Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1993 - 2 StR 410/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erpressung - Bereicherung - Persönlichkeitsrecht - Vermögensvermehrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 1484
- MDR 1993, 720
- NStZ 1993, 282
- afp 1993, 703
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09
Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig
Dass der Angeklagte zunächst versucht hatte, von staatlichen Stellen für die Weitergabe der Daten erhebliche Geldbeträge zu erhalten, ist in diesem Zusammenhang unerheblich, zumal diese den Ankauf zwischenzeitlich abgelehnt hatten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 410/92, NJW 1993, 1484, 1485). - BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98
Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR …
Von der Initiative hängt ohnehin die Frage nach einer Strafbarkeit wegen Erpressung oder Nötigung regelmäßig nicht entscheidend ab (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Drohung 4; BGH bei Dallinger MDR 1952, 408). - KG, 29.02.2012 - 121 Ss 30/12
Nötigung: Drohung mit auslegungsbedürftigen Formulierungen; Ankündigung der …
Die Formulierung konnte sich auch auf eine Mitteilung des Angeklagten beziehen, deren Androhung nach den in der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerfG NJW 1993, 1519; 2007, 1443;… BGH aaO; NJW 1993, 1484; NStZ 1992, 278;… BayObLG aaO; RGSt 6, 405; OLG Hamm NJW 1957, 1081; Hans. OLG Bremen NJW 1957, 151; OLG München NJW 1950, 714; KG, Beschlüsse vom 5. Februar 2001 - [5] 1 Ss 343/00 [2/01] - und 9. November 1998 - [3] 1 Ss 193/98 [106/98] - zur zivilrechtlichen Beurteilung vgl. auch BGH NJW 2005, 2766) nicht als rechtswidrig anzusehen wäre.
- BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98
Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 StGB ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel auch dann bei sich führt, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4). - KG, 21.12.2017 - 10 U 155/15
Zulässigkeit einer kritischen Internet-Berichterstattung über einen Investor
Nach dem Urteil des BGH vom 03.02.1993 (- 2 StR 410/92 - juris) liegt eine Erpressung dann vor, wenn der Geschädigte durch die Ankündigung, dass ein Massenblatt aufgrund der Informationen der Täter Veröffentlichungen über Vorgänge aus dem Intimleben des Geschädigten vornehmen werde, zur Zahlung eines erheblichen Geldbetrages veranlasst wird. - BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
Hans Söllner
Der Senat ist zwar der Ansicht, daß grundsätzlich die durch keinerlei konkrete Tatsachen belegte oder gar unwahre Behauptung, ein Politiker sei homosexuell veranlagt, auch nach den Anschauungen der heutigen Zeit noch eine erhebliche Verunglimpfung darstellt, die durch die Art und Weise, insbesondere durch die Intensität ihrer Darstellung, auch zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung einer im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeit und des Kernbereichs ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts (s. hierzu auch BGH NStZ 1993, 282 ) führen kann, und zwar selbst dann, wenn Einzelheiten und Intimitäten des Sexuallebens nicht aus drücklich angesprochen werden. - KG, 21.12.2017 - 10 U 156/15
Unterlassungsanspruch eines Aufsichtsratsmitglieds mehrerer Aktiengesellschaften …
Nach dem Urteil des BGH vom 03.02.1993 (- 2 StR 410/92, - juris) liegt eine Erpressung dann vor, wenn der Geschädigte durch die Ankündigung, dass ein Massenblatt aufgrund der Informationen der Täter Veröffentlichungen über Vorgänge aus dem Intimleben des Geschädigten vornehmen werde, zur Zahlung eines erheblichen Geldbetrages veranlasst wird. - BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub, …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch dann "bei sich führt" , wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der eigentlichen Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187). - BGH, 05.10.2004 - 3 StR 349/04
Schwerer Raub (sonst ein Werkzeug oder Mittel; Beisichführen)
Es genügt, daß sie das Mittel erst am Tatort ergriffen haben (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; 1999, 242;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4). - LG Berlin, 08.10.2013 - 27 O 417/13
Kritik eines Rechtsanwaltsanwalts am gegnerischen Verhalten - zulässige …
Dieser Meinung fehlt auch nicht jeglicher Anknüpfungspunkt, da unter Umständen die Drohung mit einer Presseveröffentlichung für den Fall, dass kein Geld gezahlt wird, tatsächlich strafrechtlich als Erpressung i.S.d. § 253 StGB zu werten sein kann (vgl. BGH v. 3.2.1993, 2 StR 410/92, zitiert nach juris). - OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 530/03
Anforderungen an die Feststellung bei Beschränkung der Berufung auf den …
- BGH, 25.08.1993 - 5 StR 418/93
Verwerfung der Revision
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