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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.05.1990 | BGH, 10.05.1990

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1167
BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88 (https://dejure.org/1990,1167)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1990 - X ZR 124/88 (https://dejure.org/1990,1167)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88 (https://dejure.org/1990,1167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1398
  • MDR 1990, 1000
  • GRUR 1991, 811
  • DB 1990, 2520
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88
    Ist das technische Problem in der Patentschrift ausdrücklich genannt, so kommt es darauf an, was der die Patentschrift studierende Durchschnittsfachmann dieser Angabe unter Einbeziehung des in der Patentschrift genannten Standes der Technik und unter Zugrundelegung seines allgemeinen Fachwissens als objektive Erkenntnis über das durch die Erfindung tatsächlich Erreichte entnehmen kann (BGHZ 78, 358, 364 = GRUR 1981, 186, 188 1. Sp. - "Spinnturbine II").
  • BGH, 22.11.1984 - X ZR 40/84

    "Körperstativ"; Begriff der einer Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe

    Auszug aus BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88
    Das technische Problem ist von allen Elementen der Lösung, wie Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken freizuhalten (BGH GRUR 1985, 369 r. Sp. - "Körperstativ").
  • BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85

    Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88
    Das einem Patent zugrunde liegende technische Problem (die sogenannte "Aufgabe") ist nicht aus dem "einschlägigen Stand der Technik" oder aus einer "den Gegenständen der durch Urteil des Bundespatentgerichts aufrechterhaltenen Patentansprüche am nächsten" kommenden Veröffentlichung, sondern aus der Patentschrift zu ermitteln (BGH GRUR 1987, 280, 282 1. Sp. - "Befestigungsvorrichtung").
  • BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87

    Erfindung und Stand der Technik; Bindung des Nichtigkeitsurteils

    Auszug aus BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88
    Ein solcher Stand der Technik kann zwar für die Beurteilung der Neuheit, des technischen Fortschritts und der Erfindungshöhe der unter Schutz gestellten Erfindung Bedeutung erlangen, das ihr zugrunde liegende technische Problem verändert er nicht (BGH GRUR 1988, 444, 445 r. Sp. - "Betonstahlmattenwender").
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2026 - 2 U 67/25

    Gartenwasserschlauchbaugruppe II

    Denn das technische Problem ist von allen Elementen der Lösung, wie Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken freizuhalten (vgl. BGH, GRUR 1985, 369 - Körperstativ; GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine;… GRUR 2020, 603 Rn. 12 - Tadalafil;… Urt. v. 15.11.2022 - X ZR 102/20, GRUR-RS 2022, 36350 Rn. 15 - Rauchsubtitution;… GRUR 2026, 1123 Rn. 32 - Diodenmodul).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    a) Bei der Bestimmung des technischen Problems (der "Aufgabe") der Erfindung sind Vorgaben, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält, mit einzubeziehen, sie sind nicht der Problemlösung, sondern dem Problem selbst zuzurechnen (Fortführung von BGH, Urt. v. 22.5.1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine).

    Insoweit handelt es sich nicht um die Einbeziehung von Lösungsansätzen, Lösungsprinzipien oder Lösungsgedanken in die Formulierung des technischen Problems (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.11.1984 - X ZR 40/84, GRUR 1985, 369 - Körperstativ), sondern um die Bestimmung des Ausgangspunkts des Fachmanns, der für die Erfassung und Bewertung der technischen Lehre heranzuziehen ist, die zur Lösung des objektiven technischen Problems gegeben wird (vgl. BGH, Urt. v. 22.5.1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 813 f. - Falzmaschine).

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen …

    Deshalb dürfen Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, nicht berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine;… Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2802
BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89 (https://dejure.org/1990,2802)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1990 - IX ZR 158/89 (https://dejure.org/1990,2802)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1990 - IX ZR 158/89 (https://dejure.org/1990,2802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufrechnungsverbot von Rückforderungsansprüchen gegen laufende Rentenbezüge - Ausschluss der Aufrechnung gegenüber unpfändbaren Forderungen als Ausdruck des Sozialschutzes - Beseitigung des Aufrechnungsverbots durch die Einrede der Arglist - Treuewidrigkeit der Berufung ...

  • rechtsportal.de

    Keine Aufrechnung mit Rückforderungsanspruch aus Entschädigung gegen Rentenanspruch des Erben

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1499
  • MDR 1990, 1000
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 441/57

    Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Zuvielzahlungen - Sozialschutz nach § …

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89
    Mit dieser Regelung wird dem in §§ 811 ff, 850 ff ZPO zum Ausdruck kommenden Sozialschutz Rechnung getragen und sichergestellt, daß gegenüber unpfändbaren Forderungen auch die Aufrechnung als Mittel der Durchsetzung der Gegenforderung im Wege der Selbsthilfe ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 31. März 1960 - 5 AZR 441/57 = NJW 1960, 1589, 1591;… MünchKomm/von Feldmann, BGB 2. Aufl. § 394 Rdnr. 1).
  • BGH, 22.04.1959 - IV ZR 255/58

