Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.03.1994 | BGH, 01.07.1994

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2028
BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93 (https://dejure.org/1994,2028)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1994 - LwZR 10/93 (https://dejure.org/1994,2028)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - LwZR 10/93 (https://dejure.org/1994,2028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    LPG - Rechtsnachfolger - Zusammenschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; LwAnpG § 39, § 40, § 44 Abs. 2
    Ansprüche der Stamm- LPG bei Gründung einer neuen LPG aus einer rechtlich unselbständigen KAP

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 214
  • WM 1994, 1895
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77

    "Sondermasse" im Konkurs

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93
    In diesem gemeinschaftlichen Vorgehen aller beteiligten LPGs zur Fortführung einer gemeinschaftlichen Einrichtung in der Form der LPG (P), die zu diesem Zweck gegründet wurde, liegt gleichzeitig die Vereinbarung, ihre jeweiligen Anteile an der KAP auf die neu gegründete landwirtschaftliche Genossenschaft zu übertragen, die damit Alleininhaber der bisher zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechte wurde (vgl. BGHZ 71, 296, 299, 300 [BGH 10.05.1978 - VIII ZR 32/77];… Dehne, aaO., S. 169); dadurch erwarb sie auch Alleineigentum an den übertragenen Grund- und Umlaufmitteln.
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das …

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93
    Ob tatsächlich eine Landwirtschaftssache vorliegt und damit die sachliche Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte gegeben war, wird im Revisionszug nicht mehr geprüft (§ 48 Abs. 1 LwVG, § 549 Abs. 2 ZPO; BGHZ 114, 277, 279) [BGH 26.04.1991 - V ZR 53/90].
  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 2/91

    Zuständiger OLG-Senat bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts in …

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - LwZR 10/93
    Zur Entscheidung berufen ist der Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofes, weil in den Instanzen das Kreisgericht als Landwirtschaftsgericht und der Landwirtschaftssenat des Oberlandesgerichts entschieden haben (vgl. auch Senatsurt. v. 13. Dezember 1991, LwZR 2/91, BGHR LwVG § 2, Landgerichtsurteil 1).
  • BGH, 20.01.1997 - II ZR 192/95

    Auseinandersetzungsansprüche des Rechtsnachfolgers eines VEG gegen eine LPG

    "Nach Auflösung der Beteiligung eines Volkseigenen Guts (VEG) an der Gründung einer Kooperativen Abteilung Pflanzenproduktion (P) und an der aus ihr hervorgegangenen LPG (P) stehen dem Rechtsnachfolger des VEG gegen die LPG (P) Auseinandersetzungsansprüche in entsprechender Anwendung der §§ 730 ff. BGB zu (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 = WM 1994, 1895).«.

    Darin liegt es hier anders als im Verhältnis zu den an der Gründung einer KAP und später einer LPG (P) beteiligten (Stamm-)LPG, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Ansprüche auf Ersatz für die von ihnen übertragenen Grund- und Umlaufmittel haben (Urt. v. 1. Juli 1994 - LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 = WM 1994, 1895).

    Die vor der Wiedervereinigung abgeschlossenen Vorgänge, hier die Bildung der KAP, die Übertragung von Vermögensgegenständen auf diese und die aus der nachfolgenden Umwandlung der KAP in eine LPG (P) entstandenen Rechtsbeziehungen beurteilen sich nach dem damaligen Recht der DDR (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.).

    Nach den Maßstäben des Bürgerlichen Gesetzbuches handelte es sich im Hinblick auf die von den Trägern gemeinsam verfolgten Ziele bei der Spezialisierung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 705 ff. BGB (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.;… vgl. auch Sen.Urt. v. 20. Juni 1994 II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525 zu einer Zwischenbetrieblichen Einrichtung).

    Sie hätten auch das System der Abfindungsregelung im Landwirtschaftsanpassungsgesetz empfindlich gestört und zu unbilligen Ergebnissen geführt, da die neu gebildete LPG (P) zugleich die Mitgliedschaftsverpflichtungen der früher in die KAP delegierten Genossenschaftsmitglieder, die Gründungsmitglieder der LPG (P) wurden, übernahm und deren Mitgliedschaftsansprüche bei Ausgleichsleistungen an die Stamm-LPG empfindlich entwertet würden (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 aaO.).

