Rechtsprechung
| OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87 (c) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 141 Abs. 2, Abs. 3 S. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 417
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 29.03.1963 - 6 W 21/63
Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
Auch wenn man den Sinn des Ordnungsgeldes nicht in der Ahndung der Mißachtung des Gerichts (so OLG Düsseldorf, MDR 1963, 602; OLG Stuttgart, JZ 1978, 689) sieht, sondern in der Verfahrensforderung, erschöpft sich der Sinn des Zwangs zum persönlichen Erscheinen nicht in der Vermeidung eines weiteren Termins oder der Herbeiführung von Entscheidungsreife. - OLG Frankfurt, 14.05.1986 - 22 U 12/86
Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
(b) Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes ist auch nicht deshalb unzulässig oder unangemessen, weil der Rechtsstreit trotz Abwesenheit der Partei entscheidungsreif ist (so aber OLG Frankfurt, MDR 1986, 764 ..), oder allein deshalb, weil das Nichterscheinen keinen neuen Verhandlungstermin erforderlich macht (so OLG Frankfurt, MDR 1979, 587 ..). - OLG Stuttgart, 03.05.1978 - 17 WF 61/78
Zum Grundsatz der Mündlichkeit im Zivilprozeß
Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
Auch wenn man den Sinn des Ordnungsgeldes nicht in der Ahndung der Mißachtung des Gerichts (so OLG Düsseldorf, MDR 1963, 602; OLG Stuttgart, JZ 1978, 689) sieht, sondern in der Verfahrensforderung, erschöpft sich der Sinn des Zwangs zum persönlichen Erscheinen nicht in der Vermeidung eines weiteren Termins oder der Herbeiführung von Entscheidungsreife. - OLG München, 14.09.1977 - 25 W 2129/77
Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
Dazu reicht es nicht aus, daß die Prozeßvollmacht gemäß § 81 ZPO auch zum Abschluß eines Vergleichs ermächtigt und aus Gründen der Rechtssicherheit nach außen hin nicht wirksam beschränkt werden kann, denn ein Vertreter kann die Partei selbst nur dann gleichwertig ersetzen, wenn er auch im Innenverhältnis zur Partei, in dem eine Beschränkung der Vollmacht denkbar ist, für den Abschluß eines Vergleichs frei ist (zu weit oder jedenfalls mißverständlich OLG München, MDR 1978, 147). - OLG Köln, 20.12.1973 - 10 W 30/73
Auszug aus OLG Bremen, 30.12.1987 - 4 U 90/87
Auch wenn aus der Regelung des § 279 ZPO , der nur auf § 141 Abs. 2 ZPO , nicht auf § 141 Abs. 3 ZPO verweist, für den reinen Gütetermin geschlossen wird, daß dort keine Ordnungsmittel möglich seien, weil der Gesetzgeber keinen Zwang zum Vergleich wolle (OLG Köln, NJW 1974, 1003; OLG Nürnberg, MDR 1978, 499), zeigt die Fassung des § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO , daß der Gesetzgeber die Voraussetzung schaffen wollte, jedenfalls im Verhandlungstermin eine umfassende, sofortige Erledigung des Rechtsstreits auch im Vergleichswege zu ermöglichen, die nicht durch Abstimmungsprobleme zwischen Vertreter und Partei beeinträchtigt sein sollte.
- LAG Hessen, 11.05.2006 - 4 Ta 243/06
Persönliches Erscheinen
Sie entzieht ihm damit die Vollmacht zum Vergleichsschluss im Sinne von § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO (OLG Bremen 30. Dezember 1987 - 4 U 90/87 - MDR 1988/417;… Leipold in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 141 Rn. 45;… Berscheid in Schwab/Weth ArbGG § 51 Rn. 21).Die Möglichkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens dient damit zwar nicht der Vergleichserzwingung, wohl aber der Förderung des Eintritts von Rechtsfrieden durch eine rasche vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits aufgrund einer argumentativen Auseinandersetzung in der mündlichen Verhandlung (vgl. LAG Brandenburg 23. Mai 2000 - 3 Sa 83/00 - LAGE ArbGG 1979 § 51 Nr. 7, zu 2.4.1; OLG Bremen 30. Dezember 1987 a.a.O.;… HWK-Ziemann § 51 ArbGG Rn. 1;… Helml in Hauck/Helml ArbGG 3. Aufl. § 51 Rn. 1).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - L 11 KA 8/08
Vertragsarztangelegenheiten
Insofern besteht die zweite Säule, auf die ein Ordnungsgeld gestützt werden kann, darin, die Parteien zur Mitarbeit an Versuchen zu kooperativen Konfliktlösungen zu veranlassen, um auf diese Weise das Verfahren zu fördern und zu beschleunigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.03.2001 - 1 W 887/01 - MDR 2001, 954; OLG Bremen, Beschluss vom 30.12.1987 - 4 U 90/87 - MDR 1988, 417). - LAG Hessen, 15.11.2006 - 4 Ta 438/06
Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens der Partei - Anweisung an den …
Allerdings fehlt es an einer hinreichenden Bevollmächtigung, wenn die Partei eine erteilte Vollmacht durch zusätzliche Weisungen einschränkt oder aufhebt, etwa durch die Weisung, in einem Termin keinen Vergleich zu schließen (OLG Bremen 30. Dezember 1987 - 4 U 90/87 - MDR 1988/417;… Leipold in Stein/Jonas a. a. O. § 141 Rdnr. 45;… Berscheid a. a. O. § 51 Rdnr. 21).
