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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.1981

Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,375
BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80 (https://dejure.org/1982,375)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1982 - I ZR 27/80 (https://dejure.org/1982,375)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1982 - I ZR 27/80 (https://dejure.org/1982,375)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freiberuflicher Propagandist als Handelsvertreter - Voraussetzungen des § 89 b Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) - Handelsvertreterausgleichsanspruch - Einholung eines demoskopischen Gutachtens über die Laufkundschaft und Stammkundschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Kaufhauspropagandist -, AA des HV, Kaufhausrepräsentant, Propagandistin in Kaufhaus als HV, Öffnungszeiten, Mitursächlichkeit für die Werbung neuer Kunden, Sogwirkung der Marke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 84 Abs. 1 Satz 1
    Begriff der Vermittlungstätigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1757
  • MDR 1982, 821
  • VersR 1982, 647
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1965 - VII ZR 22/63

    Anforderungen an die Tätigkeit eines Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80
    Schon darin liegt eine Vermittlungstätigkeit der Klägerin; es war entgegen der Ansicht der Revision nicht erforderlich, daß die Klägerin eine weitergehende Werbetätigkeit entfaltete, etwa von sich aus an die Kunden herantrat und diese zu einem Geschäftsabschluß zu überreden versuchte (vgl. BGHZ 43, 108, 113 [BGH 21.01.1965 - VII ZR 22/63] - Lotto-Annahme-Stelle).
  • BGH, 22.06.1972 - VII ZR 36/71

    Bezirksstellenleiter von Lotto und Toto Handelsvertreter

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80
    Maßgebend für die rechtliche Einordnung ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung, sondern die vereinbarungsgemäß und tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (BGHZ 59, 87, 91).
  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 34/73

    Verfahrensrecht - Revision gegen Grundurteil; Mitverschulden eines Bauherrn

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80
    Einer auf § 304 ZPO gestützten Rüge der Revision bedurfte es nicht; die Frage, ob das Berufungsgericht ein Grundurteil erlassen durfte, war von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH NJW 1975, 1968).
  • BGH, 20.01.1964 - VII ZR 204/62

    Begriff des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80
    Dadurch war die Selbständigkeit der Klägerin jedoch schon deshalb nicht beeinträchtigt, weil sie nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht durch Weisungen der Beklagten gehalten war, die Verkaufszeiten persönlich einzuhalten, sondern sich an beiden Ständen durch ihre beiden Mitarbeiter vertreten lassen durfte (vgl. BGH VersR 1964, 331); für die Klägerin persönlich bestand eine Arbeitszeit- und Urlaubsregelung nicht, vielmehr war sie nur verpflichtet, für eine durchgehende Betreuung der Verkaufsstände zu den Öffnungszeiten und für die Erledigung der Berichtspflichten zu sorgen.
  • BGH, 31.05.1965 - VII ZR 279/63

    Rechtsstellung eines Tankstellenverwalters als Handelsvertreter - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80
    Selbst wenn die Kunden mangels hinreichender gegenteiliger Anhaltspunkte davon ausgehen konnten, ihr Vertragspartner sei das Kaufhaus, ändert sich deshalb die rechtliche Beurteilung des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses nicht (vgl. BGH v. 31.05.1965 - VII ZR 279/63, S. 8).
  • RG, 02.03.1933 - VI 350/32

    1. Bedarf, wenn in einem formgerechten Grundstücksveräußerungsvertrag der Käufer …

    Auszug aus BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80
    Für die Abwicklung des Innenverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beklagten ist es unerheblich, ob dessen rechtliche Gestaltung den Kunden offenbart wurde oder diese glaubten, den Kaufvertrag mit einem Dritten abgeschlossen zu haben (…vgl. Brüggemann, Großkomm. zum HGB, 3. Aufl., § 84 Rdn. 14); zumal da es für die Wirksamkeit des durch einen Vertreter mit dem Kunden abgeschlossenen Geschäfts nicht darauf ankommt, ob dem Kunden die Person des Vertretenen bekannt oder auch nur erkennbar ist (RGZ 140, 335, 338; BGH LM BGB Nr. 10 zu § 164).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5156
BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78 (https://dejure.org/1981,5156)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1981 - I ZR 178/78 (https://dejure.org/1981,5156)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1981 - I ZR 178/78 (https://dejure.org/1981,5156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer Spedition auf Zahlung von Standgeld - Vorliegen eines Frachtvertrags/ Beförderungsvertrags - Eintritt der Verjährung - Unterbrechung der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 821
  • VersR 1982, 649
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.1975 - I ZR 35/74

    Begriff des Anerkenntnisses

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
    Diese Verjährungsregelung ist nach der Rechtsprechung des Senats auf alle Ansprüche aus einer der CMR unterliegenden Beförderung anzuwenden; d.h. sowohl auf die Ansprüche gegen den Frachtführer als auch auf die Ansprüche des Frachtführers (BGH LM CMR Art. 32 Nr. 6 = NJW 1975, 1075).

    Die Revision verkennt nicht, daß auch ein solcher Vergütungsanspruch der einjährigen Verjährungsfrist nach Art. 32 Abs. 1 CMR unterliegt (vgl. BGH LM CMR Art. 32 Nr. 2 = NJW 1972, 1003 f; LM CMR Art. 32 CMR Nr. 6 = NJW 1975, 1075).

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer …

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
    In diesem Zusammenhang stellt sich aber unter einem anderen Gesichtspunkt die Frage, ob zur Vermeidung grober Unbilligkeiten und einer Rechtsverkürzung auf Seiten der Beklagten der Beginn der Verjährungsfrist vorliegend trotz des eindeutigen Wortlauts des Art. 32 Abs. 1 Satz 3 c CMR auf einen späteren Zeitpunkt als den des Abschlusses des Beförderungsvertrages zu verschieben ist (vgl. BGH NJW 1978, 2241 f).
  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative …

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
    Diese Auffassung entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, an der zuletzt der VII. Zivilsenat in seinem Urteil vom 8.6.1978 mit ausführlicher Begründung festgehalten hat (BGHZ 72, 23 ff m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 103/70

    Maßgebende Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber einem Spediteur aus …

    Auszug aus BGH, 11.12.1981 - I ZR 178/78
    Die Revision verkennt nicht, daß auch ein solcher Vergütungsanspruch der einjährigen Verjährungsfrist nach Art. 32 Abs. 1 CMR unterliegt (vgl. BGH LM CMR Art. 32 Nr. 2 = NJW 1972, 1003 f; LM CMR Art. 32 CMR Nr. 6 = NJW 1975, 1075).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 31/08

    Frachtvertrag: Anwendung der dreijährigen Verjährungsfrist auf …

    Für die dreijährige Verjährungsfrist gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR hat der Senat im Jahre 1981 eher beiläufig entschieden, dass diese Regelung auf den vertraglichen Erfüllungsanspruch des Frachtführers nicht anwendbar ist, sondern sich lediglich auf Schadensersatzansprüche und gegebenenfalls auf gesetzliche Ansprüche ähnlichen Inhalts bezieht (BGH, Urt. v. 11.12.1981 - I ZR 178/78, VersR 1982, 649, 650).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 24 U 11/05

    Fracht- und Speditionsgeschäft: Verjährung vertraglicher Erfüllungs- und …

    Der Begriff des Vorsatzes ist im deutschen Recht wie im internationalen Transportrecht - so zu Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR: BGH VersR 1982, 649 - ein schadensersatzrechtlicher Begriff; er bezieht sich auf die Verletzung von Verhaltensnormen mit der Folge einer Schädigung von Rechtsgütern oder Vermögenspositionen der anderen Seite.

    Bereits lange vor der Aufnahme des zur Neufassung des § 439 HGB - durch Transportrechtsreformgesetz vom 25.06.1998 - führenden Gesetzgebungsverfahrens hatte die höchstrichterliche Rechtsprechung festgestellt, dass Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR lediglich auf Schadensersatzansprüche und gesetzliche Ansprüche ähnlichen Inhalts anzuwenden ist, nicht auf vertragliche Erfüllungsansprüche (und damit auch nicht auf gleichlaufende vertragliche Aufwendungsersatzansprüche) anzuwenden ist (BGH VersR 1982, 649).

    Die im Rahmen der Auslegung des § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB zu klärende Rechtsfrage entspricht sachlich exakt der Rechtsfrage, die die höchstrichterliche Rechtsprechung mit der bereits zitierten Entscheidung BGH VersR 1982, 649 zu Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR entschieden hat.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2013 - 18 U 107/12

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Frachtvertrag

    Rn. 18 Während der Bundesgerichtshof zunächst entschieden hatte, Art. 32 Abs. 1 Satz 2 CMR finde auf Primäransprüche keine Anwendung (BGH, Urteil vom 11.12.1981, I ZR 178/78, zit. nach juris), hat er unter ausdrücklicher Abkehr von dieser Entscheidung mit umfassender Begründung zu § 439 Abs. 1 Satz 2 HGB nunmehr entschieden, dass die Bestimmung auch auf Primärleistungsansprüche und vertragliche Aufwendungsersatzansprüche aus Frachtverträgen anzuwenden sei (BGH, Urteil vom 22.04.2010, I ZR 31/08, zit. nach juris).
  • OLG Hamburg, 15.08.1985 - 6 U 35/85

    Erhebung eines Standgeldes für einen LKW-Auflieger; Festhalten eines Aufliegers …

    Wie der BGH in dem Urteil vom 11. Dezember 1981 (VersR 1982 S. 649 f) ausgeführt hat, trägt Artikel 32 CMR den Interessen auch eines solchen Frachtführers ausreichend Rechnung, der bei Vertragsabschluß noch nicht übersehen kann, ob und in welcher Höhe Standgeldansprüche zur Entstehung kommen.
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