  • BGH, 06.12.1996 - V ZR 177/95

    Eigentum an einer neu gegründeten LPG überlassenen Grundstücken

    Es stellt sich mithin allein die nach dem damaligen Recht der DDR zu beurteilende (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 f) Rechtsfrage, ob die Rechtsvorgängerin der Beklagten im Zuge der Gründung der KAP, der an diese erfolgten Überlassung der streitgegenständlichen Grundstücke durch die beteiligte LPG und schließlich im Zuge der Umwandlung der KAP in eine LPG (P) Eigentum an den Grundstücken erworben hat.

    b) Das Berufungsgericht wendet die vom Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 1. Juli 1994 (aaO.) für übertragene Grund- und Umlaufmittel entwickelten Grundsätze auch auf die Eigentumslage hinsichtlich der streitgegenständlichen Grundstücke an.

    a) Der vom Berufungsgericht beschrittene Weg setzt allerdings voraus, daß zunächst gemeinschaftliches Eigentum der Trägerbetriebe entstand, die in der hier juristisch unselbständigen KAP zusammengeschlossen waren (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, aaO.).

    Die Rechtsstellung einer LPG in bezug auf die von ihr überlassenen Grundstücke läßt sich nicht mit der aus einer, natürlichen Personen vorbehaltenen (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, aaO., S. 302), LPG-Mitgliedschaft vergleichen.

  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

    Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen …

    Einer entsprechenden Anwendung der genossenschaftsrechtlichen Abwicklungsvorschriften steht nicht entgegen, daß der Senat in einigen Fällen die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf KE entsprechend angewendet hat (…vgl. Urt. v. 20. Juli 1994 - II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525;… Urt. v. 20. Januar 1997 - II ZR 192/95, WM 1997, 881, 883;… Urt. v. 21. April 1997 - II ZR 221/95, VIZ 1997, 548; vgl. auch BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 - LwZR 10/93, WM 1994, 1895).
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Beschlusses zur Umwandlung einer LPG

    Die beschlossene und in den Registern eingetragene Strukturänderung durch den Zusammenschluss der LPGen mit dem Ziel, die in der DDR seit 1973 zur Spezialisierung der Landwirtschaft herbeigeführte Trennung von Pflanzen- und Tierproduktion (dazu Senat, Urt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895, 1896) rückgängig zu machen, und die anschließende Umwandlung der LPG in eine eingetragene Genossenschaft war eine in § 22 LwAnpG vorgesehene Form der Umwandlung.
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 221/95

    Aufrechnung mit einem Entflechtungsanspruch eines VEG

    Nach den Maßstäben des Bürgerlichen Gesetzbuches handelte es sich im Hinblick auf die von den Trägern gemeinsam verfolgten Ziele bei der Spezialisierung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Sinne der §§ 705 ff. BGB (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 - LwZR 10/93, AgrarR 1994, 301 = WM 1994, 1845;… vgl. auch Sen.Urt. v. 20. Juni 1994 - II ZR 103/93, ZIP 1994, 1523, 1525 zu einer Zwischenbetrieblichen Einrichtung).

    Sie hätten auch das System der Abfindungsregelung im Landwirtschaftsanpassungsgesetz empfindlich gestört und zu unbilligen Ergebnissen geführt, da die neu gebildete LPG (P) zugleich die Mitgliedschaftsverpflichtungen der früher in die KAP delegierten Genossenschaftsmitglieder, die Gründungsmitglieder der LPG (P) wurden, übernahm und deren Mitgliedschaftsansprüche bei Ausgleichsleistungen an die Stamm-LPG empfindlich entwertet würden (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994 a.a.O.).

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94

    Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH

    Darin ist zugleich der Wille zu sehen, die Anteile an der kooperativen Einrichtung auf die LPG N. zu übertragen, die damit Alleininhaberin der bisher zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechte wurde (vgl. Senatsurt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895 [BGH 01.07.1994 - LwZR 10/93];… Arlt/Schramm, Kommentar zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Rdn. 78).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 11/94

    Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte für Streitigkeiten zwischen LPG

    Zur Sache wird die Antragstellerin allerdings auf das Senatsurteil von heute (LwZR 10/93) hingewiesen, in dem bei einem gleichgelagerten Sachverhalt Ansprüche verneint worden sind.
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 30/96

    Rechtsfolgen der organisatorischen Trennung von Pflanzen- und Tierprodukten; …

    Deren Gründung vollzog sich ausschließlich auf der Grundlage von Beschlüssen der Genossenschaften (Senatsurt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895 = AgrarR 1994, 301;… Hähnert, in: LPG-Recht, Lehrbuch 1984, S. 100;… Arlt/Schramm, in: Vermögen in der ehemaligen DDR, LwAnpG § 22 Rdn. 77).
  • BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 68.06

    Auslegung und Anwendung von § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die …