- LAG Brandenburg, 23.05.2000 - 3 Sa 83/00
Arbeitsgerichtsverfahren: Ausschließung des Prozessbevollmächtigten einer Partei
Zwar wird überwiegend ein Ausschließungsgrund an sich angenommen, wenn der Vertreter der persönlich geladenen Partei zu einem Abschluss eines Vergleichs auf Widerruf ermächtigt ist (…siehe beispielsweise: GK -- ArbGG , Dörner, § 51 Rdn. 25;… Stein/Jonas/Leippold, ZPO , 22. Auflage, § 141 , Rdn. 29; Vonderau, NZA 1991, 336 (338); OLG Bremen vom 30.12.1987 -- 4 U 90/87 -- MDR 1988, 417 ;… a. A.: Gift/Bauer a. a. O., E Rdn. 455). - LSG Thüringen, 23.10.2003 - L 2 B 36/03
Verhägung eines Ordnungsgeldes; Anordnung des persönlichen Erscheinens; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Oldenburg, 11.01.1995 - 2 W 4/95
Ordnungsgeld bei Anordnung des persönlichen Erscheinens gegen nichterschienene …
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Rechtsprechung
| KG, 25.01.1988 - 19 WF 7153/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1988, 417
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 09.06.2009 - 9 W 36/09
Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen
Entgegen dieser Regelung bejaht jedoch die ganz herrschende Meinung die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in Fällen fehlender Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen (KG, NJW-RR 1997, 250 ff;… Musielak- Foerste, ZPO, 6. Aufl., § 281 Rn 11;… Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl., § 281, Rn 12;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 67. Aufl., § 281, Rn 46;… MüKo- Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 281, Rn 41; Fischer, NJW 1993, 2417, 2420 - jeweils mit Rechtsprechungsnachweisen, die die vom BGH zur Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen entwickelten Grundsätze anwenden; a.A.: KG MDR 1988, 417; OLG Köln, 17. Zivilsenat, VersR 1992, 1111; OLG Köln, 13. Zivilsenat, OLGR Köln 2004, 137;… Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 281 Rn 14). - OLG Köln, 07.10.1991 - 17 W 365/91
Verweisungsbeschluss
Eine Beschwerde, die, wie im vorliegenden Fall, gegen einen die Verweisung des Verfahrens aussprechenden Beschluß gerichtet ist, muß deshalb gemäß § 574 ZPO auch dann ohne Sachprüfung als unzulässig verworfen werden, wenn er unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergangen ist (so auch KG MDR 1988, 417). - OLG Köln, 19.01.2004 - 13 W 4/04
Keine Ausnahmebeschwerde gegen Verweisungsbeschluss
Schon bisher ist die Auffassung, dass unter denselben Voraussetzungen, unter denen die Bindungswirkung für das im Verweisungsbeschluss bezeichnete Gericht (ggf. auch für das übergeordnete Gericht im Verfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO) entfallen soll, auch die (befristete) Ausnahmebeschwerde gegen den Verweisungsbeschluss eröffnet sei, vielfach auf Ablehnung gestoßen (für ausnahmslose Unanfechtbarkeit z.B. KG, MDR 1988, 417; OLG Köln, VersR 1992, 1111; Scherer, ZZP Bd. 110 [1997], 167 ff.;… Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 281 Rz. 14). - KG, 22.04.1996 - 18 W 1125/96
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den …
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