Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vereidigung einer Zeugin in Abwesenheit des Angeklagten - Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssall während der Vernehmung einer Zeugin - Vornahme der Hauptverhandlung in (zeitweiser) Abwesenheit der Staatsanwaltschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1986, 99
- NStZ 1986, 133
- StV 1986, 46
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1960 - 1 StR 155/60
Vereinbarkeit der Vernehmung des Sitzungsstaatsanwalts als Zeugen mit der …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85
Die Entscheidung BGHSt 14, 265 steht dieser Auffassung nicht entgegen. - BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85
Ihre Vernehmung war zunächst nicht abgeschlossen, sondern unterbrochen worden (vgl. BGHSt 1, 346, 348 f). - BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85
Die Vereidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ist, von einzelnen zulässigen Ausnahmen abgesehen, ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 374/75; Beschluß vom 30. November 1983 - 3 StR 319/83). - BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83
Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des …
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85
Die Vereidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ist, von einzelnen zulässigen Ausnahmen abgesehen, ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 374/75; Beschluß vom 30. November 1983 - 3 StR 319/83). - BGH, 16.12.1975 - 5 StR 374/75
Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 3 StR 335/85
Die Vereidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten ist, von einzelnen zulässigen Ausnahmen abgesehen, ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGH NStZ 1982, 256; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 374/75; Beschluß vom 30. November 1983 - 3 StR 319/83).
- OLG Naumburg, 06.12.2005 - 10 Wx 14/05
Kein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf richterliche Anordnung der …
(3) Bei der hier nach § 81 b 2. Alt StPO angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen handelt es sich von ihrem Charakter her zweifellos um materielles Polizeirecht (vgl. BVerwG NJW 1961, 571; OLG Düsseldorf NJW 1959, 1790;… Krause in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Bearbeitung 2004, § 81 b StPO Rdn. 3;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 81 b StPO Rdn. 3; Oehm, MDR 1986, 99, 100; Rogall in Rudolphi/Frisch/Paeffgen u. a.;… SK-StPO, § 81 b StPO Rdn. 4/Rdn. 9;… Bosch in KMR, 33. Aufl., § 81 b StPO Rdn. 2).3 Z 106/83">BayObLGZ 1983, 199, 200; LG Zweibrücken NZV 2000, 100, 101; Rogall in Rudolphi/Paeffgen/Frisch/Rogall/Schlüchter/Wolter, SK-StPO, 25. Aufl., Bearbeitung Oktober 2001, § 81 b StPO Rdn. 35; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 81 b StPO Rdn. 15; Senge in Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 81 b Rdn. 3; Krause in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Bearbeitung 2004, § 81 b StPO Rdn. 24; Oehm MDR 1986, 99, 102).
- BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87
Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten
Es galt insoweit nichts anderes, als wenn das Gericht die Lichtbilder, statt sie förmlich in Augenschein zu nehmen, nur formlos der Zeugin vorgehalten (und dabei den anderen Verfahrensbeteiligten ebenfalls Einsicht gewährt) hätte (vgl. RG Recht 1925 Nr. 2563; BGH MDR 1986, 99). - BGH, 21.03.2002 - 1 StR 543/01
Absolute Revisionsgründe; notwendige Anwesenheit des Angeklagten (Entfernung; …
Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn die Abwesenheit des Angeklagten ausnahmsweise deswegen keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft, weil er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Frage der Vereidigung auch im Falle seiner Anwesenheit nicht hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5; BGH NStZ-RR 1997, 105).
- BGH, 10.01.1996 - 3 StR 580/95
Revision - Verfahrensrüge - Vereidigung eines Zeugen - Abwesenheit des …
Etwas anderes könnte nur gelten, wenn die Abwesenheit der Angeklagten keinen wesentlichen Teil in der Hauptverhandlung betrifft, weil sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls die Frage der Vereidigung auch im Falle ihrer Anwesenheit nicht hätten beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5). - BGH, 27.09.1996 - 2 StR 270/96
Zugehörigkeit der Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen …
Zwar könnte etwas anderes dann gelten, wenn die Abwesenheit des Angeklagten keinen wesentlichen Teil der Hauptverhanldung betrifft, weil er nach den besonderen Umständen des Einzelfalles die Frage der Vereidigung auch im Falle seiner Anwesenheit nicht hätte beeinflussen können (vgl. BGH NStZ 1986, 133;… BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 5). - OLG Dresden, 16.07.1999 - 2 Ss 166/99
Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen nach Entfernung des Angeklagten
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen - nur dieser Verfahrenssachverhalt soll zunächst hier erörtert werden - nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO ; diese Vorgänge bilden außerhalb der Vernehmung einen wesentlichen Teil der in Anwesenheit des Angeklagten durchzuführenden Hauptverhandlung (s. z.B. BGH, StV 1996, 530 ; BGH, NStZ 1986, 133 ;… BGHR, StPO § 247 Abwesenheit 2, 16; Angeklagter 9;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 247 Rdn. 19;… Diemer in KK- StPO , 4. Aufl., § 247 Nr. 16;… eingehende Überblicke über die Rechtsprechung und die Problematik mit Lösungsvorschlägen von Meyer-Goßner in Festschrift für Pfeiffer, S. 311, 314 f., 317 und Basdorf in Festschrift für Salger, S. 203 ff.).
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