Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1985 - 3 StR 69/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verwertung von Tonbandaufnahmen - Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten durch Medikamentenmißbrauch und Drogenmißbrauch - Vergleich einer Stimme mit einer Tonbandaufzeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 81b
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.03.1984)
Der Prozeß gegen Peter-Jürgen Boock: Ein Abgrund von Informationslücken
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Peter-Jürgen Boock
Sonstiges
- spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 12.08.1985)
Schlicht vergessen // Neuer Eklat um Stammheim: Ein besonders umstrittener Richter soll zum zweitenmal in derselben Sache über einen Terroristen urteilen
Papierfundstellen
- MDR 1985, 981
- NStZ 1986, 206
- StV 1985, 397
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …
Der Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Juli 1985 - 3 StR 69/85 - in dem Strafverfahren gegen Boock (bei Holtz MDR 1985, 981) betrifft eine andere Fallgestaltung. - BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 957/04
Gesetzlicher Ausschluss vom Richteramt wegen Vorbefassung
Die Annahme, dass allein dieser Sachverhalt geeignet sei, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, ist dem Gesetz fremd (KK-Pfeiffer, § 23 StPO, Rn. 1, unter Verweis auf BGH NStZ 1986, S. 206). - BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94
Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit - …
Dies gilt auch, wenn es sich bei der früheren Entscheidung um die Verurteilung eines Mittäters wegen derselben Tat gehandelt hat (BGH NStZ 1986, 206; StV 1987, 1).
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Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vernehmung - Pflichtverteidiger - Zeuge - Beiordnung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 78
- MDR 1985, 981
- NStZ 1985, 514
- StV 1985, 442
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.1953 - 2 StR 116/53
Betreiber eines Reisebüros als HV, Reisebüro, Untreue, Missbrauchstatbestand, …
Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob in einer solchen Situation § 338 Nr. 5 StPO eingreift (vgl. hierzu BGH NJW 1967, 404; BGH, Urteil vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53 insoweit in NJW 1953, 1600, 1601 nicht abgedruckt;… Laufhütte in KK § 140 Rdn. 27). - BGH, 18.10.1966 - 5 StR 477/66
Vernehmung des Verteidigers der Angeklagten als Zeuge - Gesetzlicher Ausschluss …
Auszug aus BGH, 26.06.1985 - 3 StR 145/85
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob in einer solchen Situation § 338 Nr. 5 StPO eingreift (vgl. hierzu BGH NJW 1967, 404; BGH, Urteil vom 19. Mai 1953 - 2 StR 116/53 insoweit in NJW 1953, 1600, 1601 nicht abgedruckt;… Laufhütte in KK § 140 Rdn. 27).
- OLG Karlsruhe, 16.01.2017 - 2 Ws 371/16
Strafverfahren: Ablehnung der Genehmigung einer Verteidigung eines Angeklagten …
Das hierdurch entstehende verfahrensrechtliche Spannungsverhältnis ist von solchem Gewicht, dass eine sachgerechte Wahrnehmung in der vergleichbaren Situation weder bei einem Staatsanwalt noch einem als Verteidiger tätigen Rechtsanwalt - jeweils Personen mit der Befähigung zum Richteramt - als gegeben erachtet wird (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 107 [als Zeuge vernommener Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft]; BGH NStZ 1985, 514 [als Zeuge vernommener Verteidiger]). - BGH, 26.01.1996 - 2 ARs 441/95
Anforderungen an die Ausschließung eines Strafverteidigers - Voraussetzungen …
Bei notwendiger Verteidigung ist dementsprechend während seiner Zeugenvernehmung ein Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl. BGH NJW 1953, 1600, 1601; 1986, 78). - OLG Brandenburg, 28.08.1997 - 2 Ss 49/97
An eine Verfahrensrüge zu stellende Darlegungsanforderungen; Vernehmung des …
Vielmehr nötigt § 140 Abs. 2 StPO in einer durch den Begriff der prozessualen Fürsorgepflicht bestimmten Auslegung den Vorsitzenden zur Bestellung eines weiteren Verteidigers nur dann, wenn der bisherige Verteidiger zu einer nicht ganz unwesentlichen Frage vernommen wird (vgl. BGH NJW 1986, 78 ).
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