Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.10.1984 - 1 Ss 259/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwesenheit und Abwesenheit des Urkundsbeamten als wesentliche Förmlichkeit; Rechtliche Einordnung der Betrauung von Rechtsreferendaren mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 430
- Rpfleger 1985, 77
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.01.1972 - 2 StR 376/71
Verursachung des Todes durch die mit dem Ziel der Wegnahme angewendeten Gewalt - …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.1984 - 1 Ss 259/84
Allerdings ergibt sich aus dem Verhandlungsprotokoll, dessen Beweiskraft die An- und Abwesenheit des Urkundsbeamten als wesentliche Förmlichkeit im Sinne der §§ 273, 274 StPO einschließt (BGHSt 24, 280, 281), daß bei der Verkündung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe die Rechtsreferendarin T. das Protokoll geführt hat. - BGH, 03.04.1984 - 5 StR 986/83
Betrauung eines Referendaren mit Aufgaben eines Urkundsbeamten der …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.1984 - 1 Ss 259/84
Bereits insoweit unterscheidet sich der hier zur Beurteilung stehende Sachverhalt von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3. April 1984 - 5 StR 986/83 - (NStZ 1984, 327 [BGH 03.04.1984 - 5 StR 986/83] ) mit § 8 der Nieder sächsischen Anordnung über die Geschäftsstellen der ordentlichen Gerichte und der Staatsanwaltschaften in der Fassung der AV vom 3. Dezember 1980 (NdsRpfl 1980, 273) zugrunde lag. - BGH, 20.04.1982 - 5 StR 521/81
Verbot der Protokollführung eines Referendars "aus der Natur der Sache" - …
Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.1984 - 1 Ss 259/84
Hiernach können auch Rechtsreferendare unter den in § 153 Abs. 5 GVG bezeichneten Voraussetzungen mit den Aufgaben eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle betraut werden, wenn das Landesrecht dies vorsieht (BGH, Urteil vom 20. April 1982 - 5 StR 521/81 -).
- BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16
Übernahme von Aufgaben der Protokollführung durch nicht der erkennenden …
Der Bundesgerichtshof legt § 153 Abs. 5 Satz 1 GVG vielmehr in ständiger Rechtsprechung gemäß seinem Wortlaut und in Übereinstimmung mit dem Willen des Gesetzgebers (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, BT-Drucks. 8/2024 S. 18; Katholnigg, StV 1984, 110) dahin aus, dass die Einzelheiten der Betrauung der betroffenen Personen, zu denen auch Referendare gehören können, grundsätzlich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilen sind (…vgl. BGH, aaO, sowie Urteil vom 4. Juni 1985 - 1 StR 18/85, StV 1985, 492; siehe auch OLG Koblenz, Rpfleger 1985, 77;… MüKoStPO/Arnoldi 2016, § 226 Rn. 13 mwN).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 04.12.1984 - 3 Ss 181/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 430
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 21.12.1984 - Ss 579/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 329 Abs. 1 S. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Unzulässigkeit der Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Verspätetes Erscheinen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unzulässigkeit der Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Verspätetes Erscheinen
Papierfundstellen
- MDR 1985, 430
Wird zitiert von ...
- OLG Oldenburg, 15.11.2021 - 1 Ws 425/21
Keine Säumnis bei Irrtum über Terminbeginn der Hauptverhandlung; Fünfzehnminütige …
Überdies steht die Verurteilung zu einer (unbedingten) neunmonatige Freiheitsstrafe im Raum (vgl. OLG München…, Beschluss vom 05.07.2007 - 4 St RR 122/07, juris Rn. 11; ferner KG…, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 Ss 94/97, juris Rn. 10 unter Hinweis auf die Höhe einer erstinstanzlich festgesetzten Geldstrafe); mit anderen Worten, selbst eine verschuldete Versäumnis um mehr als 45 Minuten steht zu der schwerwiegenden Folge der Berufungsverwerfung in einem Missverhältnis, welches die Vermutung eines Verzichts auf Durchführung des Verfahrens sowie die Annahme einer Verwirkung durch Säumnis nicht zulässt (so OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.1984 - Ss 579/84, MDR 1985, 430).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.11.1984 - 1 Ws 824/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ungebühr gegen das Gericht durch Erscheinen im angetrunkenem Zustand; Festsetzung von Ordnungsmitteln nach § 178 GVG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1985, 430
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 22.12.1983 - 1 Ws 829/83
Auszug aus OLG Koblenz, 13.11.1984 - 1 Ws 824/84
Sie ist auch nicht etwa gegenstandslos geworden, weil die Ordnungshaft bereits vollzogen ist, vielmehr ist über die Rechtmäßigkeit der Anordnung noch zu befinden (Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1983 in 1 Ws 829/83;… Mayr in Karlsruher Kommentar zur Strafprozeßordnung , § 181 GVG Rdnr. 4;… Kleinknecht-Meyer, StPO, 36. Aufl., § 181 GVG Rdnr. 3).
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