    Die Voraussetzungen der Divergenzzulassung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) liegen schon deshalb nicht vor, weil der Bundesgerichtshof, dessen Urteil vom 1. Juli 1994 (- LwZR 10/93 - AgrarR 1994, 301) die Klägerin anführt, dem Verwaltungsgericht Dresden nicht im Rechtszug übergeordnet ist und deshalb nicht zu den in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Divergenzgerichten gehört.
  • BGH, 25.01.1996 - V ZR 198/95

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers aus einem Kreispachtverhältnis

    Denn die Organisationsform der KAP hatte lediglich Übergangscharakter und diente dazu, eine juristisch eigenständige LPG vorzubereiten (BGH, Urt. v. 1. Juli 1994, LwZR 10/93, WM 1994, 1895).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 31/96

    Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer Landwirtschaftlichen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1994 - XI ZR 109/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2901
BGH, 29.03.1994 - XI ZR 109/93 (https://dejure.org/1994,2901)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1994 - XI ZR 109/93 (https://dejure.org/1994,2901)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1994 - XI ZR 109/93 (https://dejure.org/1994,2901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 398; BeamtHeimstG § 1
    Umfang der Abtretung der Bezüge eines Beamten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Beamtenrecht; Abtretung von Bezügen nach § 1 Abs. 1 des Beamtenheimstättengesetzes

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 214
  • NVwZ-RR 1994, 425
  • WM 1994, 882
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 109/93
    § 1 I BHG ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß dem Beamten bei einer Abtretung seiner Bezüge in jedem Fall der Betrag verbleiben muß, der nach §§ 11 ff. BSHG zum Lebensunterhalt notwendig ist (im Anschluß an BVerwG, DVBl 1990, 256).

    Abzulehnen sei auch die vom Landgericht - im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (DVBl. 1990, 256) - vertretene Auffassung, § 1 BHG sei mit dem Grundgesetz nur in einer Auslegung vereinbar, nach der dem Beamten stets der notwendige Unterhalt verbleiben müsse.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der - vom Berufungsgericht ausdrücklich abgelehnten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1990, 256) an: Danach ergibt sich aus der grundsätzlichen Zulässigkeit der Abtretung von Beamtenbezügen über die Pfändungsgrenze des § 850 c ZPO hinaus nicht, daß die - seit Inkrafttreten des BHG im Jahre 1927 unverändert gebliebenen - Freibeträge des § 1 BHG stets die Grenze bilden, bis zu der eine Abtretung möglich und wirksam ist.

  • BGH, 12.01.1984 - IX ZR 83/82

    Rechtsfolgen abredewidriger Ausfüllung einer blanko unterzeichneten …

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 109/93
    Die unberechtigte Ausfüllung einer Blankourkunde aber führt nicht zur Teilwirksamkeit im Umfang der Berechtigung, sondern zur Totalnichtigkeit; denn nur durch absprachegemäße Ausfüllung entsteht eine wirksame Urkunde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1984 - IX ZR 83/82 = ZIP 1984, 156, 157/158).
  • OLG Celle, 30.06.1999 - 3 U 240/98
    Dabei ist es Aufgabe des Anfragenden, der bezogenen Bank unmissverständlich und eindeutig mitzuteilen, ob er nur die übliche Scheckbestätigung oder vielmehr eine echte Scheckeinlösungszusage verlangt (vgl. BGH v. 20.2.1990 - XI ZR 47/89, BGHZ 110, 263, 265 = MDR 1991, 49; BGH v. 29.3.1994 - XI ZR 109/93, MDR 1995, 214 = WM 1994, 884, 885).

    Insbesondere hat die Bank, wie dargelegt (vgl. I. 1. a), in der Regel weder ein Interesse noch einen Anlass, die mit einer Garantiezusage verbundenen Risiken zu übernehmen, was im Zweifel gegen die Übernahme einer Einlösungsgarantie spricht (vgl. BGH v. 20.2.1990 - XI ZR 47/89, BGHZ 110, 263, 265 = MDR 1991, 49; BGH v. 29.3.1994 - XI ZR 109/93, MDR 1995, 214 = WM 1994, 884, 885; OLG Hamm v. 28.4.1993 - 31 U 278/92, WM 1993, 1545, 1547).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2942
BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94 (https://dejure.org/1994,2942)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1994 - BLw 7/94 (https://dejure.org/1994,2942)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - BLw 7/94 (https://dejure.org/1994,2942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    LPG - Vollversammlung - Auflösungsbeschluß

