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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1667
BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89 (https://dejure.org/1990,1667)
BGH, Entscheidung vom 09.02.1990 - 3 StR 379/89 (https://dejure.org/1990,1667)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 1990 - 3 StR 379/89 (https://dejure.org/1990,1667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme einer einheitlichen Tat bei der Begehung von Vollrauschtaten - Annahme eines andauernden Rausches bei mehreren Taten - Anforderungen an die Begründung von Einzeljugendstrafen - Unzulässigkeit der Überschreitung der schuldangemessenen Strafe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    JGG § 18 Abs. 2
    Überschreitung des schuldangemessenen Strafmaßes im Jugendstrafrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 489
  • NStZ 1990, 389
  • StV 1990, 404
  • StV 1990, 505
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89
    Sie darf allerdings nicht dazu führen, daß die obere Grenze schuldangemessenen Strafens überschritten wird (vgl. BGH NStZ 1986, 71; BVerfGE 50, 205, 214/215;… Brunner, JGG 8. Aufl. 1986 § 18 Rdn. 11).
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 250/85

    Milderungsgründe - Strafmilderung - Straftatbestand

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89
    Sie darf allerdings nicht dazu führen, daß die obere Grenze schuldangemessenen Strafens überschritten wird (vgl. BGH NStZ 1986, 71; BVerfGE 50, 205, 214/215;… Brunner, JGG 8. Aufl. 1986 § 18 Rdn. 11).
  • BGH, 08.07.1986 - 5 StR 234/86

    Sinn und Zweck einer hohen Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89
    Da die Strafzumessung schon aus diesem Grunde wiederholt werden muß und hierbei auch Gründe des Schuldausgleichs und gerechter Sühne berücksichtigt werden dürfen (vgl. BGHR JGG § 18 II Strafzwecke 1; BGH bei Böhm NStZ 1983, 448), bedarf es keiner Stellungnahme zu der in der Literatur verneinten Frage, ob eine fünf Jahre übersteigende Jugendstrafe allein mit erzieherischen Gründen gerechtfertigt werden kann (…vgl. Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl. 1965 § 105 Rdn. 67;… Ostendorf, JGG 1987 § 105 Rdn. 27;… Brunner a.a.O. § 105 Rdn. 19;… Eisenberg, JGG 3. Aufl. 1988 § 105 Rdn. 40).
  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 113/88

    Grundlage der Strafzumessung beim Vollrausch - Strafschärfende Berücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89
    Denn bei § 323 a StGB ist Gegenstand des Schuldvorwurfs nicht die im Rausch begangene Tat, sondern das vorsätzliche oder fahrlässige Sichberauschen (vgl. BGHR StGB § 323 a II Strafzumessung 1).
  • BGH, 08.07.1959 - 2 StR 251/59
    Auszug aus BGH, 09.02.1990 - 3 StR 379/89
    Begeht der Täter mehrere mit Strafe bedrohte Handlungen in ein und demselben Rauschzustand, so liegt nur ein Vergehen des Vollrausches vor (BGHSt 13, 223, 225).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 205/96

    Jugendstrafe - Bemessung - Ersttäter

    Auch bei der Bemessung der Jugendstrafe dürfen durch Art und Umfang der Schuld bestimmte Grunde des Schuldausgleichs und der gerechten Sühne angemessen neben dem Erziehungszweck berücksichtigt werden (vgl. BGHR JGG § 18 II Erziehung 4 und Strafzwecke 1).
  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 216/97

    Gebotenheit einer Jugendstrafe neben der Anordnung der Unterbringung in einem …

    Das würde für sich genommen zwar noch keinen Bedenken begegnen, wenn die Jugendkammer damit lediglich zum Ausdruck bringen wollte, daß sie die Limitierungsfunktion des Schuldprinzips beachtet habe und die verhängte Jugendstrafe die Grenze schuldangemessenen Strafens nicht überschreite (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 4;… Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 2. Aufl. § 18 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 1667/91

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Jugendstrafe

    Nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum wird die Strafdauer auch im Jugendstrafrecht von der Schwere des verschuldeten Tatunrechts mitbestimmt, die neben dem Erziehungszweck zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 4;… Brunner, JGG , 8.Aufl., § 18 Rdnr. 7).
  • BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95

    Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen - …

    Die nunmehr entscheidende Jugendkammer wird dabei zu beachten haben, daß die obere Grenze schuldangemessenen Strafens auch aus erzieherischen Gründen nicht überschritten werden darf (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 4; BGH NStZ 1986, 71).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 404/93

    Verurteilung bei Begehung mehrerer Straftaten im Rauschzustand - Inhalt des …

    Begeht der Täter nämlich mehrere mit Strafe bedrohte Handlungen in ein und demselben Rauschzustand, so liegt nur ein Vergehen des Vollrausches vor (vgl. BGHSt 13, 223, 225; BGH bei Holtz, MDR 1990, 489 [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]; RGSt 73, 11).
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