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Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 27.04.1983 | OLG Frankfurt, 03.08.1983

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.05.1983 - 20 W 121/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3379
OLG Frankfurt, 08.05.1983 - 20 W 121/83 (https://dejure.org/1983,3379)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.1983 - 20 W 121/83 (https://dejure.org/1983,3379)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 1983 - 20 W 121/83 (https://dejure.org/1983,3379)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesetzliche Vermutung; Widerlegbare Vermutung; Vollmacht des Notars

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 620
  • MDR 1983, 943
  • DNotZ 1984, 489 (Ls.)
  • VersR 1984, 48
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 02.08.2022 - 20 W 251/19

    Anmeldebefugnis des Notars zum Handelsregister

    Letztlich gibt es unabhängig davon, ob § 378 Abs. 2 FamFG eine Vollmachtsvermutung enthält, die dann auch formlos, also etwa durch eine einfache Erklärung gegenüber dem Registergericht widerlegbar wäre (h. M., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 08.05.1983, Az. 20 W 121/83 zur entsprechenden damaligen Regelung in § 129 FGG, zitiert nach beck-online; Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.2011, Az.11 Wx 2/11, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10.03.2015, Az. 31 Wx 60/15, jeweils zitiert nach juris;… Heinemann, a.a.O., Rn. 9;… Krafka, a.a.O., Rn. 10, jeweils auch zur vereinzelten Gegenansicht, die von einer unwiderleglichen gesetzlichen Vertretungsberechtigung ausgehen will und in diesem Zusammenhang zu Überlegungen einer entsprechenden Anwendung von § 15 GBO auch im Registerverfahren), vorliegend schon keinerlei Anhalt, dass das Handeln des Notars gegen den Willen der zur Anmeldung der Namensänderung der Beteiligten zu 1 gesetzlich ja verpflichteten Beteiligten zu 1 oder 2 erfolgt wäre; gegen einen solchen abweichenden Willen spricht auch bereits das eigene Auftreten der Beteiligten zu 1 gegenüber dem Registergericht unter ihrem Ehenamen etwa auch im Rahmen der Anmeldung und der neuen Gesellschafterliste.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.04.1983 - W 1/83 (Baul)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4487
OLG Karlsruhe, 27.04.1983 - W 1/83 (Baul) (https://dejure.org/1983,4487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.04.1983 - W 1/83 (Baul) (https://dejure.org/1983,4487)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. April 1983 - W 1/83 (Baul) (https://dejure.org/1983,4487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 229; ZPO § 707 Abs. 2

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde; Zulässigkeit der Beschwerde; Aufschiebende Wirkung; Gerichtliche Entscheidung

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 943
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - W 1/01

    Baulandsachen - Entscheidung des Landgerichts über aufschiebende Wirkung eines …

    Die im Beschluß des Senats vom 27.04.1983 (MDR 1983, 943) vertretene gegenteilige Ansicht wird aufgegeben.

    Gegen die Anwendung des § 707 Abs. 2 ZPO (so Senat, MDR 1983, 943) spricht entscheidend, daß hierdurch eine nicht hinnehmbare Rechtsschutzverkürzung eintreten würde, die nur vor den vielfältigen Sicherungen verständlich ist, welche das Zivilprozeßrecht zugunsten des Schuldners bei vorläufiger Vollstreckung bietet (§§ 707 Abs. Satz 2, 719 Abs. 1 Satz 2, 708 - nunmerus clausus der für vorläufig vollstreckbar zu erklärenden Urteile -, 717 ZPO).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.08.1983 - 5 U 124/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4516
OLG Frankfurt, 03.08.1983 - 5 U 124/83 (https://dejure.org/1983,4516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.1983 - 5 U 124/83 (https://dejure.org/1983,4516)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 1983 - 5 U 124/83 (https://dejure.org/1983,4516)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 943
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 28.07.1992 - 1Z RR 245/92
    a) In der neueren Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass von dem Grundsatz des § 200 Abs. 1 GVG , soweit es den Erlass von Entscheidungen anbelangt, Ausnahmen zulässig sind (vgl. Kissel GVG § 199 Rn.7 ff.; Rosenberg/ Schwab Zivilprozessrecht 14.Aufl. S.122; Baumbach/Lauterbach/Albers ZPO 50.Aufl. Anm.3 B vor § 199 GVG ; Thomas/ Putzo ZPO 17.Aufl. § 200 GVG Anm.4 a;… Zöller/Gummer ZPO 17. Aufl. § 200 GVG Rn. 5; Wieczorek ZPO 2.Aufl. Band V § 200 GVG Anm.C I; OLG Koblenz OLGZ 1977, 125; OLG Zweibrücken ZMR 1982, 115/116; OLG Frankfurt MDR 1983, 943 ).
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