    Aufrechnungsverbot des § 394 BGB

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89
    Liegt ein solches Verhältnis nicht vor, hat insbesondere der Schuldner der Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, sich nicht im Rahmen eines solchen Lebensverhältnisses schadensersatzpflichtig gemacht, kann das Aufrechnungsverbot durch die Einrede der Arglist nicht beseitigt werden (BGHZ 30, 36, 38 f;… Senat, Urt. v. 6. Dezember 1979 - IX ZR 40/76 = RzW 1980, 76).
  • BGH, 06.12.1979 - IX ZR 40/76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89
    Liegt ein solches Verhältnis nicht vor, hat insbesondere der Schuldner der Forderung, mit der aufgerechnet werden soll, sich nicht im Rahmen eines solchen Lebensverhältnisses schadensersatzpflichtig gemacht, kann das Aufrechnungsverbot durch die Einrede der Arglist nicht beseitigt werden (BGHZ 30, 36, 38 f; Senat, Urt. v. 6. Dezember 1979 - IX ZR 40/76 = RzW 1980, 76).
  • BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22

    Wirksamkeit der Übertragung von Kommanditanteilen und Rechtsnachfolge als …

    Deren Verhalten ist ihnen daher auch nicht allein deshalb zuzurechnen, weil sie deren Erben geworden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1990 - IX ZR 158/89, NJW-RR 1990, 1499 [juris Rn. 9]).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 6 U 60/05

    Zur Aufrechnung von Versorgungsbezügen mit einem aus einer Pflichtverletzung …

    Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB ist dann treuwidrig, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderungen im Rahmen eines einheitlichen Lebensverhältnisses, vor allem eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden ist (BGH, NJW-RR 1990, 1499, 1500).
  • LAG Düsseldorf, 16.10.2012 - 17 Sa 461/11

    Betriebliche Altersversorgung; Rechtsmissbrauch der Anspruchstellung nach …

    Rn. 63 Eine Berufung auf das Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB ist dann treuwidrig, wenn der Gläubiger der unpfändbaren Forderungen im Rahmen eines einheitlichen Lebensverhältnisses, vor allem eines Unterhalts-, Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, schadensersatzpflichtig geworden ist (…BAG Urteil vom 19.03.1997 - 3 AZR 756/95 - aaO.; BGH, NJW-RR 1990, 1499, 1500).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1990 - IX ZR 222/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2949
BGH, 10.05.1990 - IX ZR 222/89 (https://dejure.org/1990,2949)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1990 - IX ZR 222/89 (https://dejure.org/1990,2949)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - IX ZR 222/89 (https://dejure.org/1990,2949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergleich - Verfolgungsbedingte Leiden - Leistungsfähigkeit - Verfolgungsabhängige Leiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1000
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZB 40/08

    Erforderlichkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme nach einem Richterwechsel

    Daran ändert nichts, dass die Beschwerde mit Recht geltend macht, das vom Berufungsgericht herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 1990 (IX ZR 222/89, LM BEG § 206 Nr. 50) betreffe ein Erstverfahren; nach dortiger Verfahrenslage sei der Grundsatz jener Entscheidung nicht ohne weiteres auf Vergleiche über Verschlimmerungsanträge zu übertragen.
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 587/02

    Darlegung eines Divergenzfalls in Entschädigungssachen

    Das Berufungsgericht hat zu diesem hilfsweisen Anspruchsgrund, der allenfalls eine Rentenanpassung vom Jahre 1979 ab tragen könnte, wie im übrigen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgen wollen, die es zitiert (…BGH, Urt. v. 8. Mai 1980 - IX ZR 34/79, RzW 1980, 158, 159; ebenso seither noch Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 222/89, BGHR BEG § 206 Abs. 2 Vergleich 1 = LM BEG § 206 Nr. 50).
  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 199/94

    Voraussetzungen für die Erhöhung der Rente wegen einer Verschlimmerung der …

    Auch eine Verschlechterung des allgemeinen Gesundheitszustandes kann wegen ihrer Auswirkungen auf die verfolgungsbedingten Leiden zu einer Erhöhung der vMdE führen oder doch jedenfalls für die Bemessung des Hundertsatzes nach § 31 Abs. 4 BEG von Bedeutung sein (…vgl. BGH, Urt. v. 19. April 1967 - IV ZR 59/66, RzW 1967, 460, 461; v. 10. Mai 1990 - IX ZR 222/89, BGHR BEG § 206 Abs. 2 Vergleich 1).
  • BGH, 19.09.1991 - IX ZB 22/91

    Zulässigkeit einer Revision - Vorliegen eines gesetzlichen Grundes für die …

    Das gleiche gilt für die Frage, welche Leiden als verfolgungsbedingt anzusehen sind, wenn die Entschädigung aufgrund eines Vergleichs gewährt wird (BGH RzW 1967, 460; BGH, Urt. v. 10. Mai 1990 - IX ZR 222/89, BGHR BEG § 206 Abs. 2 - Vergleich 1).
  • BGH, 29.04.1999 - IX ZB 11/99

    Zulassung der Revision zur Klärung der Neufestsetzung einer Rente nach einem …

    Die Frage, wann eine in einem Vergleich vereinbarte Rente gemäß §§ 35, 206 BEG neu festzusetzen ist, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 26. Februar 1965 - IV ZB 517/64, RzW 1965, 365 f;… Urt. v. 19. April 1967 - IV ZR 59/66, RzW 1966, 460 ff; v. 20. Februar 1975 - IX ZR 68/74, RzW 1975, 149 ff; v. 8. Mai 1980 - IX ZR 34/79, RzW 1980, 158 f; v. 10. Mai 1990 - IX ZR 222/89, MDR 1990, 1000 = LM § 206 BEG 1956 Nr. 50).
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