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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.1994

Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,802
BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92 (https://dejure.org/1994,802)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - I ZR 152/92 (https://dejure.org/1994,802)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - I ZR 152/92 (https://dejure.org/1994,802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrecht - Ausbeutung - Rufschädigung - Bezugsquelle - Auskunftspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Pulloverbeschriftung"; Auskunftspflicht des Störers bei wettbewerbswidriger Ausbeutung des guten Rufs eines Mitbewerbers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Pulloverbeschriftung -, Auskunftsanspruch gegen VH auf Nennung des Herstellers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 944
  • ZIP 1994, 980
  • MDR 1994, 676
  • GRUR 1994, 635
  • DB 1994, 1561
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    Die kennzeichenmäßige Benutzung einer Bezeichnung setzt voraus, daß der Verkehr aufgrund ihrer Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (vgl. BGHZ 113, 115, 121 - SL).

    a) Die Revision zieht dabei nicht in Zweifel, daß die Beklagte mit dem Vertrieb des Pullovers mit den streitigen Aufschriften sich an den guten Ruf der Inhaberinnen der Kennzeichnungsrechte "Cartier" und "Piaget" zu eigenem Wettbewerbsvorteil in unlauterer Weise angehängt hat und deshalb nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung zur unzulässigen Rufausbeutung (BGHZ 80, 90, 95 [BGH 20.02.1981 - V ZR 199/79] - Rolls Royce; 113, 82, 85 - Salomon; 113, 115, 126 - SL) zum Schadensersatz verpflichtet ist.

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    aa) Wie der Senat in seinem hierneben ergangenen Urteil vom 24. März 1994 - I ZR 42/93 - ausgeführt hat, scheidet eine analoge Anwendung der zum Schutz von Immaterialgüterrechten durch das Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie (PrPG) v. 7.3.1990 eingeführten Auskunftsverpflichtung, wie sie z.B. in § 25 b WZG niedergelegt ist, aus.
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89

    Salomon - Rufausbeutung

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    a) Die Revision zieht dabei nicht in Zweifel, daß die Beklagte mit dem Vertrieb des Pullovers mit den streitigen Aufschriften sich an den guten Ruf der Inhaberinnen der Kennzeichnungsrechte "Cartier" und "Piaget" zu eigenem Wettbewerbsvorteil in unlauterer Weise angehängt hat und deshalb nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung zur unzulässigen Rufausbeutung (BGHZ 80, 90, 95 [BGH 20.02.1981 - V ZR 199/79] - Rolls Royce; 113, 82, 85 - Salomon; 113, 115, 126 - SL) zum Schadensersatz verpflichtet ist.
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91

    Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    Eine Vorwirkung nicht umgesetzten EG-Rechts bei der Anwendung nationalen Rechts kommt frühestens zum Zeitpunkt des Ablaufs der vorgesehenen Umsetzungsfrist in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1993 - I ZB 9/91, GRUR 1993, 825, 826 [BGH 03.06.1993 - I ZB 9/91] - Dos m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79

    Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
    a) Die Revision zieht dabei nicht in Zweifel, daß die Beklagte mit dem Vertrieb des Pullovers mit den streitigen Aufschriften sich an den guten Ruf der Inhaberinnen der Kennzeichnungsrechte "Cartier" und "Piaget" zu eigenem Wettbewerbsvorteil in unlauterer Weise angehängt hat und deshalb nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung zur unzulässigen Rufausbeutung (BGHZ 80, 90, 95 [BGH 20.02.1981 - V ZR 199/79] - Rolls Royce; 113, 82, 85 - Salomon; 113, 115, 126 - SL) zum Schadensersatz verpflichtet ist.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Unter diesen Voraussetzungen ist ein Anspruch auf Auskunftserteilung auch dann gegeben, wenn nicht der Inanspruchgenommene, sondern ein Dritter Schuldner des Hauptanspruchs ist, dessen Durchsetzung der Hilfsanspruch auf Auskunftserteilung ermöglichen soll (vgl. BGHZ 125, 322, 328 ff. - Cartier-Armreif; BGH, Urt. v. 24.03.1994 - I ZR 152/92, GRUR 1994, 635, 636 f. = WRP 1994, 516 - Pulloverbeschriftung;… Urt. v. 23.02.1995 - I ZR 75/93, GRUR 1995, 427, 429 = WRP 1995, 493 - Schwarze Liste;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 38 Rdn. 35).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (vgl. BGH, Urt. v. 24.3.1994 - I ZR 152/92, GRUR 1994, 635, 636 = WRP 1994, 516 - Pulloverbeschriftung;… Urt. v. 8.12.1994 - I ZR 192/92, GRUR 1995, 156 = WRP 1995, 307 - Garant-Möbel).
  • LG Köln, 18.12.2012 - 33 O 803/11

    Anspruch eines Markeninhabers auf Unterlassung bei Verletzung der deutschen …

    Rn. 65 Eine markenmäßige Verwendung setzt voraus, dass der Verkehr aufgrund der Verwendung der Bezeichnung oder Gestaltung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, diese diene (auch) als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (BGH GRUR 1994, 635, 636 - Pulloverbeschriftung; BGH GRUR 2003, 963, 964 - AntiVir / AntiVirus;… vgl. auch Ingerl/Rohnke, aaO, § 14 Rn. 129 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92   

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https://dejure.org/1994,2049
BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92 (https://dejure.org/1994,2049)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - I ZR 62/92 (https://dejure.org/1994,2049)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - I ZR 62/92 (https://dejure.org/1994,2049)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Irreführende Werbung mit Umwelt-Engel? (IBR 1994, 444)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 941
  • MDR 1994, 676
  • GRUR 1994, 523
  • DB 1994, 1512
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92
    Bei dieser Beurteilung ist davon auszugehen, daß die Angaben der Beklagten, die der Gestattung der Führung des Umweltzeichens zugrunde liegen, richtig sind und ferner, daß mit der Verwendung dieses Zeichens bzw. seiner Inbezugnahme in der beanstandeten Werbeaussage die Behauptung einer generellen Umweltverträglichkeit der beworbenen Ölbrenner zum Ausdruck gebracht wird, weil die fraglichen Erzeugnisse bestimmte Eigenschaften und eine bestimmte Beschaffenheit aufweisen, die sie - konkret feststellbar - von einem gleichartigen, aber nicht als umweltfreundlich eingestuften Angebot abheben (BGHZ 105, 277, 280 [BGH 20.10.1988 - I ZR 219/87] - Umweltengel).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89

    Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92
    Allerdings versteht der Verkehr das Wort "auszeichnen" in dem hier gegebenen Zusammenhang regelmäßig dahin, daß das so bezeichnete Produkt gegenüber anderen ausgezeichnet oder hervorgehoben worden ist (BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 38/89, GRUR 1991, 550, 551 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).
  • OLG Köln, 07.02.1992 - 6 U 214/88
    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92
    Die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln NJW-RR 1992, 874).
  • LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung im Internet; …

    Rn. 53 Umstände, von denen der Verkehr weiß, dass er sie nicht kennt, vermögen die Gefahr einer Irreführung im Sinne von § 3 UWG aber nicht zu begründen (BGH GRUR 1994, 523 - Ölbrenner).
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