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    DDR: LPGG § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 3 Satz 1; LwAnpG 1990 § 41 Abs. 1, § 44 Abs. 2
    LPG-Auflösung; Auflösungsbeschluss vor dem 20.07.1990

  • rechtsportal.de

    Auflösungsbeschluß nach LwAnpG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 214
  • WM 1994, 1898
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93

    Aufteilung des Vermögens einer LPG

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94
    Ein Beschluß der Vollversammung, welcher dem nicht Rechnung getragen und vorgeschrieben hat, den nach Auskehrung der Inventarbeiträge verbleibenden Erlös allein nach Arbeitsjahren aufzuteilen, ist wegen Verstoßes gegen die insoweit zwingende gesetzliche Vorschrift des § 44 Abs. 2 LwAnpG a.F. nichtig (Senatsbeschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94
    Von daher enthält § 44 Abs. 1 LwAnpG n.F. nur die Konkretisierung von §§ 44 Abs. 2 und 49 Abs. 3 LwAnpG a.F. (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, NJW 1993, 856).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 34/93

    Unwirksamer Ausschluß von Rückerstattungsansprüchen - Verfassungsmäßigkeit echter …

    Auszug aus BGH, 01.07.1994 - BLw 7/94
    Ein solcher gegen Grundprinzipien des LPG-Rechts verstoßender Beschluß hat nach dem Recht der DDR keine Rechtswirksamkeit erlangt (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, WM 1993, 1760 und v. 1. Juli 1994, BLw 18/94, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 23.11.2007 - BLw 4/07

    Ansprüche einer in Liquidation befindlichen LPG gegen die Mitglieder

    In diesem Umfang ergibt sich ein Rückzahlungsanspruch der LPG aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, weil die Vermögenszuordnung auf die Mitglieder in der Liquidation auf Grund der Verweisung in § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG auf § 44 LwAnpG nicht anders als bei einer Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung zu erfolgen hat (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, RdL 1994, 274, 275).

    Die in diesem Umfang überhöhte Leistung aus der Liquidationsmasse ist nicht anders zu behandeln als eine Zuvielzahlung auf einen Abfindungsanspruch nach § 44 LwAnpG, weil die Zuordnung des Vermögens der LPG auf die Mitglieder auch nach deren Auflösung - wie aus der Verweisung in § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG auf § 44 LwAnpG im Gesetz klargestellt worden ist - nach denselben Grundsätzen erfolgen soll, wie sie zuvor für die Abfindung der durch Kündigung nach § 43 LwAnpG ausgeschiedenen Mitglieder galten (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, RdL 1994, 274, 275).

    Hieran vermochte auch der nichtige Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9. April 1991 (Senat, Beschl. v. 22. Februar 1994, BLw 89/93, RdL 1994, 156, 157; Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, aaO) nichts zu ändern; dieser kann nicht Rechtsgrund zum Behalten einer für über den Anspruch aus § 44 LwAnpG hinausgehenden Zahlung an das Mitglied sein.

  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 76/98

    Abwicklung einer durch Beschluß ihrer Trägerbetriebe aufgelösten kooperativen …

    Eine solche ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Auflösung war aber für die KE - anders als für die LPG (dazu BGH, Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 7/94, WM 1994, 1898) - nicht erforderlich.
  • BGH, 04.11.1994 - BLw 47/94

    Berufung von ehrenamtlichen Landwirtschaftsrichtern; Berechnung der …

    Abgesehen davon, daß die Mutter der Antragsteller unter der Geltung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes a.F. verstorben ist und die LPG-Mitglieder schon nach diesem Gesetz einen Anspruch auf Vergütung für die Nutzung des eingebrachten Bodens und Inventarbeitrags hatten (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 7/94, zur Veröffentlichung bestimmt), verkennt die Rechtsbeschwerde, daß in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die Mitgliederversammlung vor Inkrafttreten des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes a.F. in Unkenntnis der detaillierten Regelungen des Gesetzes die Umwandlung beschlossen hat, ein der Anwendung von § 51 a Abs. 1 LwAnpG n.F. entgegenstehender, schützenswerter Tatbestand eines betätigten Vertrauens auf den Fortbestand einer - noch gar nicht bestehenden - gesetzlichen Regelung niemals vorliegen kann.
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 243/98

    Abwicklung einer aufgelösten kooperativen Einrichtung

    Eine solche ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung zur Auflösung war aber für die KE - anders als für die LPG (dazu BGH, Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 7/94, WM 1994, 898) - nicht erforderlich.
  • VG Gera, 20.10.1997 - 3 K 1260/95

    Verlängerung der Widerspruchsfrist wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht