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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1585
OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83 (https://dejure.org/1983,1585)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.1983 - 3 Ws 16/83 (https://dejure.org/1983,1585)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 1983 - 3 Ws 16/83 (https://dejure.org/1983,1585)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    StVollzG §§ 1, 11, 13, 115; GG Art. 6
    Strafrecht; Strafvollzug; Anforderungen an die Begründung von ablehnender Urlaubsbescheiden durch die Vollzugsbehörde; Eignung von Familienangehörigen (hier: Mutter des Antragstellers) als Bezugspersonen bei Gewährung von Urlaub.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 602
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 08.09.1982 - 3 Ws 627/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht, soweit ersichtlich, Einigkeit darüber, daß eine umfassende Darstellung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte wegen der Vielzahl der von den Vollzugsbehörden zu treffenden Urlaubsentscheidungen nicht verlangt werden kann (OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 9; Beschluß v. 31.10.1978 - 1 Ws 338/78 - OLG Frankfurt/M. NStZ 1983, 93 ; ZfStrVo 1982, 309 = NStZ 1982, 349 ; OLG München ZfStrVo 1979, 63 und ZfStrVo SH 1979, 25; OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Koblenz Beschluß v. 10.10.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81-).

    Welche konkreten Anforderungen zu stellen sind, kann nicht allgemein gesagt werden, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (zutreffend OLG Frankfurt/M. NStZ 1983, 93 ).

    Dabei sind die tragenden Gesichtspunkte unter Angabe der entsprechenden Tatsachen kurz anzuführen (OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Frankfurt/M. NStZ 1983, 93 ).

    Von Bedeutüng ist auch, ob und gegebenenfalls welche Vollzugslockerungen der Gefangene bereits erfahren hat, ob es zu Mißbräuchen gekommen ist und unter welchen Bedingungen der begehrte Urlaub verbracht werden soll (OLG Frankfurt/M. NStZ 1983, 93 ).

  • OLG Frankfurt, 12.03.1982 - 3 Ws 140/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
    Dazu gehört eine Schilderung der Persönlichkeit und der Entwicklung des Antragstellers bis zur Tat, eine - zumindest zusammengefaßte - Mitteilung der Art und Weise und der Motive der Tatbegehung und vor allem eine Schilderung der Entwicklung und des Verhaltens des Antragstellers im gesamten bisherigen Vollzug, so auch die Würdigung der bisher absolvierten Vollzugslockerungen (vgl. hierzu OLG Frankfurt ZfStrVo 1982, 309).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht, soweit ersichtlich, Einigkeit darüber, daß eine umfassende Darstellung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte wegen der Vielzahl der von den Vollzugsbehörden zu treffenden Urlaubsentscheidungen nicht verlangt werden kann (OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 9; Beschluß v. 31.10.1978 - 1 Ws 338/78 - OLG Frankfurt/M. NStZ 1983, 93 ; ZfStrVo 1982, 309 = NStZ 1982, 349 ; OLG München ZfStrVo 1979, 63 und ZfStrVo SH 1979, 25; OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Koblenz Beschluß v. 10.10.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81-).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Strafvollstreckungskammer bei einem Bescheid, mit dem die Vollzugsbehörde die Gewährung des Regelurlaubs versagt hat, nur zu prüfen, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelton Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (BGHSt 30, 320 [327]).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
    Wie das Bundesverfassungsgericht für den Schriftverkehr zwischen in Untersuchungshaft befindlichen erwachsenen Kindern und ihren Eltern entschieden hat, gewinnt das Eltern-KindVerhältnis in Krisensituationen der Persönlichkeit für die seelische Stabilisierung auch von erwachsenen Familienmitgliedern erhöhte Bedeutung (BVerfG NStZ 1981, 315 ).
  • OLG Koblenz, 10.07.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung besteht, soweit ersichtlich, Einigkeit darüber, daß eine umfassende Darstellung aller in Betracht kommenden Gesichtspunkte wegen der Vielzahl der von den Vollzugsbehörden zu treffenden Urlaubsentscheidungen nicht verlangt werden kann (OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 9; Beschluß v. 31.10.1978 - 1 Ws 338/78 - OLG Frankfurt/M. NStZ 1983, 93 ; ZfStrVo 1982, 309 = NStZ 1982, 349 ; OLG München ZfStrVo 1979, 63 und ZfStrVo SH 1979, 25; OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Koblenz Beschluß v. 10.10.1981 - 2 Vollz (Ws) 27/81-).
  • OLG Celle, 03.03.1980 - 3 Ws 73/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.1983 - 3 Ws 16/83
    Vielmehr war sein Gesuch so zu verstehen, daß er generell um Urlaub nachsuchen wollte (vgl. Senatsbeschluß vom 30.04.1980 - 3 Ws 73/80 -).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht …

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  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06

    Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von …

    Für eine konkrete Veranlassung, in einer Art Umkehr der Beweislast Besuchen von Familienangehörigen ein Verfahren vorzuschalten, in dem diese sich als für Besuchskontakte geeignet zu erweisen haben, war schon von daher nichts Handfestes ersichtlich (vgl. zur Überprüfung der Eignung als Bezugsperson für Lockerungen im Strafvollzug OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, S. 181 ).
  • OLG Hamm, 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07

    Vollzugslockerungen; Entscheidung; Begründung; Anforderungen

    Ist es dagegen gerechtfertigt, die Flucht- oder auch Missbrauchsgefahr aus einer "einfachen" und begrenzten Tatsachengrundlage herzuleiten, so braucht auch nur diese im ablehnenden Bescheid der Vollzugsbehörde mitgeteilt zu werden (OLG Karlsruhe ZfStrVo 1983, 181; OLG Frankfurt NStZ 1983, 93; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 350; OLG Nürnberg NStZ 1998, 215; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 1 Ws 16407 - Calliess/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 10. Aufl., § 11 Rdnr. 15 ff.).

    Insoweit genügen nicht floskelhafte Bemerkungen, sondern es bedarf der Mitteilung der tatsächlichen Vorkommnisse (OLG Karlsruhe ZfStrVo 1983, 181, 183; OLG Frankfurt NStZ 1983, 93, OLG Nürnberg NStZ 1998, 215).

  • OLG Brandenburg, 16.05.2011 - 1 Ws (Vollz) 30/11

    Vollzugslockerungen; Erledigung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch …

    Die gerichtliche Nachprüfung durch die Strafvollstreckungskammern beschränkt sich darauf, ob die Vollzugsbehörde bei Ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (…BGH a.a.O.;… OLG Nürnberg a.a.O.;… OLG Celle a.a.O.; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1983, 181, 183; OLG Karlsruhe, Justiz 1984, 313; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2004, 3 Ws 3/04, zit. n. juris).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 2002, 528; OLG Karlsruhe ZfStrVo 1983, 181, 183; OLG Karlsruhe, Justiz 1984, 313; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2004, 3 Ws 3/04, zit. n. juris).

  • LG Detmold, 14.07.2016 - 20 StVK 72/16

    Vollzugsplanfortschreibung

    Die gerichtliche Nachprüfung durch die Strafvollstreckungskammer beschränkt sich darauf, ob die Vollzugsbehörde bei Ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, 181, 183; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1984, 313).

    Sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, 181, 183; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1984, 313).

  • OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03

    Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung

    Das bedeutet bei einem Bescheid, mit dem die Vollzugsbehörde die Gewährung von Lockungen versagt hat, dass die Strafvollstreckungskammer nur zu prüfen hat, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (…BGH a.a.O.; vgl. auch Senat ZfStrVo 1983, 181).
  • OLG Karlsruhe, 22.06.2016 - 2 Ws 177/16

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus in Baden-Württemberg: …

    Die Vollzugsbehörde darf es dabei nicht bei bloßen pauschalen Wertungen oder dem abstrakten Hinweis auf Flucht- oder Missbrauchsgefahr bewenden lassen, sondern hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Untergebrachten zu konkretisieren (BVerfG NStZ 1998, 430; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, 181, 183; Die Justiz 1984, 313; StV 2009, 595 - jeweils zu § 11 Abs. 2 StVollzG).
  • OLG Nürnberg, 12.08.1992 - Ws 807/92
    Denn eine umfassende Ermittlung und Darstellung aller für die gegen eine Flucht- bzw. Mißbrauchsgefahr sprechenden Umstände ist nicht veranlaßt, vgl. OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1983, 181.
  • OLG Frankfurt, 06.11.1984 - 3 Ws 755/84
    Wie in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen vergleichbaren Fall (vgl. ZfStrVo 1983, 181 ff.) so war auch im vorliegenden Fall die Vollzugsbehörde nicht berechtigt, die Gewährung des begehrten Tagesausgangs davon abhängig zu machen, daß sich die als Bezugsperson in Betracht kommende Schwester des Antragstellers in der Vollzugsanstalt vorstellt und sich ihre Eignung als Betreuungsperson attestieren läßt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.01.1983 - 7 VAs 63/82   

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https://dejure.org/1983,7337
OLG Hamm, 17.01.1983 - 7 VAs 63/82 (https://dejure.org/1983,7337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.1983 - 7 VAs 63/82 (https://dejure.org/1983,7337)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 1983 - 7 VAs 63/82 (https://dejure.org/1983,7337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 602
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 10.01.2023 - 102 VA 127/22

    Entscheidung über Akteneinsicht in Nachlassakte als Akt der Rechtsprechung

    Ob die rechtliche Sicht des Antragstellers zutrifft, kann im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung dahinstehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 1983, 7 VAs 63/82, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.2014 - 2 VAs 11/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie: …

    Rn. 26 a) Der Antrag genügt den sich aus § 24 Abs. 1 EGGVG ergebenden Darstellungsanforderungen, wozu nach allgemeiner Meinung und auch nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Schilderung eines bestimmten Sachverhalts, also die schlüssige Darstellung von Tatsachen, die, wenn sie zuträfen, ergeben, dass der Antragsteller durch die angefochtene Maßnahme in seinen Rechten verletzt ist, gehört (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. A., § 24 EGGVG, Rn. 1;… KK-Schoreit, StPO, 7. A., § 24 EGGVG Rn. 1; OLG Hamm MDR 1983, 602; vgl. allerdings weitergehende Anforderungen OLG Celle, Beschluss vom 28.03.2013 - 2 VAs 10/13 - bei juris [insoweit in NStZ-RR 2014, 64 nicht abgedruckt]).
  • BayObLG, 07.07.2025 - 102 VA 60/25

    Justizverwaltungsakt, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Freiwillige …

    Ob die rechtliche Sicht des Antragstellers zutrifft, kann im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung dahinstehen (…BayObLG NJW-RR 2023, 503 Rn. 23; OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 1983, 7 VAs 63/82, juris).
  • OLG München, 12.02.2020 - 1 VA 133/19

    Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das …

    Ob die rechtliche Sicht der Antragstellerin zutrifft, kann im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung dahinstehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 1983, 7 VAs 63/82, juris).
  • KG, 13.02.2013 - 4 VAs 6/13

    Anforderungen an die Substantiierung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung …

    Rn. 1 1. Der Antrag ist nicht - wie es geboten gewesen wäre (vgl. OLG Hamm MDR 1983, 602;… Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 3 m.w.N.) - innerhalb der Monatsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG in der Form des § 24 Abs. 1 EGGVG begründet worden.
  • BGH, 21.01.2004 - 2 ARs 418/03

    Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit für Entscheidungen über die Vollstreckung …

    Es ist kein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG dargetan (vgl. auch OLG Hamm MDR 1983, 602).
  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 VA 133/19

    Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das …

    Ob die rechtliche Sicht der Antragstellerin zutrifft, kann im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung dahinstehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 1983, 7 VAs 63/82, juris).
  • BGH, 21.05.2025 - 5 ARs 1/25

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines …

    Die Begründung in der Form des § 24 Abs. 1 EGGVG muss dabei binnen der Monatsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG eingereicht werden (OLG Hamm, Beschluss vom 17. Januar 1983 - 7 VAs 63/82, MDR 1983, 602; OLG Schleswig, Beschluss vom 24. April 2002 - 2 VAs 3/02; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. März 2005 - 3 VAs 1/05, NStZ-RR 2005, 282; OLG Dresden…, Beschluss vom 25. März 2024 - 2 VAs 12/23 Rn. 25 mwN;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 2;… Kissel/Mayer, GVG, 11. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 19).
  • BayObLG, 26.08.2024 - 102 VA 108/24

    Änderung der Geschäftsverteilung, Rechtsschutzbedürfnis, …

    Der Antragsteller muss seiner Substanziierungspflicht innerhalb der Frist des § 26 Abs. 1 EGGVG genügen (vgl. z. B. BayObLG, Beschluss vom 2. März 2023, 203 VAs 495/22, juris Rn. 3; OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. Februar 2021, 1 VAs 1/21, juris Rn. 10; Beschluss vom 9. Februar 2016, 1 VAs 7/15, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 23. November 2017, 5 VAs 26/17, juris Rn. 2; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. August 2015, 2 VAs 15/15, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 12. Mai 2011, 1 VAs 16/11, NStZ-RR 2012, 126 [126 f.]; Beschluss vom 17. Januar 1983, 7 VAs 63/82, MDR 1983, 602; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 3. März 2005, 3 VAs 1/05, NStZ-RR 2005, 282 [283]; Köhnlein in BeckOK GVG, 23.
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   OLG Hamm, 13.12.1982 - 3 (s) Sbd 18 - 14/82   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 602
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.01.1983 - 3 ObOWi 164/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,9175
BayObLG, 11.01.1983 - 3 ObOWi 164/82 (https://dejure.org/1983,9175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur ärztlichen Untersuchung Jugendlicher (Erstuntersuchung) vor Beginn einer Beschäftigung; Eintritt in das Berufsleben; Vorliegen einer nur geringfügigen Beschäftigung; Berücksichtigung eines Verbotsirrtums des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 602
  • BayObLGSt 1983, 14
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