Rechtsprechung
| BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Leasingvertrages - Wandelung eines Kaufvertrages - Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Wegfall der Leasingratenzahlungspflicht bei Geltendmachung abgetretener Gewährleistungsrechte
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Finanzierungs-Leasing - Gewährleistungsvollzug - Leasing - Wandlungsvollzug - Einstandspflicht - Untergang der Leasingsache - Nachbesserung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 242, 276, 465, 536, 537
Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung zwischen Leasingnehmer und Lieferant gegenüber dem Leasinggeber
Papierfundstellen
- BGHZ 94, 44
- NJW 1985, 1535
- ZIP 1985, 546
- MDR 1985, 664
- MDR 1985, 665
- WM 1985, 573
- BB 1985, 826
- DB 1985, 1281
- JR 1985, 500
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75
Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft, …
Auszug aus BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83
Der Leasinggeber, der seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer abgetreten hat, muß eine vom Leasingnehmer mit dem Lieferanten wegen Mangelhaftigkeit der Leasingsache getroffene Wandelungsvereinbarung gegen sich gelten lassen und verliert wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage seinen Anspruch auf Leasingraten (Ergänzung zu BGHZ 68, 118 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75] und 81, 298).Sie entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 = ZIP 1984, 1101 m.Anm. Graf v. Westphalen, ferner zum kaufmännischen Verkehr Senatsurteilevom 23. Februar 1977 - VIII ZR 124/75 = BGHZ 68, 118, 123 ff [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75] - undvom 16. September 1981 - VIII ZR 265/80 = BGHZ 81, 298, 301 ff) [BGH 16.09.1981 - VIII ZR 265/80].
Hat der Leasinggeber den Leasingnehmer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam auf die Geltendmachung abgetretener kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche verwiesen, so muß er nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung grundsätzlich die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen als für sich verbindlich hinnehmen; insbesondere bewirkt eine vollzogene Wandelung, daß der zwischen dem Lieferanten und dem Leasinggeber abgeschlossene Kaufvertrag endgültig rückabzuwickeln ist und dem Leasingvertrag von Anfang an die Geschäftsgrundlage fehlt, so daß der Leasinggeber keinen Anspruch auf Zahlung von Leasingraten hat (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306 [BGH 16.09.1981 - VIII ZR 265/80];… Senatsurteile vom 20. Juni 1984 a.a.O. undvom 5. Dezember 1984 - VIII ZR 277/83 = WM 1985, 226 = ZIP 1985, 226).
Mangels besonderer Regelung im Vertrage war die weitere Abwicklung der Wandelung - wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 23. Februar 1977 (BGHZ 68, 118, 125 f) [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75] bereits ausgesprochen hat - nicht Sache des Beklagten, sondern der Klägerin als der Käuferin und Eigentümerin.
- BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80
Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt § …
Auszug aus BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83
Sie entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 = ZIP 1984, 1101 m.Anm. Graf v. Westphalen, ferner zum kaufmännischen Verkehr Senatsurteilevom 23. Februar 1977 - VIII ZR 124/75 = BGHZ 68, 118, 123 ff [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75] - undvom 16. September 1981 - VIII ZR 265/80 = BGHZ 81, 298, 301 ff) [BGH 16.09.1981 - VIII ZR 265/80].Hat der Leasinggeber den Leasingnehmer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam auf die Geltendmachung abgetretener kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche verwiesen, so muß er nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung grundsätzlich die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen als für sich verbindlich hinnehmen; insbesondere bewirkt eine vollzogene Wandelung, daß der zwischen dem Lieferanten und dem Leasinggeber abgeschlossene Kaufvertrag endgültig rückabzuwickeln ist und dem Leasingvertrag von Anfang an die Geschäftsgrundlage fehlt, so daß der Leasinggeber keinen Anspruch auf Zahlung von Leasingraten hat (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306 [BGH 16.09.1981 - VIII ZR 265/80];… Senatsurteile vom 20. Juni 1984 a.a.O. undvom 5. Dezember 1984 - VIII ZR 277/83 = WM 1985, 226 = ZIP 1985, 226).
