Rechtsprechung
| BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Strafmilderung - Strafänderung - Wiederholungstat - Wiederholungstäter - Hemmschwelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 879
- StV 1995, 465 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95
Diese Erwägung läßt außer acht, daß sich zwar bei der Begehung mehrerer gleichartiger Taten die Einzeltatschuld dadurch erhöhen kann, daß der Täter mehrere Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 24, 268, 270, 271), [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]andererseits aber die innere Verbindung mehrerer gegen dasselbe Opfer gerichteter gleichartiger Taten auch zugunsten des Täters ausschlagen kann (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8, § 54 Abs. 1 Bemessung 2). - BGH, 17.01.1995 - 4 StR 737/94
Regelbeispiel - Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall - …
Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95
Hier muß die erneute Tatbegehung nicht Ausdruck einer sich steigernden rechtsfeindlichen Einstellung oder erhöhter krimineller Intensität sein; vielmehr kann auch die Hemmschwelle für die späteren Taten - aus dem Angeklagten nicht voll anzulastenden Gründen - von Tat zu Tat niedriger geworden sein (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4, § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5;Senatsbeschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94). - BGH, 21.10.1987 - 2 StR 516/87
Tatmehrheit - Gesamtstrafe - Erhöhung der Einsatzstrafen - Situativer …
Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95
Hier muß die erneute Tatbegehung nicht Ausdruck einer sich steigernden rechtsfeindlichen Einstellung oder erhöhter krimineller Intensität sein; vielmehr kann auch die Hemmschwelle für die späteren Taten - aus dem Angeklagten nicht voll anzulastenden Gründen - von Tat zu Tat niedriger geworden sein (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 4, § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5;Senatsbeschluß vom 17. Januar 1995 - 4 StR 737/94). - BGH, 02.08.1994 - 4 StR 376/94
Niedrigerer Ausfall der Erhöhung der Einsatzstrafe bei der Bildung einer …
Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95
Dies kann sich sowohl bei der Höhe der Einzelstrafen als auch bei der Bildung der Gesamtstrafe zugunsten des Angeklagten auswirken (vgl.Senatsbeschluß vom 2. August 1994 - 4 StR 376/94 = NStZ 1995, 77). - BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91
Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und …
Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 71/95
Diese Erwägung läßt außer acht, daß sich zwar bei der Begehung mehrerer gleichartiger Taten die Einzeltatschuld dadurch erhöhen kann, daß der Täter mehrere Straftaten begangen hat (vgl. BGHSt 24, 268, 270, 271), [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]andererseits aber die innere Verbindung mehrerer gegen dasselbe Opfer gerichteter gleichartiger Taten auch zugunsten des Täters ausschlagen kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8, § 54 Abs. 1 Bemessung 2).
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Da die Taten in gleichförmiger Weise und zum Nachteil desselben Opfers begangen wurden, geht die Kammer zwar davon aus, dass die Hemmschwelle des Angeklagten mit zunehmendem Zeitablauf gesunken sein dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2021 - 2 StR 398/20 - BeckRS 2021, 13974; BGH, Beschluss vom 02.03.1995 - 4 StR 71/95 - juris).
- BGH, 12.09.2006 - 4 StR 279/06
Strafzumessung bei kurz aufeinander folgenden Straftaten zum Nachteil desselben …
Ist, wie hier, bei der wiederholten Tatbegehung zum Nachteil desselben Tatopfers die Hemmschwelle für die Begehung der späteren Taten - aus dem Angeklagten nicht voll anzulastenden Gründen - von Tat zu Tat niedriger geworden, so ist entgegen der Auffassung des Landgerichts die erneute Tatbegehung jedenfalls nicht ohne Weiteres Ausdruck einer sich steigernden rechtsfeindlichen Gesinnung oder einer erhöhten kriminellen Intensität (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 16). - OLG Koblenz, 08.02.2007 - 1 Ss 9/07 Bei Sexualdelikten ist ein Milderungsgrund insbesondere dann anzunehmen, wenn den in zeitlichem Zusammenhang stehenden Wiederholungstaten eine persönliche Beziehung zwischen Täter und Opfer zugrunde liegt (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 16), Die mehrfache Tatbegehung kann aber auch Ausdruck einer von Anfang an vorhandenen oder sich von Fall zu Fall steigernden rechtsfeindlichen Einstellung oder erhöhter krimineller Energie sein, woraus sich dann ein Strafschärfungsgrund ergäbe (vgl. BGHSt 24, 268, 270f;… BGHR a.a.O. Tatumstände 4, 8, 16).
- OLG Hamm, 02.05.2000 - 5 Ss 1133/99
Betrug, Verstoß gegen das BtM-Gesetz, Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe, …
Werden allerdings die Grenzen eines noch mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK) zu vereinbarenden Lockspitzeleinsatzes überschritten, weil der von der Polizei gesteuerte Lockspitzel etwa gegen Personen eingesetzt wird, gegen die ein Verdacht i.S.d. § 160 Abs. 1 StPO nicht besteht oder weil der zunächst nicht tatbereite Täter erst durch die nachhaltige Beeinflussung seitens des Lockspitzels den Tatentschluss fasst und die Tat ausführt (vgl. BGH NJW 2000, 1123, 1126), so liegt darin regelmäßig ein gewichtiger unabhängiger Strafmilderungsgrund, der bei der Strafzumessung im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung zugunsten des Täters wesentlich ins Gewicht fallen muss; hierbei kann auch die Unterschreitung der sonst schuldangemessenen Strafe geboten sein (vgl. BGHSt 32, 345; StV 1994, 368; MDR 1995, 879; NStZ 1995, 506; 1999, 501; NJW 2000, 1123, 1127).
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