigiert werden können oder sogar müssen).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.10.1981 - 5 Ws 9/81 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO §§ 91, 61, 2, 7; StPO § 145 Abs. 4
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 03.06.1981 - 5 Ns 106/81
- OLG Stuttgart, 31.07.1981 - 5 Ws 9/81
- OLG Stuttgart, 06.10.1981 - 5 Ws 9/81
Papierfundstellen
- MDR 1982, 166
- NStZ 1982, 130
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 20.08.1981 - 1 Ss 398/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 166
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 03.05.2021 - 4 OLG 32 Ss 57/21
Wiedereinsetzung bei formunwirksamer Protokollerklärung zur Revisionsbegründung
Zwar ist die zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegte Revision nicht gegenüber dem hierfür zuständigen Rechtspfleger (§ 24 Abs. 1 Nr. 1b RPflG), sondern vor einer Geschäftsstellenbeamtin erfolgt, jedoch hat der Angeklagte das Protokoll selbst unterschrieben, so dass es als eigene schriftliche Erklärung im Sinne von § 341 Abs. 1 StPO gewertet werden kann (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. § 341 Rn. 7; OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 398/81 v. 20.08.1981 - MDR 1982, 166).
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