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   BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 116/94   

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https://dejure.org/1994,5384
BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 116/94 (https://dejure.org/1994,5384)
BayObLG, Entscheidung vom 08.12.1994 - 2Z BR 116/94 (https://dejure.org/1994,5384)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 2Z BR 116/94 (https://dejure.org/1994,5384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein ohne die Zustimmung sämtlicher Wohnungsmiteigentümer errichtetes Gartenhäuschen ist zu beseitigen; Auswirkungen nur bedingt erteilter Zustimmung der Wohneigentümer zur Errichtung eines Gartenhäuschens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 3
    Erfordernis der Einstimmigkeit bei einem Eigentümerbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 569
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    Wenn aber nicht alle Wohnungseigentümer an der Abstimmung gemäß § 23 Abs. 3 WEG beteiligt werden, kommt ein Beschluss nicht zustande (vgl. BayObLG WuM 1995, 227; BUB aaO § 23 Rdnr. 214; Palandt/Bassenge aaO § 23 Rdnr. 5).
  • OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99

    Wäschespinne als bauliche Veränderung?

    Grundsätzlich beschränkt sich eine Zustimmung i.S. von § 22 WEG auf die konkret vorgestellte bauliche Veränderung; eine davon abweichende Ausführungsweise oder spätere Änderung ist von der erteilten Zustimmung nicht mehr gedeckt (vgl. BayObLG, MDR 1995, 569; OLG Karlsruhe, OLG-Report 1998, 229, [230]; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 49).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Der Mangel der Einstimmigkeit bedingt, dass kein Beschluss zustande gekommen ist (BayObLG WuM 1995, 227/228; WE 1997, 317; Palandt/Bassenge § 23 Rn. 5 und 26; Müller Rn. 407).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - U (Kart) 15/17

    Feststellung einer Jahresabrechnung auf Basis einer Verkehrserhebung unter

    Stimmenthaltungen verhindern das Wirksamwerden eines Beschlusses, wenn Einstimmigkeit erforderlich ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.12.1994, 2Z BR 116/94, Rn. 18; Palandt/Ellen-berger, BGB, 77. Aufl., § 32 BGB Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - U (Kart) 14/17

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf U (Kart) 15/17 v. 11.07.2018

    Denn Stimmenthaltungen verhindern das Wirksamwerden eines Beschlusses, wenn Einstimmigkeit erforderlich ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.12.1994, 2Z BR 116/94, Rn. 18; Palandt/Ellenberger, § 32 BGB Rn. 7).
  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99

    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch ein Gartenhaus

    eine bauliche Veränderung, die den optischen Gesamteindruck einer Wohnanlage stören und zu einer über das zulässige Maß im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG hinausgehenden Beeinträchtigung führen kann, auch wenn das Gartenhaus auf einer Sondernutzungsfläche errichtet wird (BayObLG WuM 1995, 227 f.; Staudinger/Bub § 22 WEG Rn. 146).
  • AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15

    Vergrößerung einer Gartenlaube ist genehmigungspflichtig/ Hinweis auf

    2 Z 84/87">NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WuM 1995, 227; OLG Zweibrücken NZM 2000, 293; Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, § 22 Rn. 60), der sich das Gericht anschließt, unter den Regelungsgehalt des § 22 WEG mit der Folge, dass eine wirksame Genehmigung des Bauvorhabens nur mit Zustimmung aller jener erfolgen kann, deren Rechte durch die Maßnahme beeinträchtigt sind.
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