Mit diesen vor allem an die Auffassung von Canaris (…Großkom. zum HGB, 3. Aufl. Bankvertragsrecht, 2. Bearbeitung, Rdn. 1714 ff) und von Lieb (JZ 1982, 561 ff [BGH 16.09.1982 - VIII ZR 265/80]) anknüpfenden Ausführungen verkennt die Revision, daß die von ihr genannten Gesichtspunkte den typischen Vertragsgehalt des Finanzierungs-Leasingvertrages nicht erschöpfend umschreiben.
- BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83
Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und …
Auszug aus BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83
Sie entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats(Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 = ZIP 1984, 1101 m.Anm. Graf v. Westphalen, ferner zum kaufmännischen Verkehr Senatsurteilevom 23. Februar 1977 - VIII ZR 124/75 = BGHZ 68, 118, 123 ff [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75] - undvom 16. September 1981 - VIII ZR 265/80 = BGHZ 81, 298, 301 ff) [BGH 16.09.1981 - VIII ZR 265/80].Hat der Leasinggeber den Leasingnehmer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam auf die Geltendmachung abgetretener kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche verwiesen, so muß er nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung grundsätzlich die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen als für sich verbindlich hinnehmen; insbesondere bewirkt eine vollzogene Wandelung, daß der zwischen dem Lieferanten und dem Leasinggeber abgeschlossene Kaufvertrag endgültig rückabzuwickeln ist und dem Leasingvertrag von Anfang an die Geschäftsgrundlage fehlt, so daß der Leasinggeber keinen Anspruch auf Zahlung von Leasingraten hat (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306 [BGH 16.09.1981 - VIII ZR 265/80]; Senatsurteile vom 20. Juni 1984 a.a.O. undvom 5. Dezember 1984 - VIII ZR 277/83 = WM 1985, 226 = ZIP 1985, 226).
- BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83
Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83
Hat der Leasinggeber den Leasingnehmer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam auf die Geltendmachung abgetretener kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche verwiesen, so muß er nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung grundsätzlich die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen als für sich verbindlich hinnehmen; insbesondere bewirkt eine vollzogene Wandelung, daß der zwischen dem Lieferanten und dem Leasinggeber abgeschlossene Kaufvertrag endgültig rückabzuwickeln ist und dem Leasingvertrag von Anfang an die Geschäftsgrundlage fehlt, so daß der Leasinggeber keinen Anspruch auf Zahlung von Leasingraten hat (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306 [BGH 16.09.1981 - VIII ZR 265/80]; Senatsurteile vom 20. Juni 1984 a.a.O. undvom 5. Dezember 1984 - VIII ZR 277/83 = WM 1985, 226 = ZIP 1985, 226).
- BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15
AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung
Der Kläger dürfte sich auf die Wahrung dieser in der vorliegenden Konstellation seinem Schutz dienenden Frist verlassen (vgl. BGH 25. März 1987 - VIII ZR 71/86 - zu B I 2 c der Gründe; 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83 - zu I 1 der Gründe, BGHZ 94, 44;… vgl. auch Staudinger/Schlosser (2013) § 306 Rn. 11;… im Ergebnis ebenso für unwirksame Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzuwendungen BAG in st. Rspr. seit 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259). - BGH, 16.09.2015 - VIII ZR 119/14
Formularmäßiger Leasingvertrag für eine EDV-Anlage: Verjährungshemmung für einen …
An das Ergebnis des Gewährleistungsprozesses ist der Leasinggeber bei interessengerechter Auslegung des Leasingvertrages gebunden (…Senatsurteile vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90, aaO S. 65;… vom 19. Februar 1986 - VIII ZR 91/85, aaO S. 143; vom 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83, BGHZ 94, 44, 48; vom 16. September 1981 - VIII ZR 265/80, BGHZ 81, 298, 305 f.). - BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß im Fall einer auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandelung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt (BGHZ 68, 118, 126 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 306/307; 94, 44, 48/49; 94, 180, 185; 97, 135, 140; Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = WM 1984, 1089 unter I 2 b dd).Den Einwand der Revision, das widerspreche der für den Leasingvertrag maßgebenden Risikoverteilung, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. Februar 1985 (BGHZ 94, 44) und vom 19. Februar 1986 (BGHZ 97, 135) erörtert und zurückgewiesen.
