Rechtsprechung
| KG, 16.05.1986 - 1 W 5644/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendbarkeit des § 765a Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren nach § 885 Abs. 2 bis 4 ZPO bei fortwirkenden Vollstreckungsmaßnahmen; Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an eingelagerten Gegenständen durch den Gerichtsvollzieher bis zur vollständigen Zahlung von ...
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg - 31 M 7022/85
- LG Berlin, 04.11.1985 - 81 T 714/85
- KG, 16.05.1986 - 1 W 5644/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1510
- MDR 1986, 1033
- Rpfleger 1986, 439
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus KG, 16.05.1986 - 1 W 5644/85
Ein Grundrechts- und damit Vollstreckungsschutz kann auch dann noch geboten sein, wenn nach Beendigung der Zwangsvollstreckung im Einzelfall Vollstreckungsmaßnahmen fortwirken (vgl. BVerfGE 52, 214 ). - OLG Karlsruhe, 18.02.1974 - 1 W 90/73
Pfandgegenstand; Lagerung; Kosten; Erstattung
Auszug aus KG, 16.05.1986 - 1 W 5644/85
Dieses Verfahren ist noch Teil der auf dem Räumungsauftrag des Gläubigers beruhenden vollstreckenden Tätigkeit des GV und damit Teil seiner Amtstätigkeit (OLG Karlsruhe, Rpfleger 1974, 408 ; LG Berlin, NJW 1965, 2208 unter Hinweis auf RGZ 102, 79 ..).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.04.1986 - 18 WF 112/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 1033
- MDR 1987, 64
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.1986 - 18 WF 112/85
Die Pflicht zur Begründung der Entscheidung folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG, denn bei rechtsmittelfähigen Beschlüssen hat der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, einen Anspruch darauf, die Gründe dafür zu erfahren, denn nur dann kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen (BVerfG NJW 1957, 297 f). - KG, 28.05.1974 - 4 W 631/74
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.04.1986 - 18 WF 112/85
Die fehlende Begründung führt deshalb zu einem in der Beschwerdeinstanz nicht mehr heilbaren Verfahrensfehler (OLG Celle NJW 1966, 936; OLG Köln MDR 1968, 767; 1971, 225; OLG Düsseldorf OLGZ 1972, 245; KG NJW 1974, 2010; FamRZ 1976, 98 f; diese Rechtsauffassung wird auch im Schrifttum einhellig vertreten).
- OLG Köln, 14.01.1999 - 15 W 144/98
Einstellungsbeschlüsse nach § 769 ZPO sind grundsätzlich unanfechtbar
Überwiegend wird dagegen allein wegen Fehlens einer Begründung keine "greifbare Gesetzwidrigkeit" des Beschlusses angenommen (OLG Karlsruhe, 16. FamS, FamRZ 88, 634; OLG Köln, 2. ZS., MDR 89, 919; 25. FamS, NJW-RR 98, 365;… Zöller-Herget, § 769 Rdnr. 6;… MüKomm-Karsten Schmidt, § 769 Rdnr. 33;… Thomas/Putzo, § 769 Rdnr. 18; Schneider, MDR 85, 547; 87, 64).Die Beurteilung der Erfolgsaussicht der Klage ist in Fällen der vorliegenden Art gerade nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts (OLG Naumburg, NJW-RR 98, 366; Schneider, MDR 87, 64).
- OLG Frankfurt, 14.05.2003 - 9 W 9/03
Vollstreckungsgegenklage: Unanfechtbarkeit der Versagung der einstweiligen …
Als faktische Präjudizierung müssen sie deswegen vermieden werden, zumal sich das Prozessgericht hierdurch in seiner Aufgabe behindert sehen könnte, bei gebotener anderer Beurteilung der Sach- und Rechtslage im weiteren Verlauf des Verfahrens die Entscheidung abzuändern (OLG Naumburg NJW-RR 98, 366; OLG Hamm MDR 88, 241; OLG München NJW-RR 1987, 767; Schneider MDR 87, 64). - OLG Köln, 28.05.1991 - 19 W 12/91
Beschwerde; Ablehnung; Einstellung; Zwangsvollstreckung
Dem gegenüber steht die Auffassung, die ohne jede weitere Zulässigkeitsvoraussetzung uneingeschränkt die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO für statthaft hält (OLG Hamburg, FamRZ 1984, 922; 1990, 431; OLG Bamberg, FamRZ 1984, 1119,1120; OLG Karlsruhe, MDR 1986, 1033,1034; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1987, 393; OLG München, NJW-RR 1987, 767,768 m.w.N.; KG, FamRZ 1988, 313;… Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., Anm. 7; abweichend OLG Hamburg, 3. Familiensenat, FamRZ 1989, 298, der, gestützt auf § 567 Abs. 1 ZPO, bei - wie hier - ablehnenden Entscheidungen die einfache Beschwerde für gegeben hält, im übrigen allerdings von einer Unanfechtbarkeit ausgeht). - OLG Dresden, 12.08.1996 - 11 WF 195/96
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung der einstweiligen …
Die früher vorwiegend vertretene Meinung bejaht zwar die Statthaftigkeit der Beschwerde nach § 793 ZPO , beschränkt aber die materielle Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts auf grobe Ermessensverstöße und "greifbare Gesetzwidrigkeit" (OLG Karlsruhe MDR 1986, 1033 ; OLG Frankfurt FamRZ 1987, 393 ; KG 1988, 313; OLG Schleswig FamRZ 1990, 303 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 1216 ;… Thomas-Putzo, ZPO , 19. Aufl., § 769 Rdnr. 18). - LAG Hessen, 04.09.1990 - 16 Ta 258/90
Sofortige Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung; …
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.04.1986 - 17 W 85/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 1033
- VersR 1987, 1021
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 18.09.1998 - 22 U 57/96
Vollstreckbarkeit eines Zug-umg-Zug-Urteils - Beratungspflichtverletzung des …
Das gilt sogar unabhängig vom Ausgang eines Berufungsverfahrens im Vorprozeß, denn im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens ist ein solches Gutachten wertlos, weil der Gerichtsvollzieher selbständig und in eigener Zuständigkeit die erforderlichen Feststellungen treffen muß (vgl. OLG Köln MDR 1986, 1033 ).
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