Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.02.1992 - 14 W 713/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 91 a
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilweise Erledigungserklärung; Streitwertbemessung
Papierfundstellen
- MDR 1992, 717
- VersR 1993, 80
- Rpfleger 1992, 363
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 289/87
Bestimmung der Beschwer bei einseitiger teilweiser Erledigung der Hauptsache in …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 14 W 713/91
Auch bei der übereinstimmenden Teilerledigung bestimmt sich der Reststreitwert nach dem Restwert der Hauptsache zuzüglich dem Kosteninteresse aus dem erledigten Teil der Hauptsache (i. A. an BGH KostRspr ZPO § 3 Nr. 947 = NJW-RR 88, 1465 = MDR 89, 58 = WM 88, 162 ).
- ArbG Heilbronn, 23.03.2022 - 2 Ca 14/22
Abmahnung - außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - einmaliges …
Schließlich wurde für den Antrag auf Erteilung der Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III nach erfolgter übereinstimmender Erledigungserklärung der Betrag angesetzt, welcher dem Kosteninteresse der Parteien entsprich (76,00 EUR - Nr. 8210 des Gebührenverzeichnisses Anlage 1 zum GKG bei einem Streitwert bis 500, 00 EUR) (OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.1992 - 14 W 713/91, BeckRS 1992, 2711). - AG Tirschenreuth, 10.11.2022 - 1 C 158/22 Der Gesamtstreitwert bemisst sich in diesem Fall nach dem Wert der Resthauptsache zuzüglich der nach der Differenzmethode zu ermittelnden Kosten des erledigt erklärten Teils (vgl. Hierzu auch: OLG Koblenz, Beschluss vom 06.02.1992 - 14 W 713/91, OLG Nürnberg, Beschluss vom 4.5. 2006 - 5 W 878/06).
- OLG Koblenz, 10.09.1998 - 14 W 627/98
Streitwertfestsetzung vor Kostenfestsetzung; Zahlung nach Fälligkeit im Prozess …
Für die Teilerledigung gilt nichts anderes (vgl. hierzu und zur Streitwertberechnung den - allerdings eine übereinstimmende Teilerledigung betreffenden - Senatsbeschluß vom 6. Februar 1992 - 14 W 713/91 -, der in JurBüro 1992, 626 abgedruckt ist).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 19.12.1991 - 5 U 1680/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leasingvertrag; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Vollkaskoversicherung; Rechtsschutzinteresse; Streitwert; Teilweise Erledigungserklärung
Papierfundstellen
- MDR 1992, 717
- VersR 1993, 325
Wird zitiert von ...
- LG München I, 21.03.2024 - 36 S 3331/23
Isolierte Anfechtbarkeit eines Absenkungsbeschlusses (§ 23 Abs. 3 S. 2 WEG)
Dieser ist als Nebenforderung zu qualifizieren und muss gem. § 4 Abs. 1 Hs. 2 bei der Berechnung des Streitwerts und der Beschwer außer Betracht bleiben (…vgl. Musielak/Voit/Heinrich, 20. Aufl. 2023, ZPO § 3 Rn. 26: "Erledigung der Hauptsache", mwN zum Streitstand: Stein/Jonas/Roth § 4 Rn. 38;… Thomas/Putzo/Hüßtege § 91a Rn. 58; BGHZ 26, 174; BGH NJW-RR 1995, 1089 (1090); 1991, 509; OLG Karlsruhe MDR 1996, 1298; NJW-RR 2013, 444; OLG Köln VersR 1993, 80; aA OLG Brandenburg VIZ 1997, 697 (702); OLG Koblenz VersR 1993, 325).
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