Eine Gleichbehandlung würde nicht berücksichtigen, daß der Leasingnehmer, anders als der Abzahlungskäufer im Finanzierungsfall, nur eine vertragliche Beziehung - diejenige zum Leasinggeber - hat, und auch außer acht lassen, daß es die vertragstypische Verpflichtung des Leasinggebers zur Gebrauchsüberlassung verbietet, ihn zum Nachteil des Leasingnehmers als reine "Finanzierungsstelle« zu behandeln (BGHZ 97, 135, 142/143; 94, 44, 48; 94, 180, 188).
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85
Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung …
Von der sich daran knüpfenden mietrechtlichen Sachmängelhaftung nach § 537 BGB kann sich der Leasinggeber wegen der Besonderheiten des Leasingverhältnisses auch im nichtkaufmännischen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen freizeichnen, wenn er dem Leasingnehmer gleichzeitig seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten abtritt und diese Ansprüche die Interessen des Leasingnehmers in angemessener Weise wahren (für den nichtkaufmännischen Verkehr Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = NJW 1985, 129 = WM 1984, 1089; ferner allgemein BGHZ 68, 118, 123 [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 301 f.; 94, 44, 48; 94, 180, 185 ff. [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 65/84] mit dem Ergebnis, daß § 11 Nr. 10 a AGBG diese Freizeichnung nicht hindert).Im Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 (…aaO unter II 2 e) konnte die Frage dahingestellt bleiben, weil nicht der Leasinggeber, sondern der Lieferant aus abgetretenem Recht klagte; auch in dem weiteren Urteil vom 5. Dezember 1984 (VIII ZR 87/83 = WM 1985, 263 unter II 2 b und c) bedurfte sie keiner Entscheidung, weil sich dort die Wandelung endgültig als unbegründet herausgestellt hatte; im Urteil vom 27. Februar 1985 (BGHZ 94, 44) war die Wandelung wiederum vollzogen, im Urteil vom 24. April 1985 (BGHZ 94, 180 [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 65/84]) war eine Wandelungsklage nicht erhoben.
Der erkennende Senat hat mehrfach darauf hingewiesen, daß sich die Vertragsbeteiligung des Leasinggebers nicht in der Finanzierungsfunktion erschöpft, sondern auch und gerade die Vermieterposition umfaßt (vgl. z. B. BGHZ 94, 44, 48; 94, 180, 188 [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 65/84];… Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 aaO).
- BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90
Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem …
d) Ausnahmsweise braucht der Leasinggeber eine vollzogene Wandelung nicht hinzunehmen, wenn bei deren Herbeiführung Leasingnehmer und Lieferant kollusiv zum Nachteil des Leasinggebers zusammengearbeitet haben (BGHZ 94, 44, 52), insbesondere wenn sie eine Wandelung im Bewußtsein dessen vereinbart haben, daß ein Mangel nicht vorlag.Sie verkennt dabei jedoch die vom Bundesgerichtshof mehrfach hervorgehobene Stellung des Leasinggebers als des Eigentümers und Vermögensinhabers der Leasingsache (z.B. BGHZ 94, 44, 49; 97, 135, 142 f) mit der sich daraus herleitenden Gebrauchsüberlassungspflicht und der Folge grundsätzlicher mietrechtlicher Mängelverantwortlichkeit des Leasinggebers, der die Bonität des Lieferanten ebenso überprüfen kann wie der Leasingnehmer; auch wird nicht beachtet, daß bei der Zuweisung des Insolvenzrisikos an den Leasinggeber der Kern der als interessegemäß anerkannten Haftungsfreizeichnung die Ersetzung der mietrechtlichen durch die kaufrechtliche Gewährleistung mit der Folge kurzer Verjährungsfristen - in jedem Falle erhalten bleibt (vgl. dazu Brunotte, DRiZ 1990, 396, 400), so daß der Leasinggeber nicht unzumutbar belastet wird und das auf der Gebrauchsüberlassungs- und Finanzierungsfunktion des Leasinggebers einerseits und der Zahlungspflicht des Leasingnehmers andererseits beruhende Aquivalenzverhältnis erhalten bleibt.
- BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
Kündigung des Pachtverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Pächters
Auf die Einhaltung dieses Verfahrens, das ihrem Schutze dient, durften sich die Beklagten verlassen, § 242 BGB (vgl. Senatsurteil BGHZ 94, 44, 47). - BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00
Rechtsfolgen der Bestellung einer Untervollmacht durch einen nicht …
Da die Leasinggeberin selbst durch die Formulierung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Beklagte veranlaßt hat, Gewährleistungsansprüche gegen die Klägerin einzuklagen, muß sie sich hieran festhalten lassen (BGHZ 94, 44, 47). - OLG Brandenburg, 21.10.2020 - 4 U 143/19
Schadensersatz aus einem Mietkaufvertrag Mietkaufvertrag über einen gebrauchten …
Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus schon in den vorgenannten Entscheidungen jeweils hervorgehoben, dass dies ebenso gilt, wenn sich der Lieferant mit der Rückabwicklung einverstanden erklärt, gleichgültig, ob im Rechtsstreit oder außergerichtlich (BGH, Urteil vom 27. Februar 1985, - VIII ZR 328/83 Rn 3b aa).Tritt der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche vorbehaltlos an den Leasingnehmer ab, ist dieser allein berechtigt und verpflichtet, Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln gegen den Lieferanten durchzusetzen (BGH, Urteil vom 27. Februar 1985, - VIII ZR 328/83 Rn 3b bb).
Die Einigung über den Anspruch "auf" Wandelung war ausreichend für die sachlichrechtliche Wirkung der Umwandlung des Kaufvertrages in ein Rückabwicklungsverhältnis und führte dazu, dass der Leasinggeber nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage seinen Anspruch auf Ratenzahlung gegen den Leasingnehmer verlor (BGH Urteil vom 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83 Rn 3 b) aa).
Rn. 63 cc) Anders kann es nur ausnahmsweise sein, wenn die Einigung zwischen Lieferantin und Leasingnehmerin ersichtlich im kollusiven Zusammenwirken zum Nachteil der Leasinggeberin erfolgt ist, etwa wenn offenkundig kein Rücktrittsgrund vorliegt (vgl. Urteil vom 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83 3B cc) oder die Einigung die Leasinggeberin treuwidrig benachteiligt.
- BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 188/91
Leasingvertrag - EDV-Anlage - Leasingbedingungen - Gewährleistungsansprüche - …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich der Leasinggeber von der mietrechtlichen Gewährleistung auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen freizeichnen kann (BGHZ 68, 118, 123 f [BGH 23.02.1977 - VIII ZR 124/75]; 81, 298, 301 f; 94, 44, 47 f).b) Das Berufungsgericht ist im Ansatz auch rechtlich zutreffend davon ausgegangen, daß ein Leasinggeber ungeachtet einer solchen Unwirksamkeit der Abtretung kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche das Ergebnis einer dennoch geführten gewährleistungsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Leasingnehmer und Lieferanten - von dem Fall eines, hier nicht festgestellten, kollusiven Zusammenwirkens beider abgesehen (vgl. dazu BGHZ 94, 44, 52) - hinnehmen muß (BGHZ 94, 44, 47; 109, 139, 143 [BGH 25.10.1989 - VIII ZR 105/88]und Senatsurteil vom 27. April 1988 - VIII ZR 84/87 = WM 1988, 979, 984).
c) Im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats steht ferner die Ansicht des Berufungsgerichts, daß es für die Bindung des Leasinggebers an dieses Ergebnis unerheblich ist, auf welchem Wege es erzielt worden ist (vgl. BGHZ 94, 44, 51).
- BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84
Kein Aufwendungsersatz des Leasinggebers bei Scheitern des Vertrages
Gegen die in der Literatur - im einzelnen mit Unterschieden - im Hinblick auf den Finanzierungszweck des Leasing empfohlene Behandlung als Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis spricht vor allem die nicht nur formale und vorübergehende, sondern sachliche und dauernde Zuordnung des Leasinggegenstandes zum Vermögen des Leasinggebers (Senatsurteil vom 27. Februar 1985 = BGHZ 94, 44 unter I 2 a;… in gleichem Sinne und mit Hinweis auf den steuerlichen Zweck der gewählten Vertragsform Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag 2. Aufl. Rdn. 254 ff., 257). - BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 117/86
Ansprüche des Leasingnehmers bei teilweiser Übergabe der Leasingsache (Übergabe …
- BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84
Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 77/09
Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Leasingnehmers auf Rückzahlung …
- BGH, 08.07.1998 - XII ZR 64/96
Voraussetzungen eines Grundurteils
- OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage …
- BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 157/96
Rechte des Leasingnehmers bei Nichterfüllung einer Umtauschvereinbarung
- BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 323/88
Vereinbarung einer Erwerbsoption in einem Finanzierungsleasingvertrag
- BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 239/88
Rechtsnatur eines formularmäßig auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen …
- BGH, 11.07.1985 - VII ZR 52/83
Minderungsanspruch: Abtretbarkeit
- OLG Stuttgart, 12.12.2023 - 6 U 451/21
Rücknahme und Verwertung des Leasinggegenstandes als Anerkennung der Wirksamkeit …
- OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
Zahlung von rückständigen Raten und Schadensersatz aus einem Leasingvertrag
- OLG Hamm, 11.01.1999 - 13 U 132/98
Ausgestaltung von Finanzierungsleasingverträgen
- LG Frankfurt/Main, 09.01.2012 - 15 O 61/11
Ansprüche des Leasingnehmers wegen Mängel des Leasinggutes bei Insolvenz des …
- OLG Koblenz, 18.10.1985 - 2 U 346/84
Wandlung durch den Leasingnehmer; Leasinggeber als Streitgehilfe des Verkäufers; …
- OLG Düsseldorf, 02.12.2003 - 24 U 129/03
Kein Rechtsmangel, wenn dieselbe Sache Gegenstand von zwei Leasingverträgen wird
- OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 24 U 214/03
Verantwortlichkeit des Leasingnehmers gegenüber dem Leasinggeber bei …
- OLG Düsseldorf, 12.06.2008 - 10 U 156/07
Zur Wirksamkeit und den Rechtsfolgen des Rücktritts vom Kaufvertrag durch den …
- OLG Düsseldorf, 10.11.2022 - 24 U 133/21
1. Bei Insolvenz des Lieferanten ist der Leasingnehmer aufgrund einer …
- OLG Frankfurt, 27.09.2000 - 7 U 234/98
Haftung bei Firmenfortführung - Eingliederung in eigenes Unternehmen
- OLG München, 10.01.1992 - 23 U 3803/91
Beweiswert einer Bestätigung über den Erhalt geleaster Gegenstände; Rechte des …
- OLG Düsseldorf, 23.11.1989 - 10 U 178/88
Herausgabeanspruch des Leasinggebers nach vollzogener Wandelung durch …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 24 U 214/03
Schadensersatzanspruch des Leasinggebers wegen Abgabe einer unrichtigen …
- AG Hamburg-Altona, 11.08.2004 - 319B C 79/04
Anspruch auf Auskehrung der Differenz zwischen der Versicherungssumme und dem …
- OLG Düsseldorf, 06.11.2003 - 24 U 129/03
- OLG Düsseldorf, 09.11.1989 - 10 U 36/89
Auswirkungen der Nichteinhaltung einer Sondervereinbarung zwischen Lieferant und …
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Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1984 - VIII ZR 351/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Klausel in einem Erbbaurechtsvertrag - Nichterfüllung einer vom Grundstückseigentümer übernommenen Verpflichtung, den Heimfall des Erbbaurechts zu verlangen, wenn infolge gesetzgeberischer Maßnahmen die freie Preisbildung in der Wohnungswirtschaft ...
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BGB § 157; ErbbauVO §§ 2, 3
Auslegung einer Klausel in einem Erbbaurechtsvertrag - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1462
- MDR 1985, 664
- MDR 1985, 665
- BB 1985, 228
- BauR 1985, 218
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - VIII ZR 351/83
Das Revisionsgericht ist deshalb befugt, ihre Auslegung durch das Berufungsgericht in vollem Umfang nachzuprüfen (BGHZ 7, 365, 368 m.w.N.). - BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77
Vergleichsmiete II
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - VIII ZR 351/83
Die Beseitigung der privatautonomen Preisgestaltung für bestehende Mietverhältnisse war Zweck des Gesetzes (vgl. die Begründung des Regierungsentwurfs, BR-Drucks. 161/74 S. 6,7; BVerfGE 49, 244 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 180/77] = NJW 1979, 31 [BVerfG 10.10.1978 - 1 BvR 180/77]).
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